Beiträge

Die Europäische Kommission hat neue Ausschreibungen zur Forschungsförderung im Rahmen des Horizon Europe Programms veröffentlicht. Stakeholder und Interessierte an den Horizon Europe Missionen sind zum ersten „European Mission Forum“ eingeladen. Die FFG unterstützt am Horizon Europe Programm Interessierte außerdem mit einem Infopaket „Basiswissen“.

Neue Calls für Cluster 2: Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Für gemeinnützige Organisationen ist besonders Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ des Horizon Europe Programms zu Forschungsförderung interessant. Die Europäische Kommission hat vor kurzem neue Ausschreibungen für Fördermöglichkeiten veröffentlicht.

Aktuelle Horizon Europe Auschreibungen nach Themenbereichen
(inkl. Verlinkung zum Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission)

Innovative Research on Democracy & Governance

Innovative Research on the European Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries

Innovative Research on Social and Economic Transformations

Auch für andere Cluster wurden neue Calls veröffentlicht. Diese sind auf der Seite der FFG (überwiegend auf Deutsch) oder im Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission (auf Englisch) zu finden.

 

Erstes European Mission Forum EMiF: „Making Missions Work“

Das European Mission Forum, organisiert von TRAMI, bringt Stakeholder und Akteure der Horizon Europe Missionen zusammen. Hier gibt es Gelegenheit dazu, sich über Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Forschungs- und Innovationsmissionen auszutauschen und neue Netzwerke zu knüpfen. Zudem wird das neue „European Mission Network EMiN“ vorgestellt.

Eingeladen sind:

  • Staatliche Akteure
  • Zivilgesellschaft und gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen und Wirtschaft
  • Forschung und Innovation

 

Neueinsteiger: Infopaket „Basiswissen“ der FFG

Horizon Europe bildet den Kern der europäischen Forschungsförderung und ist mit einem Budget von rund 95,5 Milliarden Euro das weltweit größte öffentliche Förderprogramm für Forschung und Innovation.

Für Neueinsteiger:innen kann das Programm mit seinem großen Umfang und seiner komplexen Gliederung mitunter abschreckend wirken. Die FFG hat deshalb für Interessierte einsteigerfreundliche Informationen gesammelt und mit weiterführenden Links verbunden.

 

 

Das neue Arbeitsprogramm 2023/24 für das CERV ist öffentlich und erste Ausschreibungen (Calls) finden sich bereits online. Zur besseren Planbarkeit für Antragsstellende hat die Europäische Kommission zudem eine Liste der voraussichtlichen Calls veröffentlicht.

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – kurz CERV) setzt sich den Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union zum Ziel. Für das neue Arbeitsprogramm 2023/24 steht ein Gesamtbudget von 408 Mio  Euro zur Verfügung, das sich auf vier Programmbereiche verteilt:

  • Werte der Union
  • Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Aktionsbereich Daphne (Gewaltprävention & Opferschutz)

Die EU-Kommission hat darüber hinaus eine Vorausschau für im neuen Arbeitsprogramm geplante Calls veröffentlicht („indikative Planung CERV Calls 2023/34„).

Generell finden Sie Informationen zu den Ausschreibungen und Fördervoraussetzungen des CERV im „Funding & Tender Opportunities“ Portal (FTOP) der EU. Es wird empfohlen vor Antragsstellung auch das gesamte jeweils verlinkte „call document“ mit Detailinformationen zur Ausschreibung durchzulesen. Alle Ausschreibungen stehen aktuell ausschließlich auf Englisch zur Verfügung.

Bereits veröffentlichte Calls des CERV Arbeitsprogramms 2023/24
  • Förderung der Gleichstellung; Kampf gegen Rassismus, Fremdenhass und andere Diskriminierungen (Call im FTOP)
  • Verhinderung und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder (Vergabe von Fördermittel an Drittorganisationen der Zivilgesellschaft) (Call im FTOP)
erwartete CERV-Calls im Dezember
  • Städtenetzwerke
  • Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Charta für Grundrechte
erwartete CERV-Calls im Januar
  • Städtepartnerschaften
  • Erinnerungskultur
erwarteter CERV-Calls im März
  • Beteiligung und Teilhabe von Bürger:innen
Nationale Kontaktstelle für das CERV-Programm

Laufend aktualisierte Informationen zu aktuellen Aufrufen, geplanten Informationsveranstaltungen sowie zu den bisherigen Projekten im CERV-Programm finden Sie auch auf der Website der österreichischen Kontaktstelle für das CERV: www.cerv.at

 

Mit dem „Rule of Law Report 2023“ lädt die europäische Kommission alle, die sich mit Themen der Rechtsstaatlichkeit beschäftigen, ein, ihr Wissen und ihre Perspektive beizutragen. Mit dem jährlichen Bericht möchte die Kommission Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene und nationalstaatlich fördern und wahren.

 

Der Bericht über die Rechtstaatlichkeit steht im Mittelpunkt des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Er dient der Analyse und Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und der Nationalstaaten. Der Bericht ist dabei ein präventives Instrument zur Vertiefung des multilateralen Dialogs und der gemeinsamen Sensibilisierung für Fragen der Rechtsstaatlichkeit und erscheint seit 2020 jährlich.

Die Themen für den „Rule of Law Report“ sind in vier Säulen aufgeteilt
  • Justizsystem
  • Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
  • Medienfreiheit und Medienpluralismus
  • Institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

 

Einladung zur Beteiligung für Organisationen mit Expertise zu Rechtsstaatlichkeit

Eingeladen sich am kommenden „Rule of Law Report“ zu beteiligen, sind alle Organisationen, die sich näher mit diesen Themen der Rechtsstaatlichkei befassen, wie NGOs, Netzwerke, Vereinigungen und Verbände. Die Beiträge sollen sich auf wesentliche Entwicklungen sowohl im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen als auch dessen Umsetzung in die Praxis konzentrieren. Relevante Informationen betreffen Herausforderungen, aktuelle Initiativen, positive Entwicklungen oder Best Practice Beispiele.  Sie sind eingeladen, sich in der Befragung auf die Bereiche zu konzentrieren, die sich auf ihren Arbeitsbereich beziehen und das Fachwissen Ihrer Organisation. Vorhandene Berichte, Erklärungen, Gesetze oder andere Dokumente können ebenso eingebracht oder mit einem Link referenziert werden. Die Befragung ist nur auf Englisch verfügbar, Beiträge können aber in allen EU Sprachen eingebracht werden (direkt zur Befragung).

Deadline für die Beteiligung ist der 20. Jänner 2023.

Bei der Vorbereitung des „Rule of Law Report“ stützt sich die EU-Kommission auf vielfältige Quellen, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten, Länderbesuche und Beiträgen von Expert:innen, Nicht-Regierungsorganisationen und Betroffenen. Für den kommenden Report wurde die Möglichkeit sich einzubringen vereinfacht und allen Engagierten offengestellt.

 

Weiterführende Informationen:

IGO Beitrag zum Rule of Law Report 2023

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

 

Das Europäische Parlament hat bereits im Februar zwei Vorschläge verabschiedet, wie die Arbeit von europaweit agierenden, gemeinnützigen Organisationen vereinfacht werden kann („Ein Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen“).

Die Europäische Kommission hat das Thema aufgenommen und lädt zur öffentlichen Beteiligung ein. Bis zum 28.10.22 kann die eigene Situation und der Veränderungsbedarf in einem ausführlichen Fragebogen (unter „Konsultation“) dargestellt werden. Zusätzliche werden allgemeine Statements zur Initiative (unter „Sondierung“) gesammelt.
HIER direkt mitreden.

Eine wertvolle Informationsressource für Gemeinnützige, die grenzüberschreitend arbeiten, ist auch diese vergleichende Studie der verschiedenen Rechtsrahmen für Vereine in Europa, wo sowohl die Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten übersichtlich aufbereitet, als auch die Merkmale der Rechtsrahmen vergleichend dargestellt werden.

Von der Kommission wurden drei Möglichkeiten zur Anerkennung grenzüberschreitender Tätigkeiten von gemeinnützigen Organisationen identifiziert:

  1. Neue Rechtsform für europaweit agierende Vereine (diese kann entweder auf EU-Ebene umgesetzt werden oder in den einzelnen Nationalstaaten)
  2. Harmonisierung der Mindeststandards für gemeinnützige Organisationen in den Nationalstaaten
  3. EU Informationskampagne

Generell befürwortet die IGO, gemeinsam mit unserem Partner, dem European Civic Forum, die Erleichterung EU-weiter Operationen von Gemeinnützigen, insbesondere die Möglichkeiten 1 und 2.

Bei Einführung einer neuen Rechtsform für cross-nationaltätige Organisationen sollte auf die vielfältigen bestehenden Organisationsformen im gemeinnützigen Bereich Rücksicht genommen werden. Wichtig ist auch, dass die Registrierung als Europäischer Verein keine ausufernden bürokratischen Hürden und Berichtspflichten mit sich bringt, die besonders kleine Organisationen benachteiligen würden.

Eine mögliche Harmonisierung nationaler Standards muss die Diversität der aktuellen Rechtslage und deren praktischer Anwendung in den Mitgliedsstaaten berücksichtigen, sowie die Vielfalt an Organisationsformen im gemeinnützigen Sektor. Die EU-weite Mobilität gemeinnütziger Organisationen könnte auf diesem Weg erleichtert bzw. ermöglicht werden. Sie könnte auch ein Anlass sein, um Gleichberechtigung zwischen Organisationen und Menschen verschiedener Nationalstaaten zu fördern (z.B. in Bezug auf Spenden). Auch die Gefahr des Missbrauchs (z.B.  Geldwäsche) sollte in diesem Kontext beachtet werden. Gleichzeitig sollte der Schutz davor den Regeln der Verhältnismäßigkeit folgen.

Die Zivilgesellschaft einiger europäischer Mitgliedsstaaten steht unter Druck. Mindeststandards könnten hier Bürger:innen mehr Handlungsmöglichkeiten ermöglichen. Gleichzeitig sollten sie nicht dazu führen, dass die Standards anderer Länder heruntergesetzt werden.

 

Weiterführende Informationen:

Beteiligungsmöglichkeit der Europäischen Kommission (Teilnahmeempehlung!) – deutsch

Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen des Europäischen Parlaments – deutsch
Kurzfassung – englisch

Studie zum Nutzen der Umsetzung des Statuts – englisch

Vergleichende Analyse der verschiedenen Rechtsrahmen von Vereinen in Europa – englisch

Fragebogen der Civil Society Europe zur Betroffenheit vom Thema (auch gut geeignet zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragenbogens der Kommission) – englisch

Zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten an Lösungen für die sozialen und ökologischen Herausforderungen der Gegenwart. In Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen können sie die Wissensbasis ihrer Arbeit verbessern und ihr Handeln reflektieren. Die Praxisnähe ermöglicht der Wissenschaft umgekehrt mehr Wirksamkeit und Relevanz. Eine neue Online-Plattform bringt NGOs, Forscher:innen und Expert:innen für Forschungsförderungen zusammen.

Im Forschungsförderprogramm „Horizon Europe“ sollen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Praxis gestärkt werden. Für geförderte Forschungsprojekte werden für NGOs bis zu 100 % der Kosten übernommen. Auf der neuen Online-Plattform der Horizon Europe Community Österreich finden Registrierte Unterstützung bei der Antragsstellung, Kooperationspartner:innen für Forschungsideen und ein breites Forum zum Austausch und Netzwerken. Die Plattform wird durch die FFG betrieben, der nationalen Koordinationsstelle für Horizon Europe.

Informationen über aktuelle Schwerpunkte und neue Ausschreibungsthemen im Förderprogramm werden in einer Veranstaltungsreihe von 14. bis 21. September online präsentiert. Zwischen den Präsentationen gibt es Möglichkeiten zur 1:1 Vernetzung mit anderen Interessierten und Expert:innen. Die Anmeldung zur Veranstaltungsreihe erfolgt über die neue Online-Plattform: Sie können dort Ihr persönliches Profil erstellen und sich zu den Programmteilen anmelden, die für Sie am interessantesten sind. Nach der Anmeldung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich mit anderen Community Mitgliedern zu vernetzen und auszutauschen.

Horizon Europe: Forschungsförderung der EU

Horizon Europe ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission, es soll zur Lösung der großen Probleme unserer Zeit beitragen. Die für NGOs relevante 2. Säule des Programms trägt den Titel „Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und bildet in finanzieller Hinsicht das Herzstück des EU-Rahmenprogrammes. 52,7 Mrd. Euro an Fördermitteln stehen von 2021-2027 zur Verfügung.

Gefördert werden nur Projekte, bei denen mehrere Einrichtungen aus verschiedenen Mitgliedsländern zusammenarbeiten. Meist werden hier wissenschaftliche Einrichtungen mit einer oder mehreren gemeinnützigen Organisationen kooperieren. Jene Organisation, die über die meiste Erfahrung mit diesen Programmen verfügt, tritt als Ansprechpartnerin (Lead) gegenüber der EU auf und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Partner:innen.

 

Weiterführende Informationen:

Überblick über die Prinzipien von Horizon Europe

Überblick zu den Inhalten der Veranstaltungsreihe von 17. bis 21. September
„Join Your Community! Neue Schwerpunkte in Horizon Europe“

Die Europäische Kommission hat den dritten jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit 2022 veröffentlicht. Darin wird ein Überblick über die Entwicklungen in der EU gegeben, sowie in den 27 Länderkapiteln die Situation in den einzelnen Mitgliedsländern analysiert und spezifische Empfehlungen gegeben.

Behandelt werden besonders die vier Bereiche Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Gewaltenteilung. Die IGO hat in den Bericht ihre Expertise zur Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Qualität und Inklusivität der Gesetzgebungsverfahren in Österreich eingebracht.

Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung

Bürger:innen sowie Stakeholder werden über das „parlamentarische Konsultationsverfahren“ zu allen Gesetzentwürfen konsultiert, die im Parlament erörtert werden und die Antworten sind der Öffentlichkeit zugänglich. Bei vorparlamentarischen Konsultationsprozessen gibt es nach wie vor Herausforderungen. Konsultationszeiträume sind in der Praxis oft zu kurz und die Einbeziehung der Interessenträger ist zum Teil rein formalistisch.

Die Arbeiten zur Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die Partizipation der Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden fortgesetzt, wobei ein Handbuch im dritten Quartal 2022 veröffentlicht werden soll.

Der spezifische Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, der unter starker Beteiligung der Interessenträger eingerichtet worden war, wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum ersten Quartal 2022. Bis März 2022 wurden über 700 Mio. EUR durch rund 47 000 Auszahlungen verteilt.

Darüber hinaus berichtet die Zivilgesellschaft über positive Initiativen der Regierung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung, auch wenn dies nicht in allen Politikbereichen einheitlich ist. Auf Basis einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag hat die Regierung im Frühjahr 2022 eine beratende Arbeitsgruppe zu Spenden für Organisationen der Zivilgesellschaft reaktiviert, die seit 2017 nicht mehr zusammengetreten war. Die Interessenträger sind insbesondere der Ansicht, dass die Steuerbefreiung auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, bürgerliche und politische Rechte, Demokratie, Transparenz und Erwachsenenbildung ausgeweitet werden sollte.

 

Weiterführende Informationen:

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich (deutsch)

Presseinformationen zum Rule of Law Report 2022 (englisch)

Hintergründe und Methode (englisch)

 

Horizon Europe, ein Forschungsförderungsprogramm der EU, hat im Rahmen des „Spring Updates“ drei neue Ausschreibungen für den Themen-Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ veröffentlicht. Projekte dazu können bis 21. September eingereicht werden.

  1. Democracy and Governance
    2022 Call „Reshaping Democracies II“
    HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01
  2. Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries
    2022 Call „R&I on cultural heritage and CCIs II“
    HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-02-01
  3. Social and Economic Transformations
    2022 Call „A sustainable future for Europe II“
    HORIZON-CL2-2022-TRANSFORMATIONS-02-01

Alle Details, die genauen Fristen und die Möglichkeit zur Einreichung zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem „Funding & tender opportunities“-Portal der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE und die Teilnahmemöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen finden Sie auch hier auf der IGO Homepage.

Ein umfangreiches Beratungsangebot zu den Cluster 2 Ausschreibungen erhalten Sie  über die „Nationale Kontaktstelle Cluster 2“ der FFG. Sie können die zuständigen Personen, Kay Felder und Michalis Tzatzanis, jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Projektkoordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Wer Anschluss an die HORIZON Europe Community sucht, bekommt dazu bei der Veranstaltungsreihe Join Your Community! Neue Schwerpunkte in Horizon Europe ab 14. September Gelegenheit.

Im Cluster 2 von Horizon Europe hat nun die zweite Ausschreibungsrunde gestartet. Die Ausschreibungen zu den drei Destinationen Democracy and Governance, Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries sowie Social and Economic Transformations haben Deadline am 20. April, 17 Uhr (Brüssel Zeit).

Schauen Sie sich gerne die oben verlinkten Ausschreibungen an und überlegen Sie, ob es hier für Sie interessante Möglichkeiten zur Einreichung oder Beteiligung gibt. Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE finden Sie auch hier.

Die „Nationale Kontaktstelle“ der FFG für die Cluster 2-Ausschreibungen steht Ihnen mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Verfügung und Sie können Kay Felder und Michalis Tzatzanis jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Koordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an.

Auf Grund der Osterferien müssten Sie Ihre Anträge für etwaige Checks spätestens im Zeitraum der letzten März-Woche und der ersten April-Woche an die FFG übermitteln. Am besten vereinbaren Sie bereits jetzt einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – kurz CERV) setzt sich den Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union zum Ziel. Dafür steht in der Förderperiode 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget von 1,55 Milliarden Euro zur Verfügung, das sich auf 4 Programmbereiche verteilt:

  • Werte der Union
  • Gleichstellung, Rechte und Gleichstellung der Geschlechter
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Daphne (Aktionsbereich zur Bekämpfung von Gewalt)

Neu ist eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Derzeit sind einige Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen („Calls“) offen bzw. in der Phase der Ankündigung. Nähere Informationen sind auf dem Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) der Europäischen Kommission oder auf der Website der Nationalen Kontaktstelle im Bundeskanzleramt, Abteilung IV/3 – Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft zu finden (von der auch die Informationen auf dieser Seite stammen).

Bei zwei Online-Veranstaltungen am 16. und 17. Dezember 2021 wird über das CERV-Programm sowie über die derzeit offenen bzw. anstehenden Calls informiert. Auch soll künftigen Antragstellerinnen und Antragstellern damit ein Rahmen geboten werden, Projektideen auszutauschen und Kooperationspartner zu finden. Die Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt.

Bei einer Videokonferenz letzte Woche suchten IGO, FVA und SWÖ gemeinsam mit Verantwortlichen der ERSTE BANK nach Wegen, um dem drohenden Wertverlust von Spenden und öffentlichen Geldern auf den Bankkonten ihrer Mitglieder etwas entgegenzusetzen.

Die schlechte Nachricht: es wird nicht einfach sein, die Europäische Zentralbank davon zu überzeugen, dass es sich bei den Guthaben auf den Konten gemeinnütziger Spendenorganisationen und Sozialeinrichtungen um Gelder handelt, deren Verwendung „im öffentlichen Interesse“ liegt und deshalb von der Negativverzinsung ausgenommen werden sollten.

Die gute Nachricht: die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände, darunter die IGO, der Fundraising Verband Austria (FVA) und die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) werden es – mit Hilfe ihrer Bankpartner*innen, allen voran der ERSTE BANK – trotzdem versuchen.

Schließlich ist es für Nonprofit-Organisationen nicht hinnehmbar und ihren Förderern schwer verständlich zu machen, warum Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und öffentliche Gelder für Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nicht nur nicht verzinst, sondern im Gegenteil durch „Negativzinsen“ sogar „besteuert“ werden.

Auch wenn viele Banken, darunter auch die ERSTE BANK, Ausnahmen für ihre gemeinnützigen Klient*innen vorsehen, kann es allein durch saisonale Schwankungen – Spenden kommen bevorzugt gegen Jahresende – oder die Auszahlungspraxis von Fördergeber*innen (sie sind selbst von den Negativzinsen betroffen), zu einer momentanen Überschreitung der üblicherweise mit 100.00 Euro festgelegten Höchstgrenze kommen, ab der die „Verwahrgebühr“ zum Tragen kommt.

Alternativen sind rar und die von den Banken angebotenen Veranlagungsmöglichkeiten greifen häufig zu kurz: entweder sind den gemeinnützigen Organisationen durch strenge Veranlagungsrichtlinien die Hände gebunden oder die Veranlagungszeiträume sind für die bisher täglich fälligen und für die laufenden operativen Ausgaben bestimmten Gelder zu lang.

Abhilfe könnten hier neue Veranlagungsprodukte mit kürzeren Behaltefristen schaffen, die allerdings nahezu zwingend mit einem höheren Risiko behaftet sind – einem Risiko, das Vorstände und Geschäftsführer*innen von gemeinnützigen Organisationen, die normalerweise auf diesem Gebiet über wenig Erfahrung verfügen, in aller Regel scheuen werden.