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Das Anfang Jänner von ÖVP und GRÜNEN präsentierte Regierungsprogramm räumt der Freiwilligenarbeit, den gemeinnützigen Organisationen und der Zivilgesellschaft wieder den ihnen gebührenden Platz ein. Auch soziale Unternehmen sollen mehr als bisher gefördert werden. Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem Regierungsprogramm hier für Sie zusammengefasst:

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Bürgerfreundliche Rechtssetzung im Sinne der „Better-Regulation“-Strategie orientiert an internationalen Ansätzen wie in Deutschland und den Niederlanden

Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesellschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen

  • Förderung der Anerkennung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft
  • Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Servicestelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen
  • Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtlicher Aspekte ehrenamtlich Tätiger
  • Etablierung eines bundesweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement.
  • Anerkennung der Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und dessen Organisationen für die Demokratie; die Bundesregierung bekennt sich weiterhin dazu, einen aktiven Dialog und respektvollen Umgang mit Nichtregierungsorganisationen zu fördern.
  • Evaluierung des Vollzuges und der Effizienz des Rechtsschutzes im Versammlungsrecht

Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft

Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.

Sport

Aufwertung und Absicherung des Ehrenamtes

  • Überlegungen mit Ländern, Gemeinden und Verbänden, bestmögliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu gewährleisten
  • Einführung eines österreichweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement im Sportbereich
  • Prüfung der Möglichkeit steuerlicher Erleichterungen

Steuerreform & Entlastung

KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden.

Modernisierung der Bundesabgabenordnung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizienz und der Wahrung hoher Qualität (z.B. Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/ Einführung von kooperativen Verfahren, begleitende Kontrolle, Ausweitung des Auskunftsbescheids)

Social Entrepreneurship

Zielgruppenspezifische öffentliche Finanzierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungsprogramme für Social Entrepreneurs

Die Bundesregierung bekennt sich zur steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen und prüft die weitere Förderung sozialer Innovationen.

Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs

Integration

Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten (in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Ehrenamt ist eine tragende Säule gelungener Integration vor Ort. Gemeinsame Verantwortung für eine gemeinsame Sache hilft Vorbehalte abzubauen und stellt das Gemeinsame vor das Trennende.

Versammlungsfreiheit:

Evaluierung des Instruments der Schutzzonen

Prüfung der Verbesserung des Rechtsschutzes bei Untersagung von Versammlungen

Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus

Forschung zur Demokratiestärkung

  • Fokus zivil- und bürgerschaftliches Engagement

Krisen- und Katastrophenschutz

Publikation eines regelmäßigen „Freiwilligen-Berichts“

Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement, Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

Schaffung eines Ehrenamtsgütesiegels, um die freiwillige und zivilgesellschaftliche Arbeit und die dadurch erworbenen Qualifikationen (insbesondere bei jungen Menschen) zu zertifizieren, zu dokumentieren und gegebenenfalls bei Bewerbungen zu berücksichtigen

Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für Freiwillige, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen

Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen

  • Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der VGR, um unbezahlte Haus- und Familienarbeit sichtbar zu machen

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Gemeinnützige unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter des betroffenen Sektors

Entwicklung einer nationalen Strategie für das Freiwilligenengagement („Stakeholderprozess“)

Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (insbesondere für jüngere und ältere Menschen)

Evaluierung des Freiwilligengesetzes in Hinblick auf die Relevanz für alle Freiwilligen in Österreich

Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovations- und Digitalisierungsförderung

Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen

Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen (bei Förderungen)

Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation

Inklusion und Integration in Zivilgesellschaft und Ehrenamt fördern

Familie & Jugend

Beteiligung und Partizipation

Aufwertung des Ehrenamts und des zivilgesellschaftlichen Engagements

Bildung

Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich ausweiten

Digitalisierung & Innovation

Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

 Exklusiv für Mitglieder

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Unser Vorteilspartner MMag. Thomas Stranzinger von der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH beantwortet hier gemeinsam mit seinen Kollegen und Partnern, die so wie er über langjährige Erfahrung mit Non-Profit Organisationen verfügen,  klar und leicht verständlich zahlreiche Fragen, die sich in der Praxis bei gemeinnützigen Unternehmen stellen.

Dieses Buch behandelt ausführlich:

  • gesellschaftsrechtliche Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen (Verein, GmbH, Privatstiftung, gemeinnützige Stiftung, Körperschaften
    öffentlichen Rechts)
  • Aufstellung und Kontrolle des Jahresabschlusses
  • Rechnungslegung und Prüfung von NPOs
  • Verfahren zur Vergabe des Spendengütesiegels
  • Finanzberichterstattung von NPOs
  • steuerliche Sonderregeln

Unsere Vorteilspartnerin, die SOLIDARIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, veranstaltet auch heuer wieder in der Diplomatischen Akademie in Wien ihr gewohntes „Update Gemeinnützigkeit“.

Auf dem Programm stehen heuer u.a. die folgenden Themen:

  • Update Steuer- und Unternehmensrecht (Personalrückstellungen, Spendenabsetzbarkeit, Beschäftigungsbonus, Finanzberichterstattung etc.)
  • Änderungen im Datenschutz aus Sicht einer NPO – Was ist zu tun?
  • Lohn- und Sozialdumping
  • (Vereins-)Besteuerung und Gemeinnützigkeit – Reformbedarf in der nächsten Legislaturperiode

Die Teilnahme ist kostenlos.

Zeit: 26.09.2017; 14:00 – 18:00 Uhr

Ort: Diplomatische Akademie, Favoritenstraße 15a, 1040 Wien

Anmeldung erbeten bis 20.09.2017 bei: e.brejzek@solidaris.at oder 01 7153886-21

Ab 2018 sind alle begünstigten Spendenorganisationen von Gesetzes wegen verpflichtet, Name, Geburtsdatum und Spendenbetrag ihrer Spenderinnen und Spender, die ihre Spende aus 2017 von der Steuer absetzen wollen, elektronisch an das Finanzministerium zu übermitteln. Die dafür notwendige Verordnung, mit der Inhalt und Verfahren der elektronischen Übermittlung festgelegt werden,  soll noch im Oktober veröffentlicht werden.

Die gute Nachricht vorweg: viele Fragen, die durch die neue, im Zuge der Steuerreform 2015/16 beschlossene Datenübermittlungsverpflichtung aufgeworfen wurden, beantwortet das BMF auf seiner Seite Fragen und Antworten „Automatische Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben“.

Die schlechte Nachricht: der Entwurf für die so genannte Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung (DÜV) wirft neue, schwerwiegende Probleme auf und macht es nach Ansicht des Fundraising Verbandes (FVA) den Spenden sammelnden Organisationen schlichtweg unmöglich, die verlangten Informationen mit einem vertretbaren Aufwand und Haftungsrisiko in der gewünschten Form zu übermitteln.

Der FVA hat die Hauptkritikpunkte in einer fünfseitigen Punktation zusammengefasstund verhandelt darüber derzeit mit dem BMF, um eine einvernehmliche Lösung und die erforderlichen Änderungen herbeizuführen.

Eine wesentliche Kritik an der den Spenden sammelnden Organisationen aufgezwungenen Maßnahme lässt sich allerdings nicht im Verordnungsweg, sondern nur politisch lösen: die Kosten der notwendigen Umstellung und Datenerfassung werden von den betroffenen Organisationen mit 30 Millionen Euro beziffert.

Der Finanzminister stellte sich bisher gegenüber allen Forderungen nach einer Abgeltung dieser Kosten taub. Die betroffenen Spendenorganisationen reagieren darauf mit wachsender Verärgerung und wollen das nicht hinnehmen: handelt es sich doch um Beträge, die wieder aus Spenden aufgebracht werden müssen.

Im Zuge der Steuerreform 2015 wurde nun auch die „Datenübermittlungsverpflichtung“ für spendenbegünstigte Organisationen mit den Stimmen der Regierungsparteien im Parlament beschlossen. Der Protest namhafter NGOs und ihrer Dachverbände blieb ebenso ungehört wie ein in letzter Minute von den Grünen eingebrachter Abänderungsantrag.

Das bedeutet, dass begünstigte Spendenorganisationen Vorkehrungen treffen müssen, um ab 2017 für sämtliche Spendeneingänge Vor- und Zunahme sowie das Geburtsdatum des Spenders bzw. der Spenderin zu erfassen und diese Daten Anfang 2018 an das Finanzministerium zu übermitteln. Ausgenommen sind die Daten jener SpenderInnen, die eine Weitergabe ausdrücklich untersagen.

Die IGO hat in ihrer Stellungnahme vom 3. Juni auf die beträchtliche Arbeits- und Kostenbelastung hingewiesen, die diese Maßnahme mit sich bringt und empfohlen auf die Maßnahme zu verzichten, sie zu verschieben oder einen Kostenersatz vorzusehen.

Nur in einem Punkt ist der Gesetzgeber den Spendenorganisationen entgegengekommen: die Meldung muss erst bis Ende Februar (statt Ende Jänner) erfolgen.

In einem mehrheitlich verabschiedeten Entschließungsantrag wurde der Finanzminister aufgefordert, „die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Ausstattung der Datenanwendungen der Spendenorganisationen … möglichst zweckmäßig und einfach in einem Online-Verfahren durchgeführt werden kann.

Außerdem sei dafür Sorge zu tragen, dass vor allem kleine Spendenorganisationen „auf möglichst unbürokratische Weise über Finanzonline der Übermittlungsverpflichtung nachkommen können.

Regierung schafft positives Klima für gemeinnützige Stiftungen und beseitigt unnötige Hürden für alle gemeinnützigen Organisationen.

Wien. Die Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) begrüßt das gestern von der Regierung vorgestellte „Gemeinnützigkeitspaket für mehr Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum und eine stärkere Zivilgesellschaft“. „Einige unserer langjährigen Forderungen, wie die nach besseren Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen, werden damit erfüllt“, sagt Franz Neunteufl, Geschäftsführer der IGO. „Auch dass die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen erleichtert werden soll, ist zu begrüßen. Wermutstropfen bleibt, dass viele gemeinnützige Zwecke offenbar weiterhin von der Spendenabsetzbarkeit ausgeschlossen bleiben sollen“.

Bisher riskiert ein gemeinnütziger Verein, der Geld oder Leistungen an einen anderen gemeinnützigen Verein weitergibt, den Verlust der Gemeinnützigkeit und hohe Steuernachzahlungen. Das soll jetzt anders werden: so wie in Deutschland soll es jetzt auch in Österreich Ausnahmen von der bisher geforderten Unmittelbarkeit geben.

Auch den Entwurf für ein Alternativfinanzierungsgesetz, mit dem das Crowdfunding für innovative Projekte in Zukunft erleichtert werden soll, begrüßt die IGO und erinnert bei der Gelegenheit die Regierung daran, dass Österreich eine in der EU-Prospektrichtlinie vorgesehene Ausnahme für gemeinnützige Organisationen noch nicht umgesetzt hat.

Unzufrieden ist die IGO damit, dass zwar die Absetzbarkeit von Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen ausgeweitet werden soll, ihre Mitglieder, die in der Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur oder im Tierschutz tätig sind aber weiterhin diskriminiert bleiben.

Rückfragen & Kontakt

Franz Neunteufl

Tel: +43 664 5747584

IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen
ZVR-Zahl: 288458932

Stubenring 2/4, 1010 Wien

www.gemeinnuetzig.at

Die spendensammelnden Organisationen können aufatmen: Die Diskussion um die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Spenden an begünstigte Organisationen scheint bis auf weiteres vom Tisch.

Anlass zu der Annahme gibt die jüngste Diskussion im Spendenbeirat, einem Gremium, das vom Gesetzgeber zur Evaluierung der Spendenabsetzbarkeit und Beratung des Finanzministers eingesetzt wurde und dem auch die IGO angehört.

Der Beirat hat sich vor kurzem kritisch mit einem Evaluierungsbericht des NPO&SE Kompetenzzentrums der WU auseinandergesetzt, in dem die Autoren zu dem Urteil gelangen, „dass ein erklecklicher Teil des Steuerentfalls nicht den spendensammelnden Organisationen als zusätzliche Spenden zugeflossen sind, sondern bei den SpenderInnen als reine Steuerersparnis verblieb“.

Dieser Mitnahmeeffekt hat Ende letzten Jahres die Experten rund um die Steuerreformkommission dazu veranlasst „eine Förderung von NGO außerhalb des Steuerrechts“ zu erwägen, was für erhebliche Aufregung unter den Spendenorganisationen gesorgt hat (siehe dazu: Wackelt die Spendenabsetzbarkeit?).

Jetzt hat der Spendenbeirat festgestellt, dass er nach Lektüre des Evaluierungsberichts derzeit keinen Anlass sieht, dem Finanzminister eine Änderung bei der Absetzbarkeit von Spenden zu empfehlen.

 

Auch eine andere Empfehlung der Steuerexperten an die Steuerreformkommission, nämlich „die abgeschaffte Verknüpfung mit der Sozialversicherungsnummer der Spender wieder einzuführen, um eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten“, dürfte inzwischen ins Leere gehen. Im Finanzministerium hat man nämlich erkannt, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen tatsächlich unmöglich ist. Abhilfe soll jetzt eine so genannte „bereichsspezifische Personenkennung“ schaffen, die mithilfe von Vor- und Zuname sowie dem Geburtsdatum der SpenderInnen eine einwandfreie Identifikation erlaubt – ohne den Datenschutz zu verletzen.

Die Sozialversicherungsnummer im Zusammenhang mit dem Spenden ist damit Geschichte. Den begünstigten Organisationen bleibt es aber über kurz oder lang trotzdem nicht erspart, gemeinsam mit den am Zahlungsverkehr beteiligten Instituten und jenen SpenderInnen, die ihre Spenden von der Steuer absetzen wollen, für die Erfassung und Weitergabe der (richtigen!) Daten zu sorgen. Die Beamten im BMF haben nämlich deutlich gemacht, dass dies Teil eines ehrgeizigen Projekts ist, an dessen Ende eine weitgehend automatisierte  ArbeitnehmerInnenveranlagung stehen soll. Dabei werden Spenden und andere Abzugsposten wie etwa freiwillige Beiträge an Religionsgemeinschaften oder Selbstverwaltungskörper – so wie das jetzt schon bei der Lohnsteuer geschieht – nur einmal erfasst und müssen von den SteuerzahlerInnen nicht noch einmal angegeben werden.

 

Angesichts des Umfangs des Vorhabens und der daran beteiligten Akteure ist es allerdings wenig wahrscheinlich, dass dies wie vom BMF angepeilt bereits im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2017 erstmals möglich sein wird.

Durch den Bericht der Steuerreformkommission ist auch die Spendenabsetzbarkeit ins Gerede gekommen:

Sie sei „verwaltungsaufwändig“ und kann „kaum überprüft“ werden. Zudem habe eine Evaluierung durch die Wirtschaftsuniversität Wien ergeben, dass „ein erklecklicher Teil des Steuerentfalls nicht den spendensammelnden Organisationen … zugute (kam), sondern bei den SpenderInnen als reine Steuerersparnis (verblieb)„.

Daher sollte eine Förderung von NGO „außerhalb des Steuerrechts“ geprüft werden. Hier liebäugeln offenbar manche Expert/innen und Politiker/innen mit dem in Großbritannien praktizierten Top-up Modell, bei dem der Staat die mit der Spende theoretisch anfallende Steuerersparnis direkt an die spendensammelnden Organisationen ausbezahlt (bei einer Veranstaltung der IGO im Oktober 2014 wurde das Modell näher erläutert).

Anderenfalls sollte „zumindest die abgeschaffte Verknüpfung mit der Sozialversicherungsnummer der Spender wieder eingeführt werden, um eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten„, so die bis zuletzt unter strenger Geheimhaltung tagenden Steuerexpert/innen weiter.

Für die IGO bedeutet das ein Déjà-vu, hat sie doch 2010 im Zuge einer Petition an den Finanzminister mehr als 220 Geschäftsführer/innen und Obleute spendenbegünstigter Organisationen gegen die „Verpflichtung zur Übermittlung der Sozialversicherungsnummer im Zusammenhang mit dem Spendenvorgang“ mobilisiert. Wenig später wurde diese Auflage dann auch tatsächlich zurückgenommen.

Wir sind heute wie damals der Meinung, dass es schlimm genug war, dass Österreich erst 2009 als eines der letzten Länder in Europa die Spendenbegünstigung für mildtätige Organisationen und (2012) auch für Umwelt- und (zum Teil) Tierschutzorganisationen eingeführt hat und plädieren im Gegenteil für ihre Ausweitunginsbesondere auf die Bereiche Gesundheitsvorsorge, Bildung, Jugend, Tierschutz (auch ohne Tierheime), Kunst und Kultur. So lautet auch eine der Handlungsempfehlungen in dem Zivilgesellschaftsindex, den die IGO im Juni 2014 veröffentlicht hat.

Die Weitergabe der Sozialversicherungsnummer ihrer Spender und Spenderinnen an die Finanzbehörde durch unsere Mitglieder lehnt die IGO mit der selben Begründung wie schon vor vier Jahren ab:

  • Sie ist datenschutzrechtlich mehr als bedenklich,
  • Sie verunsichert die Spender und Spenderinnen und führt sehr wahrscheinlich zu einem deutlichen  Rückgang der Spendenbereitschaft, in Zeiten, wo die Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben ohnehin immer schwieriger wird,
  • Sie bürdet den spendensammelnden Organisationen eine Last und Verantwortungauf, die von Rechts wegen bei der Hoheitsverwaltung liegt.

Was nun den möglichen Umstieg auf ein anderes, zum Beispiel das britische Top-up Modell angeht, bei dem der Staat direkte Zahlungen an die Organisationen leistet, geben wir folgendes zu bedenken:

  • Laut Expert/innen ist die Verwaltung dieses Modells um nichts weniger aufwändig als die individuelle Spendenabzugsfähigkeit.
  • Manche gemeinnützigen Organisationen, insbesondere im Menschenrechts- oder Umweltbereich, lehnen es grundsätzlich ab, vom Staat Geld entgegenzunehmen, um ihre Unabhängigkeit nicht zu gefährden.
  • Große Skepsis herrscht auch unter den NGO, wie dauerhaft und von konjunkturellen oder politischen Entwicklungen unabhängig eine solche Finanzierung durch den Staat sein würde.

Siehe dazu auch bis zum 24.12.2014 in der ORF TV-ThekAbsetzbarkeit von Spenden wackelt / ZIB Magazin vom 17.12.2014 um 19.45 Uhr

Gemeinsam mit der Solidaris Wirtschafts-prüfungsgesellschaft mbH lud die IGO am 1. Okt. 2014 bereits zum dritten Mal in die Diplomatische Akademie in Wien, um über aktuelle Rechts- und Steuerfragen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“ zu informieren.

Für alle, die nicht dabei sein konnten stellen wir die Unterlagen hier zum Download bereit.