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Das Anfang Jänner von ÖVP und GRÜNEN präsentierte Regierungsprogramm räumt der Freiwilligenarbeit, den gemeinnützigen Organisationen und der Zivilgesellschaft wieder den ihnen gebührenden Platz ein. Auch soziale Unternehmen sollen mehr als bisher gefördert werden. Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem Regierungsprogramm hier für Sie zusammengefasst:

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Bürgerfreundliche Rechtssetzung im Sinne der „Better-Regulation“-Strategie orientiert an internationalen Ansätzen wie in Deutschland und den Niederlanden

Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesellschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen

  • Förderung der Anerkennung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft
  • Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Servicestelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen
  • Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtlicher Aspekte ehrenamtlich Tätiger
  • Etablierung eines bundesweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement.
  • Anerkennung der Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und dessen Organisationen für die Demokratie; die Bundesregierung bekennt sich weiterhin dazu, einen aktiven Dialog und respektvollen Umgang mit Nichtregierungsorganisationen zu fördern.
  • Evaluierung des Vollzuges und der Effizienz des Rechtsschutzes im Versammlungsrecht

Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft

Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.

Sport

Aufwertung und Absicherung des Ehrenamtes

  • Überlegungen mit Ländern, Gemeinden und Verbänden, bestmögliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu gewährleisten
  • Einführung eines österreichweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement im Sportbereich
  • Prüfung der Möglichkeit steuerlicher Erleichterungen

Steuerreform & Entlastung

KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden.

Modernisierung der Bundesabgabenordnung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizienz und der Wahrung hoher Qualität (z.B. Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/ Einführung von kooperativen Verfahren, begleitende Kontrolle, Ausweitung des Auskunftsbescheids)

Social Entrepreneurship

Zielgruppenspezifische öffentliche Finanzierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungsprogramme für Social Entrepreneurs

Die Bundesregierung bekennt sich zur steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen und prüft die weitere Förderung sozialer Innovationen.

Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs

Integration

Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten (in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Ehrenamt ist eine tragende Säule gelungener Integration vor Ort. Gemeinsame Verantwortung für eine gemeinsame Sache hilft Vorbehalte abzubauen und stellt das Gemeinsame vor das Trennende.

Versammlungsfreiheit:

Evaluierung des Instruments der Schutzzonen

Prüfung der Verbesserung des Rechtsschutzes bei Untersagung von Versammlungen

Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus

Forschung zur Demokratiestärkung

  • Fokus zivil- und bürgerschaftliches Engagement

Krisen- und Katastrophenschutz

Publikation eines regelmäßigen „Freiwilligen-Berichts“

Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement, Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

Schaffung eines Ehrenamtsgütesiegels, um die freiwillige und zivilgesellschaftliche Arbeit und die dadurch erworbenen Qualifikationen (insbesondere bei jungen Menschen) zu zertifizieren, zu dokumentieren und gegebenenfalls bei Bewerbungen zu berücksichtigen

Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für Freiwillige, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen

Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen

  • Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der VGR, um unbezahlte Haus- und Familienarbeit sichtbar zu machen

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Gemeinnützige unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter des betroffenen Sektors

Entwicklung einer nationalen Strategie für das Freiwilligenengagement („Stakeholderprozess“)

Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (insbesondere für jüngere und ältere Menschen)

Evaluierung des Freiwilligengesetzes in Hinblick auf die Relevanz für alle Freiwilligen in Österreich

Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovations- und Digitalisierungsförderung

Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen

Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen (bei Förderungen)

Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation

Inklusion und Integration in Zivilgesellschaft und Ehrenamt fördern

Familie & Jugend

Beteiligung und Partizipation

Aufwertung des Ehrenamts und des zivilgesellschaftlichen Engagements

Bildung

Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich ausweiten

Digitalisierung & Innovation

Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

Fünf Jahre nach der ersten Zusammenarbeit zu dem Thema stellten die IGO und das  NPO & SE Kompetenzzentrum die Frage: „Wie haben sich das Klima und die Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft in Österreich seither verändert?“

Vertreter/innen von 18 verschiedenen gemeinnützigen Organisationen und Partnern haben an dem Stakeholder Workshop am 5. Juni im Impact Hub Vienna teilgenommen. Nach einer kurzen Präsentation des Civil Society Index – Rapid Assessment von 2014 wurde in mehreren Kleingruppen den Fragen nachgegangen:

  • Was hat sich in den letzten fünf Jahren verändert?
  • Welche (alten und neuen) Themen sind für die Neuauflage relevant?
  • Was sind mögliche Indikatoren, die erhoben werden sollen?

In einem nächsten Schritt werden die Inputs sortiert und in ein Projektkonzept verarbeitet, sowie die weitere Vorgehensweise und der Zeitplan festgelegt.

Die nächste Stakeholder Veranstaltung wird im Herbst stattfinden. Interessent/innen an einer Mitarbeit bei dem Projekt sind eingeladen, sich an die IGO oder an das NPO Kompetenzzentrum zu wenden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen tragen Unverzichtbares zu einer nachhaltigeren und solidarischeren Gesellschaft in Österreich und weltweit bei. Einerseits leisten sie unmittelbar Hilfe und verbessern so das Leben von Menschen in schwierigen Lebenssituationen, andererseits kämpfen sie für Umweltschutz, Demokratie, Menschenrechte und internationale Solidarität – um nur einige Handlungsfelder zu nennen.

Die Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) und das NPO & SE Kompetenzzentrum haben 2014 mit dem Civil Society Index – Rapid Assessment (CSI-RA) in einer Kooperation mit dem internationalen NPO-Dachverband CIVICUS untersucht, wie es um das Klima und die Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen in Österreich bestellt ist. Förderliche wie auch hemmende Faktoren wurden aus der Sicht von ExpertInnen sowie AkteurInnen mithilfe des international erprobten Istruments CSI-RA erhoben. 2019 – fünf Jahre später –  soll in einem Update erhoben werden, was sich seitdem verändert hat.

Zielsetzung

  • Erfassung der wesentlichsten Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement in Österreich im Jahr 2019.
  • Erhebung von wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement seit 2014 durch die Kontrastierung des erhobenen Status Quo mit den Ergebnissen des Civil Society Index 2014.
  • Entwicklung von gemeinsamen Strategien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen mit Stakeholdern.
  • Gemeinsame Umsetzung der erarbeiteten Strategien.

Verantwortlichkeiten im Projekt

In einem Beratungs- und Untersützungsgremium, dessen Zusammensetzung möglichst repräsentativ für die österreichische Zivilgesellschaft sein soll, werden die Schwerpunkte und Fragestellungen festgelegt und der Projektfortschritt begleitet. Die IGO übernimmt dafür die Koordination, das NPO & SE Kompetenzzentrum die wissenschaftliche Arbeit.

Beratungs- und Unterstützungsgremium

Das Beratungs- und Unterstützungsgremium soll in drei Stufen konsultiert werden.

  • Zur Festlegung des Erkenntnisinteresses, damit das Projekt die brennendsten Themen für zivilgesellschaftliche Organisationen behandelt.
  • Für Feedback zu den erhobenen Daten und Zwischenergebnissen. Das Gremium soll an der Analyse der Daten teilhaben.
  • Zur Sichtung, Überprüfung und Freigabe der Ergebnisse und die Empfehlungen von Maßnahmen.

 Zeitplan

Das Projekt ist in vier Phasen gegliedert:

  1. Projektinitiation: In dieser Phase befinden wir uns aktuell. Hier werden die Partner identifiziert,die Finanzierung gesichert und ein erster Arbeitsplan und Budget entworfen.
  2. Projektanpassung: In dieser Phase werden das konkrete Forschungsinteresse, die Ziele, die Methoden und Indikatoren bestimmt. Der konkrete Projektplan und das Budget werden in dieser Phase beschlossen.
  3. Projektumsetzung: – Durchführung der vereinbarten Forschungstätigkeit, Analyse der Daten, Erarbeitung des Berichts, Sichtung und Überprüfung der Ergebnisse und Empfehlungen durch die Stakeholder.
  4. Action Phase: Veröffentlichung der Ergebnisse/des Berichts; Breiter Dialog über mögliche Aktivitäten, um die Projektempfehlungen umzusetzen; Erarbeitung und Kommunikation eines politischen Maßnahmenkatalogs;

Erste Schritte

2014 wurden folgende Themenfelder beleuchtet:

Bei einem ersten Workshop Anfang Juni 2018 soll mit wesentlichen Stakeholdern gemeinsam diskutiert werden, ob all diese Themen für das Update des Civil Society Index relevant sind.  Außerdem ob noch nicht beleuchtete Themen (z.B.: Partizipation) fehlen, und aufgenommen werden sollen. (Eine Kontrastierung/vergleichende Analyse wird bei diesen nicht möglich sein.)

Außerdem sollen die 2013 und 2014 im CSI-Projekt gewonnenen Erkenntnisse („lessons learned“) zum Arbeitsprozess gesammelt werden, und  in die Planung des für 2019 geplanten Projekts aufgenommen werden.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Mit dem CSI-RA schaffen wir eine Grundlage für Verhandlungen mit Politik und Wirtschaft, um Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich zu verbessern und ihre Arbeit zu erleichtern. Sowohl die Organisationen selbst, als auch die IGO dienen als Multiplikator.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

DI Franz Neunteufl: franz.neunteufl@gemeinnuetzig.at

a.o. Univ. Prof. Dr.in Ruth Simsa: Ruth.Simsa@wu.ac.at

Trotz der kritischen Stellungnahmen vieler Institutionen, darunter der IGO, einiger ihrer Mitglieder und des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts –  hat der Nationalrat am 26. April 2017 eine Novellierung des Versammlungsgesetzes und damit Einschränkungen der Versammlungsfreiheit beschlossen.

Die  Ausübung  der  Versammlungsfreiheit  wurde in langwierigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen errungen. Sie ist eine wesentliche Säule der Demokratie. In Österreich ist sie verfassungsrechtlich in Artikel 12 Staatsgrundgesetz (StGG) sowie Artikel  11  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Die EMRK ist seit 1964 mit dem  Verfassungsrang  ausgestattet . Bis zum April 2017 war das  Versammlungsgesetz (VersG) von 1953 nicht gravierend modifiziert worden.

 

Trotz des rechtlich und politisch hohen Werts der Versammlungsfreiheit beschloss der Nationalrat am 26.4. 2017 Änderungen des Versammlungsgesetzes, die von einigen als verfassungswidrig eingestuft werden. Welche Änderungen wurden beschlossen?

 

  • Ausdehnung der Anzeigefrist für Versammlungen von 24 auf 48 Stunden.
  • Ausweitung der Anzeigefrist auf eine Woche, bei der „beabsichtigte[n] Teilnahme von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und  anderer Völkerrechtssubjekte.“
  • Es wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Versammlung  „die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderläuft“ zu untersagen. Das setzt eine problematische bisher nicht dagewesene prognostisch-inhaltliche Interpretation von Versammlungen voraus.
  • Einrichtung von „Schutzbereichen“ oder wie manche sagen „Verdrängungszonen„. Die Behörde kann einen Zone von max. 150 Metern um eine Versammlung definieren, innerhalb derer eine andere Versammlung verboten ist.

 

Die Positionen der IGO zu den Maßnahmen sind in unserer Stellungnahme nachzulesen.

 

Info-Veranstaltung

Darüber, was diese Maßnahmen in der Praxis für die Zivilgesellschaft bedeuten, informiert die IGO in Kooperation mit dem Ökobüro bei einem Kurz-Seminar mit Prof. Daniel Ennöckl (Universität Wien) und Jutta Matysek (Greenpeace CEE).

 

Wann: 11. Mai 2017 von 9-11 Uhr

Wo: Republikanischer Club, Rockhgasse 1, 1010 Wien

 

Um Anmeldung unter diesem Link wird gebeten.

Die Einladung können Sie hier herunterladen.