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Wenn Sie und Ihre Organisation die in der gemeinnützigen Arbeit gewonnene Expertise und Erfahrung auch auf politischer Ebene einbringen, kann folgende Neuerung interessant für Sie sein:  Seit 1.8.2021 können BürgerInnen zu allen Gesetzentwürfen und nicht mehr nur zu Ministerialentwürfen der Regierung Stellungnahmen abgeben. Damit sind auch Gesetzesanträge von Abgeordneten, Ausschussanträge und fertige Regierungsvorlagen für eine Begutachtung offen. Gleiches gilt für Initiativen des Bundesrats, Volksbegehren, Petitionen und Bürgerinitiativen.

Die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ist nun solange möglich, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist und das Gesetzesvorhaben entweder den Bundesrat passiert hat oder in anderer Art und Weise erledigt wurde. Alle einlangenden Stellungnahmen werden, wie schon jetzt bei Ministerialentwürfen, veröffentlicht – bei Privatpersonen allerdings nur mit deren Einwilligung. Zudem bestehe keine Pflicht, Stellungnahmen zu veröffentlichen, wenn diese gegen straf- oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen oder mit anderen Rechtsvorschriften kollidieren, wie in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten wird.

Einen Überblick über die Möglichkeiten sich am Begutachtungsverfahren zu beteiligen, finden Sie auf der Website des Parlaments.

Anlässlich der Neuerungen haben Katharina Klement (Leiterin der Abteilung Präsidialangelegenheiten) und Theresia Bauer (Nationalratskanzlei/Koordination Begutachtungsverfahren) die Hintergründe und Möglichkeiten der Teilnahme an Begutachtungsverfahren im Podcast „Parlament erklärt“ erläutert.

Die COVID-19 Pandemie hat auch die gemeinnützigen Organisationen vor große Herausforderungen gestellt. Das Regierungsprogramm vom Jänner 2020 enthält einige wichtige Vorhaben, mit denen der Sektor gefördert werden soll. Wegen der Pandemie haben sich die Prioritäten möglicherweise verschoben und es braucht jetzt neue, zusätzliche Maßnahmen, um den Sektor gut durch die Krise zu bringen.

Das Büro des Vizekanzlers hat uns deshalb jetzt eingeladen Vorschläge zu machen, wie die Regierung die gemeinnützigen Organisationen während und nach der Pandemie am besten unterstützen kann.

Bring deine Erfahrung ein, indem du konkrete Vorschläge machst, Vorschläge von anderen bestärkst, ergänzt und weiterentwickelst, wie die Regierung die Leistungsfähigkeit des gemeinnützigen Sektors wiederherstellen und absichern kann.

Wir verwenden dafür erstmals die neue Beteiligungsplattform der IGO, die wir mit Hilfe von Decidim.Austria eingerichtet haben. Die Open Source Anwendung verfügt über viele Einsatzmöglichkeiten, über die wir dich auf Anfrage gerne informieren.

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Die IGO hat im Frühjahr 2017 gemeinsam mit der Wirtschaftuniversität Wien eine Umfrage zu Erfahrungen und Bedarfen der Zivilgesellschaft mit Partizipationsprozessen in der österreichischen Gesetzgebung durchgeführt. Dabei ging es um den vorparlamentarischen Gesetzwerdungsprozess, d.h. den Zeitraum vom Gesetzesentwurf bis zum Ministerratsbeschluss. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für das Projekt Transparenz und Partizipation in der Rechtsetzung, das wir gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und der Donau Universität Krems umsetzen.

Methode

In Leitfaden-gestützten qualitativen Interviews mit VertreterInnen der organisierten Zivilgesellschaft wurden Hypothesen entwickelt. Diese haben wir mit Hilfe eines quantitativen Fragebogens überprüft.  170 VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen haben den Fragebogen vollständig ausgefüllt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage

1. Organisationen sind unzufrieden mit den Partizipationsmöglichkeiten in der vorparlamentarischen Phase

83,8 % sind nicht mit den aktuellen Partizipationsmöglichkeiten zufrieden und fast 70% fühlen sich nicht in der vorpalamentarischen Phase integriert.

2. Organisationen haben gewisse Anreize warum sie partizipieren wollen

Die Motivation für die Teilnahme an Gesetzwerdungsprozessen beziehen Organisationen in erster Linie aus der Einflussnahme auf die Gesetzwerdung. Sie möchten ihre eigene Expertise in die Umsetzung von Gesetzesvorhaben einbringen und so eine Qualitätssteigerung in der Gesetzgebung erzielen. Zwischen 25-30% der Befragten sahen durch partizipative Prozesse auch eine Bestärkung im Eintreten für Organisationsziele, eine Verbesserung des Status Quo als auch die Möglichkeit zur Erhöhung der Transparenz in der Gesetzgebung allgemein.

3. Organisationen werden durch Hürden an der Partizipation gehindert

  • Für fast 80% der Organisationen sind die zur Verfügung stehenden Informationen zu in Entstehung befindlichen Gesetzesvorhaben  “zu wenig” bzw. “knapp”, die restlichen 20% bewerten sie als “ausreichend”. Keine einzige Organisation wählte die Antwortmöglichkeit “mehr als ausreichend” bzw. “ideal”.   Etwa 92% der befragten Organisationen erwarten sich mehr Informationen über neue, sie betreffende Bundesgesetzesvorhaben seitens der öffentlichen Hand.
  • Nur ein 1/4 der Befragten bewerten die wahrgenommenen Fristen für Stellungnahmen als ausreichend für die sorgfältige Bearbeitung der Stellungnahmen.
  • Mehr als die Hälfte der Organisationen, welche bereits Stellungnahmen abgegeben haben, nannten die Nichtbeachtung ihrer Beträge durch die Politik als Hindernis zur weiteren Partizipation. Etwa 42% gaben an, dass ihnen personelle Ressourcen fehlen, um im gewünschten Ausmaß Stellungnahmen abzugeben.
  • Organisationen, die keine Erfahrung bei Stellungnahmen haben und sich bisher als gehindert sahen nennen “Unzulänglichkeit der Information” (81,82%), “kein Wissen über neue Vorhaben” (45,45%) und “für relevantes Gesetzesvorhaben gab es keine öffentliche Begutachtung” (45,45%) als Hindernisse.

4. Es gibt gewisse Kanäle, die den Zugang in die Arena der Partizipation im Gesetzwerdungsprozess während der vorparlamentarischen Phase, reglementieren.

Derartige Kanäle sind in erster Linie Medien wie Zeitungen bzw. Presse, gefolgt von persönlichen Kontakten im Allgemeinen. Viele (47,49%) nannten auch die Dachverbände als Intermediär über den sie Informationen beziehen und immerhin 33,52% erhalten E-Mails bzw. Newsletter. Um den Informationsfluss zu verbessern gaben 65,92% an, dass sie über relevante Gesetzesvorhaben per E-Mail bzw. Newsletter informiert werden wollen, während 62% den direkten Austausch mit den Ministerien sehr schätzen würden und 51% seitens ihrer Dachverbände Informationen beziehen möchten.

5. Organisationen haben gewisse Vorstellungen wie Partizipationsmöglichkeiten in der vorparlamentarischen Phase aussehen sollen

Die Gegenüberstellung von aktuellen zu gewünschten Bezugskanälen für Informationen zeigt, dass die Verteilung mittels E-Mail bzw. Newsletter (Steigerung von 33,52% auf 65,92%) direkter Austausch mit den Ministerien (Steigerung von 30,17% auf 62,01%) und die österreichische Parlamentshomepage (Steigerung von 24,02% auf 34,64%) von den Organisationen stärker genutzt werden wollen.

Etwa 79% der Befragten stehen einer verstärkten Nutzung von neuen Medien in Gesetzwerdungsprozessen positiv gegenüber. Über 94% wünschen sich Feedback zu ihrer Partizipation seitens der öffentlichen Hand. Das Feedback soll laut den Befragten Informationen darüber enthalten, welche Auswirkungen der gesamte partizipative Prozess auf die Entstehung des Gesetzes hat (67,46%). Weiters werden eine Einladung zum Hearing im Parlament (57,99%) und Erläuterungen wie ihre Beiträge verwendet werden gefordert (46,15%).

Im offenen Teil der Umfrage wurde hauptsächlich der Bedarf geäußert nach ausreichenden Fristen sowie transparenten und vor allem rechtzeitigen Informationen, welche  in ein funktionierendes System, das für alle Interessierten offen zugänglich ist, eingebettet ist.

Als „schwarzen Tag für Partizipation in Österreich“ bezeichnet das Bündnis für Gemeinnützigkeit in einer Presseaussendung den heutigen 29. Juni 2017, an dem im Parlament das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 beschlossen werden soll. Die in dem Bündnis zusammengeschlossenen 18 Verbände, darunter die IGO, fordern die Abgeordneten zum Nationalrat auf, das Gesetz nicht zu beschließen.

Die Chronologie der Ereignisse, nachzulesen auf der Webseite des Parlaments:

  • Am 12. Mai 2017 übermittelt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts dem Parlament den „Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (DatenschutzAnpassungsgesetz 2018), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens 23. Juni 2017„.
  • Aber schon am 7. Juni, also lang vor dem Ende der Begutachtungsfrist, folgt eine Regierungsvorlage, die am 16. Juni dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.
  • Der Verfassungsausschuss tritt am 26. Juni, einen (Arbeits)tag (!) nach dem Ende der Begutachtungsfrist zusammen. Dieser winkt mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine abgespeckte Version des Gesetzes durch, weil das von der Regierung geschnürte Gesetzespaket an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zu scheitern drohte.

Der „Schönheitsfehler“ an der ganzen Geschichte: bis zum  Ende der Begutachtungsfrist waren über hundert zum Teil sehr umfangreiche und kritische Stellungnahmen eingegangen, die unmöglich weder vom Verfassungsdienst, noch vom Verfassungsauschuss entsprechend gewürdigt worden sein konnten.

Das Bündnis appelliert nun an die Abgeordneten dieses fragwürdige Vorgehen nicht mitzutragen und eine weitergehende Diskussion über dieses Vorhaben zu ermöglichen.

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bildet einen gesetzlicher Rahmen für die gesamte EU, mit dem Ziel des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO regelt neben der Datenverarbeitung auch die Rechte von Betroffenen sowie Pflichten von Verantwortlichen.

Alle Daten von MitarbeiterInnen, Mitgliedern, KundInnen, oder von Dritten unterliegen nun der Pflicht in einem Verfahrensregister dokumentiert zu werden, in dem geregelt ist „Welche Daten, von welchen Personen, zu welchem Zweck verarbeitet werden, und an wen die Daten in welchem Zeitraum weitergeleitet werden“. Hier geht es um das Prinzip der Transparenz. Und die Datenschutzbehörde kann die Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten jederzeit prüfen.

Folgende Fragen müssen sich Organisationen, und das betrifft Unternehmen genauso wie Vereine, stellen:

  • Welche personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten) werden verarbeitet?
  • Verarbeite ich sensible personenbezogene Daten?
    Hier handelt es sich um Daten, aus der die ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen. Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung, sowie genetische und biometrische Daten.
  • Verarbeite ich Daten von Kindern? Diese sind in Zukunft an strengere Regeln gebunden.
  • Welchem Zweck dient meine Datenverarbeitung?
  • Arbeite ich mit Dienstleistern zusammen? Wie sehen hier die Vereinbarungen aus?
  • Wie sieht die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung aus? Habe ich mir die Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt (Nachweispflicht)?
  • Verarbeite ich die Daten nach dem Prinzip von „privacy by design“ sowie „privacy by default“?
    Nach diesem Prinzip darf eine Datensammlung erst beginnen, wenn die betroffene Person eine aktive Handlung setzt, oder es wird der Personenbezug gelöscht.
  • Benötige ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
    Diese ist notwendig, wenn durch die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Neben der Beschreibung und Bewertung der Verarbeitung, muss auch jene der Risiken und Sicherheitsmaßnahmen für betroffene Personen erfolgen. Wobei dieser Punkt im Gesetz noch einer genauen Ausformulierung bedarf.

Ein wesentliches Merkmal der DSGVO ist die Erweiterung der Rechte der betroffenen Personen.

  • Informations- und Auskunftsrecht von Betroffenen
    Bedeutet, es besteht ein Recht auf eine zeitgerechte Auskunft (1 Monat) über die verarbeiteten Daten und deren Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Richtigstellung und Löschung für Betroffene Es besteht die Pflicht Betroffene über Datenänderungen zu informieren. Empfehlenswert sind Löschstrategien und deren Dokumentation. Eine Datenlöschung kann nicht nur nach Wunsch der Betroffenen erfolgen, es besteht auch die Verpflichtung Daten zu löschen, wenn der ursprüngliche Zweck der Datenerfassung nicht mehr besteht.
  • Widerspruchsrecht gegen die Verwendung der eignen Daten
  • Recht auf Datenübertragbarkeit an andere Auftraggeber. Es müssen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Datensicherheit gelegt. Im Falle von Datenschutzverletzungen z.B. ich werde gehackt, Laptop, Firmenhandy wird gestohlen, besteht innerhalb von 72 Stunden eine Meldepflicht an die Datenschutzbehörde, sowie an die relevante betroffene Person. Die dafür notwendigen Prozesse müssen nachweisbar sein.

In diesem Sinne besteht auch die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragen zu bestellen, wenn eine umfangreiche regelmäßige systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich ist, sowie überwiegend sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Wenn Gesetze in Österreich entstehen, wird die Expertise gemeinnütziger Organisationen, wissenschaftlicher Einrichtungen oder betroffener Bevölkerungsgruppen oft nicht gebührend berücksichtigt. Im Rahmen eines neuen Projekts arbeiten wir an Verbesserungen. Denn Transparenz und Partizipation stellen zwei wesentliche Prinzipien von Good Governance – d.h. guter Regierungsführung dar. Um diese Grundsätze verstärkt in den Fokus ihrer Aktivitäten zu rücken, hat die österreichische Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm das Ziel der „besseren Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in politische Entscheidungsprozesse“ formuliert. Vereinbart ist eine „transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses“. Sie adressiert damit auch die von Seiten der OECD identifizierten Verbesserungspotentiale im Bereich der Einbindung der Zivilgesellschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt, bspw. vorab eines offiziellen Begutachtungsverfahrens sowie die generelle Transparenz von Begutachtungsprozessen.

Daher starteten die IGO, die Donau Universität Krems und die Sektion III des Bundeskanzleramts zu Beginn des Jahres 2017 im Rahmen des GovLab Austria ein Projekt für mehr Transparenz und Partizipation in der Rechtssetzung: In einem so genannten Innovation Lab erarbeiten die Projektpartner die notwendigen Parameter für einen gelungenen Partizipationsprozess und planen diesen an einem konkreten Gesetzesvorhaben direkt umzusetzen. Eine wesentliche Rolle werden dabei die Neuen Medien spielen.

Ziele des Projekts: Transparenz und Partizipation in der Rechtsetzung

Oberziel des Projektes ist es, die in Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vorhandene Expertise von staatlicher Seite systematisch und optimal im Sinne einer transparenten, partizipativen und evidenzbasierten Rechtssetzung zu nutzen und diese möglichst frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen. Dies soll durch die Etablierung geeigneter Prozesse, unterstützt durch zeitgemäße IT-Instrumente sichergestellt werden. Bestehende Infrastruktur und Systeme sollen hierbei im Sinne der Verwaltungsökonomie bestmögliche Berücksichtigung finden.

Projektziel: Prototypisch wird innerhalb von zwei Jahren im Rahmen eines GovLabAustria-Projektes ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umgesetzt, das durch den innovativen Einsatz von Informationstechnologien zielorientierte Kommunikation und Kollaboration zwischen Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Rechtssetzungsprozess ermöglicht. Nach einer Erhebung des Status-Quo in Österreich und der Identifikation internationaler Good Practice Beispiele, sollen die nationalen Bedarfe in diesem Bereich in einem partizipativen Prozess unter Einbindung relevanter Stakeholder erhoben werden.

 

Zur einer Kurzinformation des Projekts gelangen Sie hier.

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Die Verantwortlichen von gemeinnützigen Organisationen klagen häufig über die unterschiedliche Behandlung durch die Finanzämter und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit. Diese hat ihren Ursprung oft in unklaren oder unverständlichen Rechtsgrundlagen. Jetzt soll eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen.

Finanzminister Schelling hält Wort und löst sein Versprechen vom letzten Sommer ein: seit kurzem unterzieht eine Arbeitsgruppe bestehend aus Expert/innen des BMF, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und NPO-Vertreter/innen die 260 Seiten umfassenden Vereinsrichtlinien einer kritischen Prüfung und wird bis zur Jahresmitte Änderungen vorschlagen, die für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen sollen. Dies schließt auch die Möglichkeit von Änderungen in den §§ 34-47 der Bundesabgabenordnung (BAO) mit ein, sofern notwendig.

 

Die erste Sitzung hat im Februar im BMF stattgefunden und diente der Bestandsaufnahme und einer ersten Diskussion der Erwartungen an ein verbessertes Gemeinnützigkeitsrecht. Die nächste Sitzung findet Anfang April statt.

 

In der Arbeitsgruppe werden die gemeinnützigen Organisationen durch die Geschäftsführer der IGO und des FVA, DI Franz Neunteufl und Dr. Günther Lutschinger, sowie durch Univ. Prof. Dr. Markus Achatz vertreten, der dafür mit einem Mandat des im Dezember neu gegründeten „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ ausgestattet wurde. Sie nehmen auch konstruktive Hinweise und Verbesserungsvorschläge zur steuerlichen Behandlung von gemeinnützigen Organisationen entgegen.