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Das neue Arbeitsprogramm 2023/24 für das CERV ist öffentlich und erste Ausschreibungen (Calls) finden sich bereits online. Zur besseren Planbarkeit für Antragsstellende hat die Europäische Kommission zudem eine Liste der voraussichtlichen Calls veröffentlicht.

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – kurz CERV) setzt sich den Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union zum Ziel. Für das neue Arbeitsprogramm 2023/24 steht ein Gesamtbudget von 408 Mio  Euro zur Verfügung, das sich auf vier Programmbereiche verteilt:

  • Werte der Union
  • Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Aktionsbereich Daphne (Gewaltprävention & Opferschutz)

Die EU-Kommission hat darüber hinaus eine Vorausschau für im neuen Arbeitsprogramm geplante Calls veröffentlicht („indikative Planung CERV Calls 2023/34„).

Generell finden Sie Informationen zu den Ausschreibungen und Fördervoraussetzungen des CERV im „Funding & Tender Opportunities“ Portal (FTOP) der EU. Es wird empfohlen vor Antragsstellung auch das gesamte jeweils verlinkte „call document“ mit Detailinformationen zur Ausschreibung durchzulesen. Alle Ausschreibungen stehen aktuell ausschließlich auf Englisch zur Verfügung.

Bereits veröffentlichte Calls des CERV Arbeitsprogramms 2023/24
  • Förderung der Gleichstellung; Kampf gegen Rassismus, Fremdenhass und andere Diskriminierungen (Call im FTOP)
  • Verhinderung und Kampf gegen gender-basierte Gewalt und Gewalt gegen Kinder (Vergabe von Fördermittel an Drittorganisationen der Zivilgesellschaft) (Call im FTOP)
erwartete CERV-Calls im Dezember
  • Städtenetzwerke
  • Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Charta für Grundrechte
erwartete CERV-Calls im Januar
  • Städtepartnerschaften
  • Erinnerungskultur
erwarteter CERV-Calls im März
  • Beteiligung und Teilhabe von Bürger:innen
Nationale Kontaktstelle für das CERV-Programm

Laufend aktualisierte Informationen zu aktuellen Aufrufen, geplanten Informationsveranstaltungen sowie zu den bisherigen Projekten im CERV-Programm finden Sie auch auf der Website der österreichischen Kontaktstelle für das CERV: www.cerv.at

 

Mit dem „Rule of Law Report 2023“ lädt die europäische Kommission alle, die sich mit Themen der Rechtsstaatlichkeit beschäftigen, ein, ihr Wissen und ihre Perspektive beizutragen. Mit dem jährlichen Bericht möchte die Kommission Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene und nationalstaatlich fördern und wahren.

 

Der Bericht über die Rechtstaatlichkeit steht im Mittelpunkt des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Er dient der Analyse und Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und der Nationalstaaten. Der Bericht ist dabei ein präventives Instrument zur Vertiefung des multilateralen Dialogs und der gemeinsamen Sensibilisierung für Fragen der Rechtsstaatlichkeit und erscheint seit 2020 jährlich.

Die Themen für den „Rule of Law Report“ sind in vier Säulen aufgeteilt
  • Justizsystem
  • Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
  • Medienfreiheit und Medienpluralismus
  • Institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

 

Einladung zur Beteiligung für Organisationen mit Expertise zu Rechtsstaatlichkeit

Eingeladen sich am kommenden „Rule of Law Report“ zu beteiligen, sind alle Organisationen, die sich näher mit diesen Themen der Rechtsstaatlichkei befassen, wie NGOs, Netzwerke, Vereinigungen und Verbände. Die Beiträge sollen sich auf wesentliche Entwicklungen sowohl im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen als auch dessen Umsetzung in die Praxis konzentrieren. Relevante Informationen betreffen Herausforderungen, aktuelle Initiativen, positive Entwicklungen oder Best Practice Beispiele.  Sie sind eingeladen, sich in der Befragung auf die Bereiche zu konzentrieren, die sich auf ihren Arbeitsbereich beziehen und das Fachwissen Ihrer Organisation. Vorhandene Berichte, Erklärungen, Gesetze oder andere Dokumente können ebenso eingebracht oder mit einem Link referenziert werden. Die Befragung ist nur auf Englisch verfügbar, Beiträge können aber in allen EU Sprachen eingebracht werden (direkt zur Befragung).

Deadline für die Beteiligung ist der 20. Jänner 2023.

Bei der Vorbereitung des „Rule of Law Report“ stützt sich die EU-Kommission auf vielfältige Quellen, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten, Länderbesuche und Beiträgen von Expert:innen, Nicht-Regierungsorganisationen und Betroffenen. Für den kommenden Report wurde die Möglichkeit sich einzubringen vereinfacht und allen Engagierten offengestellt.

 

Weiterführende Informationen:

IGO Beitrag zum Rule of Law Report 2023

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

 

Die Europäische Kommission hat den dritten jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit 2022 veröffentlicht. Darin wird ein Überblick über die Entwicklungen in der EU gegeben, sowie in den 27 Länderkapiteln die Situation in den einzelnen Mitgliedsländern analysiert und spezifische Empfehlungen gegeben.

Behandelt werden besonders die vier Bereiche Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Gewaltenteilung. Die IGO hat in den Bericht ihre Expertise zur Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Qualität und Inklusivität der Gesetzgebungsverfahren in Österreich eingebracht.

Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung

Bürger:innen sowie Stakeholder werden über das „parlamentarische Konsultationsverfahren“ zu allen Gesetzentwürfen konsultiert, die im Parlament erörtert werden und die Antworten sind der Öffentlichkeit zugänglich. Bei vorparlamentarischen Konsultationsprozessen gibt es nach wie vor Herausforderungen. Konsultationszeiträume sind in der Praxis oft zu kurz und die Einbeziehung der Interessenträger ist zum Teil rein formalistisch.

Die Arbeiten zur Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die Partizipation der Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden fortgesetzt, wobei ein Handbuch im dritten Quartal 2022 veröffentlicht werden soll.

Der spezifische Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, der unter starker Beteiligung der Interessenträger eingerichtet worden war, wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum ersten Quartal 2022. Bis März 2022 wurden über 700 Mio. EUR durch rund 47 000 Auszahlungen verteilt.

Darüber hinaus berichtet die Zivilgesellschaft über positive Initiativen der Regierung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung, auch wenn dies nicht in allen Politikbereichen einheitlich ist. Auf Basis einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag hat die Regierung im Frühjahr 2022 eine beratende Arbeitsgruppe zu Spenden für Organisationen der Zivilgesellschaft reaktiviert, die seit 2017 nicht mehr zusammengetreten war. Die Interessenträger sind insbesondere der Ansicht, dass die Steuerbefreiung auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, bürgerliche und politische Rechte, Demokratie, Transparenz und Erwachsenenbildung ausgeweitet werden sollte.

 

Weiterführende Informationen:

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich (deutsch)

Presseinformationen zum Rule of Law Report 2022 (englisch)

Hintergründe und Methode (englisch)

 

Horizon Europe, ein Forschungsförderungsprogramm der EU, hat im Rahmen des „Spring Updates“ drei neue Ausschreibungen für den Themen-Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ veröffentlicht. Projekte dazu können bis 21. September eingereicht werden.

  1. Democracy and Governance
    2022 Call „Reshaping Democracies II“
    HORIZON-CL2-2022-DEMOCRACY-02-01
  2. Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries
    2022 Call „R&I on cultural heritage and CCIs II“
    HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-02-01
  3. Social and Economic Transformations
    2022 Call „A sustainable future for Europe II“
    HORIZON-CL2-2022-TRANSFORMATIONS-02-01

Alle Details, die genauen Fristen und die Möglichkeit zur Einreichung zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem „Funding & tender opportunities“-Portal der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE und die Teilnahmemöglichkeiten für gemeinnützige Organisationen finden Sie auch hier auf der IGO Homepage.

Ein umfangreiches Beratungsangebot zu den Cluster 2 Ausschreibungen erhalten Sie  über die „Nationale Kontaktstelle Cluster 2“ der FFG. Sie können die zuständigen Personen, Kay Felder und Michalis Tzatzanis, jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Projektkoordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Wer Anschluss an die HORIZON Europe Community sucht, bekommt dazu bei der Veranstaltungsreihe Join Your Community! Neue Schwerpunkte in Horizon Europe ab 14. September Gelegenheit.

Im Cluster 2 von Horizon Europe hat nun die zweite Ausschreibungsrunde gestartet. Die Ausschreibungen zu den drei Destinationen Democracy and Governance, Cultural Heritage and the Cultural and Creative Industries sowie Social and Economic Transformations haben Deadline am 20. April, 17 Uhr (Brüssel Zeit).

Schauen Sie sich gerne die oben verlinkten Ausschreibungen an und überlegen Sie, ob es hier für Sie interessante Möglichkeiten zur Einreichung oder Beteiligung gibt. Weitere Informationen über das europäische Forschungsprogramm HORIZON EUROPE finden Sie auch hier.

Die „Nationale Kontaktstelle“ der FFG für die Cluster 2-Ausschreibungen steht Ihnen mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Verfügung und Sie können Kay Felder und Michalis Tzatzanis jederzeit kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ffg.at/europa/heu/cluster2.

Für Koordinierende aus Österreich bietet die FFG auch Proposal-Checks in Form eines detaillierten Kommentieren Ihres Antrags und dem Aufweisen potentieller Schwachstellen an.

Auf Grund der Osterferien müssten Sie Ihre Anträge für etwaige Checks spätestens im Zeitraum der letzten März-Woche und der ersten April-Woche an die FFG übermitteln. Am besten vereinbaren Sie bereits jetzt einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen der FFG.

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – kurz CERV) setzt sich den Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union zum Ziel. Dafür steht in der Förderperiode 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget von 1,55 Milliarden Euro zur Verfügung, das sich auf 4 Programmbereiche verteilt:

  • Werte der Union
  • Gleichstellung, Rechte und Gleichstellung der Geschlechter
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Daphne (Aktionsbereich zur Bekämpfung von Gewalt)

Neu ist eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Derzeit sind einige Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen („Calls“) offen bzw. in der Phase der Ankündigung. Nähere Informationen sind auf dem Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) der Europäischen Kommission oder auf der Website der Nationalen Kontaktstelle im Bundeskanzleramt, Abteilung IV/3 – Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft zu finden (von der auch die Informationen auf dieser Seite stammen).

Bei zwei Online-Veranstaltungen am 16. und 17. Dezember 2021 wird über das CERV-Programm sowie über die derzeit offenen bzw. anstehenden Calls informiert. Auch soll künftigen Antragstellerinnen und Antragstellern damit ein Rahmen geboten werden, Projektideen auszutauschen und Kooperationspartner zu finden. Die Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt.

Kommen Sie mit Ihren Fragen zur Central European University: Lehrende und Studierende unterstützen die Arbeit von NGOs in einem konkreten Projektzeitraum unentgeltlich (z.B. Recherchen, Fokus-Gruppen, Videoprojekte etc.).

Die Inhalte der Projekte sollten inhaltlich zu einem der unten gelisteten Universitätskurse passen. Wenn Ihre Organisation Interesse an einer Kooperation hat, erarbeiten Studierende und Dozent:innen gemeinsam mit Ihnen eine  für Ihre Organisation interessante Fragestellung oder ein Thema.

1. Überlegen Sie ein mit den unten aufgeführten Kursen in Verbindung stehendes Thema/Bedarfe.

2. Füllen Sie folgendes Formular aus: FORMULAR


LISTE DER KURSE

WINTERSEMESTER
Bürgerschaftliches Engagement:  Die Studierenden gestalten im Wintersemester gemeinsam mit Partner-NGOs Projekte zu „Bürgerschaftlichem Engagement“ und setzen diese im Frühjahr um.
Weltpolitik als Fehlkonstruktion: Der Kurs beinhaltet die Sensibilisierung der Studierenden durch kreative Aufgaben, die die „Norm“ in Bezug auf Geschlecht, Klasse, Rasse, Staatsbürgerschaft und andere Themen in Frage stellen.
Umweltpraktikum: Ein kursbasiertes Praktikumsprogramm: Organisationen können einen oder mehrere Studierende zur Unterstützung bei einem Projekt oder einer Reihe von Aufgaben für insgesamt 100 Stunden von Mitte Januar bis Ende März/Mitte April 2022 aufnehmen.
Feldforschung und qualitative Datenanalyse: Studierende können ca. 30 Interviews oder Fokusgruppensitzungen durchführen (inkl. Schreiben des Interviewfragebogens, Transkription, Vorbereitung der Analyse), die Sie für Ihre Zwecke nutzen können, z. B. um die Akzeptanz oder Wahrnehmung Ihres Programms durch die Zielgruppe zu überprüfen, eine Kampagne zu analysieren, etc. (Verfügbar zwischen 31. Januar – 18. Februar 2022)
Spannungen und Dilemmata der Übergangsjustiz: Der Kurs behandelt die Folgen von schweren Menschenrechtsverletzungen und Traumata, wie z. B. Völkermorde, nicht so sehr aus rechtlicher, sondern aus politischer und menschlicher (psychischer) Perspektive. Alle Fragen/Aufgaben einer verwandten Organisation sind willkommen, die in ein kurzes studentisches Engagement umgewandelt werden können. (Januar 2022)

FRÜHJAHRSSEMESTER
Sprache und Politik:  Studentische Aufgaben im Zusammenhang mit der Rolle der Sprache für Bürger:innen. Dialekte,
Organisationen, die mit Bewohnern des Bezirks Favoriten arbeiten, werden besonders ermutigt, Anträge einzureichen. (April 2022)
International Human Rights Advocacy: Der Kurs befasst sich mit internationaler Menschenrechtsarbeit und verbindet praktische Erkenntnisse mit kritischer Reflexion. Er stützt sich auf eine Vielzahl von Quellen und bewertet das Wesen und die Bedeutung der internationalen Anwaltschaft, um Veränderungen vor Ort zu bewirken. Alle menschenrechtsbezogenen Themen sind willkommen, einschließlich Ernährungssicherheit, Folter und Meinungsfreiheit. (April 2022)
Deliberative Demokratie in der Praxis: Vorbereitung, Organisation und Auswertung einer
Veranstaltung zur deliberativen Demokratie (Forum, Versammlung, Umfrage usw.) zu einem bestimmten Thema. Das Ergebnis: Die Teilnehmer haben eine informierte Meinung (im Gegensatz zu einer bloßen Meinung) und die Organisatoren lernen die Präferenzen der Gemeinschaft kennen. April 2022 (für ein kurzes Projekt) Januar 2023

HERBSTSEMESTER
Ethik von Big Data: Nichtregierungsorganisationen mit Fragen, Programmen oder Aufgaben im Zusammenhang mit organisatorischen oder gesellschaftlichen Dilemmata in Bezug auf Datenschutz, Datennutzung, Menschenrechte, Demokratie und technische Belange werden ermutigt, sich zu beteiligen. Wie kann man z. B. den Konflikt zwischen Datenbedarf und Grundsätzen in einer auftragsorientierten Organisation lösen? (September 2022)
Kulturerbe und Mobilität: Der Kurs untersucht, wie menschliche Mobilitäten die materielle Realität um uns herum verändern. Er umfasst zwei Forschungsbereiche, Heritage Studies und Migration Studies, aus qualitativer Perspektive. (September 2022)

 

Für Ihre Organisation entstehen keine externen Kosten. Die CEU kann jedoch auch keine Rückvergütung für Ihren Aufwand geben.
 
Die CEU ist eine internationale Universität mit Schwerpunkten in Sozial- und Geisteswissenschaften, daher ist Englisch Arbeitssprache, es wird versucht die Zusammenarbeit soweit möglich bilingual oder in Deutsch anzubieten. Weitere Informationen über das Angebot der CEU sind bisher ausschließlich auf Englisch verfügbar.

WEITERE INFORMATIONEN: https://communityengagement.ceu.edu/call-ngos

Wenn Sie und Ihre Organisation die in der gemeinnützigen Arbeit gewonnene Expertise und Erfahrung auch auf politischer Ebene einbringen, kann folgende Neuerung interessant für Sie sein:  Seit 1.8.2021 können BürgerInnen zu allen Gesetzentwürfen und nicht mehr nur zu Ministerialentwürfen der Regierung Stellungnahmen abgeben. Damit sind auch Gesetzesanträge von Abgeordneten, Ausschussanträge und fertige Regierungsvorlagen für eine Begutachtung offen. Gleiches gilt für Initiativen des Bundesrats, Volksbegehren, Petitionen und Bürgerinitiativen.

Die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ist nun solange möglich, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist und das Gesetzesvorhaben entweder den Bundesrat passiert hat oder in anderer Art und Weise erledigt wurde. Alle einlangenden Stellungnahmen werden, wie schon jetzt bei Ministerialentwürfen, veröffentlicht – bei Privatpersonen allerdings nur mit deren Einwilligung. Zudem bestehe keine Pflicht, Stellungnahmen zu veröffentlichen, wenn diese gegen straf- oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen oder mit anderen Rechtsvorschriften kollidieren, wie in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten wird.

Einen Überblick über die Möglichkeiten sich am Begutachtungsverfahren zu beteiligen, finden Sie auf der Website des Parlaments.

Anlässlich der Neuerungen haben Katharina Klement (Leiterin der Abteilung Präsidialangelegenheiten) und Theresia Bauer (Nationalratskanzlei/Koordination Begutachtungsverfahren) die Hintergründe und Möglichkeiten der Teilnahme an Begutachtungsverfahren im Podcast „Parlament erklärt“ erläutert.

Das Europäische Parlament und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft haben sich diese Woche auf eine erhebliche Aufstockung des Budgets für das Programm „Justiz, Rechte und Werte“ von 0,8 auf 1,6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 geeinigt.

Nach einer angedrohten Kürzung des Programms haben sich der europäische Dachverband European Civic Forum zusammen mit hunderten anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter die IGO – in einem offenen Brief an die europäische Kommission, das europäische Parlament, den Rat und an die Mitgliedsstaaten Anfang Juli für ein Budget ausgesprochen, das den Ambitionen dieses Programms entspricht. Das ist jetzt gelungen.

Mit dem Geld werden wie schon in der Vergangenheit Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, die sich für gemeinsame europäische Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Bewahrung der Grundrechte einsetzen. Die grundsätzlichen Überlegungen der Kommission dazu stammen bereits aus dem Mai 2018. Bis tatsächlich Projektanträge eingebracht werden können, müssen allerdings noch der mehrjährige Finanzrahmen im Parlament beschlossen und die Detailbestimmungen ausgearbeitet werden.

 

Das globale Netzwerk CIVICUS stellt Österreich für seinen Umgang mit den Grund- und Freiheitsrechten und der Zivilgesellschaft wieder ein gutes Zeugnis aus.

Vor zwei Jahren bewertete die internationale Nicht-Regierungsorganisation CIVICUS die Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft in Österreich nur noch als „eingeengt“. Seit heute gilt Österreich wegen Verbesserungen in den letzten Monaten wieder als “offen”. Nur drei Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern mit vergleichbar guten Bedingungen.

CIVICUS, ein globales Netzwerk von mehr als 4000 Mitgliedern aus über 175 Ländern, dokumentiert mit seinem CIVICUS Monitor weltweit die Gefahren für die Entwicklung der Zivilgesellschaft. Je nach erreichter Punktezahl auf einem Index von 0 – 100 gilt ein Land als offen, eingeengt, beschränkt, unterdrückt oder geschlossen. Österreich ist jetzt wieder “offen” und befindet sich damit in Gesellschaft von Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Staaten und Skandinavien. Nur drei Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern mit vergleichbaren Bedingungen, wo ihre Bürgerinnen und Bürger Vereine gründen, an öffentlichen Orten friedlich demonstrieren und frei ihre Meinung äußern können.

CIVICUS verweist in seiner heutigen Aussendung auf den positiven Wandel, den die Wahlen 2019 gebracht haben und als deren Ergebnis in der Koalition mit der ÖVP die FPÖ durch die Grünen ersetzt wurde. Diese seien offener für einen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, welche sich dadurch wieder mehr Gehör verschaffen können. Viele ihrer Forderungen würden mittlerweile im Regierungsprogramm berücksichtigt. Auch der wegen der COVID-19 Pandemie beschlossene 700 Millionen Euro Unterstützungsfonds für Nonprofit Organisationen (NPOs) wird von CIVICUS als Beleg für eine positive Entwicklung in Österreich angeführt.

„Die Einbindung der Zivilgesellschaft in verschiedene Konsultationsprozesse, auch während der COVID-19 Pandemie, durch die österreichische Regierung ist vorbildlich. Diesem Beispiel sollten andere Staaten in der Region folgen” stellt Aarti Narsee, bei CIVICUS für Europa zuständig, Österreich mittlerweile ein gutes Zeugnis aus. In einem Atemzug appelliert sie aber auch aus aktuellem Anlass an die ÖVP dringend von ihrer Anti-Migrations-Rhetorik Abstand zu nehmen.

Franz Neunteufl, Geschäftsführer der IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen und Sprecher des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT bestätigt: „Die Beteiligung unserer Kolleginnen und Kollegen an der Ausarbeitung der Hilfsmaßnahmen zur Überwindung der Coronakrise ist tatsächlich ein gutes Beispiel für weitere Vorhaben im Regierungsprogramm zur Förderung der Gemeinnützigkeit und des freiwilligen Engagements.“

Noch im Frühjahr 2019 kam die IGO in ihrem Civil Society Index – Update 2019 zu einem ganz anderen Ergebnis. Damals war noch von Tendenzen, das kritische Potenzial der Zivilgesellschaft sowie ihre Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen einzuschränken die Rede. Neunteufl heute dazu: „Auch wenn wir nicht mit allem einverstanden sind, was die Regierung tut oder nicht tut, ist es wichtig und Zeichen einer gesunden demokratischen Verfassung, wenn die Regierung den Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft sucht und sie dort, wo sie davon betroffen ist, auch in Entscheidungen mit einbezieht.“