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Am Anfang war die Aufregung über die geplante Aufstockung des Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement im Parlament. Am Ende haben sich die Regierungsparteien mitten in der Corona-Krise an eines ihrer Vorhaben im Regierungsprogramm erinnert und den Ausbau von engagementfördernder Infrastruktur beschlossen.

Als die Abgeordneten Andreas Hanger (ÖVP) und David Stögmüller (Grüne) Ende April im Parlament einen Antrag einbrachten, mit dem der Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement mit 600.000 Euro aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds aufgestockt werden sollte, haben sie vermutlich nicht mit so heftigem Widerstand von der Opposition gerechnet. Viele Volksvertreter*innen hatten bis dahin offenbar noch nie von dem mit dem Freiwilligengesetz 2013 geschaffenen Instrument zur Förderung des freiwilligen Engagements gehört. Anders ist es nicht zu erklären, dass der Antrag Anlass zu den wildesten Spekulationen gab und schließlich im Bundesrat von der Opposition blockiert wurde.

Letzte Woche wurde die Aufstockung schließlich per Beharrungsbeschluss von den Regierungsparteien doch noch durchgesetzt und es stehen somit jetzt mehr Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die von Freiwilligenorganisationen und Trägem von Freiwilligendiensten zur Bewältigung der Covid19-Krise geleistet wurden und werden. Anträge können ab sofort mittels Antragsformular gestellt werden. Die Mittelvergabe erfolgt allerdings erst nach Inkrafttreten der Richtlinie am 01.06.2020 und gemäß den Bestimmungen der Richtlinie.

Der bei der Gelegenheit von ÖVP und Grünen eingebrachte Initiativantrag, der unter anderem eine Überprüfung der Abgrenzung von freiwilligen Tätigkeiten von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und den Ausbau von engagementfördernder Infrastruktur vorsieht, wurde dann auch ohne weitere Diskussion angenommen:

Beides sind Forderungen, die vom BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT vor der Wahl im Herbst 2019 erhoben wurden und die sich seit Jänner 2020 im Regierungsprogramm wiederfinden.

Eine einmalige Chance für Gemeinden, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine! Die bundesweite Beschäftigungsaktion 20.000 ermöglicht geförderte Jobs, mit einer Förderungshöhe bis zu 100 Prozent der Lohn- und Gehaltskosten bis 30. Juni 2019.

Über die Beschäftigungsaktion werden in den nächsten 2 Jahren insgesamt 20.000 zusätzliche neue Arbeitsplätze in Österreich geschaffen. Insbesondre richtet sich diese Beschäftigungsaktion an Personen über 50 Jahren, mit mindestens einem Jahr ohne Beschäftigung und Vormerkung beim AMS.

Zur Vorstellung der Möglichkeiten, die die Beschäftigungsaktion 20.000 bietet, sowie zu den Voraussetzungen und dem Prozedere lädt das AMS Steiermark Vereins- und Gemeindevertreter zu einer Info-Veranstaltung am 18. Oktober ein.

Präsentiert werden außerdem unterschiedliche Best-Practice-Beispiele aus den Modellregionen Deutschlandsberg und Voitsberg, wo die Aktion bereits erfolgreich angelaufen ist.

Wann:   

Mittwoch, 18. Oktober 2017

12:30 Uhr Come-together

13:30 Uhr Start der Info-Veranstaltung

Wo:       

Hotel Novapark,

8051 Graz, Fischeraustraße 22

Eine Anmeldung ist erforderlich!

Per Mail mailto:ams.servicelinestmk@ams.at oder

telefonisch bei der AMS Serviceline  0800/206 447

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Vertreter von Vereinen und Gemeinden.

Nach einer Pilotphase nimmt die Aktion 20.000 jetzt in Wien Fahrt auf. In den nächsten Tagen informiert das Arbeitsmarktservice Wien interessierte gemeinnützige Einrichtungen und Vereine über die Förderbedingungen.

In den nächsten 2 Jahren sollen in Österreich 20.000 neue Arbeitsplätze – 7.000 alleine in Wien – geschaffen und damit vor allem jene Personen erreicht werden, die derzeit nur schwer Arbeit finden: Langzeitarbeitslose Menschen über 50, die im Sozialbereich, im Kultur – oder im Freizeitsektor tätig sein möchten.

Wer wird gefördert?

Das Arbeitsmarktservice fördert gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, die eine solche Person einstellen, mit bis zu 100 % der Lohn- und Lohnnebenkosten, wenn

  • der neu geschaffene Arbeitsplatz der Allgemeinheit zu Gute kommt,
  • zumindest kollektivvertraglich entlohnt ist und
  • damit ein Vollzeit- oder zumindest ein Teilzeitdienstverhältnis ab 30 Wochenstunden begründet wird.

Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit Sitz in Wien sind eingeladen sich an das AMS Wien unter 01 / 87871 – 0 oder aktion20000.wien@ams.at zu wenden oder eine der Informationsveranstaltungen zu besuchen, die in der nächsten Zeit stattfinden werden. Interessent/innen aus den Bundesländern werden an ihre jeweils zuständige Landesgeschäftsstelle des AMS verwiesen.

Weitere Informationen zum Download: