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Am Anfang war die Aufregung über die geplante Aufstockung des Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement im Parlament. Am Ende haben sich die Regierungsparteien mitten in der Corona-Krise an eines ihrer Vorhaben im Regierungsprogramm erinnert und den Ausbau von engagementfördernder Infrastruktur beschlossen.

Als die Abgeordneten Andreas Hanger (ÖVP) und David Stögmüller (Grüne) Ende April im Parlament einen Antrag einbrachten, mit dem der Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement mit 600.000 Euro aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgestockt werden sollte, haben sie vermutlich nicht mit so heftigem Widerstand von der Opposition gerechnet. Viele Volksvertreter*innen hatten bis dahin offenbar noch nie von dem mit dem Freiwilligengesetz 2013 geschaffenen Instrument zur Förderung des freiwilligen Engagements gehört. Anders ist es nicht zu erklären, dass der Antrag Anlass zu den wildesten Spekulationen gab und schließlich im Bundesrat von der Opposition blockiert wurde.

Letzte Woche wurde die Aufstockung schließlich per Beharrungsbeschluss von den Regierungsparteien doch noch durchgesetzt und es stehen somit jetzt mehr Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die von Freiwilligenorganisationen und Trägem von Freiwilligendiensten zur Bewältigung der Covid19-Krise geleistet wurden und werden. Anträge können ab sofort mittels Antragsformular gestellt werden. Die Mittelvergabe erfolgt allerdings erst nach Inkrafttreten der Richtlinie am 01.06.2020 und gemäß den Bestimmungen der Richtlinie.

Der bei der Gelegenheit von ÖVP und Grünen eingebrachte Initiativantrag, der unter anderem eine Überprüfung der Abgrenzung von freiwilligen Tätigkeiten von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und den Ausbau von engagementfördernder Infrastruktur vorsieht, wurde dann auch ohne weitere Diskussion angenommen:

Beides sind Forderungen, die vom BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT vor der Wahl im Herbst 2019 erhoben wurden und die sich seit Jänner 2020 im Regierungsprogramm wiederfinden.

Das Anfang Jänner von ÖVP und GRÜNEN präsentierte Regierungsprogramm räumt der Freiwilligenarbeit, den gemeinnützigen Organisationen und der Zivilgesellschaft wieder den ihnen gebührenden Platz ein. Auch soziale Unternehmen sollen mehr als bisher gefördert werden. Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem Regierungsprogramm hier für Sie zusammengefasst:

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Bürgerfreundliche Rechtssetzung im Sinne der „Better-Regulation“-Strategie orientiert an internationalen Ansätzen wie in Deutschland und den Niederlanden

Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesellschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen

  • Förderung der Anerkennung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft
  • Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Servicestelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen
  • Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtlicher Aspekte ehrenamtlich Tätiger
  • Etablierung eines bundesweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement.
  • Anerkennung der Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und dessen Organisationen für die Demokratie; die Bundesregierung bekennt sich weiterhin dazu, einen aktiven Dialog und respektvollen Umgang mit Nichtregierungsorganisationen zu fördern.
  • Evaluierung des Vollzuges und der Effizienz des Rechtsschutzes im Versammlungsrecht

Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft

Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.

Sport

Aufwertung und Absicherung des Ehrenamtes

  • Überlegungen mit Ländern, Gemeinden und Verbänden, bestmögliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu gewährleisten
  • Einführung eines österreichweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement im Sportbereich
  • Prüfung der Möglichkeit steuerlicher Erleichterungen

Steuerreform & Entlastung

KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden.

Modernisierung der Bundesabgabenordnung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizienz und der Wahrung hoher Qualität (z.B. Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/ Einführung von kooperativen Verfahren, begleitende Kontrolle, Ausweitung des Auskunftsbescheids)

Social Entrepreneurship

Zielgruppenspezifische öffentliche Finanzierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungsprogramme für Social Entrepreneurs

Die Bundesregierung bekennt sich zur steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen und prüft die weitere Förderung sozialer Innovationen.

Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs

Integration

Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten (in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Ehrenamt ist eine tragende Säule gelungener Integration vor Ort. Gemeinsame Verantwortung für eine gemeinsame Sache hilft Vorbehalte abzubauen und stellt das Gemeinsame vor das Trennende.

Versammlungsfreiheit:

Evaluierung des Instruments der Schutzzonen

Prüfung der Verbesserung des Rechtsschutzes bei Untersagung von Versammlungen

Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus

Forschung zur Demokratiestärkung

  • Fokus zivil- und bürgerschaftliches Engagement

Krisen- und Katastrophenschutz

Publikation eines regelmäßigen „Freiwilligen-Berichts“

Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement, Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

Schaffung eines Ehrenamtsgütesiegels, um die freiwillige und zivilgesellschaftliche Arbeit und die dadurch erworbenen Qualifikationen (insbesondere bei jungen Menschen) zu zertifizieren, zu dokumentieren und gegebenenfalls bei Bewerbungen zu berücksichtigen

Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für Freiwillige, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen

Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen

  • Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der VGR, um unbezahlte Haus- und Familienarbeit sichtbar zu machen

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Gemeinnützige unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter des betroffenen Sektors

Entwicklung einer nationalen Strategie für das Freiwilligenengagement („Stakeholderprozess“)

Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (insbesondere für jüngere und ältere Menschen)

Evaluierung des Freiwilligengesetzes in Hinblick auf die Relevanz für alle Freiwilligen in Österreich

Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovations- und Digitalisierungsförderung

Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen

Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen (bei Förderungen)

Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation

Inklusion und Integration in Zivilgesellschaft und Ehrenamt fördern

Familie & Jugend

Beteiligung und Partizipation

Aufwertung des Ehrenamts und des zivilgesellschaftlichen Engagements

Bildung

Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich ausweiten

Digitalisierung & Innovation

Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

am 9. September 2019, von 17-19 Uhr, in der Wiener Urania, 1010 Wien.

„Gemeinnützigkeit“ und „Zivilgesellschaft“ waren bei der letzten Regierung nicht besonders hoch im Kurs: vielmehr hagelte es regelmäßig abwertende Kritik („NGO-Wahnsinn“) bis hin zu absurden Unterstellungen („Profitgier“).

Dabei ist der Wert gemeinnütziger Leistungen für die Daseinsvorsorge und den Zusammenhalt in der Gesellschaft unbestritten. Es liegt deshalb auf der Hand zu fordern, dass die Statistik Austria endlich auch die gleichen Kennzahlen über den Non-Profit Sektor erhebt und veröffentlicht, wie sie das für die Landwirtschaft, die Industrie, den Tourismus und viele andere Branchen selbstverständlich tut.

Das ist nur eine von 26  Maßnahmen, die das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT von der nächsten Regierung fordert, über die Ende September entschieden wird.

Rechtzeitig vor der Wahl, am 9. September 2019, von 17 – 19 Uhr, luden die AKADEMIE DER ZIVILGESELLSCHAFT und das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT die Parteichefs von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und GRÜNEN ein, ihren Mitgliedern, Unterstützer_innen und Freund_innen Rede und Antwort zu stehen. Sie wollten von ihnen wissen, welchen Stellenwert sie ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit und einer lebendigen Zivilgesellschaft einräumen werden, sollten sie der nächsten Regierung angehören.

Der Einladung folgten schließlich:

NR. Abg. Mag. Andreas HANGER (ÖVP)

NR. Abg. Mag. Muna DUZDAR (SPÖ)

Henrike BRANDSTÖTTER (NEOS)

Dr.in Ewa ERNSTDZIEDZIC (GRÜNE)

Moderiert wurde die Diskussion von dem W24 Moderator Gerhard Koller.

Bei der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT VOR DER WAHL: Wie halten es die Parteien mit ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit?, am 9. September 2019 in der Wiener Urania, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT unter der Überschrift Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung seine Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024 präsentiert.

Österreich verfügt mit über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an zivilgesellschaftlichen Organisationen. Rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt.

Die Politik hat in der Vergangenheit immer wieder versprochen, die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Arbeit zu verbessern und zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Gehalten worden ist dabei allerdings wenig – im Gegenteil: Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Bereiche haben den Eindruck, dass die Rahmenbedingungen eher schwieriger geworden sind, dass die Einbindung in letzter Zeit sogar zurückgegangen ist und einzelne Organisationen undifferenzierten Angriffen seitens politischer Akteure ausgesetzt waren.

Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern deshalb von den politischen Parteien und der nächsten Regierung, dass diese Entwicklung in der kommenden Legislaturperiode umgekehrt wird und Maßnahmen zur Stärkung dieses für das demokratische Gefüge so wichtigen Bereichs gesetzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

Zivilgesellschaft sichtbar machen

  • Ausdrückliche Betonung des Stellenwerts von zivilgesellschaftlichem Engagement und gemeinnütziger Arbeit im Regierungsprogramm
  • Eigene Zuständigkeit für Zivilgesellschaft im Bundeskanzleramt, Bündelung der Kompetenzen (inkl. Vereins- und Stiftungsrecht), Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen und Ausschilderung im Namen des zuständigen Ministeriums („Ministerium für Zivilgesellschaft“)
  • Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen
  • Laufende Erhebung der Zahl der Freiwilligen im Rahmen der Statistik Austria
  • Alle zwei Jahre Vorlage eines Freiwilligenberichts durch das zuständige Ministerium an das Parlament
  • Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Rahmenbedingungen verbessern

  • Verbesserung der Spendenabsetzbarkeit (§ 4a EStG): Vereinfachung der Bestimmungen, Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke (z.B. Bildung, Sport, Tierschutz), Anhebung der Einkommensgrenze auf 20% (analog der BRD), Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unter Beteiligung von Vertreter/innen des gemeinnützigen Sektors
    Ausweitung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften (§ 4b EStG)
  • Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von EStG und ASVG (inkl. Adaptierung § 36 ArbVG-Arbeitnehmerbegriff)
  • Einrichtung einer eigenen, für gemeinnützige Organisationen zuständigen Abteilung im Finanzamt Österreich
  • Erhöhung des Tagsatzes der steuerfreien Kostenersätze für Freiwillige (wurden seit 15 Jahren nicht angepasst, dzt. € 26,40) bzw. Ausweitung der einkommensteuerbefreiten Bezüge im § 3 Abs 1 Zi 16c EStG
  • Absicherung aller Bereiche freiwilligen Engagements in einer einheitlichen Unfallversicherung
  • Flächendeckender Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen)
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen
  • Möglichkeit der rechtsverbindlichen Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung anhand der Rechtsgrundlage (vorbehaltlich der tatsächlichen Geschäftsführung) – „Gemeinnützigkeitsbescheid“
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuerpflicht für Leistungs- und Förderverträge mit der öffentlichen Hand: echte Umsatzsteuerbefreiung von Förderverträgen, Refundierung einer allfälligen Umsatzsteuer bei Leistungsverträgen
  • Befreiung gemeinnütziger Organisationen von Gebühren bei Mietverträgen, Grundsteuer und Kommunalsteuer
  • Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen: verbindliche Förderzusagen vor Beginn der Leistungserbringung, mehrjährige Rahmenverträge mit Valorisierungsklauseln
  • Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten von Leistungen, Vermeidung von Mehrgleisigkeiten bei den Kontrollen, Konzentration bei den Kontrollen auf wirklich wesentliche Aspekte, Entlastung beim bürokratischen Aufwand und bei überzogenen Strafbestimmungen
  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-Up, Innovations- und Digitalisierungsförderungen

Beteiligung stärken

  • Erstellung jährlicher Vorhabensberichte der Bundes- und Landesregierungen, um frühzeitige Partizipation zu ermöglichen (ähnlich wie auf EU-Ebene)
  • Zugänglichmachung aller Studien, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden
  • Möglichkeit für interessierte Organisationen, Initiativen und Bürger/innen, sich auf eine Begutachtungsliste für Gesetzesvorhaben und Verordnungen setzen zu lassen (Push-Prinzip)
  • Verpflichtende Begutachtungsverfahren mit mindestens sechswöchiger Begutachtungsdauer und Hearings (z.B. im Rahmen der parlamentarischen Ausschussberatungen)
  • Umsetzung der bereits im Jahr 2008 beschlossenen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Politikbereichen
  • Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation (z.B. GovLab Austria)

Im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT sind 18 Verbände und Netzwerke mit mehr als 1000 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Bildung, Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Inklusion, Kultur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zusammengeschlossen.

Eins gleich vorweg: unsere Hoffnung, dass sich die neue Regierung bei ihrem Antritt deutlich zur Förderung gemeinnützigen Engagements, Bürgerbeteiligung und gemeinwohlorientierter Arbeit bekennt hat sich nicht erfüllt. In dem zwischen ÖVP und FPÖ vereinbarten Regierungsprogramm wird zwar der Beitrag der Freiwilligen zu lebendiger Solidarität, zu gegenseitigem Respekt und zu einer starken Zivilgesellschaft anerkannt (S. 120); in Teilbereichen wie Sport, Bildung und Kultur werden Verbesserungen zumindest erwogen. Eine kohärente Strategie für den wichtigen dritten Sektor ist aber nicht zu erkennen.

Auch die vom BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT vorgeschlagene verantwortliche Person auf Regierungsebene, die für einen regelmäßigen, strukturierten Dialog zwischen der Zivilgesellschaft, der Regierung und dem Parlament sorgt, wird es offenbar nicht geben.

Wer im Regierungsprogramm nach dem Begriff „gemeinnützig“ sucht, wird zuerst auf die Feststellung stoßen, dass der Zivildienst bei gemeinnützigen Einrichtungen für junge Menschen die Basis für ehrenamtliches Engagement über den Zivildienst hinaus darstellt (S. 36).

Wenig später ist aber zum Thema Strafrechtsreform von Forcierung gemeinnütziger Leistung als Strafsanktion die Rede (S. 43), womit der freiwillige und sinnstiftende Charakter der Gemeinnützigkeit ins genaue Gegenteil verkehrt wird.

Relativ breiten Raum nimmt der zwar materiell bedeutende, aber im Bewusstsein der meisten Österreicherinnen und Österreicher kaum mit der selbstlosen Förderung der Allgemeinheit in Verbindung gebrachte gemeinnützige Wohnbau ein (S. 47-49).

Ein wenig Hoffnung lässt der folgende Satz aufkommen, sofern man ihn als Einladung an unsere Mitglieder erkennen will, sich gestaltend in den Bereichen Innovation und Digitalisierung einzubringen:

Eine innovationsorientierte Gesellschaft nutzt über die Forschung hinausgehend alle Möglichkeiten der Innovation. Daher gilt es, ein breites Verständnis von Innovation zu verwenden. Dies beinhaltet offene Innovationsmethoden einerseits, andererseits aber auch einen integrativen Ansatz, was gemeinnützige Einrichtungen und soziales Unternehmertum betrifft (S. 75).

Gleich an mehreren Stellen wird angekündigt, die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Spenden in Richtung gemeinnütziges Engagement (S. 79), an gemeinnützige Sportvereine (S. 91) zu prüfen bzw. diese (ohne Prüfung?) für Spenden an gemeinnützige GmbHs und Stiftungen auf weitere Bereiche wie Bildung und Kultur auszuweiten (S. 120). Die Gründung von gemeinnützigen Mobilitätslösungen soll ebenfalls erleichtert werden (S. 163).

Die Mitwirkung der Zivilgesellschaft wird in verschiedenen Zusammenhängen vorausgesetzt, ohne allerdings eine klare Absicht zur Förderung ihrer Entwicklung erkennen zu lassen:

So plant die Bundesregierung etwa zur Vorbereitung ihres Medien-Maßnahmenpakets, speziell hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Abhaltung einer umfassenden Medien-Enquete unter Beteiligung aller Stakeholder sowie der Zivilgesellschaft (S. 86).

Auch bei der Schaffung eines (vollrechtsfähigen) Denkmalfonds ist offenbar der Zivilgesellschaft eine Rolle zugedacht (S. 93). Und überhaupt soll die aktive Mitwirkung und freiwillige Mitarbeit in Kultureinrichtungen durch Personen aus der Zivilgesellschaft unterstützt werden (S. 94).

Bei ehrenamtlich tätigen, insbesondere jungen Menschen, will sich die Regierung mit einem „Ehrenamt-Gütesiegel“ bedanken, durch welches sie ihre freiwillige Arbeit und ihre erworbenen Qualifikationen zertifizieren und dokumentieren lassen können (S. 120).

Einer der wenigen Vorschläge des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT, der in das Regierungsprogramm aufgenommen wurde, ist die klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (S. 120). Auch die Haftungsfrage für Personen im Ehrenamt soll geklärt (S. 91) und ehrenamtliche Hospizmitarbeiter besser unterstützt werden (S. 119).

Ist das „Glas“ nun „halbvoll“ oder „halbleer“? Auch aus anderen Teilen der Gesellschaft gibt es viel Kritik am Regierungsprogramm und die positiven und negativen Erwartungen, was die konkreten Taten der neuen ÖVP/FPÖ geführten Regierung angeht, dürften sich im Moment noch die Waage halten. Machen wir uns nichts vor: diese Regierung hat andere Prioritäten, als auf die Förderung der gemeinnützigen Organisationen und eine ernst zu nehmende Teilhabe des wichtigen dritten Sektors an der Politikgestaltung zu setzen.

Mehr denn je wird es deshalb die Zusammenarbeit in Mitgliederorganisationen wie der IGO und mit anderen, ähnlichen Verbänden brauchen, um nicht Opfer einer Politik des „Teile und Herrsche“ dieser Regierung und der von ihr eingesetzten Verwaltung zu werden.

Das 2016 gegründete BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT stellt in dieser Hinsicht eine bedeutende strukturelle Innovation dar und gibt – trotz allem – Anlass zur Hoffnung.

Bereits im August endete die Begutachtungsfrist für das Auslandsfreiwilligendienstegesetz, mit dem die verschiedenen Auslandsdienste: Zivil-, Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Freiwilligengesetz zusammengeführt und finanziell abgesichert werden sollen. Frauen sollen gleichen Zugang wie Männer zu diesen Auslandsdiensten bekommen.

Die Regierung kommt damit einer Verpflichtung nach, die sie sich selbst im Regierungsprogramm auferlegt hat. Im einzelnen sind folgende Änderungen geplant:

 

  • die Zusammenführung der Strukturen für Auslandsfreiwilligendienste unter dem Dach des Freiwilligengesetzes: Für die Förderung und Zulassung der Träger von Gedenk-, Friedens- und Sozialdiensten war bisher das Innenministerium, für jene außerhalb des Zivildienstgesetzes das Sozialministerium zuständig. Diese Regelungen sollen nun im Freiwilligengesetz zusammengefasst werden.
  • die Verkürzung der Frist in § 12c ZDG von 12 auf 10 Monate.
  • die Möglichkeit der Anrechnung einer mindestens 10-monatigen Teilnahme an einer Tätigkeit im Jugendfreiwilligendienst auf den ordentlichen Zivildienst;
  • die Vereinfachung und Anpassung der Regelungen des FreiwG an die speziellen Erfordernisse der Auslandsfreiwilligendienste nach Konsultation der Träger;
  • die finanzielle Absicherung der Auslandsfreiwilligendienste: Der jährliche Förderbeitrag des Bundes wird im Gesetz verankert, die Vergabe der Förderungen wird nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen;
  • die gleichen Rahmenbedingungen für die teilnehmenden Frauen und Männer, die sich durch die Zusammenführung der Dienste unter dem Dach des Freiwilligengesetzes ergeben: Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr, mindestens 150 Stunden pädagogische Betreuung und Begleitung, sowie Taschengeld, dessen Höhe innerhalb einer gewissen Bandbreite von den Trägern bestimmt werden kann.

 

Das Echo der betroffenen Organisationen auf die vorgeschlagenen Änderungen war bisher durchaus positiv: Volkshilfe, Caritas, Jugend eine Welt, AG Globale Verantwortung, Bundesjugendvertretung u.v.a. begrüßten die Maßnahmen grundsätzlich und empfahlen in ihren Stellungnahmen lediglich einige Änderungen, wie etwa eine längere Übergangsfrist – das Gesetz soll bereits mit 1.1.2016 in Kraft treten – und mehr Flexibilität bei der geforderten pädagogischen Vorbereitung und Betreuung vor Ort sowie bei der maximalen Tätigkeitszeit pro Woche (40 statt 34 Stunden).

 

Die Industriellenvereinigung sprach sich gegen eine Finanzierung durch den dienstgeberfinanzierten Familienlastenausgleichsfonds sowie gegen die Abgangsdeckung aus den Mitteln der Arbeitsmarktpolitik aus.

 

Das am 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz zielt vor allem auf die (illegale) Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/innen in der Bauwirtschaft ab. Dennoch sind Konsequenzen auch für den Non-Profit Sektor nicht ganz ausgeschlossen:

Durch die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird in Zukunft nicht mehr nur der Grundlohn, sondern – sofern anwendbar – das kollektivvertraglich festgelegte Entgelt inklusive aller beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile kontrolliert. Wer dieses unterschreitet muss mit Strafen von bis zu 2.000 Euro pro Dienstnehmer/in rechnen.

Dann nämlich, wenn die Abgabenbehörden zu der Ansicht kommen, dass es sich bei ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in Wahrheit um Dienstnehmer/innen handelt, für die entsprechende Abgaben zu entrichten sind. In diesem Fall wären auch die jetzt verschärften Bestimmungen anzuwenden.

 

Deshalb sei hier daran erinnert, dass eine unentgeltliche Verwendung nach den Umständen konkludent vereinbart worden sein und einer Prüfung auf ihre sachliche Rechtfertigung standhalten muss. Eine derartige sachliche Rechtfertigung könnte (…) auch in der idealistischen Einstellung (etwa im Falle der ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Verein) begründet sein, wobei die Beweislast die jeweilige Organisation trifft (VwGH 2010/08/0229).

 

Im Klartext heißt das, dass die „idealistische Einstellung“ von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen im Einzelfall – etwa durch eine Teilnahme am Vereinsleben – plausibel gemacht werden muss. Im Zweifel wird immer von Entgeltlichkeit ausgegangen! Wenn freiwillige Helfer/innen daher auf einem öffentlichen Anschlagbrett für eine bloß einmalige Verwendung z.B. während einer Veranstaltung gesucht werden, überzeugt das die Prüfer möglicherweise nicht. Besser stehen die Chancen nach Auskunft von Experten dann, wenn Ehrenamtliche unter den Mitgliedern oder auf einer Facebook-Seite unter den „Followern“ der jeweiligen Organisation rekrutiert werden.

(Presseaussendung vom 16.06.2014 – Kurzversion)

90% der Österreicherinnen und Österreicher messen gemeinnützigen Organisationen einen hohen Stellenwert zu, ergibt eine Studie über Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches und gemeinnütziges Engagement in Österreich.

Die Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) präsentiert mit dem Bericht „Civil Society Index“ (Zivilgesellschaftsindex) erstmals eine international fundierte Analyse der Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement in Österreich. Anlässlich der Präsentation des Berichts am 16. Juni 2014 im Parlament sagt Nationalratspräsidentin Barbara Prammer: „Zivilgesellschaftliches Engagement ist von enormer Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt in Österreich und ein Eckpfeiler gelebter Demokratie.“

9 von 10 ÖsterreicherInnen schreiben gemeinnützigen bzw. Nonprofit Organisationen (NPOs oder NGOs) einen sehr hohen oder eher hohen Stellenwert zu, mehr als jeder Zweite rechnet sogar mit einer Zunahme ihrer Bedeutung in den nächsten Jahren. 58 Prozent sagen, dass gemeinnützige Organisationen das Alltagsleben vieler Menschen bereichern. Genauso viele sehen den Staat durch sie entlastet. Gesundheit und soziale Dienste stehen dabei an erster Stelle, gefolgt von Familie, Kinder und Jugend. Vor allem jüngere Menschen halten NGOs bei den Themen Menschenrechte und Bildung für sehr wichtig. Das sind nur einige der Ergebnisse einer repräsentativen Telefonumfrage, die das Marktforschungsinstitut market im Auftrag der Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) durchgeführt hat.

Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Nonprofit Organisationen und Social Entrepreneurship an der WU Wien hat die IGO Demokratie, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedingungen für gemeinnützige Organisationen und Freiwillige sowie die Vergabe öffentlicher Mitteluntersucht.

Die Verfasstheit der Demokratie ist formal in Ordnung, könnte in der Praxis aber besser sein. Verstärkte Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Bürgerinnen am politischen Prozess sind notwendig, um der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken und gleichzeitig das enorme Know-How zivilgesellschaftlicher Initiativen zu nutzen.

Die Existenz von mehr als 110.000 Vereinen zeigt, dass es um die Vereinigungsfreiheit gut bestellt ist. Bedenklich ist hingegen, dass der seit langem kritisierte Paragraph 278 StGB immer noch die Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Handelns ermöglicht. Ähnliche Tendenzen werden bei der Versammlungsfreiheit erkannt. Projektkoordinatorin Romy Grasgruber-Kerl (IGO): „Repressive Maßnahmen seitens der Sicherheitsbehörden – wie wir sie jetzt vor, während und nach Versammlungen beobachten – sind im Sinne einer lebendigen Demokratie unbedingt zu vermeiden.“

Dringenden Handlungsbedarf gibt es laut IGO-Geschäftsführer Franz Neunteufl bei der Rechtssicherheit und bei der Transparenz im Zusammenhang mit hoheitlichen Entscheidungen. Davon betroffen sind vor allem das Versammlungsrecht, das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Vergaberecht: „Diese Mängel zu beseitigen kostet nichts, sondern reduziert im Gegenteil den Verwaltungsaufwand, schafft Klarheit und steigert die Effizienz.“ Neunteufl weiter: „Wir wünschen uns vom Staat, dass er so wie 90 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher die wichtige Rolle und die Leistungen der gemeinnützigen Organisationen und Freiwilligen wertschätzt und fördert.“

Wie das gelingen kann, dafür enthält der Bericht mehr als 40 konkrete Vorschläge. Einige davon, wie die bessere Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in politische Entscheidungsprozesse oder die Förderung des gemeinnützigen Stiftungswesens sind bereits im Regierungsprogramm enthalten und warten nur noch auf ihre Umsetzung.

Rückfragehinweis:
– DI Franz Neunteufl, Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO), franz.neunteufl@gemeinnuetzig.at, Tel. 0664 5747584
– Mag.a Romy Grasgruber, Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO),

romy.grasgruber-kerl@gemeinnuetzig.at, Tel.0650 5234835

(Presseaussendung vom 16.06.2014 – Langversion)

90% der Österreicherinnen und Österreicher messen gemeinnützigen Organisationen einen hohen Stellenwert zu, ergibt eine Studie über Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches und gemeinnütziges Engagement in Österreich.

Wien (OTS). Die Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) präsentiert mit dem Bericht „Civil Society Index“ (Zivilgesellschaftsindex) erstmals eine international fundierte Analyse der Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement in Österreich. Aus diesem Anlass findet heute auf Einladung von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer im österreichischen Parlament eine Diskussionsveranstaltung mit Beiträgen von Sozialminister Rudolf Hundstorfer und VertreterInnen der Parlamentsparteien statt.

9 von 10 ÖsterreicherInnen schreiben gemeinnützigen bzw. Nonprofit-Organisationen (NPOs oder NGOs) einen sehr hohen oder eher hohen Stellenwert zu, mehr als jeder Zweite rechnet sogar mit einer Zunahme ihrer Bedeutung in den nächsten Jahren. 58 Prozent sagen, dass gemeinnützige Organisationen das Alltagsleben vieler Men-schen bereichern. Genauso viele sehen den Staat durch sie entlastet. Gesundheit und soziale Dienste stehen dabei an erster Stelle, gefolgt von Familie, Kinder und Jugend. Vor allem jüngere Menschen halten NGOs bei den Themen Menschenrechte und Bildung für sehr wichtig. Das sind nur einige der Ergebnisse einer repräsentativen Telefonumfrage, die das Marktforschungsinstitut market im Auftrag der Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) durchgeführt hat. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Nonprofit-Organisationen und Social Entrepreneurship an der WU Wien hat die IGO die demokratischen Rahmenbedingungen, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Menschen- und Bürgerrechte, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für gemeinnützige Organisationen sowie die Vergabe öffentlicher Mittel in Österreich untersucht.

„Mit 212.000 Beschäftigten und einer jährlichen Wertschöpfung von 5,9 Milliarden Euro ist der Dritte Sektor ein bedeutender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Faktor, über den wir aber im Vergleich zu anderen Sektoren noch sehr wenig wissen“, sagt Ruth Simsa, Leiterin des NPO Kompetenzzentrums und eine der AutorInnen des Berichts.

Die Verfasstheit der Demokratie ist formal in Ordnung, könnte in der Praxis aber besser sein. „Verstärkte Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Bürgerinnen am politischen Prozess könnten dazu beitragen der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken und gleichzeitig das enorme Know-How zivilgesellschaftlicher Initiativen zu nutzen“, so Simsa weiter.

Die Existenz von mehr als 110.000 Vereinen zeigt, dass es um die Vereinigungsfreiheit gut bestellt ist. Bedenklich ist hingegen, dass der seit langem kritisierte Paragraph 278 StGB immer noch die Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Handelns ermöglicht. Ähnliche Tendenzen werden bei der Versammlungsfreiheit erkannt. Projektleiterin Romy Grasgruber-Kerl (IGO): „Repressive Maßnahmen seitens der Sicherheitsbehörden – wie wir sie jetzt vor, während und nach Versammlungen beobachten – sind im Sinne einer lebendigen Demokratie unbedingt zu vermeiden.“

Was die Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen angeht, wird in dem Bericht einmal mehr festgestellt, dass Österreich insofern einen Sonderfall darstellt, als hier nur zwischen 1-5 Euro pro Jahr und Einwohner aus Stiftungen für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet werden, während es beispielsweise in Deutschland 180-230 Euro sind. Die Abhängigkeit von der öffentlichen Hand ist daher in Österreich mit 53 % der Einnahmen relativ hoch. In Deutschland sind 95 Prozent der Stiftungen gemeinnützig und nur 5 Prozent eigennützig. In Österreich ist dieses Verhältnis genau umgekehrt.

Im Steuerrecht existiert zwar eine Reihe von Vorteilen für gemeinnützige Organisatio-nen, bei dessen Anwendung gibt es aber nur bedingte Rechtssicherheit. Das liegt unter anderem daran, dass die steuerliche Begünstigung nicht im Vorfeld bestätigt wird, aber durch die Finanzbehörde – oft auch nur aus formalen Gründen – rückwirkend aberkannt werden kann. Oder wie es einer der in dem Bericht zitierten Steuerexperten drastisch formuliert: „Einer sitzt auf dem längeren Ast und hat eine Säge in der Hand, um den Ast abzuschneiden“.

Ein besonderes Merkmal von NPOs sind die Freiwilligen, die für diese Organisationen tätig sind: rund 3,3 Millionen Menschen sind in Österreich  ehrenamtlich tätig. Auch hier besteht keine ausreichende Rechtssicherheit, beispielsweise wenn sich gemeinnützige Einrichtungen im Bereich des Rettungswesens und der Daseinsvorsorge zu großen Teilen auf freiwillige MitarbeiterInnen stützen und diese dazu in ihre Dienstpläne aufnehmen. So ist eben in Tirol ein Fall bekannt geworden, bei dem die Gebietskrankenkasse die Ansicht vertritt, dass für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen einer Hilfsorganisation Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind. Ähnliches droht auch bei längeren freiwilligen Einsätzen im Ausland.

NPOs stellen eine Vielzahl an Dienstleistungen bereit, vielfach auch dadurch bedingt, dass der Staat vormals selbst angebotene Dienstleistung zunehmend an private Organisationen auslagert. Die öffentliche Hand übernimmt zwar in weiten Teilen die Finanzierung, allerdings sind die Rahmenbedingungen dafür sehr unterschiedlich. Problematisch ist, dass gemeinnützige Organisationen hierbei oft mit gewinnorientierten Anbietern in Konkurrenz treten, die sich in ihren Zielsetzungen und in ihrer Arbeitsweise sehr stark unterscheiden. NPOs erzeugen ihrem ideellen Zweck entsprechend häufig eine Vielfalt an positiven externen Effekten, die beim Vergabeverfahren jedoch nicht zum Tragen kommen. Dort wo gemeinnützige Organisationen den Zuschlag erhalten, klagen sie häufig über fehlende Indexanpassung, Einschränkungen bei der Finanzierung von Overheadkosten, fehlende Planungssicherheit durch einjährige Verträge und langsame Entscheidungsprozesse seitens der öffentlichen Hand, sowie späte Zahlungen.

In den letzten Jahren gab es einige Bemühungen, die Transparenz bei der Vergabe von Leistungsverträgen und Förderungen zu erhöhen, ein Beispiel dafür ist die stufenweise Erstellung eines Transparenzportals, mit dem Ziel, eine einheitliche Darstellung aller bundesweit angebotenen Förderleistungen zu schaffen, Informationen über infrage kommende zukünftige Förderungen zu geben und den Einreichprozess zu unterstützen. Wenig bis keine Transparenz gibt es über die Entscheidungen, zu welchen Konditionen Aufträge letztlich vergeben wurden und warum ein Auftragnehmer den Auftrag erhalten hat.

Dringenden Handlungsbedarf gibt es laut IGO-Geschäftsführer Franz Neunteufl vor allem bei der Rechtssicherheit und Transparenz im Zusammenhang mit hoheitlichen Entscheidungen. Davon betroffen sind insbesondere das Versammlungsrecht, das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Vergaberecht: „Diese Mängel zu beseitigen kostet nichts, sondern reduziert im Gegenteil den Verwaltungsaufwand, schafft Klarheit und steigert die Effizienz.“ Neunteufl weiter: „Wir wünschen uns vom Staat, dass er so wie 90 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher die wichtige Rolle und die Leistungen der gemeinnützigen Organisationen und der Freiwilligen wertschätzt und fördert.“

Wie das gelingen kann, dafür enthält der Bericht mehr als 40 konkrete Vorschläge. Einige davon, wie die bessere Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in politische Entscheidungsprozesse oder die Förderung des gemeinnützigen Stiftungswesens sind auch bereits im Regierungsprogramm enthalten und warten nur noch auf ihre Umsetzung.

Rückfragehinweis:
– DI Franz Neunteufl, Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO), franz.neunteufl@gemeinnuetzig.at, Tel. 0664 5747584.
– Mag.a Romy Grasgruber, Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO), romy.grasgruber-kerl@gemeinnuetzig.at, Tel. 0650 5234835.