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Wien/Brüssel (OTS) – Österreich darf sich in den nächsten Jahren über 3,5 Milliarden Euro aus der sogenannten „Aufbau- und Resilienzfazilität der EU“, freuen. Die Kronenzeitung fragt in ihrer Ausgabe vom 30. März, warum es so still ist um das „Milliardengeschenk“ und warum sich unsere Regierung so wenig dafür zu interessieren scheint. Aus der Sicht der organisierten Zivilgesellschaft fehlt es vielmehr am Willen zu einer ernsthaften Beteiligung und zu transparenten Entscheidungen. Woran es nicht fehlt: an den technischen Voraussetzungen und guten Beispielen dafür.

Im konkreten Fall waren lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger auf der Webseite oesterreich.gv.at eingeladen, ihre Vorschläge bis zum 26. Februar an eine bestimmte E-Mail Adresse zu schicken. Wer davon Gebrauch und welche Vorschläge gemacht hat, darüber gibt es bis jetzt keine Rückmeldung.

Mitte Februar lud die vom Ministerrat mit der Koordinierung und Einbindung aller relevanten österreichischen Stellen beauftragte Bundesministerin Karoline Edtstadler zu einer etwa 40-minütigen Videokonferenz, bei der rund ein Dutzend Verbände zivilgesellschaftlicher Organisationen kurz zu Wort kamen. Den Wunsch nach einem strukturierten und transparenten Beteiligungsprozess lehnte die Ministerin mit der Begründung ab, dass es dafür keine Ressourcen gebe. Sie kündigte allerdings eine weitere Videokonferenz zu einem späteren Zeitpunkt an.

Dabei haben Bundeskanzleramt und Außenministerium schon bewiesen, dass es auch anders geht: die zivilgesellschaftliche Plattform SDG Watch Austria bezeichnete etwa in einer Presseaussendung die Erstellung des Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichts (FNU) Österreichs zur Umsetzung der Agenda 2030 als „gelungenen partizipativen Prozess, bei dem alle Stakeholder, besonders die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft, Erfolgsgeschichten einbringen und Feedback geben konnten.“

Auch die Einladung der Bevölkerung zum Biodiversitätsdialog 2030 durch das Klimaschutzministerium war zweifellos ernst gemeint, wenn auch die Umsetzung noch ausbaufähig gewesen wäre.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl resümiert: „Die österreichische Regierung setzt die zur Verfügung stehenden modernen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung nur sehr zögerlich ein und verzichtet dadurch auf die Expertise und Unterstützung der organisierten Zivilgesellschaft.“

Dank Digitalisierung und innovativen Projekten stehen der Politik mittlerweile praktische Instrumente für einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Eine der international bewährtesten Open Source Online-Beteiligungsplattformen bringt die IGO mit Decidim.Austria nach Österreich. Regierung und Verwaltung sind eingeladen davon Gebrauch zu machen.

„In Zeiten des Vertrauensverlusts in die Politik ist es wichtig, dass Entscheidungsprozesse transparent und offen geführt werden. Mit Decidim.Austria leisten wir hier einen Beitrag zur Demokratieentwicklung.“ sagt Romy Grasgruber-Kerl, Projektleiterin von Decidim.Austria.

Unsere Vorteilspartnerin, die SOLIDARIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, veranstaltet auch heuer wieder in der Diplomatischen Akademie in Wien ihr gewohntes „Update Gemeinnützigkeit“.

Auf dem Programm stehen heuer u.a. die folgenden Themen:

  • Update Steuer- und Unternehmensrecht (Personalrückstellungen, Spendenabsetzbarkeit, Beschäftigungsbonus, Finanzberichterstattung etc.)
  • Änderungen im Datenschutz aus Sicht einer NPO – Was ist zu tun?
  • Lohn- und Sozialdumping
  • (Vereins-)Besteuerung und Gemeinnützigkeit – Reformbedarf in der nächsten Legislaturperiode

Die Teilnahme ist kostenlos.

Zeit: 26.09.2017; 14:00 – 18:00 Uhr

Ort: Diplomatische Akademie, Favoritenstraße 15a, 1040 Wien

Anmeldung erbeten bis 20.09.2017 bei: e.brejzek@solidaris.at oder 01 7153886-21

Anlässlich der parlamentarischen Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie erinnert eine breite Allianz von 18 Nichtregierungsorganisationen daran, die organisierte Zivilgesellschaft in der Diskussion um Demokratiereform und Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen.

Im Herbst 2014 beschloss der Hauptausschuss des österreichischen Nationalrats einstimmig die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie. Der inhaltliche Schwerpunkt der insgesamt sieben Sitzungen liegt auf der Aufwertung direktdemokratischer Instrumente.

Am Mittwoch, den 11. März 2015 trat die Enquete-Kommission unter dem Motto: „Meinungsbild der organisierten Zivilgesellschaft“ zum vierten Mal zusammen. Dem Motto entsprechend erinnerten 18 Nichtregierungsorganisationen (NROs) darunter Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe aber auch Naturfreunde, WWF oder Global 2000 in einer schriftlichen Stellungnahme das Parlament daran, die organisierte Zivilgesellschaft – also Nichtregierungsorganisationen – in der Debatte um Bürgerbeteiligung und Demokratiereform mitzuberücksichtigen. Koordiniert wurde die Stellungnahme von der IGO.

Damit die „Stärkung der Demokratie in Österreich“ nicht auf die breite Öffentlichkeit beschränkt bleibt, schlägt die Allianz 7 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Beteiligungsmodalitäten vor.  Verbesserungsbedarf wird vor allem bei Transparenz, Struktur und Verantwortlichkeit  gesehen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

Die drei wohl wesentlichsten Forderungen sind:

  • die Evaluierung der bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten und ein regelmäßigen Monitoring durch einen Beirat.
  • mehr Transparenz: Sämtliche Gesetzesvorhaben der Regierung, des Parlaments oder des Bundesrats der Öffentlichkeit von Anfang an kommuniziert werden. Das Amtsgeheimnis muss mutig unter Berücksichtigung des persönlichen Datenschutzes abgeschafft werden.
  • Die vom Ministerrat beschlossenen „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“ müssen umgesetzt werden. Konsultationsprozesse wie z.B. Begutachtungsverfahren sollen zugänglich, zeitlich angemessen und transparent sein.

Die Stellungnahme  korrespondiert mit dem aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung. Darin wird das Ziel der „[b]essere[n] Einbindung zivilgesellschaftliche [sic] Organisationen in politische Entscheidungsprozesse“ explizit angeführt. Eine der vereinbarten Maßnahmen ist eine „[t]ransparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses“.  Nun ist es eine Frage des politischen Willens, ob in dieser Legislaturperiode Fortschritte erzielt werden.

Sie können unsere Forderungen über Twitter unterstützen: Die Diskussion zur Enquete-Kommission läuft unter dem Hashtag #EKDemokratie. Alle damit gekennzeichneten Tweets scheinen an Sitzungstagen auf einer Twitterwall und auf der  Website des Parlaments auf. Die Mitglieder der Enquete-Kommission können die Online-Diskussion auf einer Leinwand im Sitzungssaal mitverfolgen, teilen Sie ihnen mit, welche unserer Forderungen Sie besonders wichtig finden.

Ohne den Ergebnissen des Zivilgesellschaftsindexprojekts vorzugreifen kann jetzt schon gesagt werden, dass nicht nur NPO Vertreter/innen, sondern auch namhafte Steuerexperten für eine Reform des österreichischen Gemeinnützigkeitsrechts eintreten. Während sich große NPO in der Regel leichter Rechtssicherheit verschaffen können, sind sich kleinere NPO oft nicht einmal der Risiken bewusst, die sie eingehen.

Im Zuge der Erhebungen für das Zivilgesellschaftsindexprojekt, das die IGO aktuell gemeinsam mit dem NPO Kompetenzzentrum an der Wirtschaftsuniversität Wien und CIVICUS durchführt, hat die IGO zwei Dutzend ausgewiesene Gemeinnützigkeitsexpert/innen befragt und mit mehreren von ihnen ausführliche Interviews geführt.

Dabei standen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Was sind Ihrer Erfahrung nach die 3 – 5 häufigsten, aus dem Steuerrecht erwachsenden Problemstellungen oder Risiken, denen sich gemeinnützige Organisationen – Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften – in Österreich gegenübersehen?
  • Welche gesetzlichen Änderungen oder anderen Maßnahmen wären Ihrer Meinung nach notwendig, um diese Problemstellungen und Risiken abzuschwächen oder zu beseitigen?
  • Welche gesetzlichen Regelungen oder Modelle im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sind Ihnen aus anderen Ländern bekannt, die Sie als beispielhaft und nachahmenswert für Österreich bezeichnen würden?

Kritisiert werden insbesondere die oft unklare Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Aktivitäten und die damit einhergehende unterschiedliche Steuerpflicht. Da in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern die Begünstigung respektive tatsächliche Abgabenlast nur im Zuge einer allfälligen Betriebsprüfung festgestellt wird, kommt es hier nicht selten zu bösen Überraschungen, wenn die Finanzverwaltung zu einer anderen Rechtsansicht kommt als die Leitungsorgane der betroffenen Organisation.

Große und finanzstarke Non-Profit Organisationen schützen sich dagegen, indem sie rechtzeitig einen Steuerberater konsultieren und auf formellem oder informellem Wege die Zustimmung der Finanzbehörde einholen. Kleineren Organisationen steht diese Möglichkeit meist nicht offen oder sie schenken allfälligen Risiken in dem Zusammenhang erst gar keine Beachtung. Dabei genügen schon kleinere formale Fehler in der Satzung oder eine Diskrepanz zwischen den in der Satzung genannten Mitteln zur Erreichung des gemeinnützigen Zweckes und der tatsächlichen Geschäftsführung, um die steuerliche Begünstigung ins Wanken zu bringen. Dies gilt erst recht, wenn die NPO beginnt wirtschafliche Aktivitäten zu setzen.

Die befragten Steuerexperten berichten aus ihrer Praxis, dass NPO immer wieder mit hohen Abgabenforderungen (insbesondere aus der Umsatzsteuer und Lohnabgaben) konfrontiert sind, die sich als existenzbedrohend erweisen können.

Abhilfe könnte hier eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts schaffen, die eine klarere Abgrenzung zwischen Profit- und Non-Profit Unternehmen bei gleichzeitig vereinfachten steuerlichen Rahmenbedingungen für letztere mit sich bringt. Beispiele dafür gibt es in Deutschland und in anderen Ländern.

Im Arbeitsprogramm der neuen Regierung finden sich einige Vorhaben, wie sie zum Teil seit Jahren von den gemeinnützigen Organisationen gefordert werden. Wir haben die wichtigsten hier für Sie zusammengefasst:

Kapitel: Wachstum und Beschäftigung

Ziel: Bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen, Stärkung des österreichischen Finanz- und Kapitalmarktes

  • Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß des einstimmig beschlossenen Entschließungsantrags des Nationalrates vom 5.7.2013)

Kapitel: Integration

  • Freiwilliges gesellschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit von MigrantInnen wird geschätzt und gefördert, ebenso  die aktive Öffnung von Vereinen gegenüber MigrantInnen.

Kapitel: Soziales

  • Weiterentwicklung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ und Umweltjahres
  • Alle Auslandsdienste werden unter Berücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs für Frauen und Männer gesetzlich im Freiwilligengesetz (FreiwG) verankert und finanziell abgesichert werden.
  • Zur Erprobung innovativer Ansätze in der Sozialpolitik sollen neue Finanzierungsquellen für NGO-Projekte zu gesellschaftlichen Problemfeldern durch Kooperationen mit der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Stiftungen erschlossen werden. Mittels Social Impact Bonds finanzieren gemeinnützige Stiftungen Projekte. Wird durch deren (nachweislich messbare) Wirkung eine Ersparnis für die öffentliche Hand nachgewiesen, refundiert diese der gemeinnützigen Stiftung die Investition und führt das Projekt weiter.

Kapitel: Österreich in Europa und der Welt

Ziel: Entwicklungszusammenarbeit als staatliche Gesamtverantwortung stärken

  • Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels.
  • Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Bundesregierung in Kooperation mit Parlament, Ressorts, Sozialpartnern und NGOs sowie der interessierten Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Kohärenz der österreichischen EZA zu stärken, sie an neue Herausforderungen anzupassen und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit zu fördern.
  • Der jährliche budgetäre Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds wird mit 20 Mio. Euro festgelegt, um auf die wachsende Zahl humanitärer Krisen reagieren zu können.

Kapitel: Justiz

Ziel: Moderne Regeln für eine moderne Gesellschaft

  • Modernisierungen im Gesellschaftsrecht sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts („ABGB 200+“); Evaluierung GmbH Gesetz; Wahrung  der Einheit von Sitz und Verwaltung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
  • Stärkung der Transparenz, der Befugnisse und Strukturen der Wettbewerbsbehörden
  • Bei Stiftungen: Verwirklichung der Transparenz durch Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen durch das BMF an die Statistik Austria, bei konzernleitenden Stiftungen Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist, Schaffung einer rechtlichen Grundlage für gemeinnützige Stiftungen in ausgewählten Bereichen unter Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsstruktur

Kapitel: Staatsreform und Demokratie

Ziel: Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.

  • Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt.
  • Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen.

Ziel: Bessere Einbindung zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse.

  • Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses.
  • Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen.
  • Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnis und der Zivilcourage.

Das Regierungsprogramm enthält aber auch einige „Dämpfer“, die wenig Gutes für gemeinnützige Organisationen erwarten lassen:

Kapitel: Finanzierungsvorbehalt

Sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen – sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen bzw. in den Ausgabenobergrenzen des Bundesfinanzrahmens keine Deckung finden – stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

Kapitel: Förderungen

  • Auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011 werden bei den Ermessensausgaben, die nicht gesetzlich determiniert sind, in den Jahren 2014 bis 2018 5 Prozent bei allen Gebietskörperschaften eingespart.
  • Bis 31.3.2014 hat das BMF den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine strukturelle Förderreform (incl. Art. 15a-B-VG Vereinbarung und Verordnung des BMF hinsichtlich Mindeststandards) vorzulegen mit dem Ziel, Doppel- u d Mehrgleisigkeiten zu beseitigen.
  • Die FAG-Partner haben das Ziel, die Maßnahmen und den Ertrag zu definieren.
  • Die Erreichung der Ziele ist jährlich zu evaluieren.

Das Arbeitsprogramm der neuen Regierung zum Download.

Mehr als 80 Teilnehmer/innen folgten einer Einladung der SOLIDARIS und der IGO zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum „Reformbedarf im gemeinnützigen Bereich“ am 24.09.2013 in der Diplomatischen Akademie in Wien.

Den ersten Teil der Veranstaltung bestritten die Wirtschaftsprüfer MMag. Thomas Stranzinger und Dr. Karin Kovacs mit Präsentationen zu der Rechenschaftspflicht und den steuerlichen Besonderheiten von gemeinnützigen Organisationen. Dabei wurde auch auf einige Neuerungen, etwa auf jüngste Änderungen im GmbH-Gesetz (Stichwort: „GmbH light“), oder die Möglichkeit einer „Umsatzsteuerorganschaft“ eingegangen.

Nach der Pause präsentierte der Geschäftsführer der IGO, DI Franz Neunteufl, die Ergebnisse einer Online-Umfrage, bei der über 750 Geschäftsführer/innen, Obleute und andere Leitungsverantwortliche gemeinnütziger Organisationen gefragt wurden, wo sie den größten Handlungsbedarf bei den gesetzlichen, insbesondere steuerlichen und sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit sehen.

Dabei wurde klar, dass es insbesondere bei den Leistungs- und Fördervereinbarungen mit der öffentlichen Hand, im Bund und in den Ländern, enormen Handlungsbedarf gibt. Kritisiert wird insbesondere die große Planungsunsicherheit und das hohe Risiko für die Verantwortlichen in den gemeinnützigen Organisationen durch jährlich neu zu verhandelnde Verträge, verspätete Finanzierungszusagen und die mangelnde Kostendeckung bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Leistungen.

Die befragten Geschäftsführer/innen sprachen sich überwiegend für eine amtliche Feststellung der Gemeinnützigkeit und zusätzliche steuerliche Anreize für Stiftungenaus, die sich gemeinnützig engagieren. Weiteren Handlungsbedarf orten sie beim Freiwilligenrecht und beim steigenden Verwaltungsaufwand. Die Rechenschafts- und Informationspflicht gemeinnütziger Organisationen hält eine klare Mehrheit der Befragten deshalb in der derzeitigen Form auch für ausreichend.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion machte die Fachbereichsleiterin für Betriebswirtschaft von SOS Kinderdorf, Mag. Beate Barbist, deutlich, dass nicht nur kleine Organisationen, sondern auch große Vereine wie SOS Kinderdorf unter den schwierigen Rahmenbedingungen bei Leistungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand leiden. Sie fordert steuerliche Erleichterungen für Gemeinnützige, z.B. bei der Immobilienertragssteuer (IMMO-ESt).

Die Geschäftsführerin der IG Kultur, Mag. Gabriele Gerbasits, verwies auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und forderte einen anderen Diskurs mit der Politik und eine umfassende Reform des Förderwesens im Kulturbereich.

Mag. Stefan Wallner, früher Generalsekretär der Caritas Österreich und jetzt Bundesgeschäftsführer der Grünen, kritisierte die zunehmende Vermischung der Profit- und der Non-Profit Welt und die fehlende Transparenz bei den Förderkriterien. Dem Mehrwert der gemeinnützigen Organisationen wird dadurch nicht genügend Rechnung getragen:

  • Bei ihnen geht Effektivität, d.h. Zweckerfüllung, vor Effizienz, d.h. Kostensenkung und Gewinnmaximierung.
  • Sie schaffen ein Mehr an Beteiligung durch ihre Mitglieder und Freiwilligen.
  • Mit ihren anwaltschaftlichen Aktivitäten fordern sie die Politik immer wieder aufs Neue heraus.

Wortmeldungen aus dem Publikum bezogen sich u.a. auf folgende Themen:

  • Die bevorstehenden Nationalratswahlen und was sich gemeinnützige Organisationen davon erwarten dürfen.
  • Die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Strukturreform auf Seiten der Fördergeber, sowohl im Bund, wie auch in den Ländern.
  • Die hohen gesetzlichen Anforderungen an gemeinnützige Organisationen und die dennoch bestehende Rechtsunsicherheit, z.B. im Bereich des ASVG.

Im Sommer 2013 haben wir Geschäftsführer/innen, Obleute und andere Leitungsverantwortliche gemeinnütziger Organisationen gefragt, wo sie den größten Handlungsbedarf bei den gesetzlichen, insbesondere steuerlichen und sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit sehen.

Von 765 Geschäftsführer/innen, Obleuten und anderen Leitungsverantwortlichen haben 256, also ein Drittel, an der Umfrage teilgenommen und damit gezeigt, dass wir mit unseren Fragen einen Nerv getroffen haben:

Klar ist, dass es insbesondere bei den Leistungs- und Förderverträgen mit der öffentlichen Hand, im Bund und in den Ländern, enormen Handlungsbedarf gibt. Niemand ruft hier nach Almosen, sondern es werden vor allem mehr Fairness und ein partnerschaftlicherer Umgang von den öffentlichen Stellen verlangt. Kritisiert wird insbesondere die große Planungsunsicherheit und das hohe Risiko für die Verantwortlichen in den gemeinnützigen Organisationen durch jährlich neu zu verhandelnde Verträge, verspätete Finanzierungszusagen (die oft erst im 3. Quartal erfolgen) und die mangelnde Kostendeckung (Indexanpassung) bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Leistungen.

Für die amtliche Feststellung der Gemeinnützigkeit und damit größere Rechtssicherheit gibt es eine klare Mehrheit, sofern dies nicht mit höheren Kosten für die Organisationen verbunden ist. Überraschend: die Mehrzahl der Geschäftsführer/innen und Obleute hält die derzeitigen steuerlichen Begünstigungen der Gemeinnützigen für ausreichend. Bei den anderen steht der Wegfall der Umsatzsteuer ganz oben auf der Wunschliste, gefolgt von einer Streichung der KESt und der Kommunalsteuer. Eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit wird vor allem für die Bereiche Erwachsenenbildung, Tierschutz und Kultur verlangt.

Ein klares Ja sagen die Befragten zu steuerlichen Anreizen für Stiftungen, damit diese sich mehr als bisher gemeinnützig engagieren. Auch die Frage, ob es gemeinnützigen Organisationen leichter gemacht werden soll, Darlehen und finanzielle Beteiligungen von Privatpersonen anzunehmen, wird mehrheitlich bejaht.

Die Rechenschafts- und Informationspflicht gemeinnütziger Organisationen hält eine klare Mehrheit der Befragten in der derzeitigen Form für ausreichend. Viele kritisieren den damit verbundenen Aufwand und die hohen Prüfkosten. Es gibt aber auch einige (selbst)kritische Stimmen, die strengere Prüf- und Transparenzkriterien und Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch (Compliance) bei gemeinnützigen Organisationen fordern.

Die Umfrageergebnisse liefern der IGO ein interessantes Stimmungsbild und eine wichtige Orientierung. Insbesondere die Frage nach der Gestaltung der Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand als Förder- oder Auftraggeberin und gemeinnützigen Organisationen als Förderbeziehern bzw. Leistungserbringern verdient demnach höhere Aufmerksamkeit. Bei den anderen Fragen fühlen wir uns weitgehend in unserer bisherigen Arbeit bestätigt.

Wir laden alle gemeinnützigen Organisationen ein, mit uns gemeinsam an weiteren Verbesserungen zugunsten „der Gemeinnützigen“ zu arbeiten und uns dabei nach Kräften – ideell und materiell – zu unterstützen!

Wir haben bereits darüber berichtet, dass es auch unter unseren Mitgliedern welche gibt, die zinsenlose Privatdarlehen von ihren Unterstützer/innen angenommen haben und deshalb von der Finanzmarktaufsicht (FMA) aufs Korn genommen wurden. Jetzt hat die IGO einen Vorschlag für Gesetzesänderungen eingebracht, durch die es gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen in Zukunft leichter gemacht werden soll, Einlagen von Privatpersonen anzunehmen, Darlehen oder Kredite an andere gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben oder Beteiligungen öffentlich anzubieten.

Durch den Fall des „Waldviertlers“ Heini Staudinger hat das Thema zuletzt erhebliche mediale Aufmerksamkeit bekommen. Bei mehreren Gelegenheiten – zuletzt beim IGO Kamingespräch am 13. März – haben indes Abgeordnete von SPÖ, ÖVP und GRÜNEN ihre Bereitschaft zu einer Gesetzesänderung signalisiert, durch die es insbesondere auch gemeinnützigen Organisationen leichter gemacht werden soll, ergänzende oder alternative Finanzierungsmodelle zu entwickeln und zu nutzen – vorausgesetzt, dass der Anleger- bzw. Konsumentenschutz ausreichend gewährleistet ist.

Unserem Auftrag als „Stimme der Gemeinnützigen“ folgend und im Interesse unserer Mitglieder haben wir daher kürzlich den Mitgliedern des Finanzausschusses im Parlament die folgenden Änderungen im Bankwesengesetz – BWG und im Kapitalmarktgesetz – KMG vorgeschlagen:

  • Einrichtungen ohne Erwerbsabsicht, die bei natürlichen Personen Darlehen zum Zweck der Mittelbeschaffung für ihre nicht erwerbsorientierten Ziele aufnehmen und bestimmte, im Gesetz genau definierte Informationspflichten zum Schutz der Darlehensgeber/innen erfüllen, sollen von der Konzessionspflicht ausgenommen werden.
  • Einrichtungen ohne Erwerbsabsicht, die im Rahmen ihrer Zwecke Kredite oder Darlehen an andere Einrichtungen ohne Erwerbsabsicht vergeben, Bürgschaften, Garantien oder sonstige Haftungen für diese übernehmen, oder Forderungen ankaufen bzw. das Risiko der Einbringlichkeit solcher Forderungen übernehmen, sollen von der Konzessionspflicht ausgenommen werden.
  • Einrichtungen ohne Erwerbsabsicht, die im Rahmen ihrer Zwecke Beteiligungen in Form von Wertpapieren oder Anleihen öffentlich auflegen, sollen von der Prospektpflicht ausgenommen werden. Dem Informationsbedürfnis der Anleger soll durch ein prospektersetzendes Dokument Rechnung getragen werden, das diesen zur Verfügung zu stellen ist.

Unseren Mitgliedern und anderen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen eröffnen die vorgeschlagenen Änderungen eine wichtige und notwendige Möglichkeit zur Diversifizierung ihrer Einkommensquellen und nachhaltigen Absicherung ihrer Aktivitäten zur Förderung der Allgemeinheit.
Wir werden daher in den nächsten Wochen alles daran setzen, damit diese Änderungen noch in dieser Legislaturperiode vom Parlament beschlossen werden.