Beiträge

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden und die Installation einer klimafreundlichen Heizung für gemeinnützige Einrichtungen, die zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen.

Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen; beispielsweise Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.

Finanziert wird diese Förderung des Klimaministeriums den Angaben zufolge aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP). Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im ersten Quartal 2022 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können ab 4. Juli bis 31. Oktober 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Für das 1. Quartal 2022 werden in bekannter Weise Fixkosten wie etwa Mieten und Betriebskosten gefördert und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenentfalls. Als Vergleichsbasis dient dabei ein Viertel der Jahreseinnahmen 2021, wobei auch Zahlungen des NPO-Fonds als Einnahmen zählen.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen des vergangenen Jahres (die Obergrenze hierfür wurde auf 35.000 Euro heruntergesetzt). Die Maximalförderung liegt bei insgesamt 200.000 Euro.

Der NPO-Fonds hat bereits mehr als 52.000 Anträge über ein Volumen von rund 755 Mio. Euro ausgezahlt.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im vierten Quartal 2021 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können seit 21. Februar bis 30. April 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Wieder werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %.

Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds von der Regierung bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.

Im vergangenen Dezember haben wir rund 500 Führungskräfte aus Nonprofit-Organisationen (NPOs) eingeladen, in einer „Blitzumfrage“ Ihre Einschätzung nach dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Corona bedingten Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs bekannt zu geben. 121 Personen sind idZ von 13. – 22. Dezember der Einladung gefolgt. Hier die Ergebnisse (weitere 23 Antworten sind über unsere Webseite dazu gekommen und hier nicht enthalten):

Bedarf an weiteren Corona Unterstützungsleistungen für NPOs

Interessant sind auch die Antworten auf die (offene) Frage (C.3), welche sonstigen Unterstützungsleistungen sich die Kolleg*innen von der Regierung für Ihre Organisation wünschen?

Wiederholt kommt hier die Forderung nach:

  • rechtzeitigen Informationen, mehr Planungssicherheit,
  • schnellerer finanzieller Hilfe nach krisenbedingten Ausfällen,
  • einer Ausweitung der Hilfe auf Personalkosten und Sozialabgaben, jedenfalls: weiterhin die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit,
  • dem Abgehen vom strengen Zufluss-/Abflussprinzip, so dass Verzerrungen durch periodenfremde Erträge / Aufwände vermieden werden,
  • der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem NPO-Fonds, auch wenn in Teilbetrieben höhere Umsätze (aber kein Überschuss) erzielt wurden,
  • verbesserten, österreichweit einheitlichen Förderbedingungen, z.B. auch für Digitalisierung,
  • vermehrten Basisförderungen und weniger Projektförderungen,
  • u.v.m.

Ein*e Kolleg*in meint auch, so wie bisher sei es schon in Ordnung.

Ein*e andere*r wünscht der Regierung eine ruhigere Hand und den Mut zur Längerfristigkeit und wieder ein*e andere*r Weisheit, Mut und viel Gerechtigkeit.

Dem haben wir nichts hinzuzufügen und wünschen Ihnen und uns ein erfolgreiches Jahr 2022!

Die Regierung hat kürzlich eine Neuauflage des NPO Fonds für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022 angekündigt. Über die Details wird derzeit verhandelt. Einige Eckpunkte sind aber bereits bekannt.

Bei einer Videokonferenz mit Mitgliedern des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben Vertreter des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) am Montag erste Eckpunkte des Richtlinienentwurfs für die Fortsetzung des NPO Unterstützungsfonds im 4. Quartal 2021 bekannt gegeben.

Demnach soll die bisherige Förderlogik der Unterstützungsleistungen weitgehend beibehalten werden, weil so auch eine gewisse Wiedererkennbarkeit und Einfachheit bei der Antragstellung und Abwicklung gegeben ist.

Gegenüber den bisherigen Förderphasen – die letzte endete mit 30. Juni 2021 – wird es aber auch einige Änderungen geben, um den inzwischen veränderten Rahmenbedingungen auch der NPOs Rechnung zu tragen:

  1. Analog zu den Unterstützungsleistungen für Wirtschaftsunternehmen sollen nur NPOs anspruchsberechtigt sein, deren Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 eine gewisse Mindesthöhe erreicht. Bei den Profit-Unternehmen sind es 40 %, bei den NPOs werden es voraussichtlich 10 % sein (die NPO Vertreter*innen argumentieren hier damit, dass der reale Einnahmenausfall durch die zuletzt deutlich gestiegene Inflation tatsächlich sehr viel höher ist und fordern eine niedrigere „Einstiegshürde“).
  2. Nur noch maximal 90 Prozent des Einnahmenentgangs soll in Form eines Fixkostenersatzes abgegolten werden. Die selbe Förderobergrenze soll für die Summe aus förderfähigen Fixkosten plus einem Struktursicherungsbeitrag iHv 10 Prozent (der förderfähigen Kosten) gelten.
  3. Anspruchsberechtigt sollen nicht mehr wie bisher nur NPOs sein, die vor dem 10. März 2020 schon bestanden, sondern auch solche, die zwischen 1. Oktober 2019 und 30. August 2021 gegründet wurden. Bei ihnen soll die maximale Förderung mit 12.000 Euro gedeckelt werden.

Keine Hoffnung wollten die Vertreter des BMKÖS den Teilnehmenden an der Videokonferenz machen, dass seit Einführung des NPO Unterstützungsfonds wiederholt vorgebrachte Forderungen der NPOs dieses Mal Gehör finden würden: so sollen Verzerrungen auf der Einnahmenseite durch z.B. Vorauszahlungen von Förderungen ebenso wenig berücksichtigt werden, wie geringere Einnahmen eines Teilbetriebs, die in einem anderen Teilbetrieb durch höhere Einnahmen kompensiert werden (Zufluss-/Abflussprinzip).

Auch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsförderung ist für NPOs, die aus der Sicht des AMS „nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen“, also keine Leistungen gegen Entgelt erbringen, seit Oktober 2020 grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit der Möglichkeit Anträge für das 4. Quartal 2021 zu stellen, ist voraussichtlich nicht vor Februar 2022 zu rechnen.

Um ein besseres Bild von dem zu erwartenden Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs zu bekommen, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT eine „Blitz-Umfrage“ gestartet, bei der die Verantwortlichen von NPOs angeben können, ob Sie mit einem Corona bedingten Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 rechnen und was die Gründe dafür sind.

Der NPO Unterstützungsfonds der Regierung hat bereits mehr als 40.000 gemeinnützigen Organisationen durch die Krise geholfen. Kürzlich wurde bei einer gemeinsamen Videokonferenz von npoAustria, WU Wien und IGO erstmals Bilanz gezogen. Zu der angekündigten Neuauflage des NPO Fonds wurden erste Details bekannt.

An der Videokonferenz am 22.11. nahmen rund 125 interessierte Personen aus dem NPO Sektor teil. Unter der Moderation von IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl berichtete Univ. Prof. Michael Meyer vom Institut für Non-Profit Management der WU Wien zunächst darüber, was über die Auswirkungen der Covid Krise auf den NPO Sektor bisher bekannt ist.

Im Anschluss daran zogen Stefan Imhof vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und Anna Kanduth vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) eine vorläufige Bilanz über die Inanspruchnahme der Leistungen des NPO Unterstützungsfonds seit seiner Einrichtung zur Jahresmitte 2020:

211122 IGO NPO-Unterstützungsfonds Webinar

Weitere, ausführliche Informationen darüber sind auf der Webseite https://npo-fonds.at/ zu finden.

Nachdem tags zuvor bekannt geworden war, dass es angesichts des am selben Tag in Kraft getretenen neuerlichen (4.) Lockdowns weitere Hilfen auch an NPOs im Ausmaß von 125 Mio. Euro geben wird, war das Interesse der Teilnehmer*innen groß, mehr darüber zu erfahren:

Den Wortmeldungen der Vertreter*innen aus dem BMKÖS zufolge ist in der Regierung bereits eine Neuauflage des NPO Fonds für die beiden Beobachtungszeiträume 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 vereinbart. Eine Antragstellung wird voraussichtlich erstmals im Februar 2022 möglich sein. Zwar soll dabei so weit wie möglich die bisherige Förderungs- und Antragslogik beibehalten werden, anders als bisher soll aber eine Förderung – so wie bei den Wirtschaftsunternehmen – erst ab einer bestimmten Höhe des erlittenen Einnahmenentfalls möglich sein. Bei den Unternehmen sind das derzeit 40 Prozent, welcher Prozentsatz das bei den NPOs sein soll, steht noch nicht fest.

Die neuen Richtlinien für das erste Halbjahr 2021 wurden gestern veröffentlicht. Gefördert werden wie bisher Fixkosten bis zur Höhe des Einnahmenausfalls. Neu ist, dass auch Kosten für Covid19-Tests ersetzt werden. Die Antragstellung ist vom 8. Juli bis 15. Oktober möglich.

Die Bundesminister*innen Köstinger und Kogler haben via Presseaussendung den Startschuss zur neuerlichen Antragstellung für den NPO Unterstützungsfonds, jetzt für das erste Halbjahr 2021, gegeben. Gemeinnützige Organisationen, die wegen der Covid-19 Pandemie im ersten Halbjahr 2021 einen Einnahmenausfall zu verzeichnen hatten, können ab Donnerstag einen Fixkostenzuschuss bis zur Höhe des gesamten Einnahmenausfalls im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 (oder dem Durchschnitt der ersten Halbjahre 2018 und 2019) beantragen.

Außerdem kann wieder ein Struktursicherungsbeitrag, jetzt in Höhe von 10 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019, beantragt werden, mit dem weitere im im ersten Halbjahr 2021 angefallene Kosten pauschal abgegolten werden. Optional kann auch hier der Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 herangezogen werden.

Darüber hinaus kann außerdem unter gewissen Voraussetzungen ein Kostenersatz für COVID-19-Tests bis zu einer Höhe von 12.000 Euro geltend gemacht werden.

Für das 2. Halbjahr 2021 sind für Härtefälle unter den NPO, die besonders schwer und langandauernd von COVID und seinen Folgen betroffen sind, zusätzlich 35 Mio. Euro reserviert. Welche genauen Voraussetzungen NPOs erfüllen müssen, um als „Härtefall“ angesehen zu werden, wird aber erst im Herbst entschieden.

Bisher wurden rund 22.000 gemeinnützige Organisationen mit rund 490 Mio. Euro aus dem NPO Unterstützungsfonds unterstützt. Wie aus einem Bericht des BMKÖS an das Parlament hervorgeht, lagen der Bereich Sport und der Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales bis Ende Mai mit jeweils rund 20 Prozent Anteil am gesamten Fördervolumen ungefähr gleichauf, gefolgt von den Bereichen Religion und kirchliche Zwecke (15,2 %) und Weiterbildung, Bildung, Wissenschaft (14,3 %). Auf die Bereiche Kunst und Kultur sowie Sonstiges entfallen jeweils rund 13 Prozent der Fördersumme, auf die Freiwilligen Feuerwehren knapp 5 Prozent.

Vor mehr als zwei Monaten angekündigt, ist es jetzt so weit: gemeinnützige Organisationen, die Corona bedingt im vierten Quartal 2020 weniger Einnahmen als im Jahr davor hatten, können vom 5. März bis 15. Mai nochmals einen Zuschuss aus dem NPO Unterstützungsfonds beantragen.

Wie schon in der ersten Phase des NPO Fonds besteht die Unterstützung aus einem Fixkostenzuschuss und einem Struktursicherungsbeitrag iHv 7 % der Einnahmen des Jahres 2019 (oder dem Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019). Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 90.000 Euro begrenzt.

Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, weil sie behördlich geschlossen wurden, haben außerdem Anspruch auf einen „NPO Lockdown-Zuschuss“. Dieser ist mit 800.000 Euro abzüglich eines bereits gewährten Umsatzersatzes aus dem „allgemeinen“ Lockdown-Umsatzersatz begrenzt.

Auch indirekt vom Lockdown betroffene Vereine, die wegen der behördlichen Schließungen im vierten Quartal 2020 einen Einnahmenentfall von zumindest 40% im Vergleich zu 2019 erlitten haben, können den „NPO Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Die neuen, noch „unverbindlichen“ Richtlinien wurden heute auf https://npo-fonds.at/ veröffentlicht.

Während die Richtlinien für die versprochene Verlängerung des NPO Unterstützungsfonds noch auf sich warten lassen, stellt das Kabinett von Vizekanzler Kogler auf Nachfrage der IGO klar: auch gemeinnützige Unternehmen werden Kostenersatz für Testungen in Betrieben beanspruchen können.

Ab 15. Februar gebührt Unternehmen ein Kostenersatz von 10 Euro pro Test. Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen in Kooperation mit einer Apotheke oder einem Arzt ihre Mitarbeiter testen können. In größeren Betrieben sollen die Testungen vom eigenen Betriebsarzt durchgeführt werden. Die Wirtschaftskammer (WKO) fordert ihre Mitglieder bereits auf, betriebliche Teststraßen einzurichten und an die Testplattform des Bundes anzubinden.

Wann, wie und wo auch gemeinnützige Organisationen die Testergebnisse einmelden und den Kostenersatz beanspruchen können, ist noch offen. Der IGO wurde aber versichert: sollten die Zuschüsse nicht gleich wie bei den Profit-Unternehmen abgewickelt werden, so wird es möglich sein, die Mehrkosten für die Tests über den NPO Fonds im ersten Quartal 2021 ersetzt zu bekommen.

Dass der NPO Unterstützungsfonds nochmals bis Ende März, möglicherweise sogar bis Mitte 2021 verlängert wird, hat Vizekanzler Kogler schon vor Weihnachten angekündigt. Dass die Richtlinien dafür so lange auf sich warten lassen, wird damit begründet, dass man versucht sich bei den Unterstützungsmaßnahmen für Non Profits aus praktischen Gründen so weit wie möglich an den unter der Verantwortung des Finanzministers ausgearbeiteten Fördermaßnahmen für die Unternehmen zu orientieren. Und das BMF lasse eben derzeit gerade wieder einmal mit den Details der Richtlinien auf sich warten.

Auch hier sehen wir wieder: Gemeinnützige sind trotz ihrer Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber Profit-Unternehmen strukturell erheblich benachteiligt. Während sie mit WKO und Industriellenvereinigung über eine mächtige Interessenvertretung verfügen und selbstverständlich von Anfang an in die Ausarbeitung notwendiger Fördermaßnahmen eingebunden sind, müssen sich unsere Mitglieder regelmäßig „hinten anstellen“. Wir arbeiten daran, das zu ändern!

Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände haben sich im Namen ihrer mehr als 3000 Mitgliedsorganisationen bei der Bundesregierung für Ihre Bemühungen bedankt, den durch die Covid-19 Pandemie verursachten Schaden für ihre Mitglieder möglichst gering zu halten.

In einem Schreiben an Vizekanzler Kogler vom 10. Dezember stellt BÜNDNIS Sprecher Franz Neunteufl fest, dass von den vielen kleineren Vereinen überwiegend positive Rückmeldungen zur Abwicklung des NPO Unterstützungsfonds kommen. Bei großen gemeinnützigen Organisationen stellt sich die Situation aber differenzierter dar. Hier häufen sich auch Beschwerden.

Kritisiert werden die weit überschießenden Anforderungen bei der Abrechnung, die sichtlich keine Rücksicht auf die komplexen Strukturen dieser Organisationen nehmen und deshalb de facto unerfüllbar sind.

Noch schwerwiegender für die betreffenden Einrichtungen ist, dass viele von ihnen erst gar nicht anspruchsberechtigt sind, obwohl sie jedenfalls in Teilbereichen ebenfalls schwere Einnahmenverluste, bei gleichzeitig massiven Mehrbelastungen durch die aktuelle Krise, hinnehmen müssen.

Im Hinblick auf die gerade in Ausarbeitung befindliche Richtlinie für die angekündigte Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen wollen die BÜNDNIS Mitglieder deshalb den Vizekanzler zeitnah bei einem Gesprächstermin über die erwähnten Themen im einzelnen informieren und gemeinsam mit ihm nach vernünftigen und machbaren Lösungen suchen.