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Das Österreichische Spendengütesiegel kommt am 23. Oktober nach Bregenz und am 24. Oktober nach Innsbruck! Sie sind in Westösterreich zu Hause und haben Fragen zum Spendengütesiegel? Dann sollten Sie das OSGS Café nicht verpassen!

  • Wie kommt man eigentlich zum Spendengütesiegel? Wer und was steckt dahinter?
  • Wer prüft es, nach welchen Kriterien und worauf wird bei der Prüfung besonders geachtet?
  • Welche Prozesse beeinflusst es und welche Vorteile hat es für die Organisation?

Stellen Sie Ihre Fragen zum Spendengütesiegel, den Anforderungen bzw. der Prüfung persönlich in unserem Cafe!

Und wer es am 23. bzw. 24. Oktober nicht nach Bregenz oder Innsbruck schafft, der kann sich am 14. November, von 11 – 12 Uhr, bei einem Webinar mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Mag. Friedrich Möstl über Neuerungen beim Spendengütesiegel informieren.

 

 

Am selben Tag, an dem das Gemeinnützigkeitspaket zur Begutachtung verschickt wurde, veröffentlichte der Rechnungshof einen Prüfbericht , der Handlungsbedarf bei gemeinnützigen Bauträgern und Vereinen signalisiert.

In dem mehr als 50seitigen Bericht („Gemeinnützigkeit im Steuerrecht“) geht der Rechnungshof mit dem BMF hart ins Gericht: Für die Steuerbegünstigung im Zusammenhang mit der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke liege „im BMF kein Konzept vor, das konkret formulierte Ziele und messbare Kriterien“ enthielte. Eine „systematische Beobachtung, Messung und Analyse der Wirkungen der Steuerbefreiung“ führe das BMF nicht durch. Dem BMF sei daher „die Höhe der für die öffentlichen Haushalte damit verbundenen Einnahmeausfälle“ nicht bekannt.

 

Schwerpunkte der Überprüfung waren „die gemeinnützigen Vereine und die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften sowie die Beurteilung der administrativen Abwicklung der abgabenrechtlichen Auswirkungen“.

 

Punkto gemeinnützige Vereine stellt der RH fest, dass die „erforderlichen Informationen für die Beurteilung der steuerlichen Relevanz und der Gemeinnützigkeit“ nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.

Zudem stelle der Umfang (260 Seiten!) der als Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen dienenden Vereinsrichtlinien 2001 „ein Indiz dafür dar, dass die zugrunde liegende Rechtsbasis für die Verwaltungspraxis nicht ausreichend eindeutig formuliert“ ist.

 

Der RH empfiehlt daher dem BMF u.a.:

 

  • darauf hinzuwirken, dass Gesetze (i.e.S. Bundesabgabenordnung (BAO) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)) so klar und präzise wie möglich definiert werden, um deren Vollzug (insbesondere betreffend Gemeinnützigkeit und Gemeinwohl) zu erleichtern.
  • für die Steuerbegünstigungen i.Z.m. der Gemeinnützigkeit qualitative und quantitative Zielvorgaben mit messbaren Indikatoren festlegen, die Zielerreichung, die Wirkungen und die Treffsicherheit untersuchen und danach beurteilen, ob die Beibehaltung der Begünstigung noch erforderlich ist.
  • die fehlenden ZVR–Zahlen von Vereinen … so rasch wie möglich in den Grunddaten zu erfassen.
  • die Gemeinnützigkeit eines Vereins … in den Grunddaten zu kennzeichnen.
  • eine einheitliche Vorgangsweise bei den Neuaufnahmen von Vereinen festlegen, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Verwaltungsaufwand zu achten wäre.

 

Und schließlich:

  • für Vereine und GBV bundesweit in unregelmäßigen und angemessenen Intervallen Schwerpunktprüfungen auch im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit durchzuführen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen und Maßnahmen der General– und Spezialprävention zu setzen.

 

Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang und wie rasch das BMF die Empfehlungen des RH aufgreift und befolgt. Eine neue, zeitgemäßere und klarere Rechtsgrundlage und mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine (und andere gemeinnützige Rechtsträger) ist zweifellos im Sinne der betroffenen Organisationen und auch im Regierungsprogramm 2014 – 2018 enthalten.

 

Kurzfassung des RH-Berichts zum Download.

Langfassung des RH-Berichts zum Download.

Mehr als 80 Teilnehmer/innen folgten einer Einladung der SOLIDARIS und der IGO zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum „Reformbedarf im gemeinnützigen Bereich“ am 24.09.2013 in der Diplomatischen Akademie in Wien.

Den ersten Teil der Veranstaltung bestritten die Wirtschaftsprüfer MMag. Thomas Stranzinger und Dr. Karin Kovacs mit Präsentationen zu der Rechenschaftspflicht und den steuerlichen Besonderheiten von gemeinnützigen Organisationen. Dabei wurde auch auf einige Neuerungen, etwa auf jüngste Änderungen im GmbH-Gesetz (Stichwort: „GmbH light“), oder die Möglichkeit einer „Umsatzsteuerorganschaft“ eingegangen.

Nach der Pause präsentierte der Geschäftsführer der IGO, DI Franz Neunteufl, die Ergebnisse einer Online-Umfrage, bei der über 750 Geschäftsführer/innen, Obleute und andere Leitungsverantwortliche gemeinnütziger Organisationen gefragt wurden, wo sie den größten Handlungsbedarf bei den gesetzlichen, insbesondere steuerlichen und sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit sehen.

Dabei wurde klar, dass es insbesondere bei den Leistungs- und Fördervereinbarungen mit der öffentlichen Hand, im Bund und in den Ländern, enormen Handlungsbedarf gibt. Kritisiert wird insbesondere die große Planungsunsicherheit und das hohe Risiko für die Verantwortlichen in den gemeinnützigen Organisationen durch jährlich neu zu verhandelnde Verträge, verspätete Finanzierungszusagen und die mangelnde Kostendeckung bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Leistungen.

Die befragten Geschäftsführer/innen sprachen sich überwiegend für eine amtliche Feststellung der Gemeinnützigkeit und zusätzliche steuerliche Anreize für Stiftungenaus, die sich gemeinnützig engagieren. Weiteren Handlungsbedarf orten sie beim Freiwilligenrecht und beim steigenden Verwaltungsaufwand. Die Rechenschafts- und Informationspflicht gemeinnütziger Organisationen hält eine klare Mehrheit der Befragten deshalb in der derzeitigen Form auch für ausreichend.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion machte die Fachbereichsleiterin für Betriebswirtschaft von SOS Kinderdorf, Mag. Beate Barbist, deutlich, dass nicht nur kleine Organisationen, sondern auch große Vereine wie SOS Kinderdorf unter den schwierigen Rahmenbedingungen bei Leistungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand leiden. Sie fordert steuerliche Erleichterungen für Gemeinnützige, z.B. bei der Immobilienertragssteuer (IMMO-ESt).

Die Geschäftsführerin der IG Kultur, Mag. Gabriele Gerbasits, verwies auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und forderte einen anderen Diskurs mit der Politik und eine umfassende Reform des Förderwesens im Kulturbereich.

Mag. Stefan Wallner, früher Generalsekretär der Caritas Österreich und jetzt Bundesgeschäftsführer der Grünen, kritisierte die zunehmende Vermischung der Profit- und der Non-Profit Welt und die fehlende Transparenz bei den Förderkriterien. Dem Mehrwert der gemeinnützigen Organisationen wird dadurch nicht genügend Rechnung getragen:

  • Bei ihnen geht Effektivität, d.h. Zweckerfüllung, vor Effizienz, d.h. Kostensenkung und Gewinnmaximierung.
  • Sie schaffen ein Mehr an Beteiligung durch ihre Mitglieder und Freiwilligen.
  • Mit ihren anwaltschaftlichen Aktivitäten fordern sie die Politik immer wieder aufs Neue heraus.

Wortmeldungen aus dem Publikum bezogen sich u.a. auf folgende Themen:

  • Die bevorstehenden Nationalratswahlen und was sich gemeinnützige Organisationen davon erwarten dürfen.
  • Die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Strukturreform auf Seiten der Fördergeber, sowohl im Bund, wie auch in den Ländern.
  • Die hohen gesetzlichen Anforderungen an gemeinnützige Organisationen und die dennoch bestehende Rechtsunsicherheit, z.B. im Bereich des ASVG.