Bürokratischer Coup gegen die Unabhängigkeit von NGOs sollte auch von den Spender/innen nicht hingenommen werden.
Wie jetzt bekannt wurde, hat das Innenministerium jene NGOs, mit denen es im Herbst 2015 einen Fördervertrag über Hilfsleistungen für Transitflüchtlinge abgeschlossen hat, aufgefordert, bekannt zu geben, wie viele Spenden sie seit September für die Flüchtlingshilfe erhalten haben.
Dies deshalb, weil „bei der Gewährung von weiteren Förderungen bzw. bei der Förderabrechnung auf diese Angaben Bedacht zu nehmen sein wird“. Und: „Im Zuge der abschließenden Förderkontrolle wird daher auch in das Spendenaufkommen und dessen Verwendung Einsicht genommen werden.“
Auch wenn dieses Ansinnen durch die Förderverträge rechtlich gedeckt und den betroffenen NGOs von Anfang an bekannt gewesen sein dürfte, handelt es sich dennoch um einen inakzeptablen Angriff auf die Unabhängigkeit dieser Organisationen, den sie offenbar unter dem Druck der Ereignisse im Herbst 2015 hinzunehmen gezwungen waren.
Es drängt sich außerdem der Verdacht auf, dass im Lichte der neuen „Grenzen-Setzen“-Politik der Bundesregierung mit dieser Maßnahme jetzt auch die Hilfsorganisationen auf Linie gebracht und ihr humanitäres Mandat beschnitten werden soll.
Die IGO hat deshalb jetzt den Verfassungsjuristen Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer gebeten, die Vorgangsweise des BMI auf Rechtskonformität hin zu untersuchen, um allen Versuchen, diese Praxis zur Regel zu machen und die Souveränität der NGOs zunehmend auszuhöhlen rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben.
Völlig inakzeptabel ist jedenfalls die vom freiheitlichen Sicherheitssprecher in dem Zusammenhang geäußerte Unterstellung, die NGOs würden sich mit ihrer Arbeit „eine goldene Nase“ verdienen. Dies geschieht offenbar in Unkenntnis oder wider besseres Wissen, dass NGOs keine Gewinne machen dürfen und angehalten sind, allfällige Überschüsse ausschließlich wieder in ihren gemeinnützigen Zweck zu investieren.