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Maßnahmenvorschlag an die Bundesregierung zur Abfederung der Teuerungskrise bei gemeinnützigen Organisationen 

Die Inflation erreicht Rekordhöhen. Die Energiepreise steigen zudem weit über dem Ver­braucherpreisindex. Dies betrifft nicht nur private Haushalte, Unternehmen und die Industrie, sondern auch die überwiegende Anzahl aller Non-Profit Organisationen. In einer aktuellen Umfrage des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT (zu den Ergebnissen) gaben 4 von 5 Organisationen an, stark von der Teuerung betroffen zu sein.

Gemeinsam haben wir im Bündnis für Gemeinnützigkeit Vorschläge an die Regierung entwickelt mit zwei notwendigen Maßnahmen für die kurzfristige Unterstützung in der aktuellen Krise und einer Reihe an Vorschlägen zur erforderlichen mittelfristigen und ökologischen Senkung der NPO-spezifischen Inflation.

1. Miteinbezug gemeinnütziger Organisationen in das Unternehmens-Energiekosten­zuschussgesetz (UEZG)

Gemeinnützige Organisationen müssen explizit in die Förderrichtlinien aufgenommen werden und Kriterien an NPOs angepasst werden (beispielsweise Unterstützung ab Energiekosten von 1 % des Umsatzes). Die Laufzeit ist auf 2023 auszuweiten.

2. Die weitere Nutzung des Unterstützungs-Fonds für Non-Profit-Organisationen

Nicht alle gemeinnützigen Organisationen werden unter die Förderkriterien der ersten, obenstehenden Maßnahme fallen. Zudem ist für viele NPOs auch die allgemeine Teuerung schwer tragbar (für eine Erklärung siehe unten). Wir empfehlen daher darüber hinaus oder anstelle von Maßnahme 1 die Nutzung bzw. Fortführung des Unterstützungs-Fonds für NPOs.
Eine einfache Herangehensweise für eine Anpassung auf die aktuelle Situation wäre die Sachkosten der jeweiligen Organisation aus 2021 heranzuziehen, die durchschnittliche Teuerung (VPI) des Jahres 2022 (bzw 2023) hinzuzurechnen und die Differenz durch den Antiteuerungs-NPO-Fonds zu fördern.
Ein Mindestbetrag von bspw. 1.500 Euro/Jahr könnte für alle (gemeinnützigen) Antragsteller ausgeschüttet werden.

3. Kurz- und mittelfristige Förderung konkreter Projekte für den ökologischen Wandel der Träger des gemeinnützigen Sektors:

  • Umstieg auf Elektro-Mobilität
  • Erhöhung des Öko-Energie-Anteils durch Photovoltaikanlagen
  • Offensive zur energetischen Gebäudesanierung
  • Programm zum Austausch fossiler Heizanlagen
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft

Warum sind gemeinnützige Organisationen besonders zu berücksichtigen?

Viele Organisationen werden schon bald nicht mehr die Kraft haben, der Teuerung standzu­halten:

  • Schon heute haben viele Organisationen durch langjährige und teils existenzbedro­hende Förderrückgänge sowie die Konsequenzen von COVID-19 prekäre Finanzierungslagen. Die Teuerungen verschlechtern die Situation weiter.
  • In vielen Fällen gibt es keine Reserven und Rücklagen bei gemeinnützigen Vereinen, da der Aufbau von Rücklagen durch Förderstellen bzw. die Finanzverwaltung gesetz­lich untersagt bzw. sehr stark beschränkt ist.
  • Da laufende Einnahmen von den Organisationen in der Regel nicht umgewidmet werden können, haben die Organisationen kaum Möglichkeit, selbst intern gegen­zusteuern.

Gemeinnützige Organisationen erfüllen wichtige Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit. Obwohl sie nicht auf Profit ausgerichtet sind, sind sie darüber hinaus ein wichtiger Teil der österreichischen Wirtschaft. Ziel von Maßnahmen zur Bewältigung der Teuerungskrise soll es sein, die vielfältige Landschaft der gemeinnützigen Organisationen auch über die Krise hinweg zu erhalten und damit die Basis für die Weiterführung ihrer gesellschaftlichen Rolle während und nach der Teuerungskrise zu legen.

 

Ergebnisse Mitgliederbefragung 27.09.22

 

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden und die Installation einer klimafreundlichen Heizung für gemeinnützige Einrichtungen, die zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen.

Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen; beispielsweise Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.

Finanziert wird diese Förderung des Klimaministeriums den Angaben zufolge aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP). Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im ersten Quartal 2022 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können ab 4. Juli bis 31. Oktober 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Für das 1. Quartal 2022 werden in bekannter Weise Fixkosten wie etwa Mieten und Betriebskosten gefördert und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenentfalls. Als Vergleichsbasis dient dabei ein Viertel der Jahreseinnahmen 2021, wobei auch Zahlungen des NPO-Fonds als Einnahmen zählen.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen des vergangenen Jahres (die Obergrenze hierfür wurde auf 35.000 Euro heruntergesetzt). Die Maximalförderung liegt bei insgesamt 200.000 Euro.

Der NPO-Fonds hat bereits mehr als 52.000 Anträge über ein Volumen von rund 755 Mio. Euro ausgezahlt.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im vierten Quartal 2021 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können seit 21. Februar bis 30. April 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Wieder werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %.

Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds von der Regierung bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.

Im vergangenen Dezember haben wir rund 500 Führungskräfte aus Nonprofit-Organisationen (NPOs) eingeladen, in einer „Blitzumfrage“ Ihre Einschätzung nach dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Corona bedingten Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs bekannt zu geben. 121 Personen sind idZ von 13. – 22. Dezember der Einladung gefolgt. Hier die Ergebnisse (weitere 23 Antworten sind über unsere Webseite dazu gekommen und hier nicht enthalten):

Bedarf an weiteren Corona Unterstützungsleistungen für NPOs

Interessant sind auch die Antworten auf die (offene) Frage (C.3), welche sonstigen Unterstützungsleistungen sich die Kolleg*innen von der Regierung für Ihre Organisation wünschen?

Wiederholt kommt hier die Forderung nach:

  • rechtzeitigen Informationen, mehr Planungssicherheit,
  • schnellerer finanzieller Hilfe nach krisenbedingten Ausfällen,
  • einer Ausweitung der Hilfe auf Personalkosten und Sozialabgaben, jedenfalls: weiterhin die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit,
  • dem Abgehen vom strengen Zufluss-/Abflussprinzip, so dass Verzerrungen durch periodenfremde Erträge / Aufwände vermieden werden,
  • der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem NPO-Fonds, auch wenn in Teilbetrieben höhere Umsätze (aber kein Überschuss) erzielt wurden,
  • verbesserten, österreichweit einheitlichen Förderbedingungen, z.B. auch für Digitalisierung,
  • vermehrten Basisförderungen und weniger Projektförderungen,
  • u.v.m.

Ein*e Kolleg*in meint auch, so wie bisher sei es schon in Ordnung.

Ein*e andere*r wünscht der Regierung eine ruhigere Hand und den Mut zur Längerfristigkeit und wieder ein*e andere*r Weisheit, Mut und viel Gerechtigkeit.

Dem haben wir nichts hinzuzufügen und wünschen Ihnen und uns ein erfolgreiches Jahr 2022!

Die Regierung hat kürzlich eine Neuauflage des NPO Fonds für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022 angekündigt. Über die Details wird derzeit verhandelt. Einige Eckpunkte sind aber bereits bekannt.

Bei einer Videokonferenz mit Mitgliedern des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben Vertreter des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) am Montag erste Eckpunkte des Richtlinienentwurfs für die Fortsetzung des NPO Unterstützungsfonds im 4. Quartal 2021 bekannt gegeben.

Demnach soll die bisherige Förderlogik der Unterstützungsleistungen weitgehend beibehalten werden, weil so auch eine gewisse Wiedererkennbarkeit und Einfachheit bei der Antragstellung und Abwicklung gegeben ist.

Gegenüber den bisherigen Förderphasen – die letzte endete mit 30. Juni 2021 – wird es aber auch einige Änderungen geben, um den inzwischen veränderten Rahmenbedingungen auch der NPOs Rechnung zu tragen:

  1. Analog zu den Unterstützungsleistungen für Wirtschaftsunternehmen sollen nur NPOs anspruchsberechtigt sein, deren Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 eine gewisse Mindesthöhe erreicht. Bei den Profit-Unternehmen sind es 40 %, bei den NPOs werden es voraussichtlich 10 % sein (die NPO Vertreter*innen argumentieren hier damit, dass der reale Einnahmenausfall durch die zuletzt deutlich gestiegene Inflation tatsächlich sehr viel höher ist und fordern eine niedrigere „Einstiegshürde“).
  2. Nur noch maximal 90 Prozent des Einnahmenentgangs soll in Form eines Fixkostenersatzes abgegolten werden. Die selbe Förderobergrenze soll für die Summe aus förderfähigen Fixkosten plus einem Struktursicherungsbeitrag iHv 10 Prozent (der förderfähigen Kosten) gelten.
  3. Anspruchsberechtigt sollen nicht mehr wie bisher nur NPOs sein, die vor dem 10. März 2020 schon bestanden, sondern auch solche, die zwischen 1. Oktober 2019 und 30. August 2021 gegründet wurden. Bei ihnen soll die maximale Förderung mit 12.000 Euro gedeckelt werden.

Keine Hoffnung wollten die Vertreter des BMKÖS den Teilnehmenden an der Videokonferenz machen, dass seit Einführung des NPO Unterstützungsfonds wiederholt vorgebrachte Forderungen der NPOs dieses Mal Gehör finden würden: so sollen Verzerrungen auf der Einnahmenseite durch z.B. Vorauszahlungen von Förderungen ebenso wenig berücksichtigt werden, wie geringere Einnahmen eines Teilbetriebs, die in einem anderen Teilbetrieb durch höhere Einnahmen kompensiert werden (Zufluss-/Abflussprinzip).

Auch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsförderung ist für NPOs, die aus der Sicht des AMS „nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen“, also keine Leistungen gegen Entgelt erbringen, seit Oktober 2020 grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit der Möglichkeit Anträge für das 4. Quartal 2021 zu stellen, ist voraussichtlich nicht vor Februar 2022 zu rechnen.

Um ein besseres Bild von dem zu erwartenden Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs zu bekommen, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT eine „Blitz-Umfrage“ gestartet, bei der die Verantwortlichen von NPOs angeben können, ob Sie mit einem Corona bedingten Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 rechnen und was die Gründe dafür sind.

Der NPO Unterstützungsfonds der Regierung hat bereits mehr als 40.000 gemeinnützigen Organisationen durch die Krise geholfen. Kürzlich wurde bei einer gemeinsamen Videokonferenz von npoAustria, WU Wien und IGO erstmals Bilanz gezogen. Zu der angekündigten Neuauflage des NPO Fonds wurden erste Details bekannt.

An der Videokonferenz am 22.11. nahmen rund 125 interessierte Personen aus dem NPO Sektor teil. Unter der Moderation von IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl berichtete Univ. Prof. Michael Meyer vom Institut für Non-Profit Management der WU Wien zunächst darüber, was über die Auswirkungen der Covid Krise auf den NPO Sektor bisher bekannt ist.

Im Anschluss daran zogen Stefan Imhof vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und Anna Kanduth vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) eine vorläufige Bilanz über die Inanspruchnahme der Leistungen des NPO Unterstützungsfonds seit seiner Einrichtung zur Jahresmitte 2020:

211122 IGO NPO-Unterstützungsfonds Webinar

Weitere, ausführliche Informationen darüber sind auf der Webseite https://npo-fonds.at/ zu finden.

Nachdem tags zuvor bekannt geworden war, dass es angesichts des am selben Tag in Kraft getretenen neuerlichen (4.) Lockdowns weitere Hilfen auch an NPOs im Ausmaß von 125 Mio. Euro geben wird, war das Interesse der Teilnehmer*innen groß, mehr darüber zu erfahren:

Den Wortmeldungen der Vertreter*innen aus dem BMKÖS zufolge ist in der Regierung bereits eine Neuauflage des NPO Fonds für die beiden Beobachtungszeiträume 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 vereinbart. Eine Antragstellung wird voraussichtlich erstmals im Februar 2022 möglich sein. Zwar soll dabei so weit wie möglich die bisherige Förderungs- und Antragslogik beibehalten werden, anders als bisher soll aber eine Förderung – so wie bei den Wirtschaftsunternehmen – erst ab einer bestimmten Höhe des erlittenen Einnahmenentfalls möglich sein. Bei den Unternehmen sind das derzeit 40 Prozent, welcher Prozentsatz das bei den NPOs sein soll, steht noch nicht fest.

Die neuen Richtlinien für das erste Halbjahr 2021 wurden gestern veröffentlicht. Gefördert werden wie bisher Fixkosten bis zur Höhe des Einnahmenausfalls. Neu ist, dass auch Kosten für Covid19-Tests ersetzt werden. Die Antragstellung ist vom 8. Juli bis 15. Oktober möglich.

Die Bundesminister*innen Köstinger und Kogler haben via Presseaussendung den Startschuss zur neuerlichen Antragstellung für den NPO Unterstützungsfonds, jetzt für das erste Halbjahr 2021, gegeben. Gemeinnützige Organisationen, die wegen der Covid-19 Pandemie im ersten Halbjahr 2021 einen Einnahmenausfall zu verzeichnen hatten, können ab Donnerstag einen Fixkostenzuschuss bis zur Höhe des gesamten Einnahmenausfalls im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 (oder dem Durchschnitt der ersten Halbjahre 2018 und 2019) beantragen.

Außerdem kann wieder ein Struktursicherungsbeitrag, jetzt in Höhe von 10 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019, beantragt werden, mit dem weitere im im ersten Halbjahr 2021 angefallene Kosten pauschal abgegolten werden. Optional kann auch hier der Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 herangezogen werden.

Darüber hinaus kann außerdem unter gewissen Voraussetzungen ein Kostenersatz für COVID-19-Tests bis zu einer Höhe von 12.000 Euro geltend gemacht werden.

Für das 2. Halbjahr 2021 sind für Härtefälle unter den NPO, die besonders schwer und langandauernd von COVID und seinen Folgen betroffen sind, zusätzlich 35 Mio. Euro reserviert. Welche genauen Voraussetzungen NPOs erfüllen müssen, um als „Härtefall“ angesehen zu werden, wird aber erst im Herbst entschieden.

Bisher wurden rund 22.000 gemeinnützige Organisationen mit rund 490 Mio. Euro aus dem NPO Unterstützungsfonds unterstützt. Wie aus einem Bericht des BMKÖS an das Parlament hervorgeht, lagen der Bereich Sport und der Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales bis Ende Mai mit jeweils rund 20 Prozent Anteil am gesamten Fördervolumen ungefähr gleichauf, gefolgt von den Bereichen Religion und kirchliche Zwecke (15,2 %) und Weiterbildung, Bildung, Wissenschaft (14,3 %). Auf die Bereiche Kunst und Kultur sowie Sonstiges entfallen jeweils rund 13 Prozent der Fördersumme, auf die Freiwilligen Feuerwehren knapp 5 Prozent.

Wien/Brüssel (OTS) – Österreich darf sich in den nächsten Jahren über 3,5 Milliarden Euro aus der sogenannten „Aufbau- und Resilienzfazilität der EU“, freuen. Die Kronenzeitung fragt in ihrer Ausgabe vom 30. März, warum es so still ist um das „Milliardengeschenk“ und warum sich unsere Regierung so wenig dafür zu interessieren scheint. Aus der Sicht der organisierten Zivilgesellschaft fehlt es vielmehr am Willen zu einer ernsthaften Beteiligung und zu transparenten Entscheidungen. Woran es nicht fehlt: an den technischen Voraussetzungen und guten Beispielen dafür.

Im konkreten Fall waren lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger auf der Webseite oesterreich.gv.at eingeladen, ihre Vorschläge bis zum 26. Februar an eine bestimmte E-Mail Adresse zu schicken. Wer davon Gebrauch und welche Vorschläge gemacht hat, darüber gibt es bis jetzt keine Rückmeldung.

Mitte Februar lud die vom Ministerrat mit der Koordinierung und Einbindung aller relevanten österreichischen Stellen beauftragte Bundesministerin Karoline Edtstadler zu einer etwa 40-minütigen Videokonferenz, bei der rund ein Dutzend Verbände zivilgesellschaftlicher Organisationen kurz zu Wort kamen. Den Wunsch nach einem strukturierten und transparenten Beteiligungsprozess lehnte die Ministerin mit der Begründung ab, dass es dafür keine Ressourcen gebe. Sie kündigte allerdings eine weitere Videokonferenz zu einem späteren Zeitpunkt an.

Dabei haben Bundeskanzleramt und Außenministerium schon bewiesen, dass es auch anders geht: die zivilgesellschaftliche Plattform SDG Watch Austria bezeichnete etwa in einer Presseaussendung die Erstellung des Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichts (FNU) Österreichs zur Umsetzung der Agenda 2030 als „gelungenen partizipativen Prozess, bei dem alle Stakeholder, besonders die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft, Erfolgsgeschichten einbringen und Feedback geben konnten.“

Auch die Einladung der Bevölkerung zum Biodiversitätsdialog 2030 durch das Klimaschutzministerium war zweifellos ernst gemeint, wenn auch die Umsetzung noch ausbaufähig gewesen wäre.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl resümiert: „Die österreichische Regierung setzt die zur Verfügung stehenden modernen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung nur sehr zögerlich ein und verzichtet dadurch auf die Expertise und Unterstützung der organisierten Zivilgesellschaft.“

Dank Digitalisierung und innovativen Projekten stehen der Politik mittlerweile praktische Instrumente für einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Eine der international bewährtesten Open Source Online-Beteiligungsplattformen bringt die IGO mit Decidim.Austria nach Österreich. Regierung und Verwaltung sind eingeladen davon Gebrauch zu machen.

„In Zeiten des Vertrauensverlusts in die Politik ist es wichtig, dass Entscheidungsprozesse transparent und offen geführt werden. Mit Decidim.Austria leisten wir hier einen Beitrag zur Demokratieentwicklung.“ sagt Romy Grasgruber-Kerl, Projektleiterin von Decidim.Austria.

Vor mehr als zwei Monaten angekündigt, ist es jetzt so weit: gemeinnützige Organisationen, die Corona bedingt im vierten Quartal 2020 weniger Einnahmen als im Jahr davor hatten, können vom 5. März bis 15. Mai nochmals einen Zuschuss aus dem NPO Unterstützungsfonds beantragen.

Wie schon in der ersten Phase des NPO Fonds besteht die Unterstützung aus einem Fixkostenzuschuss und einem Struktursicherungsbeitrag iHv 7 % der Einnahmen des Jahres 2019 (oder dem Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019). Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 90.000 Euro begrenzt.

Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, weil sie behördlich geschlossen wurden, haben außerdem Anspruch auf einen „NPO Lockdown-Zuschuss“. Dieser ist mit 800.000 Euro abzüglich eines bereits gewährten Umsatzersatzes aus dem „allgemeinen“ Lockdown-Umsatzersatz begrenzt.

Auch indirekt vom Lockdown betroffene Vereine, die wegen der behördlichen Schließungen im vierten Quartal 2020 einen Einnahmenentfall von zumindest 40% im Vergleich zu 2019 erlitten haben, können den „NPO Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Die neuen, noch „unverbindlichen“ Richtlinien wurden heute auf https://npo-fonds.at/ veröffentlicht.