Was sind gemeinnützige Organisationen?
In Österreich wird Gemeinnützigkeit und werden gemeinnützige Organisationen durch das Steuerrecht definiert.
Dabei handelt es sich um Organisationen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und deshalb steuerlich begünstigt sind. Gemeinnützig ist in Österreich – vereinfacht gesagt -, wer Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet setzt und dies ausschließlich und unmittelbar tut.
Die meisten gemeinnützigen Organisationen sind als Verein organisiert, weitere mögliche Rechtsformen sind gemeinnützige Stiftungen, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Die Gemeinnützigkeit wird in Österreich von den zuständigen Steuerbehörden – anders als etwa in Deutschland – nicht per Bescheid anerkannt, sondern von Fall zu Fall an der Satzung und an der tatsächlichen Geschäftsführung gemessen.
Eine klare Abgrenzung ist in der Praxis schwierig und nur im Zuge einer Prüfung durch die Finanzbehörde möglich. Es ist deshalb in Österreich auch nicht möglich, die genaue Zahl der gemeinnützigen Organisationen zu bestimmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Gemeinnützigkeitsrecht.
Andere häufige Bezeichnungen
Freiwilligenorganisation
Der Begriff bezieht sich auf jene NPOs, die ausschließlich oder überwiegend mit unbezahlten Mitarbeiter/innen (Freiwilligen, Ehrenamtlichen) arbeiten und soll dieses Merkmal betonen.
Nonprofit-Organisation (NPO)
Entsprechend der international gebräuchlichen Definition sind NPOs Organisationen, die:
- durch ein Mindestmaß an formaler Organisation gekennzeichnet sind;
- private, nicht staatliche Organisationen sind;
- keine Gewinne an Eigentümer oder Mitglieder ausschütten;
- ein Minimum an Selbstverwaltung bzw. Entscheidungsautonomie aufweisen;
- durch ein Minimum an Freiwilligkeit gekennzeichnet sind.1
Nichtregierungsorganisation (NGO)
Der Begriff wird vor allem im menschenrechts- und umweltpolitischen Kontext für NPOs verwendet. Viele dieser Organisationen verhandeln inzwischen auf Augenhöhe mit global tätigen Unternehmen, Regierungen und internationalen Organisationen oder treten als deren Kritiker in Erscheinung.
Zivilgesellschaft, Zivilgesellschaftliche Organisation (CSO)
In sehr offener, allgemeiner Form wird Zivilgesellschaft definiert als die Summe von Akteuren und Operationen,
- die weder marktwirtschaftlich-profitorientiert, noch staatlich organisiert sind, und damit ein Mindestmaß an Autonomie von Markt und Staat aufweisen;
- die weiters auf die Gestaltung politischer Prozesse und/oder sozialer Lebensbedingungen gerichtet sind;
- und die im Rahmen kollektiven Handelns stattfinden.¹
Der Begriff bezieht sich meist auf politisch aktive NPOs, in der Regel wird er synonym zu NGOs verwendet.
Dritter Sektor
Bezeichnet neben Markt und Staat die Gesamtheit aller NPOs und deren Leistungen.
Inzwischen wird von manchen Forscher/innen die Meinung vertreten, dass zum Dritten Sektor auch Unternehmen gehören, die einen sozialen Zweck (social business) verfolgen und unter Einschränkungen auch Gewinne an ihre Mitglieder oder Eigentümer ausschütten dürfen.²
1 Ruth Simsa, in: Simsa, R./Meyer, M./Badelt, Ch.: (Hg.): Handbuch der Nonprofit-Organisation. Stuttgart 2013 (5. überarbeitete Auflage)
² Lester M. Salamon and S. Wojtek Sokolowski: What is the ‘Third Sector’?
A New Consensus Definition for Europe. POLICY BRIEF NO. 01/2015. Based on
Working Paper No. 02/2014 “The Third Sector in Europe: Towards a Consensus Conceptualization” Available at: www.thirdsectorimpact.eu