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Das Anfang Jänner von ÖVP und GRÜNEN präsentierte Regierungsprogramm räumt der Freiwilligenarbeit, den gemeinnützigen Organisationen und der Zivilgesellschaft wieder den ihnen gebührenden Platz ein. Auch soziale Unternehmen sollen mehr als bisher gefördert werden. Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem Regierungsprogramm hier für Sie zusammengefasst:

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Bürgerfreundliche Rechtssetzung im Sinne der „Better-Regulation“-Strategie orientiert an internationalen Ansätzen wie in Deutschland und den Niederlanden

Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesellschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen

  • Förderung der Anerkennung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft
  • Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Servicestelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen
  • Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtlicher Aspekte ehrenamtlich Tätiger
  • Etablierung eines bundesweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement.
  • Anerkennung der Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und dessen Organisationen für die Demokratie; die Bundesregierung bekennt sich weiterhin dazu, einen aktiven Dialog und respektvollen Umgang mit Nichtregierungsorganisationen zu fördern.
  • Evaluierung des Vollzuges und der Effizienz des Rechtsschutzes im Versammlungsrecht

Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft

Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.

Sport

Aufwertung und Absicherung des Ehrenamtes

  • Überlegungen mit Ländern, Gemeinden und Verbänden, bestmögliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu gewährleisten
  • Einführung eines österreichweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement im Sportbereich
  • Prüfung der Möglichkeit steuerlicher Erleichterungen

Steuerreform & Entlastung

KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden.

Modernisierung der Bundesabgabenordnung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizienz und der Wahrung hoher Qualität (z.B. Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/ Einführung von kooperativen Verfahren, begleitende Kontrolle, Ausweitung des Auskunftsbescheids)

Social Entrepreneurship

Zielgruppenspezifische öffentliche Finanzierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungsprogramme für Social Entrepreneurs

Die Bundesregierung bekennt sich zur steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen und prüft die weitere Förderung sozialer Innovationen.

Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs

Integration

Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten (in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Ehrenamt ist eine tragende Säule gelungener Integration vor Ort. Gemeinsame Verantwortung für eine gemeinsame Sache hilft Vorbehalte abzubauen und stellt das Gemeinsame vor das Trennende.

Versammlungsfreiheit:

Evaluierung des Instruments der Schutzzonen

Prüfung der Verbesserung des Rechtsschutzes bei Untersagung von Versammlungen

Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus

Forschung zur Demokratiestärkung

  • Fokus zivil- und bürgerschaftliches Engagement

Krisen- und Katastrophenschutz

Publikation eines regelmäßigen „Freiwilligen-Berichts“

Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement, Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

Schaffung eines Ehrenamtsgütesiegels, um die freiwillige und zivilgesellschaftliche Arbeit und die dadurch erworbenen Qualifikationen (insbesondere bei jungen Menschen) zu zertifizieren, zu dokumentieren und gegebenenfalls bei Bewerbungen zu berücksichtigen

Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für Freiwillige, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen

Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen

  • Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der VGR, um unbezahlte Haus- und Familienarbeit sichtbar zu machen

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Gemeinnützige unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter des betroffenen Sektors

Entwicklung einer nationalen Strategie für das Freiwilligenengagement („Stakeholderprozess“)

Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (insbesondere für jüngere und ältere Menschen)

Evaluierung des Freiwilligengesetzes in Hinblick auf die Relevanz für alle Freiwilligen in Österreich

Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovations- und Digitalisierungsförderung

Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen

Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen (bei Förderungen)

Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation

Inklusion und Integration in Zivilgesellschaft und Ehrenamt fördern

Familie & Jugend

Beteiligung und Partizipation

Aufwertung des Ehrenamts und des zivilgesellschaftlichen Engagements

Bildung

Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich ausweiten

Digitalisierung & Innovation

Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

Bei der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT VOR DER WAHL: Wie halten es die Parteien mit ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit?, am 9. September 2019 in der Wiener Urania, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT unter der Überschrift Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung seine Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024 präsentiert.

Österreich verfügt mit über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an zivilgesellschaftlichen Organisationen. Rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt.

Die Politik hat in der Vergangenheit immer wieder versprochen, die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Arbeit zu verbessern und zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Gehalten worden ist dabei allerdings wenig – im Gegenteil: Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Bereiche haben den Eindruck, dass die Rahmenbedingungen eher schwieriger geworden sind, dass die Einbindung in letzter Zeit sogar zurückgegangen ist und einzelne Organisationen undifferenzierten Angriffen seitens politischer Akteure ausgesetzt waren.

Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern deshalb von den politischen Parteien und der nächsten Regierung, dass diese Entwicklung in der kommenden Legislaturperiode umgekehrt wird und Maßnahmen zur Stärkung dieses für das demokratische Gefüge so wichtigen Bereichs gesetzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

Zivilgesellschaft sichtbar machen

  • Ausdrückliche Betonung des Stellenwerts von zivilgesellschaftlichem Engagement und gemeinnütziger Arbeit im Regierungsprogramm
  • Eigene Zuständigkeit für Zivilgesellschaft im Bundeskanzleramt, Bündelung der Kompetenzen (inkl. Vereins- und Stiftungsrecht), Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen und Ausschilderung im Namen des zuständigen Ministeriums („Ministerium für Zivilgesellschaft“)
  • Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen
  • Laufende Erhebung der Zahl der Freiwilligen im Rahmen der Statistik Austria
  • Alle zwei Jahre Vorlage eines Freiwilligenberichts durch das zuständige Ministerium an das Parlament
  • Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Rahmenbedingungen verbessern

  • Verbesserung der Spendenabsetzbarkeit (§ 4a EStG): Vereinfachung der Bestimmungen, Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke (z.B. Bildung, Sport, Tierschutz), Anhebung der Einkommensgrenze auf 20% (analog der BRD), Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unter Beteiligung von Vertreter/innen des gemeinnützigen Sektors
    Ausweitung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften (§ 4b EStG)
  • Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von EStG und ASVG (inkl. Adaptierung § 36 ArbVG-Arbeitnehmerbegriff)
  • Einrichtung einer eigenen, für gemeinnützige Organisationen zuständigen Abteilung im Finanzamt Österreich
  • Erhöhung des Tagsatzes der steuerfreien Kostenersätze für Freiwillige (wurden seit 15 Jahren nicht angepasst, dzt. € 26,40) bzw. Ausweitung der einkommensteuerbefreiten Bezüge im § 3 Abs 1 Zi 16c EStG
  • Absicherung aller Bereiche freiwilligen Engagements in einer einheitlichen Unfallversicherung
  • Flächendeckender Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen)
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen
  • Möglichkeit der rechtsverbindlichen Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung anhand der Rechtsgrundlage (vorbehaltlich der tatsächlichen Geschäftsführung) – „Gemeinnützigkeitsbescheid“
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuerpflicht für Leistungs- und Förderverträge mit der öffentlichen Hand: echte Umsatzsteuerbefreiung von Förderverträgen, Refundierung einer allfälligen Umsatzsteuer bei Leistungsverträgen
  • Befreiung gemeinnütziger Organisationen von Gebühren bei Mietverträgen, Grundsteuer und Kommunalsteuer
  • Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen: verbindliche Förderzusagen vor Beginn der Leistungserbringung, mehrjährige Rahmenverträge mit Valorisierungsklauseln
  • Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten von Leistungen, Vermeidung von Mehrgleisigkeiten bei den Kontrollen, Konzentration bei den Kontrollen auf wirklich wesentliche Aspekte, Entlastung beim bürokratischen Aufwand und bei überzogenen Strafbestimmungen
  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-Up, Innovations- und Digitalisierungsförderungen

Beteiligung stärken

  • Erstellung jährlicher Vorhabensberichte der Bundes- und Landesregierungen, um frühzeitige Partizipation zu ermöglichen (ähnlich wie auf EU-Ebene)
  • Zugänglichmachung aller Studien, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden
  • Möglichkeit für interessierte Organisationen, Initiativen und Bürger/innen, sich auf eine Begutachtungsliste für Gesetzesvorhaben und Verordnungen setzen zu lassen (Push-Prinzip)
  • Verpflichtende Begutachtungsverfahren mit mindestens sechswöchiger Begutachtungsdauer und Hearings (z.B. im Rahmen der parlamentarischen Ausschussberatungen)
  • Umsetzung der bereits im Jahr 2008 beschlossenen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Politikbereichen
  • Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation (z.B. GovLab Austria)

Im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT sind 18 Verbände und Netzwerke mit mehr als 1000 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Bildung, Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Inklusion, Kultur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zusammengeschlossen.

In dem kürzlich bekannt gewordenen „Ibiza-Video“ ist auch von gemeinnützigen Vereinen die Rede. Und zwar als eine Möglichkeit, größere Geldbeträge – genannt werden Beträge bis zu 2 Millionen Euro – illegal am Rechnungshof vorbei an Parteien zu spenden. Wenn es diese Vereine gibt, dann wird dadurch nicht nur das Parteiengesetz umgangen, sondern diese Vereine sind auch nicht gemeinnützig.

Das Parteiengesetz verlangt von den Parteien, alle Spenden über 3.500 Euro unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. Einzelspenden über 50.000 Euro sind dem Rechnungshof unverzüglich zu melden und dieser hat die Spenden unverzüglich auf der Website zu veröffentlichen. Außerdem müssen die Parteien über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben jährlich öffentlich Rechenschaft ablegen.

Beide – (Groß)spender_innen und Parteien – haben ein nahe liegendes Interesse daran, dass das nicht bzw. nicht im vollen Umfang geschieht. Deshalb wird vermutet, dass die Parteien nach Mitteln und Wegen gesucht und auch gefunden haben, das Parteiengesetz – straflos – zu umgehen. Vereine aus dem Umfeld der Parteien, leicht erkennbar an der Besetzung der jeweiligen Vorstände mit Parteigängern, könnten tatsächlich diese Aufgabe erfüllen. Wie das geht, hat der Vereinsexperte und IGO Vorteilspartner Thomas Höhne unlängst in der Tageszeitung DerStandard erklärt.

Nur: gemeinnützig sind diese Vereine nicht, auch wenn sie – leider auch von Politiker_innen in der öffentlichen Debatte – immer wieder so bezeichnet werden. Denn: Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt (§ 35 BAO). Die Verfolgung parteipolitischer Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien usw.) kann nicht als gemeinnützig angesehen werden (VwGH 3.10.1996, 94/16/0246).

Leider haben die wirklich gemeinnützigen Vereine wenig Handhabe, sich gegen diesen Missbrauch zu wehren. Abhilfe können hier nur die von uns seit langem geforderte bescheidmäßige (ex ante) Feststellung der Gemeinnützigkeit und strengere Prüfung dubioser Vereine durch die Finanzbehörde und – natürlich – eine Reform des Parteiengesetzes schaffen.

 

 

Spenden? Aber Sicher! Für die neue Online- und Social Media Kampagne des österreichischen Spendengütesiegel (OSGS) konnten mit Puls4-Moderatorin Johanna Setzer und Schauspieler Thomas Mraz auch zwei neue Unterstützer gewonnen werden.

Seit Mitte Juni ist die neue Kampagne online, und mit Hilfe der zwei neuen Testimonials soll das Qualitätssiegel und dessen Botschaft noch breitenwirksamer in die Öffentlichkeit getragen werden.

Denn wer beim Spenden auf Nummer sicher gehen möchte, achtet auf dieses Zeichen: Das Österreichische Spendengütesiegel steht für geprüfte Sicherheit durch strenge Qualitätsstandards, Transparenz und laufende Kontrolle – die Spendengelder werden widmungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt.

Derzeit tragen 265 Organisationen das österreichische Spendegütesiegel. Alle Organisationen, die berechtigt sind, das Qualitätssiegel zu führen, sind auf der Website www.osgs.at veröffentlicht.

Wäre es denkbar, dass Sie mit Ihrer Spende oder mit Ihrer gemeinnützigen Organisation unwissentlich terroristische Zwecke unterstützen? Völlig ausgeschlossen, werden Sie sagen. Dennoch lohnt es sich genauer hinzusehen, um diese Möglichkeit auch wirklich auszuschließen. Österreich steht hier auch international unter Beobachtung.

Das BMF informierte deshalb am 23. März 2018 im Rahmen ihrer Reihe „Forum Finanz“ über den Schutz von Non-Profit-Organisationen (NPOs) vor dem Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung.

Die Financial Action Task Force (FATF) entwickelt und veröffentlicht seit 1990 die international anerkannten Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Im Zuge von regelmäßigen Länderprüfungen wird die Einhaltung der Standards bewertet.

Bei der FATF Empfehlung 8 geht es um das Risiko des Missbrauchs von NPOs zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung. Sie umfasst Ziele und Grundsätze sowie Maßnahmen, die von den Ländern getroffen werden sollen. Das BMF hat hier eine Koordinierungsfunktion im Zusammenhang mit dem so genannten risikobasierten Ansatz, dem regelmäßigen Kontakt mit dem NPO-Sektor sowie der Identifizierung von Best Practices zur Umsetzung von FATF-Empfehlung 8. Das Befolgen von best practices schützt gefährdete NPOs vor dem Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung. Betroffen können vor allem Hilfsorganisationen sein, die in Ländern mit aktiven Terrorgruppen agieren.

Interessantes Detail: NPOs mit „Serviceaktivitäten“ werden von der FATF als „anfälliger“ für Missbrauch eingeschätzt, als NPOs mit „expressiven“ Aktivitäten.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie die Präsentationen von der Veranstaltung vom 23. März (ausgenommen jene des Vertreters vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der weder seinen Namen nennen, noch fotografiert werden wollte).

Ebenfalls dabei: die wichtigsten Neuerungen bei der Spendenabsetzbarkeit, die sich aus dem Begutachtungsentwurf der neuen EStG-Richtlinien ergeben.

 

Das Österreichische Spendengütesiegel kommt am 23. Oktober nach Bregenz und am 24. Oktober nach Innsbruck! Sie sind in Westösterreich zu Hause und haben Fragen zum Spendengütesiegel? Dann sollten Sie das OSGS Café nicht verpassen!

  • Wie kommt man eigentlich zum Spendengütesiegel? Wer und was steckt dahinter?
  • Wer prüft es, nach welchen Kriterien und worauf wird bei der Prüfung besonders geachtet?
  • Welche Prozesse beeinflusst es und welche Vorteile hat es für die Organisation?

Stellen Sie Ihre Fragen zum Spendengütesiegel, den Anforderungen bzw. der Prüfung persönlich in unserem Cafe!

Und wer es am 23. bzw. 24. Oktober nicht nach Bregenz oder Innsbruck schafft, der kann sich am 14. November, von 11 – 12 Uhr, bei einem Webinar mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Mag. Friedrich Möstl über Neuerungen beim Spendengütesiegel informieren.

 

 

Demokratie 4.0 – Kommt die Rettung aus der Zivilgesellschaft?

Warum diese Veranstaltung, warum dieser Titel? Das Wort „Rettung“ legt nahe, dass irgend jemand oder irgend etwas gerettet werden muss. Ist es wirklich so schlecht um die Demokratie bestellt? Und wofür steht das 4.0?

4.0 steht für die Erwartungen, die wir mit der rasant fortschreitenden Digitalisierung verbinden und von der viele sagen, dass uns die wirklich großen Veränderungen erst noch bevorstehen.

Wir sehen aber jetzt schon, dass Sie uns nicht nur Gutes bringt, sondern dass mit ihr auch Gefahren verbunden sind.

Jetzt fordern manche mehr direkte Demokratie und denken dabei vielleicht an die Möglichkeit, den Menschen auch in Österreich einfache Suggestivfragen zu stellen, wie das in anderen Mitgliedsländern bereits geschehen ist.

Und hier kommt die Zivilgesellschaft ins Spiel. Lassen wir so eine Entwicklung mit uns geschehen? Oder sorgen wir dafür, dass die Digitalisierung und die neuen Medien dafür eingesetzt werden, unsere demokratische Verfassung und unsere demokratischen Institutionen und Prozesse zu bewahren und echte Beteiligung zu ermöglichen, bevor Entscheidungen getroffen werden?

Wir verstehen darunter die Möglichkeit, sich zu informieren, miteinander zu diskutieren, Fragen zu stellen, nachzudenken, gehört zu werden, bevor gewählte Funktionsträger/innen Entscheidungen treffen oder Gesetze verabschieden, die unser aller Leben betreffen. In Einzelfällen mögen dabei auch plebiszitäre Elemente wie Volksbefragungen und Volksabstimmungen hilfreich sein.

Wir sind aufgerufen in weniger als drei Wochen den Kurs zu bestimmen, den unser Land in den nächsten Jahren nehmen wird. Die Teilnehmer/innen an der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT IM DIALOG 2017 verfolgten deshalb am 21.09. in der Urania Wien mit großem Interesse die Ausführungen von Frau Gisela ERLER, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden Württemberg, Kanzleramtsminister Thomas DROZDA und Wirtschaftsminister Harald MAHRER zu diesem Thema.

Zuvor schilderten Gabriele GERBASITS, Geschäftsführerin der IG Kultur, Josef HÖRMANDINGER, Jurist im Rechts- und Informationsdienst des Salzburger Landtages und Christoph KONRATH, Leiter des parlamentswissenschaftlichen Dienstes in der Parlamentsdirektion ihre Erfahrungen mit dem Thema Beteiligung und eröffneten den „Dialog mit der Zivilgesellschaft“.

Die IGO hat sich zum Ziel gesetzt, den gemeinnützigen Organisationen in Österreich jene Beachtung und Wertschätzung zu verschaffen, die sie verdienen. Seit kurzem tut sie das auch in einem verbandsübergreifenden BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT, in dem mehr als 1000 gemeinnützige Organisationen mit rund 100.000 Beschäftigten vertreten sind.

Eine Zusammenfassung der Diskussion, die besten Bilder und eine vollständige Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.

Wenn Gesetze in Österreich entstehen, wird die Expertise gemeinnütziger Organisationen, wissenschaftlicher Einrichtungen oder betroffener Bevölkerungsgruppen oft nicht gebührend berücksichtigt. Im Rahmen eines neuen Projekts arbeiten wir an Verbesserungen. Denn Transparenz und Partizipation stellen zwei wesentliche Prinzipien von Good Governance – d.h. guter Regierungsführung dar. Um diese Grundsätze verstärkt in den Fokus ihrer Aktivitäten zu rücken, hat die österreichische Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm das Ziel der „besseren Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in politische Entscheidungsprozesse“ formuliert. Vereinbart ist eine „transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses“. Sie adressiert damit auch die von Seiten der OECD identifizierten Verbesserungspotentiale im Bereich der Einbindung der Zivilgesellschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt, bspw. vorab eines offiziellen Begutachtungsverfahrens sowie die generelle Transparenz von Begutachtungsprozessen.

Daher starteten die IGO, die Donau Universität Krems und die Sektion III des Bundeskanzleramts zu Beginn des Jahres 2017 im Rahmen des GovLab Austria ein Projekt für mehr Transparenz und Partizipation in der Rechtssetzung: In einem so genannten Innovation Lab erarbeiten die Projektpartner die notwendigen Parameter für einen gelungenen Partizipationsprozess und planen diesen an einem konkreten Gesetzesvorhaben direkt umzusetzen. Eine wesentliche Rolle werden dabei die Neuen Medien spielen.

Ziele des Projekts: Transparenz und Partizipation in der Rechtsetzung

Oberziel des Projektes ist es, die in Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vorhandene Expertise von staatlicher Seite systematisch und optimal im Sinne einer transparenten, partizipativen und evidenzbasierten Rechtssetzung zu nutzen und diese möglichst frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Dies soll durch die Etablierung geeigneter Prozesse, unterstützt durch zeitgemäße IT-Instrumente sichergestellt werden. Bestehende Infrastruktur und Systeme sollen hierbei im Sinne der Verwaltungsökonomie bestmögliche Berücksichtigung finden.

Projektziel: Prototypisch wird innerhalb von zwei Jahren im Rahmen eines GovLabAustria-Projektes ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umgesetzt, das durch den innovativen Einsatz von Informationstechnologien zielorientierte Kommunikation und Kollaboration zwischen Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Rechtssetzungsprozess ermöglicht. Nach einer Erhebung des Status-Quo in Österreich und der Identifikation internationaler Good Practice Beispiele, sollen die nationalen Bedarfe in diesem Bereich in einem partizipativen Prozess unter Einbindung relevanter Stakeholder erhoben werden.

 

Zur einer Kurzinformation des Projekts gelangen Sie hier.

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