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Das neue Arbeitsprogramm 2023/24 für das CERV ist öffentlich und erste Ausschreibungen (Calls) finden sich bereits online. Zur besseren Planbarkeit für Antragsstellende hat die Europäische Kommission zudem eine Liste der voraussichtlichen Calls veröffentlicht.

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – kurz CERV) setzt sich den Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union zum Ziel. Für das neue Arbeitsprogramm 2023/24 steht ein Gesamtbudget von 408 Mio  Euro zur Verfügung, das sich auf vier Programmbereiche verteilt:

  • Werte der Union
  • Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Aktionsbereich Daphne (Gewaltprävention & Opferschutz)

Die EU-Kommission hat darüber hinaus eine Vorausschau für im neuen Arbeitsprogramm geplante Calls veröffentlicht („indikative Planung CERV Calls 2023/34„).

Generell finden Sie Informationen zu den Ausschreibungen und Fördervoraussetzungen des CERV im „Funding & Tender Opportunities“ Portal (FTOP) der EU. Es wird empfohlen vor Antragsstellung auch das gesamte jeweils verlinkte „call document“ mit Detailinformationen zur Ausschreibung durchzulesen. Alle Ausschreibungen stehen aktuell ausschließlich auf Englisch zur Verfügung.

Bereits veröffentlichte Calls des CERV Arbeitsprogramms 2023/24
  • Förderung der Gleichstellung; Kampf gegen Rassismus, Fremdenhass und andere Diskriminierungen (Call im FTOP)
  • Verhinderung und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder (Vergabe von Fördermittel an Drittorganisationen der Zivilgesellschaft) (Call im FTOP)
erwartete CERV-Calls im Dezember
  • Städtenetzwerke
  • Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Charta für Grundrechte
erwartete CERV-Calls im Januar
  • Städtepartnerschaften
  • Erinnerungskultur
erwarteter CERV-Calls im März
  • Beteiligung und Teilhabe von Bürger:innen
Nationale Kontaktstelle für das CERV-Programm

Laufend aktualisierte Informationen zu aktuellen Aufrufen, geplanten Informationsveranstaltungen sowie zu den bisherigen Projekten im CERV-Programm finden Sie auch auf der Website der österreichischen Kontaktstelle für das CERV: www.cerv.at

 

Mit dem „Rule of Law Report 2023“ lädt die europäische Kommission alle, die sich mit Themen der Rechtsstaatlichkeit beschäftigen, ein, ihr Wissen und ihre Perspektive beizutragen. Mit dem jährlichen Bericht möchte die Kommission Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene und nationalstaatlich fördern und wahren.

 

Der Bericht über die Rechtstaatlichkeit steht im Mittelpunkt des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Er dient der Analyse und Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und der Nationalstaaten. Der Bericht ist dabei ein präventives Instrument zur Vertiefung des multilateralen Dialogs und der gemeinsamen Sensibilisierung für Fragen der Rechtsstaatlichkeit und erscheint seit 2020 jährlich.

Die Themen für den „Rule of Law Report“ sind in vier Säulen aufgeteilt
  • Justizsystem
  • Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
  • Medienfreiheit und Medienpluralismus
  • Institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

 

Einladung zur Beteiligung für Organisationen mit Expertise zu Rechtsstaatlichkeit

Eingeladen sich am kommenden „Rule of Law Report“ zu beteiligen, sind alle Organisationen, die sich näher mit diesen Themen der Rechtsstaatlichkei befassen, wie NGOs, Netzwerke, Vereinigungen und Verbände. Die Beiträge sollen sich auf wesentliche Entwicklungen sowohl im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen als auch dessen Umsetzung in die Praxis konzentrieren. Relevante Informationen betreffen Herausforderungen, aktuelle Initiativen, positive Entwicklungen oder Best Practice Beispiele.  Sie sind eingeladen, sich in der Befragung auf die Bereiche zu konzentrieren, die sich auf ihren Arbeitsbereich beziehen und das Fachwissen Ihrer Organisation. Vorhandene Berichte, Erklärungen, Gesetze oder andere Dokumente können ebenso eingebracht oder mit einem Link referenziert werden. Die Befragung ist nur auf Englisch verfügbar, Beiträge können aber in allen EU Sprachen eingebracht werden (direkt zur Befragung).

Deadline für die Beteiligung ist der 20. Jänner 2023.

Bei der Vorbereitung des „Rule of Law Report“ stützt sich die EU-Kommission auf vielfältige Quellen, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten, Länderbesuche und Beiträgen von Expert:innen, Nicht-Regierungsorganisationen und Betroffenen. Für den kommenden Report wurde die Möglichkeit sich einzubringen vereinfacht und allen Engagierten offengestellt.

 

Weiterführende Informationen:

IGO Beitrag zum Rule of Law Report 2023

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

 

Die Europäische Kommission hat den dritten jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit 2022 veröffentlicht. Darin wird ein Überblick über die Entwicklungen in der EU gegeben, sowie in den 27 Länderkapiteln die Situation in den einzelnen Mitgliedsländern analysiert und spezifische Empfehlungen gegeben.

Behandelt werden besonders die vier Bereiche Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Gewaltenteilung. Die IGO hat in den Bericht ihre Expertise zur Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Qualität und Inklusivität der Gesetzgebungsverfahren in Österreich eingebracht.

Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung

Bürger:innen sowie Stakeholder werden über das „parlamentarische Konsultationsverfahren“ zu allen Gesetzentwürfen konsultiert, die im Parlament erörtert werden und die Antworten sind der Öffentlichkeit zugänglich. Bei vorparlamentarischen Konsultationsprozessen gibt es nach wie vor Herausforderungen. Konsultationszeiträume sind in der Praxis oft zu kurz und die Einbeziehung der Interessenträger ist zum Teil rein formalistisch.

Die Arbeiten zur Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die Partizipation der Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden fortgesetzt, wobei ein Handbuch im dritten Quartal 2022 veröffentlicht werden soll.

Der spezifische Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, der unter starker Beteiligung der Interessenträger eingerichtet worden war, wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum ersten Quartal 2022. Bis März 2022 wurden über 700 Mio. EUR durch rund 47 000 Auszahlungen verteilt.

Darüber hinaus berichtet die Zivilgesellschaft über positive Initiativen der Regierung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung, auch wenn dies nicht in allen Politikbereichen einheitlich ist. Auf Basis einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag hat die Regierung im Frühjahr 2022 eine beratende Arbeitsgruppe zu Spenden für Organisationen der Zivilgesellschaft reaktiviert, die seit 2017 nicht mehr zusammengetreten war. Die Interessenträger sind insbesondere der Ansicht, dass die Steuerbefreiung auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, bürgerliche und politische Rechte, Demokratie, Transparenz und Erwachsenenbildung ausgeweitet werden sollte.

 

Weiterführende Informationen:

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich (deutsch)

Presseinformationen zum Rule of Law Report 2022 (englisch)

Hintergründe und Methode (englisch)

 

Das Europäische Parlament und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben sich diese Woche auf eine erhebliche Aufstockung des Budgets für das Programm „Justiz, Rechte und Werte“ von 0,8 auf 1,6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 geeinigt.

Nach einer angedrohten Kürzung des Programms haben sich der europäische Dachverband European Civic Forum zusammen mit hunderten anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter die IGO – in einem offenen Brief an die europäische Kommission, das europäische Parlament, den Rat und an die Mitgliedsstaaten Anfang Juli für ein Budget ausgesprochen, das den Ambitionen dieses Programms entspricht. Das ist jetzt gelungen.

Mit dem Geld werden wie schon in der Vergangenheit Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, die sich für gemeinsame europäische Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bewahrung der Grundrechte einsetzen. Die grundsätzlichen Überlegungen der Kommission dazu stammen bereits aus dem Mai 2018. Bis tatsächlich Projektanträge eingebracht werden können, müssen allerdings noch der mehrjährige Finanzrahmen im Parlament beschlossen und die Detailbestimmungen ausgearbeitet werden.

 

Europaweit geraten Gemeinnützige wegen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen unter Druck. Zwar unterscheidet sich ihre Arbeitsweise und Struktur von Land zu Land, allerdings arbeiten alle seit Jahrzehnten an vorderster Front, um Menschen in schwierigen Situationen zu unterstützen, Menschenrechte einzufordern und auf Leerstellen und Nachteile politischer Maßnahmen aufmerksam zu machen.

Je weiter die Krise voranschreitet, desto deutlicher wird die vielseitige und grundlegende Funktion von gemeinnützigen Organisationen. Denn immer mehr Menschen brauchen Unterstützung. Die Arbeitslosigkeit steigt, wirtschaftliche Probleme nehmen zu, und es leiden vor allem jene unter der Krise, die davor schon benachteiligt waren.

Daher haben jetzt, angeführt von dem europäischen Dachverband European Civic Forum, 18 nationale NPO-Plattformen, darunter die IGO, in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Von der Leyen und Vizepräsidenten Jourova appelliert, den gemeinnützigen Sektor durch folgende Maßnahmen besonders zu schützen:

  • Gemeinnützige in allen Mitgliedsstaaten müssen von jenen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, die der Wirtschaft gewährt werden. Insbesondere gilt es Arbeitsplätze zu sichern, damit Organisationen ihren wachsenden Aufgaben nachkommen können.
  • Vertreter*innen gemeinnütziger Organisationen müssen in allen Mitgliedsstaaten auf allen Ebenen Zugang zu den Entscheidungsgremien erhalten, damit ihre Hinweise, Analysen und Vorschläge in Entscheidungsprozessen während und nach der Krise Berücksichtigung finden.
  • Sollte der Dialog mit Gemeinnützigen seitens der öffentlichen Hand abgelehnt werden, muss die Kommission Maßnahmen ergreifen.

Die Gemeinnützigen sind ein starker Partner um diese Krise europaweit bestmöglich zu bewältigen und stehen in den Mitgliedsstaaten als solcher zu Verfügung.

Mehr als zwei Dutzend zivilgesellschaftliche Organisationen aus allen Mitgliedsländern haben sich dem Appell bisher mit ihrer Unterschrift angeschlossen. Hier besteht weiter die Möglichkeit dazu.

am 9. September 2019, von 17-19 Uhr, in der Wiener Urania, 1010 Wien.

„Gemeinnützigkeit“ und „Zivilgesellschaft“ waren bei der letzten Regierung nicht besonders hoch im Kurs: vielmehr hagelte es regelmäßig abwertende Kritik („NGO-Wahnsinn“) bis hin zu absurden Unterstellungen („Profitgier“).

Dabei ist der Wert gemeinnütziger Leistungen für die Daseinsvorsorge und den Zusammenhalt in der Gesellschaft unbestritten. Es liegt deshalb auf der Hand zu fordern, dass die Statistik Austria endlich auch die gleichen Kennzahlen über den Non-Profit Sektor erhebt und veröffentlicht, wie sie das für die Landwirtschaft, die Industrie, den Tourismus und viele andere Branchen selbstverständlich tut.

Das ist nur eine von 26  Maßnahmen, die das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT von der nächsten Regierung fordert, über die Ende September entschieden wird.

Rechtzeitig vor der Wahl, am 9. September 2019, von 17 – 19 Uhr, luden die AKADEMIE DER ZIVILGESELLSCHAFT und das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT die Parteichefs von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und GRÜNEN ein, ihren Mitgliedern, Unterstützer_innen und Freund_innen Rede und Antwort zu stehen. Sie wollten von ihnen wissen, welchen Stellenwert sie ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit und einer lebendigen Zivilgesellschaft einräumen werden, sollten sie der nächsten Regierung angehören.

Der Einladung folgten schließlich:

NR. Abg. Mag. Andreas HANGER (ÖVP)

NR. Abg. Mag. Muna DUZDAR (SPÖ)

Henrike BRANDSTÖTTER (NEOS)

Dr.in Ewa ERNSTDZIEDZIC (GRÜNE)

Moderiert wurde die Diskussion von dem W24 Moderator Gerhard Koller.

Fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Studie „Civil Society Index – Rapid Assessment“ hat die IGO gemeinsam mit a.o. Univ. Prof. Dr.in Ruth Simsa vom Institut für Soziologie der Wirtschaftsuniversität Wien empirisch erhoben, wie sich Klima und Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft in Österreich seither verändert haben. Im Fokus der Erhebung standen das allgemeine politische Klima in Bezug auf die Zivilgesellschaft, Demokratie und Partizipation, Grundrechte und Finanzierung. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Situation der Zivilgesellschaft seit 2014 deutlich verändert hat:

Allgemeines Klima:

In Bezug auf das allgemeine Klima lässt sich eine deutliche Polarisierung des Diskurses feststellen, Versuche der gezielten Einschüchterung, sowie eine zunehmende Delegitimierung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten in Medien und von Seiten der Politik. Delegitimierung zivilgesellschaftlichen Handelns erfolgt durch Unterstellung von Profitinteressen, Abwertung der Arbeit, auch die Zunahme einer allgemein negativen, ausgrenzenden Rhetorik.

Die Überzeugung in der Bevölkerung, dass Nonprofit-Organisationen (NPOs) einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft leisten, ist unverändert hoch. Fast jede/r zweite stimmt aber auch der Aussage zu, dass sie in letzter Zeit an Ansehen verloren haben und jede/r fünfte meint, dass sie sich selbst am Leid anderer bereichern.

Demokratie und Partizipation:

In Bezug auf Demokratie und Partizipation zeigt sich, dass CSOs deutlich weniger in Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Begutachtungsfristen werden verkürzt, Initiativanträge verhindern Stellungnahmen, etc. Die Politik ist intransparenter geworden und sie kommuniziert kaum noch mit AkteurInnen der Zivilgesellschaft.

Grundrechte:

Grundrechte sind in Österreich im internationalen Vergleich gut ausgeprägt. Allerdings wurde die Versammlungsfreiheit in den letzten Jahren eingeschränkt, vor allem durch die Ausweitung der Anzeigefrist für Versammlungen, die Einrichtung von so genannten Schutzbereichen. Indirekte Auswirkung auf die Ausübung von Grundrechten haben zunehmende Bürokratisierung und mangelnde Rechtssicherheit in der Praxis.

Finanzielle Ressourcen:

Betrachtet man die Gesamtausgaben, mit denen die öffentliche Hand – zumeist über Leistungsverträge – bestimmte CSOs (mit)finanziert, dann hat sich nicht viel verändert. Eine detaillierte Betrachtung zeigt allerdings, dass es Veränderungen der Finanzierung gibt, die offensichtlich kritische und an Diversität orientierte CSOs betreffen. Vor allem in den Bereichen Migration, Kunst, Frauen-, Arbeitsmarkt- und Entwicklungspolitik haben diese CSOs zum Teil existenzbedrohende Einschränkungen der öffentlichen Finanzierung erfahren.

Bei der Transparenz der Mittelvergabe und im Vergaberecht kam es zuletzt zu einigen Verbesserungen, es bestehen aber noch Mängel bzw. Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung. Verbesserungen gab es auch beim gemeinnützigen Stiftungsrecht, das Steuerrecht wurde dadurch aber noch einmal deutlich komplexer. Vorschläge von Beamten im Finanzministerium, CSO-VertreterInnen und Steuerexperten zu dessen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Schaffung größerer Rechtssicherheit wurden von der neuen Regierung bisher nicht aufgegriffen.

Schlussfolgerungen:

Die Veränderungen ergeben in ihrer Gesamtheit ein klares Muster: Sie entsprechen den aus der Literatur bekannten Prozessen der Entwicklung autoritärer Regierungen. Österreich ist zwar eine grundsätzlich liberale Demokratie mit gut ausgeprägten Grundrechten, es gibt aber klar beobachtbare Tendenzen, das kritische Potenzial der Zivilgesellschaft sowie ihre Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen einzuschränken.

Politisch motivierte Finanzierungsentscheidungen hat es immer gegeben, ebenso unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf erwünschte Partizipation sowie inhaltliche Konflikte zwischen Politik und Zivilgesellschaft. Die Politik des systematischen Zurückdrängens von Widerspruch, Protest und Vielfalt durch unterschiedlichste, ineinandergreifende Maßnahmen, widerspricht allerdings der österreichischen Tradition. Sie ist Ausdruck einer zunehmend autoritären, rechtspopulistischen Politik.

Die Demokratie in Österreich ist zwar nicht in einer Krise, sie funktioniert grundsätzlich gut, ist aber in ihrer Qualität bedroht. Es gilt, sie zu schützen. Einen wichtigen Beitrag dafür leistet die Zivilgesellschaft mit ihren vielfältigen Funktionen, von Hilfe bis Kritik. Dafür braucht es auch die Bewahrung geeigneter Rahmenbedingungen.

Civil Society Index 2019

In unserem Shop können Sie den Bericht zum Preis von 25 € (Broschüre) bzw. 10 € (PDF) erwerben.

Beziehungsstatus: Es ist kompliziert. Die organisierte Zivilgesellschaft und die EU

Während der österreichischen Ratspräsidentschaft hat die IGO, gemeinsam mit dem European Civic Forum zum Dialog über die aktuellen Herausforderungen für die organisierte Zivilgesellschaft in Österreich und in der Europäischen Union geladen.

Ein erst kürzlich veröffentlichter Bericht von Civil Society Europe zeigt, dass von der Europäischen Union eine größere Rolle bei der Wahrung demokratischer Grundsätze und die Festlegung von Leitlinien erwartet wird, um ein förderliches Umfeld für die Zivilgesellschaft zu gewährleisten.

Mittwoch, 21. November 2018

Der Artikel 11 des Lissabon Vertrages verpflichtet die „Organe“ – und dazu zählen auch der Europäische Rat und seine 28 Mitglieder – zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft”. Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. In vielen Mitgliedsländern werden zivilgesellschaftliche Organisationen entweder missachtet oder sind offener Feindseligkeit ausgesetzt. Darüber hinaus schränkt die zunehmende Knappheit der öffentlichen Finanzierung die Möglichkeiten der organisierten Zivilgesellschaft ein, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Grundrechten für alle zu gewährleisten.

So stand der erste Tag der Veranstaltung ganz im Zeichen der Grundrechte und zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume in der europäischen Union. Hier geht’s zur Bildergalerie.

Begrüßung & Eröffnung der Veranstaltung durch

  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien
  • Iva TARALEZHKOVA, Bulgarian Citizen Participation Forum, Sofia
  • Jean Marc ROIRANT, European Civic Forum, Paris

Panel 1 Grundrechte für und durch alle: Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft in der Europäischen Union

Disskussionsbeiträge von

  • Veronika MORA, Hungarian Enviromental Partnership Foundation, Budapest
  • MMag.a Waltraud HELLER, European Fundamental Rights Agency, Wien
  • Dr. Vedran DZIHIC, Österr. Institut für Internationale Politik, Wien
  • Alexandrina NAJMOWICZ, European Civic Forum, Paris (Moderation)

Panel 2Finanzierung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten durch die öffentliche Hand: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel

Disskussionsbeiträge von

  • Mag.a Judith PÜHRINGER, arbeitplus, Wien
  • Jean Marc ROIRANT, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, European Civic Forum & Civil Society Europe, Brüssel
  • Dr.in Daniela BANKIER, Europäische Kommission, DG Justice, Abteilung Programme und finanzielles Management, Brüssel
  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien (Moderation)

Ein Ausblick auf die rumänische Ratspräsidentschaft aus zivilgesellschaftlicher Sicht von Iuliana RADA, Civil Society Development Foundation, Bukarest.

Donnerstag, 22. November 2018

Die EU bezeichnet sich selbst als Wertegemeinschaft und räumt in Artikel 2 den Rechten und Werten im EU Vertrag, – „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte“ einen prominenten Platz ein. Jedoch werden in Europa die Rechte und Freiheiten zunehmend im Namen von Austerität, Sicherheit oder Terrorismusbekämpfung empfindlich eingeschränkt.

Viel Diskussionsstoff für unsere Expert_innen und Teilnehmer_innen, zu den Themen: Europäische Werte und Politik sowie was tun gegen illiberale Strömungen in der EU. Hier geht’s zur Bildergalerie.

Begrüßung und Eröffnung des zweiten Veranstaltungstages durch

  • Dr. Jörg WOJAHN, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, Wien
  • Dr. Alexander VAN DER BELLEN, Österr. Bundespräsident, Wien – Videobotschaft
  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien

Panel 1 – Ein Europa für alle: Wie wird aus europäischen Werten europäische Politik?

Disskussionsbeiträge von

  • Mag. Andreas SCHIEDER, design. Spitzenkandidat der SPÖ für die Europawahl 2019, Wien
  • Dr.in Daniela BANKIER, Europäische Kommission, DG Justice, Abteilung Programme und finanzielles Management, Brüssel
  • Dr.in Michaela MOSER, Armutskonferenz, Wien
  • Dr. Frank HEUBERGER, Bundesweites Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Berlin (Moderation)

Begrüßungsworte von Mag.a Karoline EDTSTADLER, Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres, Wien.

Panel 2 – Klimawandel in der Politik: Was tun gegen illiberale Strömungen in der EU?

  • Dr. Othmar KARAS, Abgeordneter der ÖVP zum Europäischen Parlament
  • Leonore GEWESSLER, Global 2000, Wien
  • Mag.a Verena RINGLER, European Commons, Innsbruck – Wien
  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien

Verabschiedung und Ausblick mit DI Franz NEUNTEUFL von der IGO und Alexandrina NAJMOWICZ, European Civic Forum, Paris.

 

Die in Wien ansässige Europäische Grundrechteagentur (FRA) hat im September die Mitglieder einer von ihr eingerichteten Fundamental Rights Platform zu ihren Erfahrungen mit zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen befragt. 136 NGOs aus ganz Europa haben an der Onlinebefragung teilgenommen. Ende November wurden beim Colloquium on Fundamental Rights in Brüssel die Ergebnisse veröffentlicht.

Diese zeigen ein ernüchterndes Bild: Die Arbeit von organisierter Zivilgesellschaft wird als zunehmend erschwert empfunden. Die genannten Hindernisse für die tägliche Arbeit sind vielfältig. Diese erstrecken sich von Veränderungen im rechtlichen Umfeld, so im Bereich Steuerwesen und Meinungsfreiheit, über Schwierigkeiten mit Vereins-, Transparenz- und Lobbying-Gesetzen.

Eine chronische Hürde stellt weiterhin der Zugang zu finanziellen Ressourcen dar.

Die befragten Vertreter_innen berichten auch von einer sich verschlechternden Kommunikation zwischen Politik und Drittem Sektor. Diese wirkt sich negativ auf politische Beteiligungsprozesse aus. Beispielsweise hemmen verkürzte Begutachtungsfristen sowie fehlendes Feedback einen Austausch.

Erschreckenderweise erfahren manche Organisationen verbale und online Bedrohungen, sowie körperliche Angriffe und Sachbeschädigungen. Diese Entwicklungen schwächen die tägliche Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sichere Rahmenbedingungen sowie „safe spaces“ für den Dritten Sektor sind notwendiger denn je. Nur so kann dieser seiner Rolle nachgehen und weiterhin eine gut funktionierende Demokratie ermöglichen.

Die Umfrage-Ergebnisse und der Jänner-Bericht 2018 von FRA, über die Herausforderungen von Menschenrechtsorganisationen in der EU, weisen auf diese Probleme hin. Beides kann nachgelesen werden unter http://fra.europa.eu/en/publication/2018/colloq-civil-society und Challenges facing civil society organisations working on human rights in the EU