Wäre es denkbar, dass Sie mit Ihrer Spende oder mit Ihrer gemeinnützigen Organisation unwissentlich terroristische Zwecke unterstützen? Völlig ausgeschlossen, werden Sie sagen. Dennoch lohnt es sich genauer hinzusehen, um diese Möglichkeit auch wirklich auszuschließen. Österreich steht hier auch international unter Beobachtung.
Das BMF informierte deshalb am 23. März 2018 im Rahmen ihrer Reihe „Forum Finanz“ über den Schutz von Non-Profit-Organisationen (NPOs) vor dem Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung.
Die Financial Action Task Force (FATF) entwickelt und veröffentlicht seit 1990 die international anerkannten Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Im Zuge von regelmäßigen Länderprüfungen wird die Einhaltung der Standards bewertet.
Bei der FATF Empfehlung 8 geht es um das Risiko des Missbrauchs von NPOs zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung. Sie umfasst Ziele und Grundsätze sowie Maßnahmen, die von den Ländern getroffen werden sollen. Das BMF hat hier eine Koordinierungsfunktion im Zusammenhang mit dem so genannten risikobasierten Ansatz, dem regelmäßigen Kontakt mit dem NPO-Sektor sowie der Identifizierung von Best Practices zur Umsetzung von FATF-Empfehlung 8. Das Befolgen von best practices schützt gefährdete NPOs vor dem Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung. Betroffen können vor allem Hilfsorganisationen sein, die in Ländern mit aktiven Terrorgruppen agieren.
Interessantes Detail: NPOs mit „Serviceaktivitäten“ werden von der FATF als „anfälliger“ für Missbrauch eingeschätzt, als NPOs mit „expressiven“ Aktivitäten.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie die Präsentationen von der Veranstaltung vom 23. März (ausgenommen jene des Vertreters vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der weder seinen Namen nennen, noch fotografiert werden wollte).
Ebenfalls dabei: die wichtigsten Neuerungen bei der Spendenabsetzbarkeit, die sich aus dem Begutachtungsentwurf der neuen EStG-Richtlinien ergeben.