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Zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten an Lösungen für die sozialen und ökologischen Herausforderungen der Gegenwart. In Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen können sie die Wissensbasis ihrer Arbeit verbessern und ihr Handeln reflektieren. Die Praxisnähe ermöglicht der Wissenschaft umgekehrt mehr Wirksamkeit und Relevanz. Eine neue Online-Plattform bringt NGOs, Forscher:innen und Expert:innen für Forschungsförderungen zusammen.

Im Forschungsförderprogramm „Horizon Europe“ sollen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Praxis gestärkt werden. Für geförderte Forschungsprojekte werden für NGOs bis zu 100 % der Kosten übernommen. Auf der neuen Online-Plattform der Horizon Europe Community Österreich finden Registrierte Unterstützung bei der Antragsstellung, Kooperationspartner:innen für Forschungsideen und ein breites Forum zum Austausch und Netzwerken. Die Plattform wird durch die FFG betrieben, der nationalen Koordinationsstelle für Horizon Europe.

Informationen über aktuelle Schwerpunkte und neue Ausschreibungsthemen im Förderprogramm werden in einer Veranstaltungsreihe von 14. bis 21. September online präsentiert. Zwischen den Präsentationen gibt es Möglichkeiten zur 1:1 Vernetzung mit anderen Interessierten und Expert:innen. Die Anmeldung zur Veranstaltungsreihe erfolgt über die neue Online-Plattform: Sie können dort Ihr persönliches Profil erstellen und sich zu den Programmteilen anmelden, die für Sie am interessantesten sind. Nach der Anmeldung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich mit anderen Community Mitgliedern zu vernetzen und auszutauschen.

Horizon Europe: Forschungsförderung der EU

Horizon Europe ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission, es soll zur Lösung der großen Probleme unserer Zeit beitragen. Die für NGOs relevante 2. Säule des Programms trägt den Titel „Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und bildet in finanzieller Hinsicht das Herzstück des EU-Rahmenprogrammes. 52,7 Mrd. Euro an Fördermitteln stehen von 2021-2027 zur Verfügung.

Gefördert werden nur Projekte, bei denen mehrere Einrichtungen aus verschiedenen Mitgliedsländern zusammenarbeiten. Meist werden hier wissenschaftliche Einrichtungen mit einer oder mehreren gemeinnützigen Organisationen kooperieren. Jene Organisation, die über die meiste Erfahrung mit diesen Programmen verfügt, tritt als Ansprechpartnerin (Lead) gegenüber der EU auf und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Partner:innen.

 

Weiterführende Informationen:

Überblick über die Prinzipien von Horizon Europe

Überblick zu den Inhalten der Veranstaltungsreihe von 17. bis 21. September
„Join Your Community! Neue Schwerpunkte in Horizon Europe“

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden und die Installation einer klimafreundlichen Heizung für gemeinnützige Einrichtungen, die zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen.

Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen; beispielsweise Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.

Finanziert wird diese Förderung des Klimaministeriums den Angaben zufolge aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP). Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro zur Verfügung.

Horizon Europe, ein Forschungsförderungsprogramm der EU, hat im Rahmen des „Spring Updates“ drei neue Ausschreibungen für den Themen-Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ veröffentlicht. Projekte dazu können bis 21. September eingereicht werden.

  1. Democracy and Governance
    2022 Call „Reshaping Democracies II“
    HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01
  2. Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries
    2022 Call „R&I on cultural heritage and CCIs II“
    HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-02-01
  3. Social and Economic Transformations
    2022 Call „A sustainable future for Europe II“
    HORIZON-CL2-2022-TRANSFORMATIONS-02-01

Alle Details, die genauen Fristen und die Möglichkeit zur Einreichung zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem „Funding & tender opportunities“-Portal der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE und die Teilnahmemöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen finden Sie auch hier auf der IGO Homepage.

Ein umfangreiches Beratungsangebot zu den Cluster 2 Ausschreibungen erhalten Sie  über die „Nationale Kontaktstelle Cluster 2“ der FFG. Sie können die zuständigen Personen, Kay Felder und Michalis Tzatzanis, jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Projektkoordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Wer Anschluss an die HORIZON Europe Community sucht, bekommt dazu bei der Veranstaltungsreihe Join Your Community! Neue Schwerpunkte in Horizon Europe ab 14. September Gelegenheit.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im ersten Quartal 2022 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können ab 4. Juli bis 31. Oktober 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Für das 1. Quartal 2022 werden in bekannter Weise Fixkosten wie etwa Mieten und Betriebskosten gefördert und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenentfalls. Als Vergleichsbasis dient dabei ein Viertel der Jahreseinnahmen 2021, wobei auch Zahlungen des NPO-Fonds als Einnahmen zählen.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen des vergangenen Jahres (die Obergrenze hierfür wurde auf 35.000 Euro heruntergesetzt). Die Maximalförderung liegt bei insgesamt 200.000 Euro.

Der NPO-Fonds hat bereits mehr als 52.000 Anträge über ein Volumen von rund 755 Mio. Euro ausgezahlt.

Auch das vergangene Jahr war stark von der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft geprägt, was nicht zuletzt auch viele soziale Institutionen und Organisationen deutlich zu spüren bekamen. Aus diesem Grund ist es für die UniCredit Bank Austria in diesem Jahr besonders wichtig, gemeinnützige und soziale Initiativen aus ganz Österreich zu unterstützen. Der Bank Austria Sozialpreis wird daher bereits zum 13. Mal auf Bundesebene sowie zum zehnten Mal in allen Bundesländern vergeben.

Die vielen Einreichungen der letzten Jahre zeigen die große Bandbreite und die enorme Kraft und Bedeutung des sozialen Engagements in Österreich. Diese vorbildliche Arbeit will die Bank Austria tatkräftig unterstützen. Alle Initiativen, Vereine und Organisationen, die mehrheitlich in den Bereichen „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ sowie „Unterstützung von Frauen“ engagiert sind, können sich im Rahmen des Bank Austria Sozialpreises der Öffentlichkeit präsentieren und Preisgeld zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit gewinnen.

Der Bank Austria Sozialpreis 2022 ist pro Bundesland mit 10.000 Euro dotiert: Der erste Platz erhält 6.000 Euro, der zweite 3.000 Euro und der dritte 1.000 Euro.

Bewerbungsfrist beginnt am 6. April

Sie können Ihre Bewerbung von 6. April bis inklusive 9. Mai 2022 einreichen. Eine regionale Jury wählt in jedem Bundesland drei Projekte aus. Im nächsten Schritt entscheidet auf der Website sozialpreis.bankaustria.at die Öffentlichkeit per Online-Voting über die Preisträger in jedem Bundesland.

Die Bank Austria lädt Sie herzlich ein, sich mit einem Projekt mit Fokus auf „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ und/oder „Unterstützung von Frauen“ für den Bank Austria Sozialpreis im jeweiligen Bundesland 2022 zu bewerben.

Alle Informationen über Ausschreibungskriterien, Bewerbungsmodalitäten und die ExpertInnen-Jury finden Sie unter sozialpreis.bankaustria.at.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im vierten Quartal 2021 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können seit 21. Februar bis 30. April 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Wieder werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %.

Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds von der Regierung bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.

Im Cluster 2 von Horizon Europe hat nun die zweite Ausschreibungsrunde gestartet. Die Ausschreibungen zu den drei Destinationen Democracy and Governance, Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries sowie Social and Economic Transformations haben Deadline am 20. April, 17 Uhr (Brüssel Zeit).

Schauen Sie sich gerne die oben verlinkten Ausschreibungen an und überlegen Sie, ob es hier für Sie interessante Möglichkeiten zur Einreichung oder Beteiligung gibt. Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE finden Sie auch hier.

Die „Nationale Kontaktstelle“ der FFG für die Cluster 2-Ausschreibungen steht Ihnen mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Verfügung und Sie können Kay Felder und Michalis Tzatzanis jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Koordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an.

Auf Grund der Osterferien müssten Sie Ihre Anträge für etwaige Checks spätestens im Zeitraum der letzten März-Woche und der ersten April-Woche an die FFG übermitteln. Am besten vereinbaren Sie bereits jetzt einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Im vergangenen Dezember haben wir rund 500 Führungskräfte aus Nonprofit-Organisationen (NPOs) eingeladen, in einer „Blitzumfrage“ Ihre Einschätzung nach dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Corona bedingten Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs bekannt zu geben. 121 Personen sind idZ von 13. – 22. Dezember der Einladung gefolgt. Hier die Ergebnisse (weitere 23 Antworten sind über unsere Webseite dazu gekommen und hier nicht enthalten):

Bedarf an weiteren Corona Unterstützungsleistungen für NPOs

Interessant sind auch die Antworten auf die (offene) Frage (C.3), welche sonstigen Unterstützungsleistungen sich die Kolleg*innen von der Regierung für Ihre Organisation wünschen?

Wiederholt kommt hier die Forderung nach:

  • rechtzeitigen Informationen, mehr Planungssicherheit,
  • schnellerer finanzieller Hilfe nach krisenbedingten Ausfällen,
  • einer Ausweitung der Hilfe auf Personalkosten und Sozialabgaben, jedenfalls: weiterhin die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit,
  • dem Abgehen vom strengen Zufluss-/Abflussprinzip, so dass Verzerrungen durch periodenfremde Erträge / Aufwände vermieden werden,
  • der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem NPO-Fonds, auch wenn in Teilbetrieben höhere Umsätze (aber kein Überschuss) erzielt wurden,
  • verbesserten, österreichweit einheitlichen Förderbedingungen, z.B. auch für Digitalisierung,
  • vermehrten Basisförderungen und weniger Projektförderungen,
  • u.v.m.

Ein*e Kolleg*in meint auch, so wie bisher sei es schon in Ordnung.

Ein*e andere*r wünscht der Regierung eine ruhigere Hand und den Mut zur Längerfristigkeit und wieder ein*e andere*r Weisheit, Mut und viel Gerechtigkeit.

Dem haben wir nichts hinzuzufügen und wünschen Ihnen und uns ein erfolgreiches Jahr 2022!

Die Regierung hat kürzlich eine Neuauflage des NPO Fonds für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022 angekündigt. Über die Details wird derzeit verhandelt. Einige Eckpunkte sind aber bereits bekannt.

Bei einer Videokonferenz mit Mitgliedern des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben Vertreter des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) am Montag erste Eckpunkte des Richtlinienentwurfs für die Fortsetzung des NPO Unterstützungsfonds im 4. Quartal 2021 bekannt gegeben.

Demnach soll die bisherige Förderlogik der Unterstützungsleistungen weitgehend beibehalten werden, weil so auch eine gewisse Wiedererkennbarkeit und Einfachheit bei der Antragstellung und Abwicklung gegeben ist.

Gegenüber den bisherigen Förderphasen – die letzte endete mit 30. Juni 2021 – wird es aber auch einige Änderungen geben, um den inzwischen veränderten Rahmenbedingungen auch der NPOs Rechnung zu tragen:

  1. Analog zu den Unterstützungsleistungen für Wirtschaftsunternehmen sollen nur NPOs anspruchsberechtigt sein, deren Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 eine gewisse Mindesthöhe erreicht. Bei den Profit-Unternehmen sind es 40 %, bei den NPOs werden es voraussichtlich 10 % sein (die NPO Vertreter*innen argumentieren hier damit, dass der reale Einnahmenausfall durch die zuletzt deutlich gestiegene Inflation tatsächlich sehr viel höher ist und fordern eine niedrigere „Einstiegshürde“).
  2. Nur noch maximal 90 Prozent des Einnahmenentgangs soll in Form eines Fixkostenersatzes abgegolten werden. Die selbe Förderobergrenze soll für die Summe aus förderfähigen Fixkosten plus einem Struktursicherungsbeitrag iHv 10 Prozent (der förderfähigen Kosten) gelten.
  3. Anspruchsberechtigt sollen nicht mehr wie bisher nur NPOs sein, die vor dem 10. März 2020 schon bestanden, sondern auch solche, die zwischen 1. Oktober 2019 und 30. August 2021 gegründet wurden. Bei ihnen soll die maximale Förderung mit 12.000 Euro gedeckelt werden.

Keine Hoffnung wollten die Vertreter des BMKÖS den Teilnehmenden an der Videokonferenz machen, dass seit Einführung des NPO Unterstützungsfonds wiederholt vorgebrachte Forderungen der NPOs dieses Mal Gehör finden würden: so sollen Verzerrungen auf der Einnahmenseite durch z.B. Vorauszahlungen von Förderungen ebenso wenig berücksichtigt werden, wie geringere Einnahmen eines Teilbetriebs, die in einem anderen Teilbetrieb durch höhere Einnahmen kompensiert werden (Zufluss-/Abflussprinzip).

Auch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsförderung ist für NPOs, die aus der Sicht des AMS „nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen“, also keine Leistungen gegen Entgelt erbringen, seit Oktober 2020 grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit der Möglichkeit Anträge für das 4. Quartal 2021 zu stellen, ist voraussichtlich nicht vor Februar 2022 zu rechnen.

Um ein besseres Bild von dem zu erwartenden Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs zu bekommen, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT eine „Blitz-Umfrage“ gestartet, bei der die Verantwortlichen von NPOs angeben können, ob Sie mit einem Corona bedingten Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 rechnen und was die Gründe dafür sind.

Der NPO Unterstützungsfonds der Regierung hat bereits mehr als 40.000 gemeinnützigen Organisationen durch die Krise geholfen. Kürzlich wurde bei einer gemeinsamen Videokonferenz von npoAustria, WU Wien und IGO erstmals Bilanz gezogen. Zu der angekündigten Neuauflage des NPO Fonds wurden erste Details bekannt.

An der Videokonferenz am 22.11. nahmen rund 125 interessierte Personen aus dem NPO Sektor teil. Unter der Moderation von IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl berichtete Univ. Prof. Michael Meyer vom Institut für Non-Profit Management der WU Wien zunächst darüber, was über die Auswirkungen der Covid Krise auf den NPO Sektor bisher bekannt ist.

Im Anschluss daran zogen Stefan Imhof vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und Anna Kanduth vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) eine vorläufige Bilanz über die Inanspruchnahme der Leistungen des NPO Unterstützungsfonds seit seiner Einrichtung zur Jahresmitte 2020:

211122 IGO NPO-Unterstützungsfonds Webinar

Weitere, ausführliche Informationen darüber sind auf der Webseite https://npo-fonds.at/ zu finden.

Nachdem tags zuvor bekannt geworden war, dass es angesichts des am selben Tag in Kraft getretenen neuerlichen (4.) Lockdowns weitere Hilfen auch an NPOs im Ausmaß von 125 Mio. Euro geben wird, war das Interesse der Teilnehmer*innen groß, mehr darüber zu erfahren:

Den Wortmeldungen der Vertreter*innen aus dem BMKÖS zufolge ist in der Regierung bereits eine Neuauflage des NPO Fonds für die beiden Beobachtungszeiträume 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 vereinbart. Eine Antragstellung wird voraussichtlich erstmals im Februar 2022 möglich sein. Zwar soll dabei so weit wie möglich die bisherige Förderungs- und Antragslogik beibehalten werden, anders als bisher soll aber eine Förderung – so wie bei den Wirtschaftsunternehmen – erst ab einer bestimmten Höhe des erlittenen Einnahmenentfalls möglich sein. Bei den Unternehmen sind das derzeit 40 Prozent, welcher Prozentsatz das bei den NPOs sein soll, steht noch nicht fest.