Nonprofit-Organisationen (NPO)
Entsprechend der im internationalen Gebrauch gängigsten Definition sind NPOs Organisationen, die:
- durch ein Mindestmaß an formaler Organisation gekennzeichnet sind;
- private, nicht staatliche Organisationen sind;
- keine Gewinne an Eigentümer oder Mitglieder ausschütten;
- ein Minimum an Selbstverwaltung bzw. Entscheidungsautonomie aufweisen;
- durch ein Minimum an Freiwilligkeit gekennzeichnet sind.1
Die meisten NPOs sind als Verein organisiert, weitere Rechtsformen sind gemeinnützige Stiftungen, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Nongovernmental Organization (NGO)
Wird oft synonym zu NPO gebraucht. Der Begriff wird vor allem im menschenrechts- und umweltpolitischen Kontext für NPOs verwendet. Viele dieser Organisationen verfügen inzwischen über ein weltweites Netzwerk und verhandeln auf Augenhöhe mit global tätigen Unternehmen und internationalen Organisationen oder treten als deren Kritiker in Erscheinung.
Gemeinnützige Organisationen
Dabei handelt es sich um jene Organisationen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und daher steuerlich begünstigt sind. Gemeinnützig ist in Österreich, wer Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet setzt und dies ausschließlich und unmittelbar tut. Die Gemeinnützigkeit wird in Österreich von den zuständigen Steuerbehörden anders als in Deutschland nicht per Bescheid anerkannt, sondern von Fall zu Fall an der Satzung sowie an der tatsächlichen Geschäftsführung gemessen.
Freiwilligenorganisationen
Der Begriff bezieht sich auf jene NPOs, die ausschließlich oder zu überwiegenden Anteilen mit unbezahlten Mitarbeitern arbeiten und soll dieses Merkmal betonen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen (CSO)
Der Begriff bezieht sich meist auf politisch aktive NPOs, in der Regel wird er synonym zu NGOs verwendet.
NPO-Sektor, Dritter Sektor
Stellt die Gesamtheit aller NPOs eines Landes bzw. einer Region dar. Inzwischen wird von manchen Forscher/innen die Meinung vertreten, dass zum Dritten Sektor auch Unternehmen gehören, die einen sozialen Zweck (social business) verfolgen und unter Einschränkungen auch Gewinne an ihre Mitglieder oder Eigentümer ausschütten dürfen.
Zivilgesellschaft
In sehr offener, allgemeiner Form kann Zivilgesellschaft definiert werden als die Summe von Akteuren und Operationen,
- die weder marktwirtschaftlich-profitorientiert, noch staatlich organisiert sind, und damit ein Mindestmaß an Autonomie von Markt und Staat aufweisen;
- die weiters auf die Gestaltung politischer Prozesse und/oder sozialer Lebensbedingungen gerichtet sind;
- und die im Rahmen kollektiven Handelns stattfinden.¹
1 Ruth Simsa, in: Simsa, R./Meyer, M./Badelt, Ch.: (Hg.): Handbuch der Nonprofit-Organisation. Stuttgart 2013 (5. überarbeitete Auflage)