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Unter welchen Umständen und für welche Aufgaben stellen Stiftungen eine alternative Rechtsform dar? Können gemeinnützige Stiftungen ein Instrument für das Engagement der Zivilgesellschaft und für soziale Innovation sein?

Diese und andere Fragen zum Thema „gemeinnützig stiften“ beantwortet unsere Vorteilspartnerin UNITAS-SOLIDARIS am 3. Mai 2018 beim Business-Breakfast im Don Bosco Haus in 1130 Wien, St. Veit-Gasse 25.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier oder auf der Webseite der UNITAS-SOLIDARIS. Anmeldungen sind noch bis 20. April möglich.

 

Mehr als 120 Personen nahmen am 14. September 2016 an der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT IM DIALOG in der Urania Wien teil. Gemeinnützig oder nicht gemeinnützig? Das war hier die Frage.

Der Titel der ersten Paneldiskussion lautete: Risiken und Nebenwirkungen der Gemeinnützigkeit

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Bei der zweiten Paneldiskussion wurde die Frage diskutiert: Sind soziale Unternehmer/innen die ‚neuen Gemeinnützigen‘?

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Und wie schon beim ersten Panel von zahlreichen Teilnehmer/innen, die der expliziten Einladung, sich in die Diskussion „einzumischen“ gerne folgten.

Ein Hinweis: Ein Klick auf dem Namen des Experten / der Expertin führt Sie zur Aufzeichnung des jeweiligen Beitrags, ein Klick auf den Titel des Referates zu der jeweiligen Präsentation (soweit vorhanden).

Durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurde das Bundes-Stiftungs- und Fonds-Gesetz – BStFG grundlegend geändert. Insbesondere wurden auch die zwingenden Mindestinhalte geändert, die in der Gründungserklärung enthalten sein müssen.

Wie bei jeder Änderung der Rechtslage stellt sich naturgemäß die Frage, ob bereits bestehende Rechtsverhältnisse dem neuen Recht unterworfen werden oder, ob für diese weiterhin die alte Rechtslage maßgeblich sein soll. Anders gefragt: Soll das BStFG 2015 auch auf Altstiftungen und Altfonds, die vor dem 1.1.2016 errichtet wurden, zur Anwendung kommen?

 

Nach den Übergangsbestimmungen des § 28 BStFG 2015 sollen bestehende Stiftungen und Fonds grundsätzlich als solche nach dem BStFG 2015 angesehen werden: Stiftungen oder Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche den Voraussetzungen des § 1 Abs 1 BStFG 2015 entsprechen, in den Anwendungsbereich des BStFG 2015 fallen und vor dessen Inkrafttreten errichtet wurden, sollen als Stiftungen oder Fonds iSd BStFG 2015 gelten.

 

Hierzu sind Satzungen von Altstiftungen oder Altfonds, die den Erfordernissen einer Gründungserklärung nach § 7 BStFG 2015 widersprechen, innerhalb von 24 Monaten ab Inkraftreten des BStFG 2015 abzuändern und der Stiftungs- und Fondsbehörde vorzulegen.

Sollte – trotz erteilter Verbesserungsaufträge – diesen Mindestanforderungen nicht entsprochen werden, so hat die Stiftungs- und Fondsbehörde binnen 6 Wochen bescheidmäßig festzustellen, dass keine Stiftung bzw kein Fonds nach dem BStFG 2015 vorliegt. In der Folge hat die Behörde eine solche Altstiftung oder einen solchen Altfonds von Amts wegen aufzulösen.

Kritisch sind beispielsweise folgende zwingend geforderte Satzungselemente, da diese nach dem alten BStFG nicht in der Satzung enthalten sein mussten:

  • der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht.
  • der Ausschluss von Vermögenszuwendungen an den Gründer oder ihm oder der Stiftung oder dem Fonds nahestehende Personen oder ebensolche Einrichtungen, sofern diese nicht gemäß § 4a oder § 4b EStG 1988 begünstigt sind.

 

Fazit

Bei Altstiftungen und Altfonds besteht Handlungsbedarf, da diese Gefahr laufen, von Amts wegen aufgelöst zu werden, sofern sie ihre Satzungen nicht bis 1.1.2018 an die neuen Erfordernisse nach dem BStFG 2015 anpassen. Daher ist dringend anzuraten, die Satzungen aller bestehenden Stiftungen und Fonds auf ihre Übereinstimmung mit dem neuen Gesetz zu überprüfen.

 

Martin Melzer / 11.4.2016

 


Literaturhinweis: Melzer M./Petritz M.; Die gemeinnützige Stiftung und der gemeinnützige Fonds nach dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015; Zivil- und steuerrechtliche Aspekte; LexisNexis Verlag, Wien 2016.

 

Dr. Martin Melzer ist ein Vorteilspartner der IGO.

Gemeinnützigkeitsgesetz bringt wichtige Verbesserungen für alle gemeinnützigen Organisationen, aber weitere Schritte müssen folgen.

Mit der Verabschiedung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 gestern im Parlament hat die Regierung einen wichtigen Punkt aus ihrem Arbeitsprogramm erfüllt: gemeinnützigen Stiftungen wird es in Zukunft leichter gemacht, ihren wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl in Österreich zu erfüllen. Langfristig hofft man damit ein Potenzial von jährlich 1 Milliarde Euro für gemeinnützige Zwecke zu heben.

Das Gesetz bringt aber nicht nur für gemeinnützige Stiftungen wichtige Verbesserungen: Bei der Veräußerung von Immobilien, die ein gemeinnütziger Verein im Zuge von Schenkungen oder Verlassenschaften erhalten hat, wird ab 1. Jänner 2016 keine Grunderwerbsteuer mehr eingehoben. Auch der Transfer von Geld und Leistungen zwischen Vereinen und anderen Körperschaften, die den gleichen gemeinnützigen Zweck verfolgen, wird erstmals unbedenklich sein.

Aber: Geld ist nicht alles. Die IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen erinnert die Regierung deshalb bei der Gelegenheit an weitere für ihre Mitglieder wichtige Punkte aus dem Arbeitsprogramm. So hat die Regierung bei ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren auch versprochen, einen klaren Rechtsrahmen für alle gemeinnützigen Organisationen zu schaffen, die Gesetzgebungsprozesse transparenter und offener zu gestalten und die Menschenrechtsbildung insbesondere auch in den Schulen auszubauen, um das Menschenrechts- und Demokratieverständnis und die Zivilcourage zu fördern.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl dazu: „Wir freuen uns über die Verbesserungen, die das neue Gesetz mit sich bringt. Aber wie Staatssekretär Harald Mahrer selbst sagt: es ist ein erster Schritt und weitere Schritte müssen jetzt folgen“.

Aus Anlass des neuen Gemeinnützigkeitsgesetzes, das aller Voraussicht nach mit 1.1.2016 in Kraft tritt, informierte die SOLIDARIS Wirtschaftsprüfungs GmbH gemeinsam mit der IGO am 26. November im L8-Veranstaltungszentrum in Wien über die wichtigsten Neuerungen, die dieses Gesetz mit sich bringt. Im Anschluss daran referierten Experten der VMG Versicherungsmakler GmbH und der SOLIDARIS Köln über das ebenfalls hochaktuelle Thema Cybercrime und IT Sicherheit.

Die Präsentation von MMag. Thomas Stranzinger und Mag. Christoph Hofer (SOLIDARIS) zum Download (PDF Datei).

Die Präsentation von DI Franz Neunteufl (IGO) zum Download (PDF Datei).

Die Präsentation von Mag. Andreas Krebs (GrECo International AG) zum Download (PDF Datei).

Die Präsentation von Oliver Schikora (Solidaris Köln) zum Download (PDF Datei) .

Gemeinsam mit der Solidaris Wirtschafts-prüfungsgesellschaft mbH lud die IGO am 24. September 2015 bereits zum vierten Mal in die Diplomatische Akademie in Wien ein, um über aktuelle Rechts- und Steuerfragen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“zu informieren. Der zweite Teil der Veranstaltung war dieses Mal dem Thema Finanzierung und dabei insbesondere dem Vergaberecht gewidmet.

Hier finden Sie die Referate der Vortragenden zum Nachlesen und Download:

 

Das von Staatssekretär Harald Mahrer Anfang Oktober angekündigte Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements zielt vor allemauf die Mobilisierung des in Österreich vorhandenen Stiftungsvermögens für das Gemeinwohl ab („das Land zum Blühen bringen“). Die dazu notwendigen steuerlichen Änderungen lassen aber Auswirkungen nicht nur auf Stiftungen, sondern auf alle gemeinnützigen Organisationen erwarten.

Um die seit langem kritisierte Schieflage in Österreich zwischen den gemeinnützigen und den eigennützigen Stiftungen zu beseitigen, sollen das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG), die Bundesabgabenordnung (BAO), das Einkommensteuergesetz (EStG) und möglicherweise einige andere Steuergesetze so verändert werden, dass Zuwendungen zu gemeinnützigen Stiftungen zukünftig attraktiver werden.

Mahrer verfolgt damit ein Vorhaben, zu dem sich die Regierung in ihrem Arbeitsprogramm vom Dezember 2013 verpflichtet hat, und hofft es bis zur Jahresmitte 2015 in die Zielgerade zu bringen. Er kommt damit auch einer von den gemeinnützigen Organisationen und ihren Dachverbänden seit langem erhobenen und zuletzt in dem von der IGO veröffentlichten „Zivilgesellschaftsindex“ enthaltenen Forderung nach.

Bei den derzeit zwischen dem BMWFW, dem BMI und dem BMF geführten Verhandlungen geht es um eine Vereinfachung der Gründung von gemeinnützigen Stiftungen sowie eine Reihe abgabenrechtlicher Begünstigungen, die sich jedoch nicht allein auf Stiftungen erstrecken werden: Diskutiert werden – nach deutschem Vorbild – insbesondere Ausnahmen von der bisher in der BAO geforderten Unmittelbarkeit bei der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sowie Änderungen im § 4a EStG, mit dem die Spendenbegünstigung geregelt wird.

Erfreulich: die befürchtete Einschränkung der geplanten Verbesserungen auf wissenschaftliche Zwecke scheint jetzt vom Tisch.

Bedenklich: die Beamten im BMF erheben neuerlich die Forderung nach einer verpflichtenden Übermittlung der Sozialversicherungsnummer im Zusammenhang mit dem Spendenvorgang, um Missbrauch zu verhindern und die Kontrolle zu erleichtern.

Im Arbeitsprogramm der neuen Regierung finden sich einige Vorhaben, wie sie zum Teil seit Jahren von den gemeinnützigen Organisationen gefordert werden. Wir haben die wichtigsten hier für Sie zusammengefasst:

Kapitel: Wachstum und Beschäftigung

Ziel: Bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen, Stärkung des österreichischen Finanz- und Kapitalmarktes

  • Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß des einstimmig beschlossenen Entschließungsantrags des Nationalrates vom 5.7.2013)

Kapitel: Integration

  • Freiwilliges gesellschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit von MigrantInnen wird geschätzt und gefördert, ebenso  die aktive Öffnung von Vereinen gegenüber MigrantInnen.

Kapitel: Soziales

  • Weiterentwicklung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ und Umweltjahres
  • Alle Auslandsdienste werden unter Berücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs für Frauen und Männer gesetzlich im Freiwilligengesetz (FreiwG) verankert und finanziell abgesichert werden.
  • Zur Erprobung innovativer Ansätze in der Sozialpolitik sollen neue Finanzierungsquellen für NGO-Projekte zu gesellschaftlichen Problemfeldern durch Kooperationen mit der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Stiftungen erschlossen werden. Mittels Social Impact Bonds finanzieren gemeinnützige Stiftungen Projekte. Wird durch deren (nachweislich messbare) Wirkung eine Ersparnis für die öffentliche Hand nachgewiesen, refundiert diese der gemeinnützigen Stiftung die Investition und führt das Projekt weiter.

Kapitel: Österreich in Europa und der Welt

Ziel: Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken

  • Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.
  • Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu stärken, sie an neue Herausforderungen anzupassen und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern.
  • Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird mit 20 Mio. Euro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer Krisen reagieren zu können.

Kapitel: Justiz

Ziel: Moderne Regeln für eine moderne Gesellschaft

  • Modernisierungen im Gesellschaftsrecht sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts („ABGB 200+“); Evaluierung GmbH Gesetz; Wahrung  der Einheit von Sitz und Verwaltung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
  • Stärkung der Transparenz, der Befugnisse und Strukturen der Wettbewerbsbehörden
  • Bei Stiftungen: Verwirklichung der Transparenz durch Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen durch das BMF an die Statistik Austria, bei konzernleitenden Stiftungen Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist, Schaffung einer rechtlichen Grundlage für gemeinnützige Stiftungen in ausgewählten Bereichen unter Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsstruktur

Kapitel: Staatsreform und Demokratie

Ziel: Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.

  • Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt.
  • Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen.

Ziel: Bessere Einbindung zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse.

  • Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses.
  • Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen.
  • Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnis und der Zivilcourage.

Das Regierungsprogramm enthält aber auch einige „Dämpfer“, die wenig Gutes für gemeinnützige Organisationen erwarten lassen:

Kapitel: Finanzierungsvorbehalt

Sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen – sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen bzw. in den Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzrahmens keine Deckung finden – stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

Kapitel: Förderungen

  • Auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011 werden bei den Ermessensausgaben, die nicht gesetzlich determiniert sind, in den Jahren 2014 bis 2018 5 Prozent bei allen Gebietskörperschaften eingespart.
  • Bis 31.3.2014 hat das BMF den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine strukturelle Förderreform (incl. Art. 15a-B-VG Vereinbarung und Verordnung des BMF hinsichtlich Mindeststandards) vorzulegen mit dem Ziel, Doppel- u d Mehrgleisigkeiten zu beseitigen.
  • Die FAG-Partner haben das Ziel, die Maßnahmen und den Ertrag zu definieren.
  • Die Erreichung der Ziele ist jährlich zu evaluieren.

Das Arbeitsprogramm der neuen Regierung zum Download.

Am 28. August 2013 – mitten im Wahlkampf – lud Bundeskanzler Werner Faymann mehrere große NGO wie Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Amnesty International und Greenpeace zu einem Gipfel zur Stärkung der Gemeinnützigkeit ins Bundeskanzleramt ein.

Die Organisationen forderten bei dem Termin:

  • verbesserte Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften;
  • erweiterte steuerliche Begünstigungen für gemeinnützige Arbeit;
  • finanzielle Planungssicherheit statt kurzfristiger und rückwirkender Verträge;
  • Programmfinanzierung statt Projektfinanzierung;
  • klare rechtliche Unterscheidung gemeinnütziger von profitorientierten Organisationen und Unternehmen;
  • optimierte und besser strukturierte Einbindung von BürgerInnen und gemeinnützigen Organisationen in Entscheidungsprozesse;
  • Stärkung von Active Citizenship durch Bildung und eine Aufwertung des freiwilligen ökologisch-sozialen Jahres;
  • Außerdem eine Verbesserung der Dotierung und der Ausschreibungsbedingungen sowie ein stärkeres Mitspracherecht in Gremien der Austrian Development Agency.

Zur Umsetzung der neuen Partnerschaft wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinnützigen ihre Vorschläge weiter ausarbeiteten. In den letzten Wochen entstanden so unter der Einbeziehung verschiedener Dachverbände und NGOs Vorschläge für ein neues Regierungsprogramm. Auch die IGO ist an diesem Prozess beteiligt.
Nun gilt es dran zu bleiben und weiter zu verhandeln, damit die Initiative auch nach den Koalitionsverhandlungen die gewünschten Ergebnisse erzielt.

Die Forderungen der Initiative zur Stärkung der Gemeinnützigkeit an die neue Regierung im Detail.

Am 13. März 2013 fand im HUB Vienna auf Einladung der IGO eine Veranstaltung zum Thema Money makes the world go round – die Zukunft der Finanzierung gemeinnütziger Arbeit statt. Zentrales Ziel der Veranstaltung war, Vertreter_innen von Politik und Zivilgesellschaft zusammenzubringen, und ein besseres Verständnis für die Anliegen gemeinnütziger Organisationen zu erreichen. Unter der Moderation von IGO Geschäftsführer DI Franz Neunteufl standen die Abgeordneten zum NR Dr. Christoph Matznetter (SPÖ), Gabriele Tamandl (ÖVP) und Mag. Werner Kogler (Grüne)  Rede und Antwort. Dabei kam ein konstruktiver Austausch zwischen Politik und Zivilgesellschaft zustande.

Mit ca. 45 Besucher_innen fand die Veranstaltung regen Zuspruch. Es wurden v.a. folgende Fragestellungen diskutiert:

1.  Welche Rolle soll die öffentliche Hand in Zukunft bei der Finanzierung gemeinnütziger Leistungen spielen?

Die Verantwortung von Politik und Staat für gemeinnützige Arbeit unterstreichen alle Teilnehmer_innen. Dr. Christoph Matznetter betont insbesondere die Gefahr, die von einer Privatisierung gemeinnütziger Tätigkeiten ausgeht: „Profitorientierung bedeutet nicht automatisch gute Arbeit und gute Organisation.“

2. Soll auch in Österreich die Spendenbereitschaft z.B. durch die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf die Bereiche Gesundheitsprävention, Bildung und Tierschutz weiter gesteigert werden?

Alle Parteienvertreter_innen sehen Potenzial für eine Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit in naher Zukunft. Gabriele Tamandl betont, dass meist der verstärkte Spendenwettbewerb als Resultat einer Erweiterung als Gegenargument angeführt wird. Sie selbst schließt sich diesen Bedenken jedoch nicht an.

3. Sollen sich in Österreich, so wie in anderen Ländern auch, Privatstiftungen verstärkt für gemeinnützige Zwecke engagieren? Wie kann das erreicht werden?

Konsens besteht im Wunsch, dass Stiftungen in Zukunft verstärkt gemeinnützig agieren. Wie das erreicht werden soll, ist jedoch noch unklar. Die Geschichte der Privatstiftungen in Österreich seit 1993 betrachtend, sieht Werner Kogler die Gemeinnützigkeit nicht im Fokus österreichischer Privatstiftungen. Vielmehr ginge es um die Sicherung von Vermögen. Nichtsdestotrotz ist die politische Unterstützung von Dr. Matznetter, Gabriele Tamandl und Mag. Werner Kogler für mehr Gemeinnützigkeit im österreichischen Stiftungssektor durchaus denkbar.

4.  Würden Sie Ausnahmen im Bankwesen- bzw. im Kapitalmarktgesetz unterstützen, die es Gemeinnützigen leichter machen, innovative Finanzierungsformen zu entwickeln und umzusetzen?

Bei dieser Frage wurde nachdrücklich auf den Anlegerschutz hingewiesen, grundsätzlich soll es aber bald zu einer Lockerung der Regelungen für Gemeinnützige kommen.

Bei der Saalrunde wies Reinhard Heiserer darauf hin, dass auch Jugend Eine Welt von der Finanzmarktaufsicht angegriffen wurde, weil ihnen langjährige Spender_innen Geld geborgt hatten. Er appellierte an die Entscheidungsträger hier dringend Erleichterungen herbeizuführen.

Zugespitzt wird die Situation, so Gabi Gerbasits (IG Kultur), auch durch die Notwendigkeit bei EU Projekten vorzufinanzieren. Banken geben dafür oft keine Darlehen und damit geraten Gemeinnützige unter enormem Druck.

Stefan Wallner (Grüne, Ex-Caritas Generalsekretär) sieht das ähnlich: Finanzierung und Rechtssicherheit sind für Gemeinnützige extrem wichtig, genauso wie mehrjährige Verträge, um Organisationen eine längerfristige Planung zu ermöglichen. Auch in Österreich sind zeitnahe Verträge und Auszahlungen keine Selbstverständlichkeit. Derzeit seien massive Vorfinanzierungen nötig.

Rupert Roniger erläuterte, dass Licht für die Welt aufgrund der Stiftungssituation in Österreich mittlerweile gezwungen ist, zu britischen Stiftungen zu gehen.

Christian Moser (SOS Kinderdorf/IGO Obmann) rief die Politik dazu auf, NGOs rechtzeitig in die Gesetzwerdung einzubinden. In den NGOs sitzen Vertreter mit unglaublichem Know-How das genutzt werden sollte. Es geht um eine gesamte Stärkung dieses Sektors, weil der Bedarf an gemeinnützigen Tätigkeiten unglaublich groß ist.

Die Aussagen von Dr. Matznetter (SPÖ), Gabriele Tamandl (ÖVP) und Mag. Werner Kogler (Grüne) lassen auf das Verständnis und den Einsatz der Parteienvertreter_innen für die Anliegen der Gemeinnützigen schließen. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde festgehalten, dass es sich bei der Podiumsdiskussion um den Beginn eines Dialogs handelte, der in Form von weiteren Austauschtreffen und bei einer parlamentarischen Enquete vertieft werden soll.