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Vor einem Jahr informierten wir Sie erstmals über Decidim.Austria. Nun, 12 Monate später, schließen wir das von netidee geförderte Projekt ab. Unser Ziel die international bewährte Beteiligungsplattform Decidim in Österreich zu verankern und weiterzuentwickeln, haben wir erreicht. Damit kann E-Partizipation in der Politikentwicklung mithilfe von Decidim einfach und transparent umgesetzt werden. Sowohl Institutionen der öffentlichen Hand als auch NGOs u.a. in Österreich und international können die Ergebnisse nutzen. In den nächsten Monaten wird Decidim erstmals bei der Novellierung des Freiwilligengesetzes zum Einsatz kommen.

In zahlreichen nationalen und internationalen Stakeholder-Gesprächen haben wir einerseits über Decidim informiert, andererseits Bedarfe über die Nutzung von Online-Beteiligungstools abgefragt. Diese Gespräche bildeten die Grundlage für die Weiterentwicklung der Plattform. Romy Grasgruber-Kerl (Projektleitung), Alexander Rusa (Solutions Architect und Software Developer), Daniel Lechthaler (Communication Interaction Designer) und Michael Rusa (Webdeveloper) konnten so die Nutzer:innenfreundlichkeit der Anwendung in der partizipativen Textarbeit deutlich verbessern.

Neben dem Software-Development haben wir gemeinsam mit urban equipe aus Zürich Manuals für Teilnehmer:innen und Administrator:innen von Beteiligungsprozessen erstellt, außerdem Musterseiten und einen ersten IGO-Beteiligungsprozess zur Veranschaulichung der Plattform umgesetzt. Auf einer eigens zu Decidim.Austria eingerichteten Website: decidim-austria.org können Sie sich über die Plattform, ihre bisherigen Einsatzgebiete und Funktionen informieren.

Projektinitiatorin Romy Grasgruber-Kerl wird die Aktivitäten in Zukunft im Rahmen des mitgestalten Partizipationsbüro weiterführen. Die gesammelten Projektergebnisse samt Abschlussbericht finden Sie in Kürze auf dem netidee Projektblog.

Wenn Sie und Ihre Organisation die in der gemeinnützigen Arbeit gewonnene Expertise und Erfahrung auch auf politischer Ebene einbringen, kann folgende Neuerung interessant für Sie sein:  Seit 1.8.2021 können BürgerInnen zu allen Gesetzentwürfen und nicht mehr nur zu Ministerialentwürfen der Regierung Stellungnahmen abgeben. Damit sind auch Gesetzesanträge von Abgeordneten, Ausschussanträge und fertige Regierungsvorlagen für eine Begutachtung offen. Gleiches gilt für Initiativen des Bundesrats, Volksbegehren, Petitionen und Bürgerinitiativen.

Die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ist nun solange möglich, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist und das Gesetzesvorhaben entweder den Bundesrat passiert hat oder in anderer Art und Weise erledigt wurde. Alle einlangenden Stellungnahmen werden, wie schon jetzt bei Ministerialentwürfen, veröffentlicht – bei Privatpersonen allerdings nur mit deren Einwilligung. Zudem bestehe keine Pflicht, Stellungnahmen zu veröffentlichen, wenn diese gegen straf- oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen oder mit anderen Rechtsvorschriften kollidieren, wie in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten wird.

Einen Überblick über die Möglichkeiten sich am Begutachtungsverfahren zu beteiligen, finden Sie auf der Website des Parlaments.

Anlässlich der Neuerungen haben Katharina Klement (Leiterin der Abteilung Präsidialangelegenheiten) und Theresia Bauer (Nationalratskanzlei/Koordination Begutachtungsverfahren) die Hintergründe und Möglichkeiten der Teilnahme an Begutachtungsverfahren im Podcast „Parlament erklärt“ erläutert.

Seit 19.4.2021 können sich Bürgerinnen und Bürger der EU per Mausklick in die Debatte zur Zukunft Europas einbringen, und zwar auf einer digitalen, interaktiven, mehrsprachigen Online-Plattform: https://futureu.europa.eu. Die Beteiligung wird mit jener Plattform umgesetzt, die wir im Rahmen von  Decidim.Austria nach Österreich bringen.

Auf der digitalen Plattform zur Konferenz zur Zukunft Europas können Bürgerinnen und Bürger aus allen Ecken Europas ihre Ideen zur Zukunft Europas teilen, Veranstaltungen organisieren, an Events teilnehmen und sich mit anderen Personen und Organisationen vernetzen – und das in 24 Sprachen. Die Plattform ist somit die zentrale Online-Drehscheibe der Zukunftsdebatte, die am 9. Mai offiziell startet.

Kommission setzt bei Beteiligung auf Decidim

Es freut uns, dass die Europäische Kommission – wie wir – zu dem Schluss gekommen ist, dass Decidim die aktuell beste Beteiligungsplattform für die Einbindung der Bevölkerung in politische Prozesse ist. Für weitere Informationen zu unserem Projekt, besuchen Sie unsere neue Projekt-Website: https://decidim-austria.org

Konferenz läuft bis zum Frühjahr 2022

Die Konferenz ist ein gemeinsames Projekt des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Die Institutionen treten zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten als gleichberechtigte Partner auf. Ziel der Konferenz ist es, bis zum Frühjahr 2022 Schlussfolgerungen zu erarbeiten, die als Leitlinien für die Zukunft Europas dienen sollen.

 

LINKS zur Konferenz zur Zukunft Europas:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Pressemitteilung der Vertretung in Österreich

Link zur Plattform

Fragen und Antworten

Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas

Video

Wien/Brüssel (OTS) – Österreich darf sich in den nächsten Jahren über 3,5 Milliarden Euro aus der sogenannten „Aufbau- und Resilienzfazilität der EU“, freuen. Die Kronenzeitung fragt in ihrer Ausgabe vom 30. März, warum es so still ist um das „Milliardengeschenk“ und warum sich unsere Regierung so wenig dafür zu interessieren scheint. Aus der Sicht der organisierten Zivilgesellschaft fehlt es vielmehr am Willen zu einer ernsthaften Beteiligung und zu transparenten Entscheidungen. Woran es nicht fehlt: an den technischen Voraussetzungen und guten Beispielen dafür.

Im konkreten Fall waren lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger auf der Webseite oesterreich.gv.at eingeladen, ihre Vorschläge bis zum 26. Februar an eine bestimmte E-Mail Adresse zu schicken. Wer davon Gebrauch und welche Vorschläge gemacht hat, darüber gibt es bis jetzt keine Rückmeldung.

Mitte Februar lud die vom Ministerrat mit der Koordinierung und Einbindung aller relevanten österreichischen Stellen beauftragte Bundesministerin Karoline Edtstadler zu einer etwa 40-minütigen Videokonferenz, bei der rund ein Dutzend Verbände zivilgesellschaftlicher Organisationen kurz zu Wort kamen. Den Wunsch nach einem strukturierten und transparenten Beteiligungsprozess lehnte die Ministerin mit der Begründung ab, dass es dafür keine Ressourcen gebe. Sie kündigte allerdings eine weitere Videokonferenz zu einem späteren Zeitpunkt an.

Dabei haben Bundeskanzleramt und Außenministerium schon bewiesen, dass es auch anders geht: die zivilgesellschaftliche Plattform SDG Watch Austria bezeichnete etwa in einer Presseaussendung die Erstellung des Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichts (FNU) Österreichs zur Umsetzung der Agenda 2030 als „gelungenen partizipativen Prozess, bei dem alle Stakeholder, besonders die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft, Erfolgsgeschichten einbringen und Feedback geben konnten.“

Auch die Einladung der Bevölkerung zum Biodiversitätsdialog 2030 durch das Klimaschutzministerium war zweifellos ernst gemeint, wenn auch die Umsetzung noch ausbaufähig gewesen wäre.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl resümiert: „Die österreichische Regierung setzt die zur Verfügung stehenden modernen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung nur sehr zögerlich ein und verzichtet dadurch auf die Expertise und Unterstützung der organisierten Zivilgesellschaft.“

Dank Digitalisierung und innovativen Projekten stehen der Politik mittlerweile praktische Instrumente für einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Eine der international bewährtesten Open Source Online-Beteiligungsplattformen bringt die IGO mit Decidim.Austria nach Österreich. Regierung und Verwaltung sind eingeladen davon Gebrauch zu machen.

„In Zeiten des Vertrauensverlusts in die Politik ist es wichtig, dass Entscheidungsprozesse transparent und offen geführt werden. Mit Decidim.Austria leisten wir hier einen Beitrag zur Demokratieentwicklung.“ sagt Romy Grasgruber-Kerl, Projektleiterin von Decidim.Austria.

Das Anfang Jänner von ÖVP und GRÜNEN präsentierte Regierungsprogramm räumt der Freiwilligenarbeit, den gemeinnützigen Organisationen und der Zivilgesellschaft wieder den ihnen gebührenden Platz ein. Auch soziale Unternehmen sollen mehr als bisher gefördert werden. Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem Regierungsprogramm hier für Sie zusammengefasst:

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Bürgerfreundliche Rechtssetzung im Sinne der „Better-Regulation“-Strategie orientiert an internationalen Ansätzen wie in Deutschland und den Niederlanden

Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesellschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen

  • Förderung der Anerkennung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft
  • Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Servicestelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen
  • Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtlicher Aspekte ehrenamtlich Tätiger
  • Etablierung eines bundesweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement.
  • Anerkennung der Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und dessen Organisationen für die Demokratie; die Bundesregierung bekennt sich weiterhin dazu, einen aktiven Dialog und respektvollen Umgang mit Nichtregierungsorganisationen zu fördern.
  • Evaluierung des Vollzuges und der Effizienz des Rechtsschutzes im Versammlungsrecht

Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft

Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches Engagement, das ohne Gegenleistung getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.

Sport

Aufwertung und Absicherung des Ehrenamtes

  • Überlegungen mit Ländern, Gemeinden und Verbänden, bestmögliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu gewährleisten
  • Einführung eines österreichweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement im Sportbereich
  • Prüfung der Möglichkeit steuerlicher Erleichterungen

Steuerreform & Entlastung

KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen sollen gefunden werden.

Modernisierung der Bundesabgabenordnung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizienz und der Wahrung hoher Qualität (z.B. Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/ Einführung von kooperativen Verfahren, begleitende Kontrolle, Ausweitung des Auskunftsbescheids)

Social Entrepreneurship

Zielgruppenspezifische öffentliche Finanzierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungsprogramme für Social Entrepreneurs

Die Bundesregierung bekennt sich zur steuerlichen Begünstigung der gemeinnützigen Aktivitäten von Stiftungen und prüft die weitere Förderung sozialer Innovationen.

Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs

Integration

Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten (in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Ehrenamt ist eine tragende Säule gelungener Integration vor Ort. Gemeinsame Verantwortung für eine gemeinsame Sache hilft Vorbehalte abzubauen und stellt das Gemeinsame vor das Trennende.

Versammlungsfreiheit:

Evaluierung des Instruments der Schutzzonen

Prüfung der Verbesserung des Rechtsschutzes bei Untersagung von Versammlungen

Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus

Forschung zur Demokratiestärkung

  • Fokus zivil- und bürgerschaftliches Engagement

Krisen- und Katastrophenschutz

Publikation eines regelmäßigen „Freiwilligen-Berichts“

Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement, Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

Schaffung eines Ehrenamtsgütesiegels, um die freiwillige und zivilgesellschaftliche Arbeit und die dadurch erworbenen Qualifikationen (insbesondere bei jungen Menschen) zu zertifizieren, zu dokumentieren und gegebenenfalls bei Bewerbungen zu berücksichtigen

Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für Freiwillige, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen

Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen

  • Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zur Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der VGR, um unbezahlte Haus- und Familienarbeit sichtbar zu machen

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Gemeinnützige unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertreter des betroffenen Sektors

Entwicklung einer nationalen Strategie für das Freiwilligenengagement („Stakeholderprozess“)

Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden (insbesondere für jüngere und ältere Menschen)

Evaluierung des Freiwilligengesetzes in Hinblick auf die Relevanz für alle Freiwilligen in Österreich

Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovations- und Digitalisierungsförderung

Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen

Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen (bei Förderungen)

Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation

Inklusion und Integration in Zivilgesellschaft und Ehrenamt fördern

Familie & Jugend

Beteiligung und Partizipation

Aufwertung des Ehrenamts und des zivilgesellschaftlichen Engagements

Bildung

Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich ausweiten

Digitalisierung & Innovation

Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

Bei der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT VOR DER WAHL: Wie halten es die Parteien mit ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit?, am 9. September 2019 in der Wiener Urania, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT unter der Überschrift Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung seine Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024 präsentiert.

Österreich verfügt mit über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an zivilgesellschaftlichen Organisationen. Rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt.

Die Politik hat in der Vergangenheit immer wieder versprochen, die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Arbeit zu verbessern und zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Gehalten worden ist dabei allerdings wenig – im Gegenteil: Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Bereiche haben den Eindruck, dass die Rahmenbedingungen eher schwieriger geworden sind, dass die Einbindung in letzter Zeit sogar zurückgegangen ist und einzelne Organisationen undifferenzierten Angriffen seitens politischer Akteure ausgesetzt waren.

Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern deshalb von den politischen Parteien und der nächsten Regierung, dass diese Entwicklung in der kommenden Legislaturperiode umgekehrt wird und Maßnahmen zur Stärkung dieses für das demokratische Gefüge so wichtigen Bereichs gesetzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

Zivilgesellschaft sichtbar machen

  • Ausdrückliche Betonung des Stellenwerts von zivilgesellschaftlichem Engagement und gemeinnütziger Arbeit im Regierungsprogramm
  • Eigene Zuständigkeit für Zivilgesellschaft im Bundeskanzleramt, Bündelung der Kompetenzen (inkl. Vereins- und Stiftungsrecht), Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen und Ausschilderung im Namen des zuständigen Ministeriums („Ministerium für Zivilgesellschaft“)
  • Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen
  • Laufende Erhebung der Zahl der Freiwilligen im Rahmen der Statistik Austria
  • Alle zwei Jahre Vorlage eines Freiwilligenberichts durch das zuständige Ministerium an das Parlament
  • Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Rahmenbedingungen verbessern

  • Verbesserung der Spendenabsetzbarkeit (§ 4a EStG): Vereinfachung der Bestimmungen, Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke (z.B. Bildung, Sport, Tierschutz), Anhebung der Einkommensgrenze auf 20% (analog der BRD), Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unter Beteiligung von Vertreter/innen des gemeinnützigen Sektors
    Ausweitung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften (§ 4b EStG)
  • Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von EStG und ASVG (inkl. Adaptierung § 36 ArbVG-Arbeitnehmerbegriff)
  • Einrichtung einer eigenen, für gemeinnützige Organisationen zuständigen Abteilung im Finanzamt Österreich
  • Erhöhung des Tagsatzes der steuerfreien Kostenersätze für Freiwillige (wurden seit 15 Jahren nicht angepasst, dzt. € 26,40) bzw. Ausweitung der einkommensteuerbefreiten Bezüge im § 3 Abs 1 Zi 16c EStG
  • Absicherung aller Bereiche freiwilligen Engagements in einer einheitlichen Unfallversicherung
  • Flächendeckender Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen)
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen
  • Möglichkeit der rechtsverbindlichen Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung anhand der Rechtsgrundlage (vorbehaltlich der tatsächlichen Geschäftsführung) – „Gemeinnützigkeitsbescheid“
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuerpflicht für Leistungs- und Förderverträge mit der öffentlichen Hand: echte Umsatzsteuerbefreiung von Förderverträgen, Refundierung einer allfälligen Umsatzsteuer bei Leistungsverträgen
  • Befreiung gemeinnütziger Organisationen von Gebühren bei Mietverträgen, Grundsteuer und Kommunalsteuer
  • Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen: verbindliche Förderzusagen vor Beginn der Leistungserbringung, mehrjährige Rahmenverträge mit Valorisierungsklauseln
  • Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten von Leistungen, Vermeidung von Mehrgleisigkeiten bei den Kontrollen, Konzentration bei den Kontrollen auf wirklich wesentliche Aspekte, Entlastung beim bürokratischen Aufwand und bei überzogenen Strafbestimmungen
  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-Up, Innovations- und Digitalisierungsförderungen

Beteiligung stärken

  • Erstellung jährlicher Vorhabensberichte der Bundes- und Landesregierungen, um frühzeitige Partizipation zu ermöglichen (ähnlich wie auf EU-Ebene)
  • Zugänglichmachung aller Studien, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden
  • Möglichkeit für interessierte Organisationen, Initiativen und Bürger/innen, sich auf eine Begutachtungsliste für Gesetzesvorhaben und Verordnungen setzen zu lassen (Push-Prinzip)
  • Verpflichtende Begutachtungsverfahren mit mindestens sechswöchiger Begutachtungsdauer und Hearings (z.B. im Rahmen der parlamentarischen Ausschussberatungen)
  • Umsetzung der bereits im Jahr 2008 beschlossenen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Politikbereichen
  • Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation (z.B. GovLab Austria)

Im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT sind 18 Verbände und Netzwerke mit mehr als 1000 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Bildung, Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Inklusion, Kultur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zusammengeschlossen.

Fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Studie „Civil Society Index – Rapid Assessment“ hat die IGO gemeinsam mit a.o. Univ. Prof. Dr.in Ruth Simsa vom Institut für Soziologie der Wirtschaftsuniversität Wien empirisch erhoben, wie sich Klima und Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft in Österreich seither verändert haben. Im Fokus der Erhebung standen das allgemeine politische Klima in Bezug auf die Zivilgesellschaft, Demokratie und Partizipation, Grundrechte und Finanzierung. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Situation der Zivilgesellschaft seit 2014 deutlich verändert hat:

Allgemeines Klima:

In Bezug auf das allgemeine Klima lässt sich eine deutliche Polarisierung des Diskurses feststellen, Versuche der gezielten Einschüchterung, sowie eine zunehmende Delegitimierung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten in Medien und von Seiten der Politik. Delegitimierung zivilgesellschaftlichen Handelns erfolgt durch Unterstellung von Profitinteressen, Abwertung der Arbeit, auch die Zunahme einer allgemein negativen, ausgrenzenden Rhetorik.

Die Überzeugung in der Bevölkerung, dass Nonprofit-Organisationen (NPOs) einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft leisten, ist unverändert hoch. Fast jede/r zweite stimmt aber auch der Aussage zu, dass sie in letzter Zeit an Ansehen verloren haben und jede/r fünfte meint, dass sie sich selbst am Leid anderer bereichern.

Demokratie und Partizipation:

In Bezug auf Demokratie und Partizipation zeigt sich, dass CSOs deutlich weniger in Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Begutachtungsfristen werden verkürzt, Initiativanträge verhindern Stellungnahmen, etc. Die Politik ist intransparenter geworden und sie kommuniziert kaum noch mit AkteurInnen der Zivilgesellschaft.

Grundrechte:

Grundrechte sind in Österreich im internationalen Vergleich gut ausgeprägt. Allerdings wurde die Versammlungsfreiheit in den letzten Jahren eingeschränkt, vor allem durch die Ausweitung der Anzeigefrist für Versammlungen, die Einrichtung von so genannten Schutzbereichen. Indirekte Auswirkung auf die Ausübung von Grundrechten haben zunehmende Bürokratisierung und mangelnde Rechtssicherheit in der Praxis.

Finanzielle Ressourcen:

Betrachtet man die Gesamtausgaben, mit denen die öffentliche Hand – zumeist über Leistungsverträge – bestimmte CSOs (mit)finanziert, dann hat sich nicht viel verändert. Eine detaillierte Betrachtung zeigt allerdings, dass es Veränderungen der Finanzierung gibt, die offensichtlich kritische und an Diversität orientierte CSOs betreffen. Vor allem in den Bereichen Migration, Kunst, Frauen-, Arbeitsmarkt- und Entwicklungspolitik haben diese CSOs zum Teil existenzbedrohende Einschränkungen der öffentlichen Finanzierung erfahren.

Bei der Transparenz der Mittelvergabe und im Vergaberecht kam es zuletzt zu einigen Verbesserungen, es bestehen aber noch Mängel bzw. Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung. Verbesserungen gab es auch beim gemeinnützigen Stiftungsrecht, das Steuerrecht wurde dadurch aber noch einmal deutlich komplexer. Vorschläge von Beamten im Finanzministerium, CSO-VertreterInnen und Steuerexperten zu dessen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Schaffung größerer Rechtssicherheit wurden von der neuen Regierung bisher nicht aufgegriffen.

Schlussfolgerungen:

Die Veränderungen ergeben in ihrer Gesamtheit ein klares Muster: Sie entsprechen den aus der Literatur bekannten Prozessen der Entwicklung autoritärer Regierungen. Österreich ist zwar eine grundsätzlich liberale Demokratie mit gut ausgeprägten Grundrechten, es gibt aber klar beobachtbare Tendenzen, das kritische Potenzial der Zivilgesellschaft sowie ihre Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen einzuschränken.

Politisch motivierte Finanzierungsentscheidungen hat es immer gegeben, ebenso unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf erwünschte Partizipation sowie inhaltliche Konflikte zwischen Politik und Zivilgesellschaft. Die Politik des systematischen Zurückdrängens von Widerspruch, Protest und Vielfalt durch unterschiedlichste, ineinandergreifende Maßnahmen, widerspricht allerdings der österreichischen Tradition. Sie ist Ausdruck einer zunehmend autoritären, rechtspopulistischen Politik.

Die Demokratie in Österreich ist zwar nicht in einer Krise, sie funktioniert grundsätzlich gut, ist aber in ihrer Qualität bedroht. Es gilt, sie zu schützen. Einen wichtigen Beitrag dafür leistet die Zivilgesellschaft mit ihren vielfältigen Funktionen, von Hilfe bis Kritik. Dafür braucht es auch die Bewahrung geeigneter Rahmenbedingungen.

Civil Society Index 2019

In unserem Shop können Sie den Bericht zum Preis von 25 € (Broschüre) bzw. 10 € (PDF) erwerben.

Beziehungsstatus: Es ist kompliziert. Die organisierte Zivilgesellschaft und die EU

Während der österreichischen Ratspräsidentschaft hat die IGO, gemeinsam mit dem European Civic Forum zum Dialog über die aktuellen Herausforderungen für die organisierte Zivilgesellschaft in Österreich und in der Europäischen Union geladen.

Ein erst kürzlich veröffentlichter Bericht von Civil Society Europe zeigt, dass von der Europäischen Union eine größere Rolle bei der Wahrung demokratischer Grundsätze und die Festlegung von Leitlinien erwartet wird, um ein förderliches Umfeld für die Zivilgesellschaft zu gewährleisten.

Mittwoch, 21. November 2018

Der Artikel 11 des Lissabon Vertrages verpflichtet die „Organe“ – und dazu zählen auch der Europäische Rat und seine 28 Mitglieder – zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft”. Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. In vielen Mitgliedsländern werden zivilgesellschaftliche Organisationen entweder missachtet oder sind offener Feindseligkeit ausgesetzt. Darüber hinaus schränkt die zunehmende Knappheit der öffentlichen Finanzierung die Möglichkeiten der organisierten Zivilgesellschaft ein, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Grundrechten für alle zu gewährleisten.

So stand der erste Tag der Veranstaltung ganz im Zeichen der Grundrechte und zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume in der europäischen Union. Hier geht’s zur Bildergalerie.

Begrüßung & Eröffnung der Veranstaltung durch

  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien
  • Iva TARALEZHKOVA, Bulgarian Citizen Participation Forum, Sofia
  • Jean Marc ROIRANT, European Civic Forum, Paris

Panel 1 Grundrechte für und durch alle: Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft in der Europäischen Union

Disskussionsbeiträge von

  • Veronika MORA, Hungarian Enviromental Partnership Foundation, Budapest
  • MMag.a Waltraud HELLER, European Fundamental Rights Agency, Wien
  • Dr. Vedran DZIHIC, Österr. Institut für Internationale Politik, Wien
  • Alexandrina NAJMOWICZ, European Civic Forum, Paris (Moderation)

Panel 2Finanzierung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten durch die öffentliche Hand: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel

Disskussionsbeiträge von

  • Mag.a Judith PÜHRINGER, arbeitplus, Wien
  • Jean Marc ROIRANT, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, European Civic Forum & Civil Society Europe, Brüssel
  • Dr.in Daniela BANKIER, Europäische Kommission, DG Justice, Abteilung Programme und finanzielles Management, Brüssel
  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien (Moderation)

Ein Ausblick auf die rumänische Ratspräsidentschaft aus zivilgesellschaftlicher Sicht von Iuliana RADA, Civil Society Development Foundation, Bukarest.

Donnerstag, 22. November 2018

Die EU bezeichnet sich selbst als Wertegemeinschaft und räumt in Artikel 2 den Rechten und Werten im EU Vertrag, – „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte“ einen prominenten Platz ein. Jedoch werden in Europa die Rechte und Freiheiten zunehmend im Namen von Austerität, Sicherheit oder Terrorismusbekämpfung empfindlich eingeschränkt.

Viel Diskussionsstoff für unsere Expert_innen und Teilnehmer_innen, zu den Themen: Europäische Werte und Politik sowie was tun gegen illiberale Strömungen in der EU. Hier geht’s zur Bildergalerie.

Begrüßung und Eröffnung des zweiten Veranstaltungstages durch

  • Dr. Jörg WOJAHN, Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich, Wien
  • Dr. Alexander VAN DER BELLEN, Österr. Bundespräsident, Wien – Videobotschaft
  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien

Panel 1 – Ein Europa für alle: Wie wird aus europäischen Werten europäische Politik?

Disskussionsbeiträge von

  • Mag. Andreas SCHIEDER, design. Spitzenkandidat der SPÖ für die Europawahl 2019, Wien
  • Dr.in Daniela BANKIER, Europäische Kommission, DG Justice, Abteilung Programme und finanzielles Management, Brüssel
  • Dr.in Michaela MOSER, Armutskonferenz, Wien
  • Dr. Frank HEUBERGER, Bundesweites Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Berlin (Moderation)

Begrüßungsworte von Mag.a Karoline EDTSTADLER, Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres, Wien.

Panel 2 – Klimawandel in der Politik: Was tun gegen illiberale Strömungen in der EU?

  • Dr. Othmar KARAS, Abgeordneter der ÖVP zum Europäischen Parlament
  • Leonore GEWESSLER, Global 2000, Wien
  • Mag.a Verena RINGLER, European Commons, Innsbruck – Wien
  • DI Franz NEUNTEUFL, IGO, Wien

Verabschiedung und Ausblick mit DI Franz NEUNTEUFL von der IGO und Alexandrina NAJMOWICZ, European Civic Forum, Paris.

 

Bürger_innenbeteiligung hat ein Jahr nach der Nationalratswahl 2017 für die Regierung keine Priorität mehr. Im Gegenteil, unsere bisherige Arbeit zum Update Zivilgesellschaftsindex zeigt deutlich, dass die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Gesetzwerdungsprozess stark abnimmt. Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag äußerte sich unlängst zur abnehmenden Qualität von Gesetzen aufgrund fehlender oder mangelhafter Öffentlichkeitsbeteiligung sehr kritisch.

An anderen Stellen der Republik – wie beispielsweise im Österreichischen Parlament – wird jedoch daran gearbeitet, Bürger_innen Beteiligungsprozesse zu erleichtern. Die Parlamentsdirektion setzte 2017 das so genannte „erweiterte Begutachtungsverfahren“ um. Seither ist es möglich direkt auf der Parlamentswebsite Stellungnahmen abzugeben oder bereits eingelangte Stellungnahmen niederschwellig mit einem Klick zu unterstützen.

Neu ist das Vorhaben, Bürger_innen mittels Crowdsourcing zu konkreten Themen zu konsultieren. Ein Ende Oktober gestartetes Pilotprojekt zur Neugestaltung des Besucherzentrums des Parlaments, soll als Vorbild und Beispiel für künftige Projekte dienen. Die Parlamentsdirektion will in Zukunft auch anderen Einrichtungen, wie Ministerien, die Möglichkeit anbieten, die Crowdsourcing-Plattform zu nützen. Die Konsultation wurde Ende November abgeschlossen, aber wer sich dafür interessiert, kann den weiteren Prozessverlauf auf https://crowdsourcing.parlament.gv.at/ verfolgen und die Antworten und Ergebnisse einsehen.

 

 

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