Ein Gericht in München hat im Jänner festgestellt, dass die Einbettung von Google Fonts auf Webseiten (Schriftarten, die über den Google Server geladen werden), ohne dass in den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseiten darauf hingewiesen wird, gegen die europäische Datenschutzgrundverordung (DSGVO) verstößt. Denn dadurch wird die IP-Adresse der Nutzer:innen an Google weitergeleitet.
Jetzt versucht ein findiger Anwalt aus Niederösterreich mit diesem Wissen leichtes Geld zu verdienen, indem er im Namen seiner angeblichen Mandantin mutmaßlich tausendfach Abmahnbriefe an Betreiber:innen von Websites verschickt und zur Bezahlung von 190 Euro auffordert sowie einer Auskunft über die Verwendung der Daten auffordert. Nach einer Welle solcher Aufforderungen an österreichische Unternehmen im Juli sind nun auch gemeinnützige Vereine betroffen.
Was ist in so einem Fall zu tun?
Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Mag. Markus Dörfler aus der Kanzlei unseres Vorteilspartners Dr. Thomas Höhne rät dazu, ebenso wie die WKO, die Forderung zurückzuweisen, dem Auskunftsbegehren aber nachzukommen. Er hat zu diesem Zweck eine Vorlage für ein Antwortschreiben erstellt, das hier abgerufen werden kann: https://www.h-i-p.at/blog/abmahnwelle-durch-rechtsanwalt-hohenecker-im-namen-von-frau-eva-zajaczkowska-wegen-google-font
Vor der Erteilung der DSGVO-Auskunft sollte vom Anwalt ein Ausweisdokument und eine Vollmacht angefordert werden, für Auszüge aus den Server-Logs auch eine Bestätigung des Internet-Providers, dass Frau Zajacszkowska zum fraglichen Zeitpunkt die genannte IP-Adresse persönlich zugeordnet werden kann. Sehr wahrscheinlich wurden die Besuche tausender Webseiten nämlich nicht durch einen menschlichen Besucher, sondern durch eine automatisierte Vorgangsweise generiert.
Auch die Datenschutzbehörde hat am 23.8. eine Information zum Thema veröffentlicht: https://www.dsb.gv.at/download-links/bekanntmachungen.html#Google_Fonts
Technische Problemlösung
Hier kann man überprüfen, ob die eigene Seite vom Datenschutzproblem betroffen ist: https://sicher3.de/google-fonts-checker/ oder https://www.ccm19.de/google-fonts-checker/
Sollte das der Fall sein, kann das Problem mit dem Plugin https://wordpress.org/plugins/host-webfonts-local/ relativ einfach behoben werden, indem die inkriminierten Fonts lokal gespeichert und keine Daten mehr an Google weitergegeben werden:
- Plugins » Installieren » „omgf“ eingeben
- „OMGF | GDPR Compliant, Faster Google Fonts. Easy.“ [Jetzt installieren] klicken
- Aktivieren klicken
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei ammann enterprises GmbH für die rasche Auskunft und Abhilfe.