Beiträge

Die IGO hat 2022 die Weichen in Richtung einer vielversprechenden Zukunft gestellt.
2023 wachsen wir zum BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT, wo wir uns als neue Interessenvertretung gemeinsam mit einigen der wichtigsten gemeinnützigen Organisationen und Verbänden Österreichs für die gute Sache einsetzen.

Bestehende IGO-Mitgliedschaften werden zu BÜNDNIS-Mitgliedschaften.

Alle bisher von der IGO angebotenen Leistungen werden vom neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fortgeführt.

Warum die IGO zum BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT wird

  • Durch das größere politische und finanzielle Gewicht, das wir gemeinsam mit großen Dachverbänden und wichtigen Einzelorganisationen an den Tisch bringen, erhöht sich unsere Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Politik und Verwaltung im Auftrag der Gemeinnützigkeit.
  • Das BÜNDNIS bringt noch mehr Akteure der Branche zusammen und fördert Austausch und Vernetzung
  • Um Synergien zu nutzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird die IGO vollständig im BÜNDNIS aufgehen

 

Dafür engagiert sich das BÜNDNIS

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich
  • Verbindliche Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung

 

Service-Leistungen für BÜNDNIS Mitglieder

  • Wir stehen Ihnen zu allen Anliegen oder Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit und Vereinsführung zur Verfügung
  • Wir überprüfen kostenlos Ihre Statuten und helfen Ihnen bei der Formulierung einer Geschäftsordnung
  • Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Webinaren ist kostenlos.  
  • Sie erhalten attraktive Rabatte bei unseren Vorteilspartnern  – Dienstleistungsunternehmen mit Expertise im Non-Profit Sektor
  • Wir halten Sie über rechtliche Entwicklungen und neue Fördermöglichkeiten im Bereich der Gemeinnützigkeit auf dem Laufenden

Eine Mitgliedschaft beim neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT heißt außerdem, diese zukunftsträchtige Möglichkeit auf mehr Vernetzung und Durchsetzungsstärke für den gemeinnützigen Sektor von Anfang an mitzugestalten!

 

Sie möchten ein Teil des neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT werden?

Um über Ihren Antrag auf Mitgliedschaft zu entscheiden, benötigen wir von Ihnen:

  • Ein kurzes Motivationsschreiben, in dem Sie Ihren Schritt begründen
  • Sofern nicht ohnehin auf Ihrer Webseite zu finden:
    • Ihre Rechtsgrundlage (Statuten, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsurkunde)
    • Name und Anschrift der organschaftlichen Vertreter/innen (Vorstand, Geschäftsführung)
    • Jahres- und Finanzberichte der vorangegangenen zwei Jahre

Der BÜNDNIS Vorstand entscheidet dann in nicht-öffentlicher Sitzung über Ihren Antrag.

 

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Büro

Telefon: +43 1 488 17 40
E-Mail: office@gemeinnuetzig.at

 

Mehr zum Aufbau und den Aktionen des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT finden Sie auf der Homepage: buendnis-gemeinnuetzigkeit.at

 

Wie die IGO zum BÜNDNIS wurde…

Projekt "KAIROS"

 

 

Ein gutes Jahr lang haben IGO Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen großer Dachverbände und NGOs neben ihren eigentlichen Aufgaben an der Konstruktion einer neuen, breit aufgestellten Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen gearbeitet, wie es sie in Österreich bisher noch nicht gegeben hat. Mit der ersten, konstituierenden Sitzung des „neuen“ BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT am 20. Mai 2022 wurde dieses Projekt „Kairos“ – benannt nach dem griechischen Gott der „günstigen Gelegenheit“, die nicht verpasst werden darf – erfolgreich abgeschlossen.

Ziel und Zweck der neuen Organisation ist – nicht unähnlich dem bisherigen statutarischen Zweck der IGO -, die Vertretung der Interessen von österreichischen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere zur

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen;
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit;
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich;
  • Verbindlichen Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung.

Zwölf große Wohlfahrts- und Dachverbände aus unterschiedlichen Bereichen der Gemeinnützigkeit und der Sozialwirtschaft haben am 20. Mai ihren Beitritt zum neuen BÜNDNIS erklärt und damit Anspruch auf einen Sitz im Vorstand erhoben. Weitere Mitglieder werden in den nächsten Monaten, bis zur ersten Vollversammlung im Herbst, voraussichtlich noch dazukommen. Bis zum Jahresende wird das BÜNDNIS plangemäß – ein entsprechender Beschluss des IGO Vorstands ist noch ausständig – die vollständige Rechtsnachfolge der IGO antreten und auch die bisherigen IGO Mitglieder aufnehmen. Die IGO Mitgliederversammlung hat die dafür notwendigen Beschlüsse bereits im November letzten Jahres gefasst.

Damit ist auch der Weg frei für die Aufnahme weiterer Mitglieder, die sich diesem spannenden neuen Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen anschließen wollen.

 

2022-05-20 Präsentation Projektergebnisse Kairos

 Exklusiv für Mitglieder

Tut uns leid, aber dieser Inhalt steht nur Mitgliedern zur Verfügung.

Ihre Organisation ist bereits Mitglied? Dann können Sie sich hier einloggen oder registrieren.

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft, oder möchten Mitglied werden?

 

Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände haben sich im Namen ihrer mehr als 3000 Mitgliedsorganisationen bei der Bundesregierung für Ihre Bemühungen bedankt, den durch die Covid-19 Pandemie verursachten Schaden für ihre Mitglieder möglichst gering zu halten.

In einem Schreiben an Vizekanzler Kogler vom 10. Dezember stellt BÜNDNIS Sprecher Franz Neunteufl fest, dass von den vielen kleineren Vereinen überwiegend positive Rückmeldungen zur Abwicklung des NPO Unterstützungsfonds kommen. Bei großen gemeinnützigen Organisationen stellt sich die Situation aber differenzierter dar. Hier häufen sich auch Beschwerden.

Kritisiert werden die weit überschießenden Anforderungen bei der Abrechnung, die sichtlich keine Rücksicht auf die komplexen Strukturen dieser Organisationen nehmen und deshalb de facto unerfüllbar sind.

Noch schwerwiegender für die betreffenden Einrichtungen ist, dass viele von ihnen erst gar nicht anspruchsberechtigt sind, obwohl sie jedenfalls in Teilbereichen ebenfalls schwere Einnahmenverluste, bei gleichzeitig massiven Mehrbelastungen durch die aktuelle Krise, hinnehmen müssen.

Im Hinblick auf die gerade in Ausarbeitung befindliche Richtlinie für die angekündigte Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen wollen die BÜNDNIS Mitglieder deshalb den Vizekanzler zeitnah bei einem Gesprächstermin über die erwähnten Themen im einzelnen informieren und gemeinsam mit ihm nach vernünftigen und machbaren Lösungen suchen.

Wie kommen Non-Profit-Organisationen durch die Corona-Krise? Welche staatlichen, finanziellen Unterstützungen gibt es? Wie funktioniert der NPO-Unterstützungsfonds? IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl und FVA Geschäftsführer Günther Lutschinger geben in diesem Beitrag von ngo tv darüber Auskunft.

 

Heute haben Vizekanzler Kogler und Landwirtschaftsministerin Köstinger die Details des NPO Unterstützungsfonds präsentiert. Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften können ab nächster Woche eine Förderung bis zur Höhe der entgangenen Einnahmen beantragen.

Ziel der Förderung ist es, so wie bei den Profit-Unternehmen die durch die Corona-Krise bei Nonprofit-Organisationen entstandenen Einnahmenausfälle zu mildern, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre satzungsmäßigen Aufgaben weiter zu erbringen. Der Gesamtrahmen für Unterstützungsleistungen beträgt 700 Millionen Euro, davon sind 35 Mio. für für Sportvereine, die in der höchsten bzw. in den beiden höchsten Spielklassen in olympischen Mannschaftssportarten aktiv sind, reserviert und werden direkt von der Bundes Sport GmbH ausbezahlt.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben:

  1. Non-Profit-Organisationen, sofern sie die Voraussetzungen der §§ 34-47 Bundesabgabenordnung (BAO) erfüllen,
  2. Freiwillige Feuerwehren,
  3. Gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften,
  4. Rechtsträger, an denen die oben genannten Organisationen unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind, wenn diese durch ihre Tätigkeit die satzungsgemäßen Aufgaben der Organisationen sicherstellen.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Aktivitäten werden in Österreich gesetzt, soweit es sich nicht um gemeinnützige Rechtsträger aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit handelt.
  • Die Organisation besteht zumindest seit 10. März 2020.
  • Ihr Sitz liegt in Österreich.
  • Die Aktivitäten der Organisation sind durch einen von COVID-19 verursachten Einnahmenausfall beeinträchtigt.
  • Sie darf zum 10. März 2020 nicht materiell insolvent gewesen sein.
  • Über sie wurde in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftigen Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße verhängt.
  • Die Organisation hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch die Förderung zu deckenden förderbaren Kosten zu reduzieren.
  • Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer*in/Steuerberater*in verpflichtend
    – für verbundene Organisationen/Unternehmen,
    – kirchliche/religiöse Organisationen,
    – bei einer Förderhöhe ab 12.000 Euro,
    – mehr als 10 Dienstnehmer*innen oder
    – wenn der Umsatz 2019 höher war als 120.000 Euro.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Höhe der Förderung sind die förderbaren Kosten im Zeitraum vom April bis September 2020 maßgeblich. Ersetzt werden zu 100 %:

  • Betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Miete und Pacht;
  • betriebsnotwendige Versicherungsprämien;
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen; Finanzierungskosten für Leasingraten;
  • nicht das Personal betreffende betriebsnotwendige, vertragliche Verpflichtungen, z.B. Buchhaltungskosten, Kosten für die Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten;
  • Zahlungen für Wasser, Energie und Telekommunikation, Reinigungskosten, Betriebskosten von Liegenschaften (z.B. Abwasser- und Abfallentsorgung);
  • Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware;
  • unmittelbar durch COVID-19 verursachte Mehrkosten (ausgenommen Personalkosten);
  • frustrierte Aufwendungen für Veranstaltungen, die aufgrund von COVID-19 nicht stattfinden konnten;
  • Kosten für Behindertenarbeitsplätze (wenn die Arbeitnehmer*nnen nicht kündbar sind und nicht für die Kurzarbeit angemeldet werden können);
  • Kosten für die Bestätigung durch Steuerberater*n/Wirtschaftsprüfer*n (sofern erforderlich).

Darüber hinaus kann eine Förderung in Form eines Struktursicherungsbeitrags beantragt werden. Dieser beträgt 7 % der Einnahmen auf Basis des Jahresabschlusses 2019 (bzw. einem Durchschnitt aus 2018/19). Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 120.000 Euro begrenzt.

Die Förderung ist außerdem mit dem Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 begrenzt. Dazu werden die ersten drei Quartale des letzten Rechnungsabschlusses (2019) herangezogen und mit den Einnahmen im Jahr 2020 in den ersten drei Quartalen (bzw. dem Durchschnitt der ersten drei Quartale der Rechnungsabschlüsse 2018 und 2019) verglichen.

Die Förderung muss mindestens 500 Euro und kann maximal 2,4 Mio. Euro pro Organisation (inkl. verbundene Unternehmen) betragen.

Die Berechnung des Einnahmenausfalls und die Begrenzung der Zuschusshöhe mit dem Einnahmenausfall entfällt, sofern die beantragten förderbaren Kosten 3.000,- Euro nicht überschreiten.

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?

Mit der technischen Abwicklung der Förderung ist das Austria Wirtschaftsservice (AWS) beauftragt. Die Richtlinien treten am 6. Juli in Kraft, ab Mittwoch, 8. Juli, können auf www.npo-fonds.at die ersten Anträge gestellt werden. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich.

50 Prozent der Förderung sollen innerhalb weniger Tage nach Antragsstellung ausbezahlt werden, die restlichen 50 Prozent nach Einreichung der Abrechnung. Förderungen bis 3.000 Euro werden innerhalb weniger Tage zu 100 % ausbezahlt.

Am Anfang war die Aufregung über die geplante Aufstockung des Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement im Parlament. Am Ende haben sich die Regierungsparteien mitten in der Corona-Krise an eines ihrer Vorhaben im Regierungsprogramm erinnert und den Ausbau von engagementfördernder Infrastruktur beschlossen.

Als die Abgeordneten Andreas Hanger (ÖVP) und David Stögmüller (Grüne) Ende April im Parlament einen Antrag einbrachten, mit dem der Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement mit 600.000 Euro aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgestockt werden sollte, haben sie vermutlich nicht mit so heftigem Widerstand von der Opposition gerechnet. Viele Volksvertreter*innen hatten bis dahin offenbar noch nie von dem mit dem Freiwilligengesetz 2013 geschaffenen Instrument zur Förderung des freiwilligen Engagements gehört. Anders ist es nicht zu erklären, dass der Antrag Anlass zu den wildesten Spekulationen gab und schließlich im Bundesrat von der Opposition blockiert wurde.

Letzte Woche wurde die Aufstockung schließlich per Beharrungsbeschluss von den Regierungsparteien doch noch durchgesetzt und es stehen somit jetzt mehr Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die von Freiwilligenorganisationen und Trägem von Freiwilligendiensten zur Bewältigung der Covid19-Krise geleistet wurden und werden. Anträge können ab sofort mittels Antragsformular gestellt werden. Die Mittelvergabe erfolgt allerdings erst nach Inkrafttreten der Richtlinie am 01.06.2020 und gemäß den Bestimmungen der Richtlinie.

Der bei der Gelegenheit von ÖVP und Grünen eingebrachte Initiativantrag, der unter anderem eine Überprüfung der Abgrenzung von freiwilligen Tätigkeiten von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und den Ausbau von engagementfördernder Infrastruktur vorsieht, wurde dann auch ohne weitere Diskussion angenommen:

Beides sind Forderungen, die vom BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT vor der Wahl im Herbst 2019 erhoben wurden und die sich seit Jänner 2020 im Regierungsprogramm wiederfinden.

Fast zwei Monate hat es gedauert, bis sich die Regierung auch auf ein Hilfspaket für gemeinnützige Organisationen einigen konnte. Aber jetzt ist es so weit: Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel haben heute das Ergebnis ihrer Verhandlungen präsentiert, mit dem auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die zehntausenden Nonprofit-Organisationen in Österreich zumindest abgefedert werden sollen. Details lassen allerdings noch auf sich warten.

Der Antrag, der unmittelbar nach der Pressekonferenz von den Regierungsparteien im Parlament eingebracht wurde, zielt darauf ab, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zu gewähren, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeiten weiter zu erbringen. Konkret sind damit laut Kogler Zuschüsse zur Kostenabdeckung über einen Zeitraum von sechs Monaten und eine anschließende mögliche „Starthilfe“ zu verstehen, die allerdings noch nicht näher definiert ist.

Dazu wird ein „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ eingerichtet und mit 700 Millionen Euro dotiert. Abgewickelt sollen die Förderungen von der Austrian Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) werden, die sich dazu auch anderer Rechtsträger bedienen kann, wenn dies im Interesse der Einfachheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gelegen ist.

Die dafür erforderlichen Richtlinien, welche u.a. die Voraussetzungen für die Erlangung einer Förderung und die Berechnung der Höhe der Förderung samt der Anrechnung anderer staatlicher Leistungen regeln sollen, sind im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Verordnungsweg zu erlassen.

Das Gesetz soll im Plenum Ende Mai beschlossen werden, mit konkreten Informationen über die Modalitäten der Antragstellung und Auszahlung der Mittel ist bis dahin nicht zu rechnen.

Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT hat am Montag einen 6-Punkte-Plan zur Erhaltung der zivilgesellschaftlichen und gemeinwohlorientierten Organisationen in der Covid 19-Krise präsentiert und von Vizekanzler Kogler und Finanzminister Blümel ein Gespräch darüber verlangt. Eine Antwort darauf steht bislang ebenso aus, wie konkrete Hilfsangebote an die von der Corona-Krise genauso wie Profit-Unternehmen betroffenen gemeinnützigen, Nonprofit-Organisationen.

6_Punkte_Plan_Corona_BFG_final

Dachverbände fordern rasch die versprochene Unterstützung für NPOs.

Wien (OTS) – Das Härtefallfondsgesetz sieht auch für Nonprofit-Organisationen (NPOs) die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle vor, die durch die Folgen von COVID-19 verursacht wurden. Während Selbstständige bereits seit einer Woche Soforthilfe aus dem Hilfsfonds beantragen können und bereits mehr als 85.000 Anträge positiv erledigt wurden, warten die ebenso von der Krise betroffenen gemeinnützigen Organisationen bis heute auf die Möglichkeit Anträge zu stellen. Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern die Bundesregierung auf, jetzt rasch zu handeln, bevor die Arbeitsplätze zehntausender Menschen verloren gehen und dem wichtigen gemeinnützigen Sektor ein irreparabler Schaden entsteht.

Der Dritte Sektor mit seinen 250.000 Beschäftigten und einem Beitrag zur Bruttowertschöpfung in normalen Jahren von über 6 Mrd. Euro ist durch die COVID-19-Pandemie doppelt betroffen: Einerseits sind viele Einrichtungen gesperrt und zur Untätigkeit verurteilt, anderseits sind insbesondere NPOs im Pflege-, Behinderten- und Gesundheitsbereich durch enorme Mehrkosten belastet. Für sie gibt es auch noch keinen Zugang zu Garantien zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei allfälligen Zwischenfinanzierungen.

Um auch die gemeinnützigen Organisationen gut durch die Krise zu bringen, ist es dringend notwendig, dass:

  1. Sämtliche Gebietskörperschaften – Bund, Länder, aber auch Förderagenturen und Gemeinden – eine Garantie abgeben, wonach vor der Krise zugesagte Leistungs- und Förderverträge uneingeschränkt erfüllt werden,
  2. Noch diese Woche die Richtlinien für den Härtefallfonds, der per Gesetz auch für NPOs eingerichtet und soeben auf 2 Mrd. Euro aufgestockt wurde, veröffentlicht werden und ab nächster Woche rasch Auszahlungen erfolgen können,
  3. Der in Ausarbeitung befindliche, von der Regierung mit 15 Mrd. Euro ausgestattete Nothilfefonds jedenfalls auch den gemeinnützigen Einrichtungen offen steht und eine rasche Abfederung der entstandenen Ausfälle und Mehrkosten ermöglicht.

Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT zusammengeschlossenen Verbände, die die Bedarfe ihrer Mitglieder in dieser Krise kennen, wie niemand sonst, bieten der Regierung außerdem ihre Zusammenarbeit bei der raschen und treffsicheren Umsetzung an, um einen bleibenden Schaden vom Sektor abzuwenden und die Arbeitsplätze zehntausender Menschen in Österreich zu sichern.