Beiträge

Mit dem „Rule of Law Report 2023“ lädt die europäische Kommission alle, die sich mit Themen der Rechtsstaatlichkeit beschäftigen, ein, ihr Wissen und ihre Perspektive beizutragen. Mit dem jährlichen Bericht möchte die Kommission Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene und nationalstaatlich fördern und wahren.

 

Der Bericht über die Rechtstaatlichkeit steht im Mittelpunkt des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Er dient der Analyse und Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und der Nationalstaaten. Der Bericht ist dabei ein präventives Instrument zur Vertiefung des multilateralen Dialogs und der gemeinsamen Sensibilisierung für Fragen der Rechtsstaatlichkeit und erscheint seit 2020 jährlich.

Die Themen für den „Rule of Law Report“ sind in vier Säulen aufgeteilt
  • Justizsystem
  • Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
  • Medienfreiheit und Medienpluralismus
  • Institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

 

Einladung zur Beteiligung für Organisationen mit Expertise zu Rechtsstaatlichkeit

Eingeladen sich am kommenden „Rule of Law Report“ zu beteiligen, sind alle Organisationen, die sich näher mit diesen Themen der Rechtsstaatlichkei befassen, wie NGOs, Netzwerke, Vereinigungen und Verbände. Die Beiträge sollen sich auf wesentliche Entwicklungen sowohl im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen als auch dessen Umsetzung in die Praxis konzentrieren. Relevante Informationen betreffen Herausforderungen, aktuelle Initiativen, positive Entwicklungen oder Best Practice Beispiele.  Sie sind eingeladen, sich in der Befragung auf die Bereiche zu konzentrieren, die sich auf ihren Arbeitsbereich beziehen und das Fachwissen Ihrer Organisation. Vorhandene Berichte, Erklärungen, Gesetze oder andere Dokumente können ebenso eingebracht oder mit einem Link referenziert werden. Die Befragung ist nur auf Englisch verfügbar, Beiträge können aber in allen EU Sprachen eingebracht werden (direkt zur Befragung).

Deadline für die Beteiligung ist der 20. Jänner 2023.

Bei der Vorbereitung des „Rule of Law Report“ stützt sich die EU-Kommission auf vielfältige Quellen, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten, Länderbesuche und Beiträgen von Expert:innen, Nicht-Regierungsorganisationen und Betroffenen. Für den kommenden Report wurde die Möglichkeit sich einzubringen vereinfacht und allen Engagierten offengestellt.

 

Weiterführende Informationen:

IGO Beitrag zum Rule of Law Report 2023

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

 

Ein Gericht in München hat im Jänner festgestellt, dass die Einbettung von Google Fonts auf Webseiten (Schriftarten, die über den Google Server geladen werden), ohne dass in den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseiten darauf hingewiesen wird, gegen die europäische Datenschutzgrundverordung (DSGVO) verstößt. Denn dadurch wird die IP-Adresse der Nutzer:innen an Google weitergeleitet.

Jetzt versucht ein findiger Anwalt aus Niederösterreich mit diesem Wissen leichtes Geld zu verdienen, indem er im Namen seiner angeblichen Mandantin mutmaßlich tausendfach Abmahnbriefe an Betreiber:innen von Websites verschickt und zur Bezahlung von 190 Euro auffordert sowie einer Auskunft über die Verwendung der Daten auffordert. Nach einer Welle solcher Aufforderungen an österreichische Unternehmen im Juli sind nun auch gemeinnützige Vereine betroffen.

Was ist in so einem Fall zu tun?

Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Mag. Markus Dörfler aus der Kanzlei unseres Vorteilspartners Dr. Thomas Höhne rät dazu, ebenso wie die WKO, die Forderung zurückzuweisen, dem Auskunftsbegehren aber nachzukommen. Er hat zu diesem Zweck eine Vorlage für ein Antwortschreiben erstellt, das hier abgerufen werden kann: https://www.h-i-p.at/blog/abmahnwelle-durch-rechtsanwalt-hohenecker-im-namen-von-frau-eva-zajaczkowska-wegen-google-font

Vor der Erteilung der DSGVO-Auskunft sollte vom Anwalt ein Ausweisdokument und eine Vollmacht angefordert werden, für Auszüge aus den Server-Logs auch eine Bestätigung des Internet-Providers, dass Frau Zajacszkowska zum fraglichen Zeitpunkt die genannte IP-Adresse persönlich zugeordnet werden kann. Sehr wahrscheinlich wurden die Besuche tausender Webseiten nämlich nicht durch einen menschlichen Besucher, sondern durch eine automatisierte Vorgangsweise generiert.

Auch die Datenschutzbehörde hat am 23.8. eine Information zum Thema veröffentlicht: https://www.dsb.gv.at/download-links/bekanntmachungen.html#Google_Fonts

Technische Problemlösung

Hier kann man überprüfen, ob die eigene Seite vom Datenschutzproblem betroffen ist: https://sicher3.de/google-fonts-checker/ oder https://www.ccm19.de/google-fonts-checker/

Sollte das der Fall sein, kann das Problem mit dem Plugin https://wordpress.org/plugins/host-webfonts-local/  relativ einfach behoben werden, indem die inkriminierten Fonts lokal gespeichert und keine Daten mehr an Google weitergegeben werden:

  • Plugins » Installieren » „omgf“ eingeben
  • „OMGF | GDPR Compliant, Faster Google Fonts. Easy.“ [Jetzt installieren] klicken
  • Aktivieren klicken

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei ammann enterprises GmbH für die rasche Auskunft und Abhilfe.

Die Europäische Kommission hat den dritten jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit 2022 veröffentlicht. Darin wird ein Überblick über die Entwicklungen in der EU gegeben, sowie in den 27 Länderkapiteln die Situation in den einzelnen Mitgliedsländern analysiert und spezifische Empfehlungen gegeben.

Behandelt werden besonders die vier Bereiche Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Gewaltenteilung. Die IGO hat in den Bericht ihre Expertise zur Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Qualität und Inklusivität der Gesetzgebungsverfahren in Österreich eingebracht.

Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung

Bürger:innen sowie Stakeholder werden über das „parlamentarische Konsultationsverfahren“ zu allen Gesetzentwürfen konsultiert, die im Parlament erörtert werden und die Antworten sind der Öffentlichkeit zugänglich. Bei vorparlamentarischen Konsultationsprozessen gibt es nach wie vor Herausforderungen. Konsultationszeiträume sind in der Praxis oft zu kurz und die Einbeziehung der Interessenträger ist zum Teil rein formalistisch.

Die Arbeiten zur Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die Partizipation der Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden fortgesetzt, wobei ein Handbuch im dritten Quartal 2022 veröffentlicht werden soll.

Der spezifische Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, der unter starker Beteiligung der Interessenträger eingerichtet worden war, wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum ersten Quartal 2022. Bis März 2022 wurden über 700 Mio. EUR durch rund 47 000 Auszahlungen verteilt.

Darüber hinaus berichtet die Zivilgesellschaft über positive Initiativen der Regierung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung, auch wenn dies nicht in allen Politikbereichen einheitlich ist. Auf Basis einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag hat die Regierung im Frühjahr 2022 eine beratende Arbeitsgruppe zu Spenden für Organisationen der Zivilgesellschaft reaktiviert, die seit 2017 nicht mehr zusammengetreten war. Die Interessenträger sind insbesondere der Ansicht, dass die Steuerbefreiung auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, bürgerliche und politische Rechte, Demokratie, Transparenz und Erwachsenenbildung ausgeweitet werden sollte.

 

Weiterführende Informationen:

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich (deutsch)

Presseinformationen zum Rule of Law Report 2022 (englisch)

Hintergründe und Methode (englisch)

 

Letztes Wochenende wurden mit dem Covid-19 Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die zu erwartenden teilweise katastrophalen Auswirkungen der Pandemie auf die österreichischen Unternehmen abzufedern. Aber gelten diese Bestimmungen auch für gemeinnützige Vereine, Kapitalgesellschaften und andere gemeinnützige Rechtsträger, die NICHT Mitglied der Wirtschaftskammer sind?

Diese Frage hat uns am Wochenende intensiv beschäftigt und wir konnten über unsere Kontakte zu Parlamentarier*innen sowohl in den Regierungsparteien, als auch von der Opposition erreichen, dass sich auch die Abgeordneten in den Klubs und im Budgetausschuss damit befassten. Am Montag wurde uns versichert, dass gemeinnützige Organisationen, so sie von der Pandemie betroffen sind, von den Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden sollen.

Während die Details der Umsetzung und die konkrete Anwendung des Gesetzes noch in Ausarbeitung sind, versucht die IGO in enger Zusammenarbeit mit den im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbänden Klarheit darüber zu bekommen, wie auch ihre Mitglieder in den Genuss dieser Maßnahmen kommen können, auch wenn sie keine klassische sozialpartnerschaftliche Vertretung haben.

In einem wichtigen Punkt ist das bereit gelungen: wir haben inzwischen vom Ministerium für Arbeit, Familie und Jugend und dem AMS die Zusage bekommen, dass das am Wochenende beschlossene Kurzarbeitsmodell auch von Nonprofit-Organisationen in Anspruch genommen werden kann, auch wenn sie nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind. Alle betroffenen Mitglieder ersuchen wir noch um etwas Geduld, weil die entsprechende Richtlinie und die Formulare dafür erst noch aktualisiert werden müssen. Das sollte in den nächsten Tagen geschehen und auch die AMS Landesgeschäftsstellen entsprechend instruiert werden. Bitte konsultieren Sie inzwischen regelmäßig die Webseite des AMS.

Lassen Sie sich auch nicht von aktuell zirkulierenden Rechtsmeinungen von Kanzleien verunsichern, die anderes behaupten. Diese Rechtsmeinungen können und müssen sich nur auf die bis dato geltende Kurzarbeitsrichtlinie beziehen, die eben noch noch nicht an die neue Situation angepasst wurde.

Wir empfehlen deshalb, sollten Sie das Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen wollen, sich von den genannten Schwierigkeiten nicht abschrecken zu lassen und alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit Sie den Antrag sofort stellen können, sobald die Richtlinie veröffentlicht ist.

Unklar ist derzeit noch, inwieweit etwa Förderungen von der öffentlichen Hand ein Hindernis darstellen. Sehr wahrscheinlich wird es für geförderte Sozialökonomische Betriebe (SÖB) und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)  nicht möglich sein, Kurzarbeit zu beantragen. Alle anderen gemeinnützigen Organisationen klären diese Frage am besten direkt mit ihren Fördergeber*innen.

Es wurde uns seitens der Regierung auch versichert, dass weitere Maßnahmen zur Absicherung des Fortbestands und der Beschäftigung in den gemeinnützigen Organisationen ebenso wie für Profit-Unternehmen folgen werden. Wir sind aktuell dabei die Auswirkungen der Pandemie auf unsere Mitglieder zu evaluieren und entsprechende Vorschläge zu formulieren.

 

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Die anonyme Onlineumfrage zur kostenlosen IGO Erstberatung (Beratung zur Vereinsgründung & -führung und/oder kostenloser Statutencheck) bei Nicht-Mitgliedern, spiegelt sowohl den großen Bedarf als auch die Qualität des Services wider. Auch im letzten Jahr konnten wir dieses Service dank einer Förderung durch das BMASGK anbieten, das von insgesamt 77 Klient_innen in Anspruch genommen wurde.

Die Ergebnisse der Onlineumfrage finden Sie in unserer Präsentation.

Ergebnisse der Erstberatungsumfrage

Die in Wien ansässige Europäische Grundrechteagentur (FRA) hat im September die Mitglieder einer von ihr eingerichteten Fundamental Rights Platform zu ihren Erfahrungen mit zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen befragt. 136 NGOs aus ganz Europa haben an der Onlinebefragung teilgenommen. Ende November wurden beim Colloquium on Fundamental Rights in Brüssel die Ergebnisse veröffentlicht.

Diese zeigen ein ernüchterndes Bild: Die Arbeit von organisierter Zivilgesellschaft wird als zunehmend erschwert empfunden. Die genannten Hindernisse für die tägliche Arbeit sind vielfältig. Diese erstrecken sich von Veränderungen im rechtlichen Umfeld, so im Bereich Steuerwesen und Meinungsfreiheit, über Schwierigkeiten mit Vereins-, Transparenz- und Lobbying-Gesetzen.

Eine chronische Hürde stellt weiterhin der Zugang zu finanziellen Ressourcen dar.

Die befragten Vertreter_innen berichten auch von einer sich verschlechternden Kommunikation zwischen Politik und Drittem Sektor. Diese wirkt sich negativ auf politische Beteiligungsprozesse aus. Beispielsweise hemmen verkürzte Begutachtungsfristen sowie fehlendes Feedback einen Austausch.

Erschreckenderweise erfahren manche Organisationen verbale und online Bedrohungen, sowie körperliche Angriffe und Sachbeschädigungen. Diese Entwicklungen schwächen die tägliche Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sichere Rahmenbedingungen sowie „safe spaces“ für den Dritten Sektor sind notwendiger denn je. Nur so kann dieser seiner Rolle nachgehen und weiterhin eine gut funktionierende Demokratie ermöglichen.

Die Umfrage-Ergebnisse und der Jänner-Bericht 2018 von FRA, über die Herausforderungen von Menschenrechtsorganisationen in der EU, weisen auf diese Probleme hin. Beides kann nachgelesen werden unter http://fra.europa.eu/en/publication/2018/colloq-civil-society und Challenges facing civil society organisations working on human rights in the EU

Fünf Jahre nach der ersten Zusammenarbeit zu dem Thema stellten die IGO und das  NPO & SE Kompetenzzentrum die Frage: „Wie haben sich das Klima und die Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft in Österreich seither verändert?“

Vertreter/innen von 18 verschiedenen gemeinnützigen Organisationen und Partnern haben an dem Stakeholder Workshop am 5. Juni im Impact Hub Vienna teilgenommen. Nach einer kurzen Präsentation des Civil Society Index – Rapid Assessment von 2014 wurde in mehreren Kleingruppen den Fragen nachgegangen:

  • Was hat sich in den letzten fünf Jahren verändert?
  • Welche (alten und neuen) Themen sind für die Neuauflage relevant?
  • Was sind mögliche Indikatoren, die erhoben werden sollen?

In einem nächsten Schritt werden die Inputs sortiert und in ein Projektkonzept verarbeitet, sowie die weitere Vorgehensweise und der Zeitplan festgelegt.

Die nächste Stakeholder Veranstaltung wird im Herbst stattfinden. Interessent/innen an einer Mitarbeit bei dem Projekt sind eingeladen, sich an die IGO oder an das NPO Kompetenzzentrum zu wenden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen tragen Unverzichtbares zu einer nachhaltigeren und solidarischeren Gesellschaft in Österreich und weltweit bei. Einerseits leisten sie unmittelbar Hilfe und verbessern so das Leben von Menschen in schwierigen Lebenssituationen, andererseits kämpfen sie für Umweltschutz, Demokratie, Menschenrechte und internationale Solidarität – um nur einige Handlungsfelder zu nennen.

Die Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) und das NPO & SE Kompetenzzentrum haben 2014 mit dem Civil Society Index – Rapid Assessment (CSI-RA) in einer Kooperation mit dem internationalen NPO-Dachverband CIVICUS untersucht, wie es um das Klima und die Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen in Österreich bestellt ist. Förderliche wie auch hemmende Faktoren wurden aus der Sicht von ExpertInnen sowie AkteurInnen mithilfe des international erprobten Istruments CSI-RA erhoben. 2019 – fünf Jahre später –  soll in einem Update erhoben werden, was sich seitdem verändert hat.

Zielsetzung

  • Erfassung der wesentlichsten Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement in Österreich im Jahr 2019.
  • Erhebung von wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement seit 2014 durch die Kontrastierung des erhobenen Status Quo mit den Ergebnissen des Civil Society Index 2014.
  • Entwicklung von gemeinsamen Strategien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen mit Stakeholdern.
  • Gemeinsame Umsetzung der erarbeiteten Strategien.

Verantwortlichkeiten im Projekt

In einem Beratungs- und Untersützungsgremium, dessen Zusammensetzung möglichst repräsentativ für die österreichische Zivilgesellschaft sein soll, werden die Schwerpunkte und Fragestellungen festgelegt und der Projektfortschritt begleitet. Die IGO übernimmt dafür die Koordination, das NPO & SE Kompetenzzentrum die wissenschaftliche Arbeit.

Beratungs- und Unterstützungsgremium

Das Beratungs- und Unterstützungsgremium soll in drei Stufen konsultiert werden.

  • Zur Festlegung des Erkenntnisinteresses, damit das Projekt die brennendsten Themen für zivilgesellschaftliche Organisationen behandelt.
  • Für Feedback zu den erhobenen Daten und Zwischenergebnissen. Das Gremium soll an der Analyse der Daten teilhaben.
  • Zur Sichtung, Überprüfung und Freigabe der Ergebnisse und die Empfehlungen von Maßnahmen.

 Zeitplan

Das Projekt ist in vier Phasen gegliedert:

  1. Projektinitiation: In dieser Phase befinden wir uns aktuell. Hier werden die Partner identifiziert,die Finanzierung gesichert und ein erster Arbeitsplan und Budget entworfen.
  2. Projektanpassung: In dieser Phase werden das konkrete Forschungsinteresse, die Ziele, die Methoden und Indikatoren bestimmt. Der konkrete Projektplan und das Budget werden in dieser Phase beschlossen.
  3. Projektumsetzung: – Durchführung der vereinbarten Forschungstätigkeit, Analyse der Daten, Erarbeitung des Berichts, Sichtung und Überprüfung der Ergebnisse und Empfehlungen durch die Stakeholder.
  4. Action Phase: Veröffentlichung der Ergebnisse/des Berichts; Breiter Dialog über mögliche Aktivitäten, um die Projektempfehlungen umzusetzen; Erarbeitung und Kommunikation eines politischen Maßnahmenkatalogs;

Erste Schritte

2014 wurden folgende Themenfelder beleuchtet:

Bei einem ersten Workshop Anfang Juni 2018 soll mit wesentlichen Stakeholdern gemeinsam diskutiert werden, ob all diese Themen für das Update des Civil Society Index relevant sind.  Außerdem ob noch nicht beleuchtete Themen (z.B.: Partizipation) fehlen, und aufgenommen werden sollen. (Eine Kontrastierung/vergleichende Analyse wird bei diesen nicht möglich sein.)

Außerdem sollen die 2013 und 2014 im CSI-Projekt gewonnenen Erkenntnisse („lessons learned“) zum Arbeitsprozess gesammelt werden, und  in die Planung des für 2019 geplanten Projekts aufgenommen werden.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Mit dem CSI-RA schaffen wir eine Grundlage für Verhandlungen mit Politik und Wirtschaft, um Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen in Österreich zu verbessern und ihre Arbeit zu erleichtern. Sowohl die Organisationen selbst, als auch die IGO dienen als Multiplikator.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

DI Franz Neunteufl: franz.neunteufl@gemeinnuetzig.at

a.o. Univ. Prof. Dr.in Ruth Simsa: Ruth.Simsa@wu.ac.at

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