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Der Leitzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) für Kapitaleinlagen ist seit 2014 negativ. Das bedeutet, dass Geschäftsbanken für die Geldeinlage bei der EZB bezahlen müssen. Nach und nach haben auch die österreichischen Banken begonnen, diese Kosten an ihre Firmenkunden weiterzugeben. In Zukunft könnten auch gemeinnützige Organisationen davon betroffen sein.

Die Erste Bank, die IGO Mitgliedern bereits seit 2012 Sonderkonditionen im Zahlungsverkehr anbietet, hat kürzlich bei einem virtuellen „NPO Summit“ angekündigt, dass sie in Zukunft auch nicht umhin kommen wird, Negativzinsen – sie spricht von einer „Verwahrgebühr“ – bei Bankguthaben von mehr als 100.000 Euro einzuheben. Von 0,5 % p.a. ist da die Rede. Das ist jener (negative) Zinssatz, zu dem Geschäftsbanken ihr Geld bei der EZB anlegen können.

Beim „NPO Summit“ versprach die neue Vorstandsvorsitzende der Bank, Gerda Holzinger-Burgstaller, dass es für jene Kunden, für die auch die Sonderkonditionen beim Zahlungsverkehr gelten – das sind neben den IGO Mitgliedern alle NPOs, die entweder das Spendengütesiegel tragen oder spendenbegünstigt sind – deutlich höhere Freibetragsgrenzen geben wird.

Die Erste Bank hat inzwischen begonnen, die betroffenen Organisationen schriftlich darüber zu informieren und sie gleichzeitig bei einem Webinar auf Anlagealternativen hingewiesen.

Interessierte Neukunden aus dem NPO Bereich verweist die Erste Bank auf Carmencita Nader, die nach Günter Benischek jetzt für das „Social Banking“ der Erste Bank verantwortlich ist.

Auf Nachfrage der IGO bei der Bank Austria, die so wie die Erste Bank IGO Mitgliedern Sonderkonditionen im Zahlungsverkehr anbietet, erklärt man uns, dass das Thema „Negativzinsen“ bei NPO Kunden bei ihnen „noch nicht aufgeschlagen“ sei. Die Zahl der betroffenen Organisationen sei überschaubar und dort, wo es wegen zu hoher Einlagen zu Problemen kommen könnte, werden individuelle Lösungen gesucht. Weil für NPO Kunden ein eigenes Konto geschaffen wurde, habe man die Situation gut im Blick.

Eine interessante Perspektive auf das Thema eröffnet die CEO der Erste Bank, Gerda Holzinger-Burgstaller, mit ihrem Vorschlag, gemeinsam mit dem Bankenverband und den NPO Verbänden an die EZB heranzutreten und nach Lösungen zu suchen, die verhindern, dass Einnahmen von Non-Profit Organisationen durch „Negativzinsen“ verkürzt werden. Ein solcher „Schulterschluss“ hätte im übrigen das Potenzial, dass sich ihm auch Banken und NPO Verbände aus anderen Mitgliedsländern anschließen.

Auch bei der Bank Austria hält man das für eine gute Idee und gibt ihr eine 50%ige Erfolgsaussicht, wenngleich das natürlich seine Zeit brauchen wird, bis es so weit ist. Aber an Zeit wird es uns nicht fehlen, wenn man den Analysten glauben darf, die kein schnelles Ende der momentanen Leitzinspolitik der EZB vorhersagen.

2012 verhandelte die IGO den Verzicht der Erste Bank auf Kontospesen und eigene Rückbuchungsgebühren für gemeinnützige Organisationen. Das Angebot war bis 31.12.2017 befristet. Jetzt hat die ERSTE angekündigt, den Vertrag über die Sonderkonditionen um weitere drei Jahre bis Ende 2020 zu verlängern.

Der Verzicht auf alle Kontospesen und eigenen Rückbuchungsgebühren gilt für IGO-Mitglieder und/oder Organisationen mit Spendengütesiegel und/oder Organisationen mit Spendenabsetzbarkeit, vorausgesetzt letztere sind mildtätig oder in der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe tätig. Bedingung ist eine geplante Hauptbankverbindung zur Erste Bank.

 

Anfang 2016 zogen die Sparkassen in den Bundesländern nach und verrechnen seitdem bundesweit innerhalb der Sparkassengruppe keine Rückbuchungsgebühren mehr.

 

Auch die Bank Austria verzichtet bei den oben genannten Organisationen auf Kontospesen und Rückbuchungsgebühren. Wir erwarten auch hier eine Verlängerung des Kooperationsvertrags.

 

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen (und zu fordern), dass auch die anderen Geldinstitute  hier endlich nachziehen und so wie die ERSTE und die BANK AUSTRIA die Spendenerlöse von gemeinnützigen Organisationen nicht durch hohe Gebühren unnötig schmälern.

 

Das Angebot der Erste Bank können Sie hier herunterladen.

Bei nicht erfolgreichen Einziehungsaufträgen verlangen die Banken zum Teil hohe Gebühren, die bei großen Spenden sammelnden Organisationen rasch einmal fünfstellige Summen pro Jahr ausmachen können. Seit 2013 verzichtet Die ERSTE BANK (so wie die BANK AUSTRIA) bei IGO Mitgliedern auf diese so genannten Rücklastspesen und verrechnet nur die Gebühren anderer Banken weiter.

Das Dilemma der ERSTE BANK: die ebenfalls zur Sparkassengruppe gehörenden, aber wirtschaftlich selbständigen Sparkassen in den Bundesländern wollten bisher nicht mitziehen und stellten der ERSTE BANK – und damit ihren Kunden – weiterhin ihre Spesen in Rechnung.

 

Das soll sich jetzt ändern: wie aus der ERSTE BANK verlautet ist es gelungen die Sparkassen außerhalb Wiens davon zu überzeugen, auf die Verrechnung von Rücklastspesen im internen Bankverkehr mit der ERSTEN zu verzichten. Derzeit wird noch an den dafür notwendigen technischen Lösungen gearbeitet, aber noch im ersten Halbjahr 2016 soll es so weit sein. Für die betroffenen gemeinnützigen Organisationen bedeutet dies in Zukunft eine enorme Ersparnis und administrative Erleichterung.

 

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen (und zu fordern), dass auch die anderen Geldinstitute  hier endlich nachziehen und so wie die ERSTE und die BANK AUSTRIA die Spendenerlöse von gemeinnützigen Organisationen nicht durch hohe Gebühren unnötig schmälern.

Langsam spricht es sich nicht nur bei den gemeinnützigen Organisationen, sondern auch bei den österreichischen Banken herum: viele Non-Profit Organisationen zahlen vergleichsweise viel zu hohe Bankgebühren – Geld, das für den eigentlichen gemeinnützigen Zweck verloren geht. Die IGO hat in den Verhandlungen mit den größten Banken des Landes erreicht, dass ihre Mitglieder in Zukunft von deutlich günstigeren Konditionen profitieren.

Von einem Mitglied der IGO auf das Problem aufmerksam gemacht, hat IGO-Geschäftsführer Franz Neunteufl im Herbst 2011 damit begonnen, Informationen und Fakten über die Konditionen seiner Mitglieder bei verschiedenen Banken zu sammeln. Nach begreiflichen Anfangsschwierigkeiten – schließlich handelt es sich dabei um höchst vertrauliche Informationen – ist es der IGO gelungen, einen guten Überblick über die österreichische Bankenlandschaft und die Preisgestaltung für gemeinnützige Organisationen zu bekommen.

Die Ergebnisse knapp zusammengefasst: gemeinnützige Vereine werden in der Regel von den österreichischen Banken nicht anders behandelt als Profit-Unternehmenund lassen so viel Geld, das sonst für die Projekte und Programme der Organisationen zur Verfügung stehen würde in Form von Buchungsgebühren, Rücklastspesen und anderen Spesen bei den Banken! Daran können auch Sponsoringgelder und kleine Geschenke, die von den Banken fallweise an NPO vergeben werden nichts ändern.

Kleine gemeinnützige Vereine, die über wenig Verhandlungsmacht verfügen, sind davon besonders betroffen. Häufig bleibt das Thema aber auch bei großen Vereinen lange Zeit unentdeckt, wenn nicht die Finanzabteilung irgendwann einmal Alarm schlägt.

Es lohnt sich daher in jedem Fall für jede gemeinnützige Organisation, einmal den Rechenstift zur Hand zu nehmen und die Summe der bezahlten Bankspesen in Relation zu den Gesamtumsätzen zu stellen. Die IGO verfügt hier inzwischen über zuverlässige Kenngrößen aus ihren Mitgliedsorganisationen, die bereits ein erstes Benchmarking erlauben.

Die IGO hat sich aber nicht nur darauf beschränkt Informationen zu sammeln, sondern hat gleichzeitig auch begonnen mit den größten und für ihre Mitglieder wichtigsten Geldinstituten zu verhandeln. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, aber auf einem guten Weg. Das Ziel ist eine möglichst weit gehende Senkung der Gebühren bei den für die IGO-Mitglieder wichtigsten Bankleistungen, wodurch nicht nur den Organisationen geholfen wird ihren gemeinnützigen Zweck besser zu erfüllen, sondern auch dem Willen der privaten Spender_innen, Sponsor_innen und Fördergeber_innen Rechnung getragen wird.