Der Weg von der Ausschreibung zum Projekt am Beispiel des Cluster 2: Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Jeder Förderung geht ein Ausschreibungsverfahren (call) mit fixen Einreichfristen voraus. Dazu werden zunächst in Arbeitsprogrammen so genannte Aktionspakete (destinations) definiert, um die erwarteten Impacts zu erreichen. Projektanträge müssen sich auf vordefinierte, in den Arbeitsprogrammen ausführlich beschriebene Themen (topics) beziehen.
An den Ausschreibungen teilnehmen können nur Konsortien mit Projektpartner*innen aus mindestens drei Ländern. Die ersten Ausschreibungen erfolgen im Juni 2021.
Im Cluster 2 sind zum Beispiel derzeit folgende Aktionspakete und Calls geplant. Weitere Calls und Topics werden bis 2027 folgen:
Destinations | Calls |
Demokratie und Governance | 2021: Protecting and nurturing democracies, 5 topics 2022: Reshaping democracies, 9 Topics |
Kulturelles Erbe | 2021: Research and Innovation on Cultural Heritage and CCIs, 6 Topics (including 2 stakeholder topics) 2022: Research and Innovation on Cultural Heritage and CCIs, 10 Topics |
Soziale und ökonomische Transformationen | 2021 : Inclusiveness in times of change, 7 Topics 2022 : A sustainable future for Europe, 10 Topics |
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der FFG.