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Im Dezember hat das BMF den lang erwarteten letzten Wartungserlass zu den Vereinsrichtlinien veröffentlicht. Diese werden damit auf den neuesten Stand gebracht. Die Änderungen waren vor allem durch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 und einige andere Gesetzesänderungen notwendig geworden. Außerdem kommt es durch den Erlass zu einigen Klarstellungen und Korrekturen. Das letzte Mal wurden die Vereinsrichtlinien 2015 überarbeitet.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Vereinsrichtlinien für ALLE gemeinnützigen Organisationen, also auch Stiftungen und Kapitalgesellschaften, gelten. Während die für die steuerliche Begünstigung maßgeblichen Bestimmungen in der Bundesabgabenordung (BAO) über die Jahre kaum verändert wurden, werden die Vereinsrichtlinien durch das BMF regelmäßig angepasst. Bei ihnen handelt es sich allerdings nur um einen Auslegungsbehelf für die Beamten der Finanzverwaltung. Im Zweifel und insbesondere im Konfliktfall werden die Behörden immer auf das Gesetz, das heißt auf die BAO zurückgreifen.

Das ist auch der Grund, warum die IGO gemeinsam mit anderen Verbänden gemeinnütziger Organisationen seit langem auf eine Novellierung der BAO und die Schaffung eines modernen Gemeinnützigkeitsrechts drängt, das ihren Mitgliedern eine höhere Rechtssicherheit bringt, als das derzeit der Fall ist. In einer Arbeitsgruppe, die sich seit Februar 2017 viermal im BMF getroffen hat, wurden erste Schritte in diese Richtung gesetzt.

Sie finden die Vereinsrichtlinien in der aktualisierten Fassung auf der FINDOK Seite des BMF. Achtung: Sie sind sehr umfangreich (280 Seiten!) und für Laien schwer lesbar. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die für Sie relevanten Änderungen mit ihren Steuerberater/innen zu besprechen oder eine/n Steuerberater/in unter unseren Vorteilspartner/innen zu kontaktieren.

Unseren Mitgliedern stellen wir hier exklusiv eine Präsentation unseres Vorteilspartners LeitnerLeitner zur Verfügung, die einen guten Überblick über die jüngsten Anpassungen ermöglicht.

 

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Unser Vorteilspartner MMag. Thomas Stranzinger von der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH beantwortet hier gemeinsam mit seinen Kollegen und Partnern, die so wie er über langjährige Erfahrung mit Non-Profit Organisationen verfügen,  klar und leicht verständlich zahlreiche Fragen, die sich in der Praxis bei gemeinnützigen Unternehmen stellen.

Dieses Buch behandelt ausführlich:

  • gesellschaftsrechtliche Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen (Verein, GmbH, Privatstiftung, gemeinnützige Stiftung, Körperschaften
    öffentlichen Rechts)
  • Aufstellung und Kontrolle des Jahresabschlusses
  • Rechnungslegung und Prüfung von NPOs
  • Verfahren zur Vergabe des Spendengütesiegels
  • Finanzberichterstattung von NPOs
  • steuerliche Sonderregeln

Unsere Vorteilspartnerin, die SOLIDARIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, veranstaltet auch heuer wieder in der Diplomatischen Akademie in Wien ihr gewohntes „Update Gemeinnützigkeit“.

Auf dem Programm stehen heuer u.a. die folgenden Themen:

  • Update Steuer- und Unternehmensrecht (Personalrückstellungen, Spendenabsetzbarkeit, Beschäftigungsbonus, Finanzberichterstattung etc.)
  • Änderungen im Datenschutz aus Sicht einer NPO – Was ist zu tun?
  • Lohn- und Sozialdumping
  • (Vereins-)Besteuerung und Gemeinnützigkeit – Reformbedarf in der nächsten Legislaturperiode

Die Teilnahme ist kostenlos.

Zeit: 26.09.2017; 14:00 – 18:00 Uhr

Ort: Diplomatische Akademie, Favoritenstraße 15a, 1040 Wien

Anmeldung erbeten bis 20.09.2017 bei: e.brejzek@solidaris.at oder 01 7153886-21

Gemeinsam mit der Solidaris Wirtschafts-prüfungsgesellschaft mbH lud die IGO am 24. September 2015 bereits zum vierten Mal in die Diplomatische Akademie in Wien ein, um über aktuelle Rechts- und Steuerfragen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“zu informieren. Der zweite Teil der Veranstaltung war dieses Mal dem Thema Finanzierung und dabei insbesondere dem Vergaberecht gewidmet.

Hier finden Sie die Referate der Vortragenden zum Nachlesen und Download:

 

Gemeinsam mit der Solidaris Wirtschafts-prüfungsgesellschaft mbH lud die IGO am 1. Okt. 2014 bereits zum dritten Mal in die Diplomatische Akademie in Wien, um über aktuelle Rechts- und Steuerfragen rund um das Thema „Gemeinnützigkeit“ zu informieren.

Für alle, die nicht dabei sein konnten stellen wir die Unterlagen hier zum Download bereit.

Ohne den Ergebnissen des Zivilgesellschaftsindexprojekts vorzugreifen kann jetzt schon gesagt werden, dass nicht nur NPO Vertreter/innen, sondern auch namhafte Steuerexperten für eine Reform des österreichischen Gemeinnützigkeitsrechts eintreten. Während sich große NPO in der Regel leichter Rechtssicherheit verschaffen können, sind sich kleinere NPO oft nicht einmal der Risiken bewusst, die sie eingehen.

Im Zuge der Erhebungen für das Zivilgesellschaftsindexprojekt, das die IGO aktuell gemeinsam mit dem NPO Kompetenzzentrum an der Wirtschaftsuniversität Wien und CIVICUS durchführt, hat die IGO zwei Dutzend ausgewiesene Gemeinnützigkeitsexpert/innen befragt und mit mehreren von ihnen ausführliche Interviews geführt.

Dabei standen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Was sind Ihrer Erfahrung nach die 3 – 5 häufigsten, aus dem Steuerrecht erwachsenden Problemstellungen oder Risiken, denen sich gemeinnützige Organisationen – Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften – in Österreich gegenübersehen?
  • Welche gesetzlichen Änderungen oder anderen Maßnahmen wären Ihrer Meinung nach notwendig, um diese Problemstellungen und Risiken abzuschwächen oder zu beseitigen?
  • Welche gesetzlichen Regelungen oder Modelle im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sind Ihnen aus anderen Ländern bekannt, die Sie als beispielhaft und nachahmenswert für Österreich bezeichnen würden?

Kritisiert werden insbesondere die oft unklare Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Aktivitäten und die damit einhergehende unterschiedliche Steuerpflicht. Da in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern die Begünstigung respektive tatsächliche Abgabenlast nur im Zuge einer allfälligen Betriebsprüfung festgestellt wird, kommt es hier nicht selten zu bösen Überraschungen, wenn die Finanzverwaltung zu einer anderen Rechtsansicht kommt als die Leitungsorgane der betroffenen Organisation.

Große und finanzstarke Non-Profit Organisationen schützen sich dagegen, indem sie rechtzeitig einen Steuerberater konsultieren und auf formellem oder informellem Wege die Zustimmung der Finanzbehörde einholen. Kleineren Organisationen steht diese Möglichkeit meist nicht offen oder sie schenken allfälligen Risiken in dem Zusammenhang erst gar keine Beachtung. Dabei genügen schon kleinere formale Fehler in der Satzung oder eine Diskrepanz zwischen den in der Satzung genannten Mitteln zur Erreichung des gemeinnützigen Zweckes und der tatsächlichen Geschäftsführung, um die steuerliche Begünstigung ins Wanken zu bringen. Dies gilt erst recht, wenn die NPO beginnt wirtschafliche Aktivitäten zu setzen.

Die befragten Steuerexperten berichten aus ihrer Praxis, dass NPO immer wieder mit hohen Abgabenforderungen (insbesondere aus der Umsatzsteuer und Lohnabgaben) konfrontiert sind, die sich als existenzbedrohend erweisen können.

Abhilfe könnte hier eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts schaffen, die eine klarere Abgrenzung zwischen Profit- und Non-Profit Unternehmen bei gleichzeitig vereinfachten steuerlichen Rahmenbedingungen für letztere mit sich bringt. Beispiele dafür gibt es in Deutschland und in anderen Ländern.

Der vorliegende Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2014 sieht eine Änderung im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vor, die erhebliche negative Auswirkungen auf gemeinnützige Organisationen mit sich bringt:

Der unentgeltliche Erwerb und die anschließende Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden oder Eigentumswohnungen z.B. im Zuge von Erbschaften und Schenkungen stellt für viele gemeinnützige Organisationen eine wichtige Quelle von wirtschaftlichen Erträgen dar, ohne die sie ihren gemeinnützigen Zweck nicht im bisherigen Umfang erfüllen könnten.

Durch die Neufassung des GrEStG soll in Zukunft auch beim unentgeltlichen Erwerb durch gemeinnützige Organisationen anstelle des dreifachen Einheitswerts der gemeine Wert (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Ausnahmen sind nur für die Land- und Forstwirtschaft, Betriebsübergaben und Übertragungen im Familienverband vorgesehen.

Für die gemeinnützigen Organisationen kommt es dadurch zu einer erheblichen Schlechterstellung und Einschränkung bei der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks.

Die IGO fordert daher in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf den Kreis der Begünstigen im § 4 Abs. 2 GrEStG um die Organisationen gemäß § 34 ff. BAO zu erweitern, mit einer Formulierung wie das in vielen anderen Steuergesetzen der Fall ist. Damit würde eine Besteuerung zum gemeinen Wert (Verkehrswert) vermieden werden.