Die Europäische Kommission hat den dritten jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit 2022 veröffentlicht. Darin wird ein Überblick über die Entwicklungen in der EU gegeben, sowie in den 27 Länderkapiteln die Situation in den einzelnen Mitgliedsländern analysiert und spezifische Empfehlungen gegeben.
Behandelt werden besonders die vier Bereiche Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Gewaltenteilung. Die IGO hat in den Bericht ihre Expertise zur Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Qualität und Inklusivität der Gesetzgebungsverfahren in Österreich eingebracht.
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung
Bürger:innen sowie Stakeholder werden über das „parlamentarische Konsultationsverfahren“ zu allen Gesetzentwürfen konsultiert, die im Parlament erörtert werden und die Antworten sind der Öffentlichkeit zugänglich. Bei vorparlamentarischen Konsultationsprozessen gibt es nach wie vor Herausforderungen. Konsultationszeiträume sind in der Praxis oft zu kurz und die Einbeziehung der Interessenträger ist zum Teil rein formalistisch.
Die Arbeiten zur Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die Partizipation der Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden fortgesetzt, wobei ein Handbuch im dritten Quartal 2022 veröffentlicht werden soll.
Der spezifische Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, der unter starker Beteiligung der Interessenträger eingerichtet worden war, wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum ersten Quartal 2022. Bis März 2022 wurden über 700 Mio. EUR durch rund 47 000 Auszahlungen verteilt.
Darüber hinaus berichtet die Zivilgesellschaft über positive Initiativen der Regierung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung, auch wenn dies nicht in allen Politikbereichen einheitlich ist. Auf Basis einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag hat die Regierung im Frühjahr 2022 eine beratende Arbeitsgruppe zu Spenden für Organisationen der Zivilgesellschaft reaktiviert, die seit 2017 nicht mehr zusammengetreten war. Die Interessenträger sind insbesondere der Ansicht, dass die Steuerbefreiung auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, bürgerliche und politische Rechte, Demokratie, Transparenz und Erwachsenenbildung ausgeweitet werden sollte.
Weiterführende Informationen:
Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich (deutsch)
Presseinformationen zum Rule of Law Report 2022 (englisch)
Hintergründe und Methode (englisch)