Die Regierung hat kürzlich eine Neuauflage des NPO Fonds für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022 angekündigt. Über die Details wird derzeit verhandelt. Einige Eckpunkte sind aber bereits bekannt.
Bei einer Videokonferenz mit Mitgliedern des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben Vertreter des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) am Montag erste Eckpunkte des Richtlinienentwurfs für die Fortsetzung des NPO Unterstützungsfonds im 4. Quartal 2021 bekannt gegeben.
Demnach soll die bisherige Förderlogik der Unterstützungsleistungen weitgehend beibehalten werden, weil so auch eine gewisse Wiedererkennbarkeit und Einfachheit bei der Antragstellung und Abwicklung gegeben ist.
Gegenüber den bisherigen Förderphasen – die letzte endete mit 30. Juni 2021 – wird es aber auch einige Änderungen geben, um den inzwischen veränderten Rahmenbedingungen auch der NPOs Rechnung zu tragen:
- Analog zu den Unterstützungsleistungen für Wirtschaftsunternehmen sollen nur NPOs anspruchsberechtigt sein, deren Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 eine gewisse Mindesthöhe erreicht. Bei den Profit-Unternehmen sind es 40 %, bei den NPOs werden es voraussichtlich 10 % sein (die NPO Vertreter*innen argumentieren hier damit, dass der reale Einnahmenausfall durch die zuletzt deutlich gestiegene Inflation tatsächlich sehr viel höher ist und fordern eine niedrigere „Einstiegshürde“).
- Nur noch maximal 90 Prozent des Einnahmenentgangs soll in Form eines Fixkostenersatzes abgegolten werden. Die selbe Förderobergrenze soll für die Summe aus förderfähigen Fixkosten plus einem Struktursicherungsbeitrag iHv 10 Prozent (der förderfähigen Kosten) gelten.
- Anspruchsberechtigt sollen nicht mehr wie bisher nur NPOs sein, die vor dem 10. März 2020 schon bestanden, sondern auch solche, die zwischen 1. Oktober 2019 und 30. August 2021 gegründet wurden. Bei ihnen soll die maximale Förderung mit 12.000 Euro gedeckelt werden.
Keine Hoffnung wollten die Vertreter des BMKÖS den Teilnehmenden an der Videokonferenz machen, dass seit Einführung des NPO Unterstützungsfonds wiederholt vorgebrachte Forderungen der NPOs dieses Mal Gehör finden würden: so sollen Verzerrungen auf der Einnahmenseite durch z.B. Vorauszahlungen von Förderungen ebenso wenig berücksichtigt werden, wie geringere Einnahmen eines Teilbetriebs, die in einem anderen Teilbetrieb durch höhere Einnahmen kompensiert werden (Zufluss-/Abflussprinzip).
Auch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsförderung ist für NPOs, die aus der Sicht des AMS „nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen“, also keine Leistungen gegen Entgelt erbringen, seit Oktober 2020 grundsätzlich ausgeschlossen.
Mit der Möglichkeit Anträge für das 4. Quartal 2021 zu stellen, ist voraussichtlich nicht vor Februar 2022 zu rechnen.
Um ein besseres Bild von dem zu erwartenden Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen der Regierung für NPOs zu bekommen, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT eine „Blitz-Umfrage“ gestartet, bei der die Verantwortlichen von NPOs angeben können, ob Sie mit einem Corona bedingten Einnahmenausfall im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 rechnen und was die Gründe dafür sind.