Das Europäische Parlament hat bereits im Februar zwei Vorschläge verabschiedet, wie die Arbeit von europaweit agierenden, gemeinnützigen Organisationen vereinfacht werden kann („Ein Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen“).

Die Europäische Kommission hat das Thema aufgenommen und lädt zur öffentlichen Beteiligung ein. Bis zum 28.10.22 kann die eigene Situation und der Veränderungsbedarf in einem ausführlichen Fragebogen (unter „Konsultation“) dargestellt werden. Zusätzliche werden allgemeine Statements zur Initiative (unter „Sondierung“) gesammelt.
HIER direkt mitreden.

Eine wertvolle Informationsressource für Gemeinnützige, die grenzüberschreitend arbeiten, ist auch diese vergleichende Studie der verschiedenen Rechtsrahmen für Vereine in Europa, wo sowohl die Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten übersichtlich aufbereitet, als auch die Merkmale der Rechtsrahmen vergleichend dargestellt werden.

Von der Kommission wurden drei Möglichkeiten zur Anerkennung grenzüberschreitender Tätigkeiten von gemeinnützigen Organisationen identifiziert:

  1. Neue Rechtsform für europaweit agierende Vereine (diese kann entweder auf EU-Ebene umgesetzt werden oder in den einzelnen Nationalstaaten)
  2. Harmonisierung der Mindeststandards für gemeinnützige Organisationen in den Nationalstaaten
  3. EU Informationskampagne

Generell befürwortet die IGO, gemeinsam mit unserem Partner, dem European Civic Forum, die Erleichterung EU-weiter Operationen von Gemeinnützigen, insbesondere die Möglichkeiten 1 und 2.

Bei Einführung einer neuen Rechtsform für cross-nationaltätige Organisationen sollte auf die vielfältigen bestehenden Organisationsformen im gemeinnützigen Bereich Rücksicht genommen werden. Wichtig ist auch, dass die Registrierung als Europäischer Verein keine ausufernden bürokratischen Hürden und Berichtspflichten mit sich bringt, die besonders kleine Organisationen benachteiligen würden.

Eine mögliche Harmonisierung nationaler Standards muss die Diversität der aktuellen Rechtslage und deren praktischer Anwendung in den Mitgliedsstaaten berücksichtigen, sowie die Vielfalt an Organisationsformen im gemeinnützigen Sektor. Die EU-weite Mobilität gemeinnütziger Organisationen könnte auf diesem Weg erleichtert bzw. ermöglicht werden. Sie könnte auch ein Anlass sein, um Gleichberechtigung zwischen Organisationen und Menschen verschiedener Nationalstaaten zu fördern (z.B. in Bezug auf Spenden). Auch die Gefahr des Missbrauchs (z.B.  Geldwäsche) sollte in diesem Kontext beachtet werden. Gleichzeitig sollte der Schutz davor den Regeln der Verhältnismäßigkeit folgen.

Die Zivilgesellschaft einiger europäischer Mitgliedsstaaten steht unter Druck. Mindeststandards könnten hier Bürger:innen mehr Handlungsmöglichkeiten ermöglichen. Gleichzeitig sollten sie nicht dazu führen, dass die Standards anderer Länder heruntergesetzt werden.

 

Weiterführende Informationen:

Beteiligungsmöglichkeit der Europäischen Kommission (Teilnahmeempehlung!) – deutsch

Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen des Europäischen Parlaments – deutsch
Kurzfassung – englisch

Studie zum Nutzen der Umsetzung des Statuts – englisch

Vergleichende Analyse der verschiedenen Rechtsrahmen von Vereinen in Europa – englisch

Fragebogen der Civil Society Europe zur Betroffenheit vom Thema (auch gut geeignet zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragenbogens der Kommission) – englisch

Die Europäische Kommission hat den dritten jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit 2022 veröffentlicht. Darin wird ein Überblick über die Entwicklungen in der EU gegeben, sowie in den 27 Länderkapiteln die Situation in den einzelnen Mitgliedsländern analysiert und spezifische Empfehlungen gegeben.

Behandelt werden besonders die vier Bereiche Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und Gewaltenteilung. Die IGO hat in den Bericht ihre Expertise zur Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Qualität und Inklusivität der Gesetzgebungsverfahren in Österreich eingebracht.

Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Gesetzgebung

Bürger:innen sowie Stakeholder werden über das „parlamentarische Konsultationsverfahren“ zu allen Gesetzentwürfen konsultiert, die im Parlament erörtert werden und die Antworten sind der Öffentlichkeit zugänglich. Bei vorparlamentarischen Konsultationsprozessen gibt es nach wie vor Herausforderungen. Konsultationszeiträume sind in der Praxis oft zu kurz und die Einbeziehung der Interessenträger ist zum Teil rein formalistisch.

Die Arbeiten zur Entwicklung eines strategischen Ansatzes für die Partizipation der Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden fortgesetzt, wobei ein Handbuch im dritten Quartal 2022 veröffentlicht werden soll.

Der spezifische Unterstützungsfonds für gemeinnützige Organisationen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, der unter starker Beteiligung der Interessenträger eingerichtet worden war, wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum ersten Quartal 2022. Bis März 2022 wurden über 700 Mio. EUR durch rund 47 000 Auszahlungen verteilt.

Darüber hinaus berichtet die Zivilgesellschaft über positive Initiativen der Regierung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Politikgestaltung, auch wenn dies nicht in allen Politikbereichen einheitlich ist. Auf Basis einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag hat die Regierung im Frühjahr 2022 eine beratende Arbeitsgruppe zu Spenden für Organisationen der Zivilgesellschaft reaktiviert, die seit 2017 nicht mehr zusammengetreten war. Die Interessenträger sind insbesondere der Ansicht, dass die Steuerbefreiung auf zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bereichen Menschenrechte, bürgerliche und politische Rechte, Demokratie, Transparenz und Erwachsenenbildung ausgeweitet werden sollte.

 

Weiterführende Informationen:

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich (deutsch)

Presseinformationen zum Rule of Law Report 2022 (englisch)

Hintergründe und Methode (englisch)

 

Im Auftrag des Sozialministeriums hat die IGO einen mehrstufigen Beteiligungsprozess durchgeführt in dem Freiwillige und deren Organisationen nach ihren Empfehlungen für ein neues Freiwilligengesetz gefragt wurden. Am vorläufigen Ende dieses Prozesses steht der Ergebnisbericht „Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes“ mit einer Beschreibung des Prozesses und der Prioritäten der Teilnehmenden bei der Verbesserung des Freiwilligengesetzes.

Bei der Abschlusskonferenz (Mitschnitt) am 28. Juni waren Interessierte eingeladen zu einer Besprechung der Projektergebnisse. IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, reflektierte den Prozess und beschrieb die entstandenen Handlungsempfehlungen (Präsentation). Aus dem Sozialministerium berichtete Anton Hörting, Leiter der Abteilung für Seniorenpolitische Grundsatzfragen und Freiwilligenangelegenheiten, wie die Ergebnisse weitere Anwendung finden werden. Die Freiwilligensprecher:innen im Parlament, Andreas Hanger (ÖVP), David Stögmüller (Die Grünen) sowie Elisabeth Feichtinger (SPÖ) befürworteten einen partizipativen Prozess und nahmen Stellung zu den Ergebnissen.

Einige der wichtigsten Ergebnisse:

Freiwilliges Engagement braucht materielle Infrastruktur und professionelle Organisation. Öffentliche Institutionen sollten darauf auch bei der Vergabe von Förderverträgen Rücksicht nehmen. Für langfristige und stabile Zusammenarbeit mit Engagierten wird auch eine Strukturförderung für die Freiwilligenkoordination gefordert. Freiwilligenorganisationen sorgen durch ihre Koordinationsarbeit für einen effizienten und effektiven Einsatz der Freiwilligen, können diese Leistungen ohne finanzielle Ressourcen aber schwer bewältigen. Gleichzeitig wurde die Zunahme bürokratischer Hürden und die mangelnde Kooperation zwischen Gemeinden, Ländern und Bund bemängelt. Viele Organisationen verbringen beträchtlichen Aufwand damit, passende Förderungen zu finden. Ein Förderkompass soll die Suche nach Geldern erleichtern und damit mehr Raum für gemeinnütziges Engagement schaffen.

Freiwillige Helfer spenden nicht nur ihre Zeit, sondern müssen die Mittel für ihr Engagement oft aus der eigenen Tasche bezahlen. Daraus entstand der Wunsch nach einer „Ehrenamtspauschale“ – ein steuerlicher Absetzbetrag für Ausgaben wie Anfahrtskosten, Fortbildungen, Ausrüstung und Instrumente, die für die gemeinnützige Tätigkeit benötigt werden. In diesem Kontext wurde auch eine Gebührenbefreiung etwa für öffentliche Verkehrsmittel oder nach freiem Eintritt in öffentliche Museen gefordert.

Während Freiwillige oft Verantwortung für andere übernehmen, sind sie selbst im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht immer ausreichend versichert. Eine bundesweite Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Freiwillige ist nach Meinung vieler Betroffenen überfällig. In Oberösterreich und Tirol gibt es schon vergleichbare Maßnahmen.

Eine Chance für wachsendes Engagement und Inklusion wird in der bewussten Ansprache und Förderung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen gesehen. So soll das Ehrenamt in Österreich auch Menschen aus Drittstaaten ermöglicht werden und freiwilliges Engagement für Arbeitslose und psychisch Kranke keine Nachteile bringen. Zudem gab es den Wunsch nach Förderungen für inklusive Freiwilligenprojekte die sich zum Beispiel an Menschen mit speziellen Beeinträchtigungen und Migrant:innen wenden.

Zum Mitschnitt der Abschlusskonferenz mit Ergebnispräsentation

Ergebnisse Freiwilligenpolitik mitgestalten

 

Partizipation in politischen Entscheidungsprozessen

Partizipation und Transparenz ermöglichen einen Dialog auf Augenhöhe zwischen den Bürger:innen und der Politik. So können langfristig tragfähige Entscheidungen entstehen, die von einer breiten Basis befürwortet werden. Gemeinsam mit dem BMKÖS arbeitet die IGO daher an der Erweiterung der Kompetenzen der partizipativen Politikgestaltung in Österreich (zum Beispiel im Rahmen des GovLab). Die fortschreitende Digitalisierung soll dabei genutzt werden, um Beteiligungsprozesse leichter zugänglich zu machen, Betroffene besser zu erreichen und auch die Ergebnisse dieser Prozesse besser zu verarbeiten und an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, spricht sich auch allgemein für eine stärkere Institutionalisierung von Beteiligungsprozessen aus: “Derzeit erfolgt die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen oftmals auf Basis persönlicher Kontakte und informeller Netzwerke. Bei manchen Themen findet sie kaum statt, bei anderen funktioniert die Zusammenarbeit mit der Politik und Verwaltung gut und auf Augenhöhe. Wir wollen die politische Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern institutionell stärker verankern.“

Weiterführende Links

IGO Bericht: Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes
Anhang zum Bericht (gesammelte Handlungsempfehlungen und Kommentare)

IGO Presseaussendung: Ergebnisse des Beteiligungsprozess

IGO Presseaussendung: Zwischenfazit Projektbeteiligter

IGO Artikel: Beteiligungsprozess freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt

WU Evaluierung Freiwilligengesetz (Diskussionsgrundlage im Beteiligungsprozess)

Auf Initiative des European Civic Forum ruft die IGO gemeinsam mit über 300 europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft in einem offenen Brief die EU-Kommission dazu auf, in ihrem kommenden Arbeitsprogramm eine Förderstrategie der europäischen Zivilgesellschaft zu verankern.

Die politische Lage in vielen EU Staaten bringt zivilgesellschaftliche Organisationen unter Druck. Die EU hat kürzlich begonnen, darauf mit einzelnen Initiativen in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu reagieren. Nun gilt es einen strategischen Rahmen für die zukünftige Förderung und Sicherung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Auf europäischer sowie nationalstaatlicher Ebene braucht es eine proaktive Strategie, die einen öffentlichen Dialog und eine resiliente Zivilgesellschaft fördert. Zur Anerkennung der essentiellen Rolle der Zivilgesellschaft für Gesellschaft und Politik, müssen hier sowohl Monitoring als auch Förderung und Absicherung vor Restriktion Platz finden. Das nationalstaatliche Reporting soll dazu an Durchsetzungsmechanismen gekoppelt sein.

Das European Civic Forum hat kürzlich einen entsprechenden Bericht zur Situation einer Europäischen Zivilgesellschaftsstrategie veröffentlicht (Bericht | Factsheet), in dem auf Lücken und Herausforderungen in den bestehenden EU-Maßnahmen hingewiesen wird. Der Entwurf basiert auf weit geteilten Vorschläge zur Entwicklung einer vielfältigen und aktiven europäischen politischen Öffentlichkeit.

Auch das Europa Parlament hat bereits in einer Resolution (2021/2103(INI), 8 März 2022) mit großer Mehrheit dazu aufgerufen, das Problem des „shrinking space for civil society in Europe“ anzugehen.

 

Hier können Sie sich dem offenen Brief an die EU Kommission
mit der Forderung nach einer Strategie für Zivilgesellschaft unterstützen:

Weiterführende Informationen:

Bericht des European Civic Forums zur Situation einer Europäischen Zivilgesellschaft und Empfehlung einer -strategie

Kurzversion des Berichts als Factsheet

Initiator: Civil Society Europe

Ein gutes Jahr lang haben IGO Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen großer Dachverbände und NGOs neben ihren eigentlichen Aufgaben an der Konstruktion einer neuen, breit aufgestellten Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen gearbeitet, wie es sie in Österreich bisher noch nicht gegeben hat. Mit der ersten, konstituierenden Sitzung des „neuen“ BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT am 20. Mai 2022 wurde dieses Projekt „Kairos“ – benannt nach dem griechischen Gott der „günstigen Gelegenheit“, die nicht verpasst werden darf – erfolgreich abgeschlossen.

Ziel und Zweck der neuen Organisation ist – nicht unähnlich dem bisherigen statutarischen Zweck der IGO -, die Vertretung der Interessen von österreichischen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere zur

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen;
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit;
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich;
  • Verbindlichen Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung.

Zwölf große Wohlfahrts- und Dachverbände aus unterschiedlichen Bereichen der Gemeinnützigkeit und der Sozialwirtschaft haben am 20. Mai ihren Beitritt zum neuen BÜNDNIS erklärt und damit Anspruch auf einen Sitz im Vorstand erhoben. Weitere Mitglieder werden in den nächsten Monaten, bis zur ersten Vollversammlung im Herbst, voraussichtlich noch dazukommen. Bis zum Jahresende wird das BÜNDNIS plangemäß – ein entsprechender Beschluss des IGO Vorstands ist noch ausständig – die vollständige Rechtsnachfolge der IGO antreten und auch die bisherigen IGO Mitglieder aufnehmen. Die IGO Mitgliederversammlung hat die dafür notwendigen Beschlüsse bereits im November letzten Jahres gefasst.

Damit ist auch der Weg frei für die Aufnahme weiterer Mitglieder, die sich diesem spannenden neuen Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen anschließen wollen.

 

2022-05-20 Präsentation Projektergebnisse Kairos

Die IGO führt im Auftrag des Sozialministeriums einen mehrstufigen Beteiligungsprozess durch und ermöglicht Österreichs Freiwilligen die Mitsprache in einer geplanten Novelle des Freiwilligengesetzes. Diskutiert wird bis Ende Juni unter freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt. Das Ergebnis wird ein Bericht mit konkreten zivilgesellschaftlichen Empfehlungen sein, zu denen das Sozialministerium öffentlich und ausführlich Stellung bezieht.

Extremsituationen zeigen uns immer wieder, wie essenziell die Arbeit der 3,5 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Österreich ist. Sie engagieren sich aber nicht nur in der Katastrophenhilfe, sondern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, vom Fußballtraining über Kulturvereine bis zum Rettungseinsatz. Jede Woche leisten Freiwillige mehr als 14 Mio. Stunden unbezahlte Arbeit und halten damit die Gesellschaft zusammen.

Beteiligungsprozess für ein zielsicheres und bedarfsorientiertes Freiwilligengesetz

Anfang des Jahres hat die IGO vom Sozialministerium den Auftrag erhalten, eine mögliche Novellierung des Freiwilligengesetzes durch einen offenen Beteiligungsprozess zu unterstützen. Grundlage dafür bilden zehn Handlungsempfehlungen, die das NPO Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien im Rahmen einer Evaluierung des Gesetzes erarbeitet hat.

In der Auftaktveranstaltung am 7. April wurde der Prozess und dessen Hintergründe erklärt. Zudem gab es viel Raum zur Klärung von Fragen und Kritik durch das Publikum im Saal und online. Vertreter:innen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, sowie der IGO und an der Evaluation des Freiwilligengesetzes beteiligte Wissenschaftlerinnen der WU standen Rede und Antwort.

Zeitgleich wurde die Website freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt zur Beteiligung freigegeben. Gefragt sind die Erfahrungen von allen engagierten Bürger:innen, unabhängig von der Art oder dem Ausmaß ihres freiwilligen Engagements. Ziel ist eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Förderung des Freiwilligenwesens. Zur Diskussion stehen vor allem die zehn Handlungsempfehlungen, die aus der Evaluierung des Freiwilligengesetzes hervorgegangen sind. Diese können nach einer einfachen Registrierung diskutiert, kritisiert, ergänzt und bewertet werden.

Aus den Ergebnissen dieses Beteiligungsprozesses entsteht der Bericht „Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes“, der der Politik vorgelegt wird. In einer abschließenden Videokonferenz beziehen Verantwortliche des Sozialministeriums zu den Inhalten des Berichts und deren weiterer Verwendung Stellung. Zur Diskussion der Ergebnisse sind die Freiwilligensprecher:innen der Parlamentsparteien geladen.

Zu den Ergebnissen

 

Partizipation in politischen Entscheidungsprozessen

Partizipation und Transparenz ermöglichen einen Dialog auf Augenhöhe zwischen den Bürger:innen und der Politik. So können langfristig tragfähige Entscheidungen entstehen, die von einer breiten Basis befürwortet werden. Das BMKÖS fördert daher die Erweiterung der Kompetenzen der partizipativen Politikgestaltung in Österreich. Die fortschreitende Digitalisierung soll dabei genutzt werden, um Beteiligungsprozesse leichter zugänglich zu machen, Betroffene besser zu erreichen und auch die Ergebnisse dieser Prozesse besser zu verarbeiten und an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, spricht sich auch allgemein für eine stärkere Institutionalisierung von Beteiligungsprozessen aus: “Derzeit erfolgt die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen oftmals auf Basis persönlicher Kontakte und informeller Netzwerke. Bei manchen Themen findet sie kaum statt, bei anderen funktioniert die Zusammenarbeit mit der Politik und Verwaltung gut und auf Augenhöhe. Wir wollen die politische Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern institutionell stärker verankern.“

 

Weiterführende Links

IGO Bericht: Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes
Anhang zum Bericht (gesammelte Handlungsempfehlungen und Kommentare)

IGO Presseaussendung: Ergebnisse des Beteiligungsprozess

IGO Presseaussendung: Zwischenfazit Projektbeteiligter

IGO Artikel: Beteiligungsprozess freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt

WU Evaluierung Freiwilligengesetz (Diskussionsgrundlage im Beteiligungsprozess)

  • Sie sind eine*r der 3,5 Millionen Freiwilligen, die sich in Österreich regelmäßig für das Gemeinwohl engagieren?
  • Sie haben beruflich mit Freiwilligen zu tun?
  • Sie wollen mit Ihren Erfahrungen zu verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen beitragen, die noch mehr als bisher die Leistungen von Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen unterstützen?

Dann bekommen Sie jetzt die einmalige Gelegenheit dazu:

Das NPO Kompetenzzentrum der WU Wien hat im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) das Freiwilligengesetz (FreiwG) evaluiert und zehn Handlungsempfehlungen zur noch besseren Förderung des Freiwilligenwesens in Österreich abgegeben.

Diese Handlungsempfehlungen bilden die Grundlage für einen Beteiligungsprozess, den die IGO im Auftrag des BMSGPK von April bis Juli 2022 durchführen wird. Ziel des Prozesses sind zivilgesellschaftliche Empfehlungen, die 2022 in einen Entwurf für eine Novelle des Freiwilligengesetzes einfließen sollen.

Bei der Auftaktveranstaltung am 7. April in Wien werden wir Sie über den Prozess und seine Inhalte informieren. Danach haben Sie die Möglichkeit auf einer eigens dafür eingerichteten Online-Beteiligungsplattform die zehn Handlungsempfehlungen zu diskutieren, zu vertiefen und zu bewerten. Die dabei gewonnenen Ergebnisse werden Ihnen Ende Juni in einer Online-Videokonferenz präsentiert.

Für Interessierte aus den Bundesländern wird es die Möglichkeit geben, die Auftaktveranstaltung online mitzuverfolgen.

Anmeldungen zur Auftaktveranstaltung und zur Teilnahme am Prozess sind ab sofort unter freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt/anmeldung möglich.

Die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung ist keine Voraussetzung für die spätere Teilnahme am e-Partizipationsprozess. Der Prozess ist allen Interessierten zugänglich.

Du überzeugst durch deinen mündlichen und schriftlichen Ausdruck, kannst auch schwierige Sachverhalte gut vermitteln und willst damit den Anliegen der organisierten Zivilgesellschaft mehr Gehör verschaffen? Dann haben wir den passenden Job für dich…

Wer wir sind:

Wir vertreten wirksam die gemeinsamen Interessen unserer gemeinnützigen Mitglieder gegenüber Politik, Staat und Wirtschaft.

Unsere Mitglieder sind große und kleine NPOs aus nahezu allen Bereichen der Gemeinnützigkeit: Menschenrechte, Humanitäre Hilfe, Gesundheit und Soziales, Kinder und Jugend, Kultur, Entwicklungszusammenarbeit, Umwelt- und Tierschutz.

Wen wir suchen:

Für den Bereich Projektkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit suchen wir ab sofort eine*n engagierte*n Mitarbeiter*in in Teilzeit (20 Wochenstunden):

Deine Aufgaben:

  • Entwicklung und Umsetzung einer neuen Marken- und Kommunikationsstrategie, gemeinsam mit der Geschäftsführung und unseren Mitgliedern und Netzwerkpartner*innen
  • Verfassen von Presseaussendungen, Blog-, Newsletter- und Social Media Beiträgen
  • Betreuung unserer Webseite und unserer Social Media Kanäle (Facebook, Twitter)
  • Unterstützung bei der Bewerbung unserer Serviceangebote und Veranstaltungen
  • Ansprechperson für Netzwerkpartner*innen, Medien, Agenturen…

Unsere Anforderungen:

  • nachgewiesenes Interesse an sozialen und gesellschaftspolitischen Themen
  • dzt. in Ausbildung oder abgeschlossenes Studium an einer Universität oder FH im Bereich Kommunikation, Medien, Politik-, Sozial- oder Rechtswissenschaften
  • einschlägige Berufserfahrung, idealerweise in einer NPO, Kampagnenerfahrung von Vorteil
  • überzeugendes Auftreten, ausgezeichnete Deutschkenntnisse, guter schriftlicher Ausdruck
  • sicherer Umgang mit CMS (WordPress) und Social Media

Unser Angebot:

  • Mitarbeit in einem kleinen, engagierten Team an einer zentralen Schnittstelle der organisierten Zivilgesellschaft mit der öffentlichen Verwaltung und Politik
  • 1.250,- EUR brutto für 20 Wochenstunden, Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung, Jahreskarte der Wiener Linien oder aliquoter Zuschuss zum Klimaticket
  • Selbständiges Arbeiten, mindestens 50 % Home Office, flexible Zeiteinteilung
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten und Lernerfahrungen

Interessiert? Dann schick deine Bewerbung mit deiner Motivation und deinem Lebenslauf an office@gemeinnuetzig.at. Wir freuen uns darauf!

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – kurz CERV) setzt sich den Schutz und die Förderung der Rechte und Werte der Europäischen Union zum Ziel. Dafür steht in der Förderperiode 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget von 1,55 Milliarden Euro zur Verfügung, das sich auf 4 Programmbereiche verteilt:

  • Werte der Union
  • Gleichstellung, Rechte und Gleichstellung der Geschlechter
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe
  • Daphne (Aktionsbereich zur Bekämpfung von Gewalt)

Neu ist eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Derzeit sind einige Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen („Calls“) offen bzw. in der Phase der Ankündigung. Nähere Informationen sind auf dem Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) der Europäischen Kommission oder auf der Website der Nationalen Kontaktstelle im Bundeskanzleramt, Abteilung IV/3 – Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft zu finden (von der auch die Informationen auf dieser Seite stammen).

Bei zwei Online-Veranstaltungen am 16. und 17. Dezember 2021 wird über das CERV-Programm sowie über die derzeit offenen bzw. anstehenden Calls informiert. Auch soll künftigen Antragstellerinnen und Antragstellern damit ein Rahmen geboten werden, Projektideen auszutauschen und Kooperationspartner zu finden. Die Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt.

Kommen Sie mit Ihren Fragen zur Central European University: Lehrende und Studierende unterstützen die Arbeit von NGOs in einem konkreten Projektzeitraum unentgeltlich (z.B. Recherchen, Fokus-Gruppen, Videoprojekte etc.).

Die Inhalte der Projekte sollten inhaltlich zu einem der unten gelisteten Universitätskurse passen. Wenn Ihre Organisation Interesse an einer Kooperation hat, erarbeiten Studierende und Dozent:innen gemeinsam mit Ihnen eine  für Ihre Organisation interessante Fragestellung oder ein Thema.

1. Überlegen Sie ein mit den unten aufgeführten Kursen in Verbindung stehendes Thema/Bedarfe.

2. Füllen Sie folgendes Formular aus: FORMULAR


LISTE DER KURSE

WINTERSEMESTER
Bürgerschaftliches Engagement:  Die Studierenden gestalten im Wintersemester gemeinsam mit Partner-NGOs Projekte zu „Bürgerschaftlichem Engagement“ und setzen diese im Frühjahr um.
Weltpolitik als Fehlkonstruktion: Der Kurs beinhaltet die Sensibilisierung der Studierenden durch kreative Aufgaben, die die „Norm“ in Bezug auf Geschlecht, Klasse, Rasse, Staatsbürgerschaft und andere Themen in Frage stellen.
Umweltpraktikum: Ein kursbasiertes Praktikumsprogramm: Organisationen können einen oder mehrere Studierende zur Unterstützung bei einem Projekt oder einer Reihe von Aufgaben für insgesamt 100 Stunden von Mitte Januar bis Ende März/Mitte April 2022 aufnehmen.
Feldforschung und qualitative Datenanalyse: Studierende können ca. 30 Interviews oder Fokusgruppensitzungen durchführen (inkl. Schreiben des Interviewfragebogens, Transkription, Vorbereitung der Analyse), die Sie für Ihre Zwecke nutzen können, z. B. um die Akzeptanz oder Wahrnehmung Ihres Programms durch die Zielgruppe zu überprüfen, eine Kampagne zu analysieren, etc. (Verfügbar zwischen 31. Januar – 18. Februar 2022)
Spannungen und Dilemmata der Übergangsjustiz: Der Kurs behandelt die Folgen von schweren Menschenrechtsverletzungen und Traumata, wie z. B. Völkermorde, nicht so sehr aus rechtlicher, sondern aus politischer und menschlicher (psychischer) Perspektive. Alle Fragen/Aufgaben einer verwandten Organisation sind willkommen, die in ein kurzes studentisches Engagement umgewandelt werden können. (Januar 2022)

FRÜHJAHRSSEMESTER
Sprache und Politik:  Studentische Aufgaben im Zusammenhang mit der Rolle der Sprache für Bürger:innen. Dialekte,
Organisationen, die mit Bewohnern des Bezirks Favoriten arbeiten, werden besonders ermutigt, Anträge einzureichen. (April 2022)
International Human Rights Advocacy: Der Kurs befasst sich mit internationaler Menschenrechtsarbeit und verbindet praktische Erkenntnisse mit kritischer Reflexion. Er stützt sich auf eine Vielzahl von Quellen und bewertet das Wesen und die Bedeutung der internationalen Anwaltschaft, um Veränderungen vor Ort zu bewirken. Alle menschenrechtsbezogenen Themen sind willkommen, einschließlich Ernährungssicherheit, Folter und Meinungsfreiheit. (April 2022)
Deliberative Demokratie in der Praxis: Vorbereitung, Organisation und Auswertung einer
Veranstaltung zur deliberativen Demokratie (Forum, Versammlung, Umfrage usw.) zu einem bestimmten Thema. Das Ergebnis: Die Teilnehmer haben eine informierte Meinung (im Gegensatz zu einer bloßen Meinung) und die Organisatoren lernen die Präferenzen der Gemeinschaft kennen. April 2022 (für ein kurzes Projekt) Januar 2023

HERBSTSEMESTER
Ethik von Big Data: Nichtregierungsorganisationen mit Fragen, Programmen oder Aufgaben im Zusammenhang mit organisatorischen oder gesellschaftlichen Dilemmata in Bezug auf Datenschutz, Datennutzung, Menschenrechte, Demokratie und technische Belange werden ermutigt, sich zu beteiligen. Wie kann man z. B. den Konflikt zwischen Datenbedarf und Grundsätzen in einer auftragsorientierten Organisation lösen? (September 2022)
Kulturerbe und Mobilität: Der Kurs untersucht, wie menschliche Mobilitäten die materielle Realität um uns herum verändern. Er umfasst zwei Forschungsbereiche, Heritage Studies und Migration Studies, aus qualitativer Perspektive. (September 2022)

 

Für Ihre Organisation entstehen keine externen Kosten. Die CEU kann jedoch auch keine Rückvergütung für Ihren Aufwand geben.
 
Die CEU ist eine internationale Universität mit Schwerpunkten in Sozial- und Geisteswissenschaften, daher ist Englisch Arbeitssprache, es wird versucht die Zusammenarbeit soweit möglich bilingual oder in Deutsch anzubieten. Weitere Informationen über das Angebot der CEU sind bisher ausschließlich auf Englisch verfügbar.

WEITERE INFORMATIONEN: https://communityengagement.ceu.edu/call-ngos