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Das kommt auf uns zu

Energiekostenzuschuss 2 und Pauschalfördermodell für Kleinunternehmen

Die Bundesregierung hat die Entlastung von Unternehmen durch einen neuen Energiekostenzuschuss im Jahr 2023 beschlossen. Das angekündigte Pauschalfördermodell für Klein- und Kleinstunternehmen steht in den Startlöchern. Die Antragstellung soll im März möglich sein.

 

Energiekostenzuschuss 1: Verlängerung bis Ende 2022

Die bestehende Förderung für Energiemehrkosten von Februar bis September 2022 wird auf das vierte Quartal des Jahres ausgedehnt. Dazu wird es eine eigene Antragsfrist geben.
In Q4/2022 werden in Stufe 1 zusätzlich zu Erdgas, Strom und Treibstoffen noch Wärme/Kälte und Dampf gefördert.

 

Pauschalfördermodell: Unterstützung für kleine Unternehmen

Die Ausarbeitung des Pauschalfördermodells für (auch gemeinnützige) Klein- und Kleinstunternehmen befindet sich in Vorbereitung. Eine Veröffentlichung der Richtlinie ist für Februar geplant. Die Antragstellung soll im März möglich sein.
Gefördert werden können jene Unternehmen, die die Zuschussuntergrenze für den EKZ 1 nicht erreicht haben. Die Fördersumme kann zwischen EUR 300 und EUR 2.400 betragen.
Möglichst effizient sollen kleine Unternehmen über ein automatisiertes Verfahren gefördert werden.

 

Energiekostenzuschuss 2: Planungssicherheit für 2023

Auch heuer wird es einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen geben.
Gute Nachricht für viele gemeinnützige Organisationen, wenn sie unternehmerisch tätig sind: Das Kriterium der Energieintensität von 3 % des Jahresumsatzes entfällt in den Stufen 1 und 2. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.

Antragstellung & Fristen:

Die Antragstellung für das erste Halbjahr 2023 soll voraussichtlich im Sommer möglich sein, die Antragstellung für das zweite Halbjahr voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024. Die Anträge werden wieder über den Fördermanager des AWS gestellt.

Förderintensität:

Energiemehrkosten werden in Stufe 1 mit 60 Prozent gefördert. Doppelt so viel wie im Vorgängermodell mit 30 Prozent. In Stufe 2 steigt die Förderintensität von 30 auf 50 Prozent.

Förderfähige Mehrkosten:

In Stufe 1 werden Energiekosten, die über dem Durchschnittspreis der Energiekosten 2021 liegen, gefördert. In allen anderen Stufen liegt der Referenzwert beim 1,5-fachen des Durchschnittspreises 2021. Auch hier gibt es eine stärkere Entlastung für Unternehmen als beim Energiekostenzuschuss 1, wo der Referenzwert beim Doppelten des Durchschnittspreises lag.

Energiearten:

In Stufe 1 sind wie im EKZ 1 Erdgas, Strom und Treibstoffe förderfähig. Neu dazu kommen Heizöl sowie direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) sowie Dampf.
Neben Erdgas und Strom gelten Wärme und Kälte (inkl. Fernwärme) im EKZ 2 auch in allen weiteren Stufen als förderfähige Energiearten.

Verbrauchsmenge:

In Stufe 1 sind 100 Prozent der verbrauchten Energiemenge des Jahres 2021 förderfähig. In allen weiteren Stufen soll eine Deckelung der förderfähigen Energiemenge auf 70 Prozent der Menge im Jahr 2021 zum Energiesparen anregen.

Zusatzkriterien:

Für den Energiekostenzuschuss 2 wird es auch Beschränkungen hinsichtlich Gewinnen, Bonuszahlungen und Dividenden geben. Unternehmen werden zusätzlich zu einer Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 verpflichtet. Details werden noch ausgearbeitet.

Mit dem EKZ 2 schöpft die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Beihilfenvergabe an Unternehmen aus und möchte damit die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe stärken.
Für den Energiekostenzuschuss 1 haben sich rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet. 16 Millionen Euro wurden bisher an die Unternehmen ausbezahlt.

 

Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT setzt sich dafür ein, dass auch Organisationen ohne unternehmerische Tätigkeit in der Teuerungskrise unterstützt werden. Mit den richtigen Maßnahmen gehen wir gemeinsam gestärkt aus der Krise hervor.

 

Für das Stellen eines Antrags auf Energiekostenzuschuss ist die Voranmeldung ab Montag, den 07.11.22, über den AWS Fördermanager nötig. Für die Vergabe der Gelder gilt das first come – first serve Prinzip!

Es werden energieintensive Organisationen und kleine Organisationen mit Mehrkosten bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt. Sie bekommen einem Zuschuss von 30 Prozent der angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr. Die IGO – Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen setzt sich gemeinsam mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit dafür ein, dass zusätzlich effektivere und langfristig wirksame Lösungen für NPOs von der Regierung eingesetzt werden (unsere Vorschläge).

 

Können gemeinnützige Organisationen einen Energiekostenzuschuss beantragen?

Der Energiekostenzuschuss gilt für „gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen„. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bleibt aber bisher eine konkrete Definition und Erklärung dieser Aussage schuldig. Um das Geld zu bekommen, dass der Organisation zusteht, empfehlen wir Gemeinnützigen die rasche Voranmeldung, die mit Angabe des Organisationsnamens, der vertretungsbefugten Person und der Umsatzkategorie schnell erledigt ist.

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Organisationen mit einem Jahresumsatz von über € 700.000,- haben Anspruch auf den Energiekostenzuschuss, wenn sie als „energieintensiv“ eingestuft werden, das heißt, wenn ihre Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens drei Prozent des Umsatzes betragen.

Organisationen mit einem Jahresumsatz von unter € 700.000,- werden unabhängig von ihrer Energieintensität gefördert.

Ein zusätzliches Pauschalfördermodell gibt es für Organisationen, welche die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen (weil ihre Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen). Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme sind noch in Ausarbeitung.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

 

Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist verpflichtend und erfolgt über den Fördermanager des AWS. Sie müssen dazu lediglich den Organisationsnamen, die vertretungsbefugte Person und den Jahresumsatz angeben. Sie erhalten eine Absendebestätigung und Informationen über Ihren persönlichen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Die Antragsstellung ist nur in dem zugewiesenen Zeitraum möglich. Wiederum gilt das First come – first serve Prinzip. Für die Antragsstellung brauchen Sie einen Account für den Fördermanager des AWS. Dieser lässt sich jederzeit schnell und einfach erstellen. Pro Organisation kann nur ein Antrag gestellt werden.

Die Förderrichtlinie befindet sich zur Prüfung bei der Europäischen Kommission. Ausständig sind außerdem genaue Informationen über das Pauschalfördermodell, das für Klein- und Kleinstunternehmen zur Anwendung kommt.

 

Zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten an Lösungen für die sozialen und ökologischen Herausforderungen der Gegenwart. In Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen können sie die Wissensbasis ihrer Arbeit verbessern und ihr Handeln reflektieren. Die Praxisnähe ermöglicht der Wissenschaft umgekehrt mehr Wirksamkeit und Relevanz. Eine neue Online-Plattform bringt NGOs, Forscher:innen und Expert:innen für Forschungsförderungen zusammen.

Im Forschungsförderprogramm „Horizon Europe“ sollen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Praxis gestärkt werden. Für geförderte Forschungsprojekte werden für NGOs bis zu 100 % der Kosten übernommen. Auf der neuen Online-Plattform der Horizon Europe Community Österreich finden Registrierte Unterstützung bei der Antragsstellung, Kooperationspartner:innen für Forschungsideen und ein breites Forum zum Austausch und Netzwerken. Die Plattform wird durch die FFG betrieben, der nationalen Koordinationsstelle für Horizon Europe.

Informationen über aktuelle Schwerpunkte und neue Ausschreibungsthemen im Förderprogramm werden in einer Veranstaltungsreihe von 14. bis 21. September online präsentiert. Zwischen den Präsentationen gibt es Möglichkeiten zur 1:1 Vernetzung mit anderen Interessierten und Expert:innen. Die Anmeldung zur Veranstaltungsreihe erfolgt über die neue Online-Plattform: Sie können dort Ihr persönliches Profil erstellen und sich zu den Programmteilen anmelden, die für Sie am interessantesten sind. Nach der Anmeldung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich mit anderen Community Mitgliedern zu vernetzen und auszutauschen.

Horizon Europe: Forschungsförderung der EU

Horizon Europe ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission, es soll zur Lösung der großen Probleme unserer Zeit beitragen. Die für NGOs relevante 2. Säule des Programms trägt den Titel „Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und bildet in finanzieller Hinsicht das Herzstück des EU-Rahmenprogrammes. 52,7 Mrd. Euro an Fördermitteln stehen von 2021-2027 zur Verfügung.

Gefördert werden nur Projekte, bei denen mehrere Einrichtungen aus verschiedenen Mitgliedsländern zusammenarbeiten. Meist werden hier wissenschaftliche Einrichtungen mit einer oder mehreren gemeinnützigen Organisationen kooperieren. Jene Organisation, die über die meiste Erfahrung mit diesen Programmen verfügt, tritt als Ansprechpartnerin (Lead) gegenüber der EU auf und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Partner:innen.

 

Weiterführende Informationen:

Überblick über die Prinzipien von Horizon Europe

Überblick zu den Inhalten der Veranstaltungsreihe von 17. bis 21. September
„Join Your Community! Neue Schwerpunkte in Horizon Europe“

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden und die Installation einer klimafreundlichen Heizung für gemeinnützige Einrichtungen, die zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen.

Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen; beispielsweise Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.

Finanziert wird diese Förderung des Klimaministeriums den Angaben zufolge aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP). Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro zur Verfügung.

Horizon Europe, ein Forschungsförderungsprogramm der EU, hat im Rahmen des „Spring Updates“ drei neue Ausschreibungen für den Themen-Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ veröffentlicht. Projekte dazu können bis 21. September eingereicht werden.

  1. Democracy and Governance
    2022 Call „Reshaping Democracies II“
    HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01
  2. Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries
    2022 Call „R&I on cultural heritage and CCIs II“
    HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-02-01
  3. Social and Economic Transformations
    2022 Call „A sustainable future for Europe II“
    HORIZON-CL2-2022-TRANSFORMATIONS-02-01

Alle Details, die genauen Fristen und die Möglichkeit zur Einreichung zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem „Funding & tender opportunities“-Portal der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE und die Teilnahmemöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen finden Sie auch hier auf der IGO Homepage.

Ein umfangreiches Beratungsangebot zu den Cluster 2 Ausschreibungen erhalten Sie  über die „Nationale Kontaktstelle Cluster 2“ der FFG. Sie können die zuständigen Personen, Kay Felder und Michalis Tzatzanis, jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Projektkoordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Wer Anschluss an die HORIZON Europe Community sucht, bekommt dazu bei der Veranstaltungsreihe Join Your Community! Neue Schwerpunkte in Horizon Europe ab 14. September Gelegenheit.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im ersten Quartal 2022 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können ab 4. Juli bis 31. Oktober 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Für das 1. Quartal 2022 werden in bekannter Weise Fixkosten wie etwa Mieten und Betriebskosten gefördert und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenentfalls. Als Vergleichsbasis dient dabei ein Viertel der Jahreseinnahmen 2021, wobei auch Zahlungen des NPO-Fonds als Einnahmen zählen.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen des vergangenen Jahres (die Obergrenze hierfür wurde auf 35.000 Euro heruntergesetzt). Die Maximalförderung liegt bei insgesamt 200.000 Euro.

Der NPO-Fonds hat bereits mehr als 52.000 Anträge über ein Volumen von rund 755 Mio. Euro ausgezahlt.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im vierten Quartal 2021 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können seit 21. Februar bis 30. April 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Wieder werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %.

Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds von der Regierung bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.

Im Cluster 2 von Horizon Europe hat nun die zweite Ausschreibungsrunde gestartet. Die Ausschreibungen zu den drei Destinationen Democracy and Governance, Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries sowie Social and Economic Transformations haben Deadline am 20. April, 17 Uhr (Brüssel Zeit).

Schauen Sie sich gerne die oben verlinkten Ausschreibungen an und überlegen Sie, ob es hier für Sie interessante Möglichkeiten zur Einreichung oder Beteiligung gibt. Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE finden Sie auch hier.

Die „Nationale Kontaktstelle“ der FFG für die Cluster 2-Ausschreibungen steht Ihnen mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Verfügung und Sie können Kay Felder und Michalis Tzatzanis jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Koordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an.

Auf Grund der Osterferien müssten Sie Ihre Anträge für etwaige Checks spätestens im Zeitraum der letzten März-Woche und der ersten April-Woche an die FFG übermitteln. Am besten vereinbaren Sie bereits jetzt einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Im vergangenen Dezember haben wir rund 500 Führungskräfte aus Nonprofit-Organisationen (NPOs) eingeladen, in einer „Blitzumfrage“ Ihre Einschätzung nach dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Corona bedingten Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs bekannt zu geben. 121 Personen sind idZ von 13. – 22. Dezember der Einladung gefolgt. Hier die Ergebnisse (weitere 23 Antworten sind über unsere Webseite dazu gekommen und hier nicht enthalten):

Bedarf an weiteren Corona Unterstützungsleistungen für NPOs

Interessant sind auch die Antworten auf die (offene) Frage (C.3), welche sonstigen Unterstützungsleistungen sich die Kolleg*innen von der Regierung für Ihre Organisation wünschen?

Wiederholt kommt hier die Forderung nach:

  • rechtzeitigen Informationen, mehr Planungssicherheit,
  • schnellerer finanzieller Hilfe nach krisenbedingten Ausfällen,
  • einer Ausweitung der Hilfe auf Personalkosten und Sozialabgaben, jedenfalls: weiterhin die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit,
  • dem Abgehen vom strengen Zufluss-/Abflussprinzip, so dass Verzerrungen durch periodenfremde Erträge / Aufwände vermieden werden,
  • der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem NPO-Fonds, auch wenn in Teilbetrieben höhere Umsätze (aber kein Überschuss) erzielt wurden,
  • verbesserten, österreichweit einheitlichen Förderbedingungen, z.B. auch für Digitalisierung,
  • vermehrten Basisförderungen und weniger Projektförderungen,
  • u.v.m.

Ein*e Kolleg*in meint auch, so wie bisher sei es schon in Ordnung.

Ein*e andere*r wünscht der Regierung eine ruhigere Hand und den Mut zur Längerfristigkeit und wieder ein*e andere*r Weisheit, Mut und viel Gerechtigkeit.

Dem haben wir nichts hinzuzufügen und wünschen Ihnen und uns ein erfolgreiches Jahr 2022!

Die Regierung hat kürzlich eine Neuauflage des NPO Fonds für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022 angekündigt. Über die Details wird derzeit verhandelt. Einige Eckpunkte sind aber bereits bekannt.

Bei einer Videokonferenz mit Mitgliedern des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben Vertreter des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) am Montag erste Eckpunkte des Richtlinienentwurfs für die Fortsetzung des NPO Unterstützungsfonds im 4. Quartal 2021 bekannt gegeben.

Demnach soll die bisherige Förderlogik der Unterstützungsleistungen weitgehend beibehalten werden, weil so auch eine gewisse Wiedererkennbarkeit und Einfachheit bei der Antragstellung und Abwicklung gegeben ist.

Gegenüber den bisherigen Förderphasen – die letzte endete mit 30. Juni 2021 – wird es aber auch einige Änderungen geben, um den inzwischen veränderten Rahmenbedingungen auch der NPOs Rechnung zu tragen:

  1. Analog zu den Unterstützungsleistungen für Wirtschaftsunternehmen sollen nur NPOs anspruchsberechtigt sein, deren Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 eine gewisse Mindesthöhe erreicht. Bei den Profit-Unternehmen sind es 40 %, bei den NPOs werden es voraussichtlich 10 % sein (die NPO Vertreter*innen argumentieren hier damit, dass der reale Einnahmenausfall durch die zuletzt deutlich gestiegene Inflation tatsächlich sehr viel höher ist und fordern eine niedrigere „Einstiegshürde“).
  2. Nur noch maximal 90 Prozent des Einnahmenentgangs soll in Form eines Fixkostenersatzes abgegolten werden. Die selbe Förderobergrenze soll für die Summe aus förderfähigen Fixkosten plus einem Struktursicherungsbeitrag iHv 10 Prozent (der förderfähigen Kosten) gelten.
  3. Anspruchsberechtigt sollen nicht mehr wie bisher nur NPOs sein, die vor dem 10. März 2020 schon bestanden, sondern auch solche, die zwischen 1. Oktober 2019 und 30. August 2021 gegründet wurden. Bei ihnen soll die maximale Förderung mit 12.000 Euro gedeckelt werden.

Keine Hoffnung wollten die Vertreter des BMKÖS den Teilnehmenden an der Videokonferenz machen, dass seit Einführung des NPO Unterstützungsfonds wiederholt vorgebrachte Forderungen der NPOs dieses Mal Gehör finden würden: so sollen Verzerrungen auf der Einnahmenseite durch z.B. Vorauszahlungen von Förderungen ebenso wenig berücksichtigt werden, wie geringere Einnahmen eines Teilbetriebs, die in einem anderen Teilbetrieb durch höhere Einnahmen kompensiert werden (Zufluss-/Abflussprinzip).

Auch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsförderung ist für NPOs, die aus der Sicht des AMS „nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen“, also keine Leistungen gegen Entgelt erbringen, seit Oktober 2020 grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit der Möglichkeit Anträge für das 4. Quartal 2021 zu stellen, ist voraussichtlich nicht vor Februar 2022 zu rechnen.

Um ein besseres Bild von dem zu erwartenden Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs zu bekommen, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT eine „Blitz-Umfrage“ gestartet, bei der die Verantwortlichen von NPOs angeben können, ob Sie mit einem Corona bedingten Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 rechnen und was die Gründe dafür sind.