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Auch das vergangene Jahr war stark von der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft geprägt, was nicht zuletzt auch viele soziale Institutionen und Organisationen deutlich zu spüren bekamen. Aus diesem Grund ist es für die UniCredit Bank Austria in diesem Jahr besonders wichtig, gemeinnützige und soziale Initiativen aus ganz Österreich zu unterstützen. Der Bank Austria Sozialpreis wird daher bereits zum 13. Mal auf Bundesebene sowie zum zehnten Mal in allen Bundesländern vergeben.

Die vielen Einreichungen der letzten Jahre zeigen die große Bandbreite und die enorme Kraft und Bedeutung des sozialen Engagements in Österreich. Diese vorbildliche Arbeit will die Bank Austria tatkräftig unterstützen. Alle Initiativen, Vereine und Organisationen, die mehrheitlich in den Bereichen „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ sowie „Unterstützung von Frauen“ engagiert sind, können sich im Rahmen des Bank Austria Sozialpreises der Öffentlichkeit präsentieren und Preisgeld zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit gewinnen.

Der Bank Austria Sozialpreis 2022 ist pro Bundesland mit 10.000 Euro dotiert: Der erste Platz erhält 6.000 Euro, der zweite 3.000 Euro und der dritte 1.000 Euro.

Bewerbungsfrist beginnt am 6. April

Sie können Ihre Bewerbung von 6. April bis inklusive 9. Mai 2022 einreichen. Eine regionale Jury wählt in jedem Bundesland drei Projekte aus. Im nächsten Schritt entscheidet auf der Website sozialpreis.bankaustria.at die Öffentlichkeit per Online-Voting über die Preisträger in jedem Bundesland.

Die Bank Austria lädt Sie herzlich ein, sich mit einem Projekt mit Fokus auf „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ und/oder „Unterstützung von Frauen“ für den Bank Austria Sozialpreis im jeweiligen Bundesland 2022 zu bewerben.

Alle Informationen über Ausschreibungskriterien, Bewerbungsmodalitäten und die ExpertInnen-Jury finden Sie unter sozialpreis.bankaustria.at.

Die Bank Austria verlängert die 2012 erstmals mit der IGO vereinbarten Sonderkonditionen um weitere drei Jahre, bis Ende 2023. Sie gelten wie bisher für IGO Mitglieder und alle mildtätigen, spendenbegünstigten und/oder spendengütesiegeltragenden Organisationen.

Kern des Angebots ist die völlige Kostenfreistellung des Inlandszahlungsverkehrs, sofern mindestens 50 % des Zahlungsverkehrs über die Bank Austria abgewickelt werden und eine vertiefte Geschäftsbeziehung über die klassische Kontoverbindung hinaus angestrebt wird. Wo das nicht zutrifft, kommt eine Rabattierung der Standardkontokonditionen iHv 50 % zur Anwendung.

Anlässlich der Fortsetzung der strategischen Partnerschaft mit der IGO verweist die Bank Austria außerdem unter dem Hashtag #gemeinsamverändern auf das vielfältige Engagement der Bank im Bereich der Nachhaltigkeit:

 

Ansprechpartner*in ist bei bestehenden Kundenverbindungen der/die jeweilige Betreuer*in.
Interessierte Neukunden wenden sich an: Klaus Zöttlklaus.zoettl@unicreditgroup.at, Tel.  +43 (0)50505-57686 bzw. Mob.  +43 (0)664 3134098.

Das Social Banking der Erste Bank und die ERSTE Stiftung starten Liquiditäts-Aktion, für Erste Bank Kunden, mit Zinszuschuss für Gemeinnützige in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales.

Im Zuge der Covid-19 Krise starten die Erste Bank und die ERSTE Stiftung gemeinsam eine Liquiditätsaktion für gemeinnützige Organisationen der Sozialwirtschaft. Ziel ist, betroffene NPOs bei der Überwindung von Liquiditätsengpässen durch die Corona-Situation zu unterstützen.

  • Die Aktion richtet sich an gemeinnützige Organisationen* in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales, die nationale Förderungen über Aws, Wirtschaftskammer und ÖHT nicht nutzen können. Diese können bei ihrer Erste Bank Betreuung eine Liquiditätsfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 300.000,-  und zu einem Zinssatz von 1,25% p.a. beantragen. 
  • Die ERSTE Stiftung unterstützt die Kreditnehmer zudem bis Ende des Krisenjahres 2020 mit der Übernahme der Zinszahlungen für die neu abgeschlossene Covid-19 Liquiditätsfinanzierung.

Die Erste Bank und die ERSTE Stiftung unterstreichen mit dieser Initiative ihr Bekenntnis zur Sozialwirtschaft und den zahlreichen Aktivitäten der sozialen Institutionen in Österreich.

Bitte kontaktieren Sie Ihre Erste Bank Betreuung für allgemeine Fragen zum Angebot und ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für Liquiditätsüberbrückung und Zinszuschuss erfüllt. 

 

* gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit einer Bilanzsumme bzw. Umsatz < EUR 30 Mio. Die Aktion gilt vorerst nur für Kunden der Erste Bank. Sparkassenkund*innen sind eingeladen sich an Günter Benischek vom Social Banking der Erste Bank zu wenden

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Die IGO hat soeben mit der Bank Austria die Verlängerung der 2012 vereinbarten Sonderkonditionen um drei Jahre, bis Ende 2020, vereinbart. Sie gelten wie bisher für IGO Mitglieder und alle mildtätigen, spendenbegünstigten und/oder spendengütesiegeltragenden Organisationen.

Kern des Angebots ist die völlige Kostenfreistellung des Inlandszahlungsverkehrs, sofern mindestens 50 % der Zahlungsein- und -ausgänge über die Bank Austria abgewickelt werden und eine vertiefte Geschäftsbeziehung über die klassische Kontoverbindung hinaus angestrebt wird. Neu ist, dass die Bank in Zukunft strenger auf die Einhaltung dieser Bedingungen achten will. Sollten sie nicht erfüllt werden, kommt eine Rabattierung der Standardkontokonditionen iHv 50 % zur Anwendung:

Ansprechpartner/in für allfällige Rückfragen ist bei bestehenden Kundenverbindungen der/die jeweilige BetreuerIn.
Interessierte Neukunden wenden sich an: Klaus Zöttlklaus.zoettl@unicreditgroup.at, Tel.  +43 (0)50505-57686 bzw. Mob.  +43 (0)664 3134098.

Aus Anlass der Flüchtlingsbewegung und der humanitären Herausforderung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen hat Unitas-Solidaris die rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Transit, der Unterbringung und der Betreuung von Flüchtlingen für Sie aufbereitet .

Der Newsletter „Asyl in Österreich“ kann unter us@unitas-solidaris.at kostenlos angefordert werden.

 

Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH ist einer der marktführenden Dienstleister in der wirtschaftlichen und steuerlichen Beratung von kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Einrichtungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen.

 

Nähere Informationen über Unitas-Solidaris finden Sie unter www.unitas-solidaris.at.

Gemeinsam mit der Solidaris Wirtschafts-prüfungsgesellschaft mbH lud die IGO am 1. Okt. 2014 bereits zum dritten Mal in die Diplomatische Akademie in Wien, um über aktuelle Rechts- und Steuerfragen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“ zu informieren.

Für alle, die nicht dabei sein konnten stellen wir die Unterlagen hier zum Download bereit.

Mehr als 80 Teilnehmer/innen folgten einer Einladung der SOLIDARIS und der IGO zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum „Reformbedarf im gemeinnützigen Bereich“ am 24.09.2013 in der Diplomatischen Akademie in Wien.

Den ersten Teil der Veranstaltung bestritten die Wirtschaftsprüfer MMag. Thomas Stranzinger und Dr. Karin Kovacs mit Präsentationen zu der Rechenschaftspflicht und den steuerlichen Besonderheiten von gemeinnützigen Organisationen. Dabei wurde auch auf einige Neuerungen, etwa auf jüngste Änderungen im GmbH-Gesetz (Stichwort: „GmbH light“), oder die Möglichkeit einer „Umsatzsteuerorganschaft“ eingegangen.

Nach der Pause präsentierte der Geschäftsführer der IGO, DI Franz Neunteufl, die Ergebnisse einer Online-Umfrage, bei der über 750 Geschäftsführer/innen, Obleute und andere Leitungsverantwortliche gemeinnütziger Organisationen gefragt wurden, wo sie den größten Handlungsbedarf bei den gesetzlichen, insbesondere steuerlichen und sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit sehen.

Dabei wurde klar, dass es insbesondere bei den Leistungs- und Fördervereinbarungen mit der öffentlichen Hand, im Bund und in den Ländern, enormen Handlungsbedarf gibt. Kritisiert wird insbesondere die große Planungsunsicherheit und das hohe Risiko für die Verantwortlichen in den gemeinnützigen Organisationen durch jährlich neu zu verhandelnde Verträge, verspätete Finanzierungszusagen und die mangelnde Kostendeckung bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Leistungen.

Die befragten Geschäftsführer/innen sprachen sich überwiegend für eine amtliche Feststellung der Gemeinnützigkeit und zusätzliche steuerliche Anreize für Stiftungenaus, die sich gemeinnützig engagieren. Weiteren Handlungsbedarf orten sie beim Freiwilligenrecht und beim steigenden Verwaltungsaufwand. Die Rechenschafts- und Informationspflicht gemeinnütziger Organisationen hält eine klare Mehrheit der Befragten deshalb in der derzeitigen Form auch für ausreichend.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion machte die Fachbereichsleiterin für Betriebswirtschaft von SOS Kinderdorf, Mag. Beate Barbist, deutlich, dass nicht nur kleine Organisationen, sondern auch große Vereine wie SOS Kinderdorf unter den schwierigen Rahmenbedingungen bei Leistungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand leiden. Sie fordert steuerliche Erleichterungen für Gemeinnützige, z.B. bei der Immobilienertragssteuer (IMMO-ESt).

Die Geschäftsführerin der IG Kultur, Mag. Gabriele Gerbasits, verwies auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und forderte einen anderen Diskurs mit der Politik und eine umfassende Reform des Förderwesens im Kulturbereich.

Mag. Stefan Wallner, früher Generalsekretär der Caritas Österreich und jetzt Bundesgeschäftsführer der Grünen, kritisierte die zunehmende Vermischung der Profit- und der Non-Profit Welt und die fehlende Transparenz bei den Förderkriterien. Dem Mehrwert der gemeinnützigen Organisationen wird dadurch nicht genügend Rechnung getragen:

  • Bei ihnen geht Effektivität, d.h. Zweckerfüllung, vor Effizienz, d.h. Kostensenkung und Gewinnmaximierung.
  • Sie schaffen ein Mehr an Beteiligung durch ihre Mitglieder und Freiwilligen.
  • Mit ihren anwaltschaftlichen Aktivitäten fordern sie die Politik immer wieder aufs Neue heraus.

Wortmeldungen aus dem Publikum bezogen sich u.a. auf folgende Themen:

  • Die bevorstehenden Nationalratswahlen und was sich gemeinnützige Organisationen davon erwarten dürfen.
  • Die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Strukturreform auf Seiten der Fördergeber, sowohl im Bund, wie auch in den Ländern.
  • Die hohen gesetzlichen Anforderungen an gemeinnützige Organisationen und die dennoch bestehende Rechtsunsicherheit, z.B. im Bereich des ASVG.