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Auch das vergangene Jahr war stark von der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft geprägt, was nicht zuletzt auch viele soziale Institutionen und Organisationen deutlich zu spüren bekamen. Aus diesem Grund ist es für die UniCredit Bank Austria in diesem Jahr besonders wichtig, gemeinnützige und soziale Initiativen aus ganz Österreich zu unterstützen. Der Bank Austria Sozialpreis wird daher bereits zum 13. Mal auf Bundesebene sowie zum zehnten Mal in allen Bundesländern vergeben.

Die vielen Einreichungen der letzten Jahre zeigen die große Bandbreite und die enorme Kraft und Bedeutung des sozialen Engagements in Österreich. Diese vorbildliche Arbeit will die Bank Austria tatkräftig unterstützen. Alle Initiativen, Vereine und Organisationen, die mehrheitlich in den Bereichen „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ sowie „Unterstützung von Frauen“ engagiert sind, können sich im Rahmen des Bank Austria Sozialpreises der Öffentlichkeit präsentieren und Preisgeld zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit gewinnen.

Der Bank Austria Sozialpreis 2022 ist pro Bundesland mit 10.000 Euro dotiert: Der erste Platz erhält 6.000 Euro, der zweite 3.000 Euro und der dritte 1.000 Euro.

Bewerbungsfrist beginnt am 6. April

Sie können Ihre Bewerbung von 6. April bis inklusive 9. Mai 2022 einreichen. Eine regionale Jury wählt in jedem Bundesland drei Projekte aus. Im nächsten Schritt entscheidet auf der Website sozialpreis.bankaustria.at die Öffentlichkeit per Online-Voting über die Preisträger in jedem Bundesland.

Die Bank Austria lädt Sie herzlich ein, sich mit einem Projekt mit Fokus auf „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ und/oder „Unterstützung von Frauen“ für den Bank Austria Sozialpreis im jeweiligen Bundesland 2022 zu bewerben.

Alle Informationen über Ausschreibungskriterien, Bewerbungsmodalitäten und die ExpertInnen-Jury finden Sie unter sozialpreis.bankaustria.at.

Bei einer Videokonferenz letzte Woche suchten IGO, FVA und SWÖ gemeinsam mit Verantwortlichen der ERSTE BANK nach Wegen, um dem drohenden Wertverlust von Spenden und öffentlichen Geldern auf den Bankkonten ihrer Mitglieder etwas entgegenzusetzen.

Die schlechte Nachricht: es wird nicht einfach sein, die Europäische Zentralbank davon zu überzeugen, dass es sich bei den Guthaben auf den Konten gemeinnütziger Spendenorganisationen und Sozialeinrichtungen um Gelder handelt, deren Verwendung „im öffentlichen Interesse“ liegt und deshalb von der Negativverzinsung ausgenommen werden sollten.

Die gute Nachricht: die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände, darunter die IGO, der Fundraising Verband Austria (FVA) und die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) werden es – mit Hilfe ihrer Bankpartner*innen, allen voran der ERSTE BANK – trotzdem versuchen.

Schließlich ist es für Nonprofit-Organisationen nicht hinnehmbar und ihren Förderern schwer verständlich zu machen, warum Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und öffentliche Gelder für Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nicht nur nicht verzinst, sondern im Gegenteil durch „Negativzinsen“ sogar „besteuert“ werden.

Auch wenn viele Banken, darunter auch die ERSTE BANK, Ausnahmen für ihre gemeinnützigen Klient*innen vorsehen, kann es allein durch saisonale Schwankungen – Spenden kommen bevorzugt gegen Jahresende – oder die Auszahlungspraxis von Fördergeber*innen (sie sind selbst von den Negativzinsen betroffen), zu einer momentanen Überschreitung der üblicherweise mit 100.00 Euro festgelegten Höchstgrenze kommen, ab der die „Verwahrgebühr“ zum Tragen kommt.

Alternativen sind rar und die von den Banken angebotenen Veranlagungsmöglichkeiten greifen häufig zu kurz: entweder sind den gemeinnützigen Organisationen durch strenge Veranlagungsrichtlinien die Hände gebunden oder die Veranlagungszeiträume sind für die bisher täglich fälligen und für die laufenden operativen Ausgaben bestimmten Gelder zu lang.

Abhilfe könnten hier neue Veranlagungsprodukte mit kürzeren Behaltefristen schaffen, die allerdings nahezu zwingend mit einem höheren Risiko behaftet sind – einem Risiko, das Vorstände und Geschäftsführer*innen von gemeinnützigen Organisationen, die normalerweise auf diesem Gebiet über wenig Erfahrung verfügen, in aller Regel scheuen werden.

Der Leitzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) für Kapitaleinlagen ist seit 2014 negativ. Das bedeutet, dass Geschäftsbanken für die Geldeinlage bei der EZB bezahlen müssen. Nach und nach haben auch die österreichischen Banken begonnen, diese Kosten an ihre Firmenkunden weiterzugeben. In Zukunft könnten auch gemeinnützige Organisationen davon betroffen sein.

Die Erste Bank, die IGO Mitgliedern bereits seit 2012 Sonderkonditionen im Zahlungsverkehr anbietet, hat kürzlich bei einem virtuellen „NPO Summit“ angekündigt, dass sie in Zukunft auch nicht umhin kommen wird, Negativzinsen – sie spricht von einer „Verwahrgebühr“ – bei Bankguthaben von mehr als 100.000 Euro einzuheben. Von 0,5 % p.a. ist da die Rede. Das ist jener (negative) Zinssatz, zu dem Geschäftsbanken ihr Geld bei der EZB anlegen können.

Beim „NPO Summit“ versprach die neue Vorstandsvorsitzende der Bank, Gerda Holzinger-Burgstaller, dass es für jene Kunden, für die auch die Sonderkonditionen beim Zahlungsverkehr gelten – das sind neben den IGO Mitgliedern alle NPOs, die entweder das Spendengütesiegel tragen oder spendenbegünstigt sind – deutlich höhere Freibetragsgrenzen geben wird.

Die Erste Bank hat inzwischen begonnen, die betroffenen Organisationen schriftlich darüber zu informieren und sie gleichzeitig bei einem Webinar auf Anlagealternativen hingewiesen.

Interessierte Neukunden aus dem NPO Bereich verweist die Erste Bank auf Carmencita Nader, die nach Günter Benischek jetzt für das „Social Banking“ der Erste Bank verantwortlich ist.

Auf Nachfrage der IGO bei der Bank Austria, die so wie die Erste Bank IGO Mitgliedern Sonderkonditionen im Zahlungsverkehr anbietet, erklärt man uns, dass das Thema „Negativzinsen“ bei NPO Kunden bei ihnen „noch nicht aufgeschlagen“ sei. Die Zahl der betroffenen Organisationen sei überschaubar und dort, wo es wegen zu hoher Einlagen zu Problemen kommen könnte, werden individuelle Lösungen gesucht. Weil für NPO Kunden ein eigenes Konto geschaffen wurde, habe man die Situation gut im Blick.

Eine interessante Perspektive auf das Thema eröffnet die CEO der Erste Bank, Gerda Holzinger-Burgstaller, mit ihrem Vorschlag, gemeinsam mit dem Bankenverband und den NPO Verbänden an die EZB heranzutreten und nach Lösungen zu suchen, die verhindern, dass Einnahmen von Non-Profit Organisationen durch „Negativzinsen“ verkürzt werden. Ein solcher „Schulterschluss“ hätte im übrigen das Potenzial, dass sich ihm auch Banken und NPO Verbände aus anderen Mitgliedsländern anschließen.

Auch bei der Bank Austria hält man das für eine gute Idee und gibt ihr eine 50%ige Erfolgsaussicht, wenngleich das natürlich seine Zeit brauchen wird, bis es so weit ist. Aber an Zeit wird es uns nicht fehlen, wenn man den Analysten glauben darf, die kein schnelles Ende der momentanen Leitzinspolitik der EZB vorhersagen.

Die Bank Austria verlängert die 2012 erstmals mit der IGO vereinbarten Sonderkonditionen um weitere drei Jahre, bis Ende 2023. Sie gelten wie bisher für IGO Mitglieder und alle mildtätigen, spendenbegünstigten und/oder spendengütesiegeltragenden Organisationen.

Kern des Angebots ist die völlige Kostenfreistellung des Inlandszahlungsverkehrs, sofern mindestens 50 % des Zahlungsverkehrs über die Bank Austria abgewickelt werden und eine vertiefte Geschäftsbeziehung über die klassische Kontoverbindung hinaus angestrebt wird. Wo das nicht zutrifft, kommt eine Rabattierung der Standardkontokonditionen iHv 50 % zur Anwendung.

Anlässlich der Fortsetzung der strategischen Partnerschaft mit der IGO verweist die Bank Austria außerdem unter dem Hashtag #gemeinsamverändern auf das vielfältige Engagement der Bank im Bereich der Nachhaltigkeit:

 

Ansprechpartner*in ist bei bestehenden Kundenverbindungen der/die jeweilige Betreuer*in.
Interessierte Neukunden wenden sich an: Klaus Zöttlklaus.zoettl@unicreditgroup.at, Tel.  +43 (0)50505-57686 bzw. Mob.  +43 (0)664 3134098.

Das Social Banking der Erste Bank und die ERSTE Stiftung starten Liquiditäts-Aktion, für Erste Bank Kunden, mit Zinszuschuss für Gemeinnützige in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales.

Im Zuge der Covid-19 Krise starten die Erste Bank und die ERSTE Stiftung gemeinsam eine Liquiditätsaktion für gemeinnützige Organisationen der Sozialwirtschaft. Ziel ist, betroffene NPOs bei der Überwindung von Liquiditätsengpässen durch die Corona-Situation zu unterstützen.

  • Die Aktion richtet sich an gemeinnützige Organisationen* in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales, die nationale Förderungen über Aws, Wirtschaftskammer und ÖHT nicht nutzen können. Diese können bei ihrer Erste Bank Betreuung eine Liquiditätsfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 300.000,-  und zu einem Zinssatz von 1,25% p.a. beantragen. 
  • Die ERSTE Stiftung unterstützt die Kreditnehmer zudem bis Ende des Krisenjahres 2020 mit der Übernahme der Zinszahlungen für die neu abgeschlossene Covid-19 Liquiditätsfinanzierung.

Die Erste Bank und die ERSTE Stiftung unterstreichen mit dieser Initiative ihr Bekenntnis zur Sozialwirtschaft und den zahlreichen Aktivitäten der sozialen Institutionen in Österreich.

Bitte kontaktieren Sie Ihre Erste Bank Betreuung für allgemeine Fragen zum Angebot und ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für Liquiditätsüberbrückung und Zinszuschuss erfüllt. 

 

* gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit einer Bilanzsumme bzw. Umsatz < EUR 30 Mio. Die Aktion gilt vorerst nur für Kunden der Erste Bank. Sparkassenkund*innen sind eingeladen sich an Günter Benischek vom Social Banking der Erste Bank zu wenden

Die IGO hat soeben mit der Bank Austria die Verlängerung der 2012 vereinbarten Sonderkonditionen um drei Jahre, bis Ende 2020, vereinbart. Sie gelten wie bisher für IGO Mitglieder und alle mildtätigen, spendenbegünstigten und/oder spendengütesiegeltragenden Organisationen.

Kern des Angebots ist die völlige Kostenfreistellung des Inlandszahlungsverkehrs, sofern mindestens 50 % der Zahlungsein- und -ausgänge über die Bank Austria abgewickelt werden und eine vertiefte Geschäftsbeziehung über die klassische Kontoverbindung hinaus angestrebt wird. Neu ist, dass die Bank in Zukunft strenger auf die Einhaltung dieser Bedingungen achten will. Sollten sie nicht erfüllt werden, kommt eine Rabattierung der Standardkontokonditionen iHv 50 % zur Anwendung:

Ansprechpartner/in für allfällige Rückfragen ist bei bestehenden Kundenverbindungen der/die jeweilige BetreuerIn.
Interessierte Neukunden wenden sich an: Klaus Zöttlklaus.zoettl@unicreditgroup.at, Tel.  +43 (0)50505-57686 bzw. Mob.  +43 (0)664 3134098.

2012 verhandelte die IGO den Verzicht der Erste Bank auf Kontospesen und eigene Rückbuchungsgebühren für gemeinnützige Organisationen. Das Angebot war bis 31.12.2017 befristet. Jetzt hat die ERSTE angekündigt, den Vertrag über die Sonderkonditionen um weitere drei Jahre bis Ende 2020 zu verlängern.

Der Verzicht auf alle Kontospesen und eigenen Rückbuchungsgebühren gilt für IGO-Mitglieder und/oder Organisationen mit Spendengütesiegel und/oder Organisationen mit Spendenabsetzbarkeit, vorausgesetzt letztere sind mildtätig oder in der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe tätig. Bedingung ist eine geplante Hauptbankverbindung zur Erste Bank.

 

Anfang 2016 zogen die Sparkassen in den Bundesländern nach und verrechnen seitdem bundesweit innerhalb der Sparkassengruppe keine Rückbuchungsgebühren mehr.

 

Auch die Bank Austria verzichtet bei den oben genannten Organisationen auf Kontospesen und Rückbuchungsgebühren. Wir erwarten auch hier eine Verlängerung des Kooperationsvertrags.

 

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen (und zu fordern), dass auch die anderen Geldinstitute  hier endlich nachziehen und so wie die ERSTE und die BANK AUSTRIA die Spendenerlöse von gemeinnützigen Organisationen nicht durch hohe Gebühren unnötig schmälern.

 

Das Angebot der Erste Bank können Sie hier herunterladen.

Bei nicht erfolgreichen Einziehungsaufträgen verlangen die Banken zum Teil hohe Gebühren, die bei großen Spenden sammelnden Organisationen rasch einmal fünfstellige Summen pro Jahr ausmachen können. Seit 2013 verzichtet Die ERSTE BANK (so wie die BANK AUSTRIA) bei IGO Mitgliedern auf diese so genannten Rücklastspesen und verrechnet nur die Gebühren anderer Banken weiter.

Das Dilemma der ERSTE BANK: die ebenfalls zur Sparkassengruppe gehörenden, aber wirtschaftlich selbständigen Sparkassen in den Bundesländern wollten bisher nicht mitziehen und stellten der ERSTE BANK – und damit ihren Kunden – weiterhin ihre Spesen in Rechnung.

 

Das soll sich jetzt ändern: wie aus der ERSTE BANK verlautet ist es gelungen die Sparkassen außerhalb Wiens davon zu überzeugen, auf die Verrechnung von Rücklastspesen im internen Bankverkehr mit der ERSTEN zu verzichten. Derzeit wird noch an den dafür notwendigen technischen Lösungen gearbeitet, aber noch im ersten Halbjahr 2016 soll es so weit sein. Für die betroffenen gemeinnützigen Organisationen bedeutet dies in Zukunft eine enorme Ersparnis und administrative Erleichterung.

 

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen (und zu fordern), dass auch die anderen Geldinstitute  hier endlich nachziehen und so wie die ERSTE und die BANK AUSTRIA die Spendenerlöse von gemeinnützigen Organisationen nicht durch hohe Gebühren unnötig schmälern.

Die Salzburger Sparkasse hat uns darüber informiert, dass in der letzten Zeit gehäuft Betrugsversuche im Zusammenhang mit Überweisungen von Spendenkonten unternommen wurden und empfiehlt allen Spendenorganisationen, Kontakt mit ihren Bankbetreuer/innen aufzunehmen, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Die Betrüger gehen dabei sehr geschickt vor: Die Bank bzw. eine Filiale der Bank, die das Konto der Organisation betreut, bekommt ein maschinell bedrucktes Kuvert mit einer Briefmarke versehen, in dem sich eine Zahlungsanweisung in Original befindet. Diese Zahlungsanweisung ist ebenfalls maschinell bedruckt und mit einer Unterschrift (Kugelschreiber) versehen. Als Empfänger wird in der Regel ein ausländisches Konto angeführt. Die Betragshöhe ist unterschiedlich – zuletzt waren es um die € 24.105,71, damit vorgetäuscht werden kann, es wird hier eine Rechnung bezahlt.

Erleichtert werden diese Täuschungsversuche dadurch, dass Spendenkonten im Internet für jedermann ersichtlich sind und oft auch Geschäftsberichte mit einer Unterschrift, teilweise zum Download, zur Verfügung gestellt werden.

Den Organisationen wird daher dringend empfohlen, mit ihren Bankbetreuer/innen diesbezüglich Kontakt aufzunehmen, um entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.