Die IGO hat 2022 die Weichen in Richtung einer vielversprechenden Zukunft gestellt.
2023 wachsen wir zum BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT, wo wir uns als neue Interessenvertretung gemeinsam mit einigen der wichtigsten gemeinnützigen Organisationen und Verbänden Österreichs für die gute Sache einsetzen.

Bestehende IGO-Mitgliedschaften werden zu BÜNDNIS-Mitgliedschaften.

Alle bisher von der IGO angebotenen Leistungen werden vom neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fortgeführt.

Warum die IGO zum BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT wird

  • Durch das größere politische und finanzielle Gewicht, das wir gemeinsam mit großen Dachverbänden und wichtigen Einzelorganisationen an den Tisch bringen, erhöht sich unsere Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Politik und Verwaltung im Auftrag der Gemeinnützigkeit.
  • Das BÜNDNIS bringt noch mehr Akteure der Branche zusammen und fördert Austausch und Vernetzung
  • Um Synergien zu nutzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird die IGO vollständig im BÜNDNIS aufgehen

 

Dafür engagiert sich das BÜNDNIS

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich
  • Verbindliche Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung

 

Service-Leistungen für BÜNDNIS Mitglieder

  • Wir stehen Ihnen zu allen Anliegen oder Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit und Vereinsführung zur Verfügung
  • Wir überprüfen kostenlos Ihre Statuten und helfen Ihnen bei der Formulierung einer Geschäftsordnung
  • Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Webinaren ist kostenlos.  
  • Sie erhalten attraktive Rabatte bei unseren Vorteilspartnern  – Dienstleistungsunternehmen mit Expertise im Non-Profit Sektor
  • Wir halten Sie über rechtliche Entwicklungen und neue Fördermöglichkeiten im Bereich der Gemeinnützigkeit auf dem Laufenden

Eine Mitgliedschaft beim neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT heißt außerdem, diese zukunftsträchtige Möglichkeit auf mehr Vernetzung und Durchsetzungsstärke für den gemeinnützigen Sektor von Anfang an mitzugestalten!

 

Sie möchten ein Teil des neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT werden?

Um über Ihren Antrag auf Mitgliedschaft zu entscheiden, benötigen wir von Ihnen:

  • Ein kurzes Motivationsschreiben, in dem Sie Ihren Schritt begründen
  • Sofern nicht ohnehin auf Ihrer Webseite zu finden:
    • Ihre Rechtsgrundlage (Statuten, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsurkunde)
    • Name und Anschrift der organschaftlichen Vertreter/innen (Vorstand, Geschäftsführung)
    • Jahres- und Finanzberichte der vorangegangenen zwei Jahre

Der BÜNDNIS Vorstand entscheidet dann in nicht-öffentlicher Sitzung über Ihren Antrag.

 

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Büro

Telefon: +43 1 488 17 40
E-Mail: office@gemeinnuetzig.at

 

Mehr zum Aufbau und den Aktionen des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT finden Sie auf der Homepage: buendnis-gemeinnuetzigkeit.at

 

Wie die IGO zum BÜNDNIS wurde…

Projekt "KAIROS"

 

 

Maßnahmenvorschlag an die Bundesregierung zur Abfederung der Teuerungskrise bei gemeinnützigen Organisationen 

Die Inflation erreicht Rekordhöhen. Die Energiepreise steigen zudem weit über dem Ver­braucherpreisindex. Dies betrifft nicht nur private Haushalte, Unternehmen und die Industrie, sondern auch die überwiegende Anzahl aller Non-Profit Organisationen. In einer aktuellen Umfrage des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT (zu den Ergebnissen) gaben 4 von 5 Organisationen an, stark von der Teuerung betroffen zu sein.

Gemeinsam haben wir im Bündnis für Gemeinnützigkeit Vorschläge an die Regierung entwickelt mit zwei notwendigen Maßnahmen für die kurzfristige Unterstützung in der aktuellen Krise und einer Reihe an Vorschlägen zur erforderlichen mittelfristigen und ökologischen Senkung der NPO-spezifischen Inflation.

1. Miteinbezug gemeinnütziger Organisationen in das Unternehmens-Energiekosten­zuschussgesetz (UEZG)

Gemeinnützige Organisationen müssen explizit in die Förderrichtlinien aufgenommen werden und Kriterien an NPOs angepasst werden (beispielsweise Unterstützung ab Energiekosten von 1 % des Umsatzes). Die Laufzeit ist auf 2023 auszuweiten.

2. Die weitere Nutzung des Unterstützungs-Fonds für Non-Profit-Organisationen

Nicht alle gemeinnützigen Organisationen werden unter die Förderkriterien der ersten, obenstehenden Maßnahme fallen. Zudem ist für viele NPOs auch die allgemeine Teuerung schwer tragbar (für eine Erklärung siehe unten). Wir empfehlen daher darüber hinaus oder anstelle von Maßnahme 1 die Nutzung bzw. Fortführung des Unterstützungs-Fonds für NPOs.
Eine einfache Herangehensweise für eine Anpassung auf die aktuelle Situation wäre die Sachkosten der jeweiligen Organisation aus 2021 heranzuziehen, die durchschnittliche Teuerung (VPI) des Jahres 2022 (bzw 2023) hinzuzurechnen und die Differenz durch den Antiteuerungs-NPO-Fonds zu fördern.
Ein Mindestbetrag von bspw. 1.500 Euro/Jahr könnte für alle (gemeinnützigen) Antragsteller ausgeschüttet werden.

3. Kurz- und mittelfristige Förderung konkreter Projekte für den ökologischen Wandel der Träger des gemeinnützigen Sektors:

  • Umstieg auf Elektro-Mobilität
  • Erhöhung des Öko-Energie-Anteils durch Photovoltaikanlagen
  • Offensive zur energetischen Gebäudesanierung
  • Programm zum Austausch fossiler Heizanlagen
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft

Warum sind gemeinnützige Organisationen besonders zu berücksichtigen?

Viele Organisationen werden schon bald nicht mehr die Kraft haben, der Teuerung standzu­halten:

  • Schon heute haben viele Organisationen durch langjährige und teils existenzbedro­hende Förderrückgänge sowie die Konsequenzen von COVID-19 prekäre Finanzierungslagen. Die Teuerungen verschlechtern die Situation weiter.
  • In vielen Fällen gibt es keine Reserven und Rücklagen bei gemeinnützigen Vereinen, da der Aufbau von Rücklagen durch Förderstellen bzw. die Finanzverwaltung gesetz­lich untersagt bzw. sehr stark beschränkt ist.
  • Da laufende Einnahmen von den Organisationen in der Regel nicht umgewidmet werden können, haben die Organisationen kaum Möglichkeit, selbst intern gegen­zusteuern.

Gemeinnützige Organisationen erfüllen wichtige Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit. Obwohl sie nicht auf Profit ausgerichtet sind, sind sie darüber hinaus ein wichtiger Teil der österreichischen Wirtschaft. Ziel von Maßnahmen zur Bewältigung der Teuerungskrise soll es sein, die vielfältige Landschaft der gemeinnützigen Organisationen auch über die Krise hinweg zu erhalten und damit die Basis für die Weiterführung ihrer gesellschaftlichen Rolle während und nach der Teuerungskrise zu legen.

 

Ergebnisse Mitgliederbefragung 27.09.22

 

Auf Initiative des European Civic Forum ruft die IGO gemeinsam mit über 300 europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft in einem offenen Brief die EU-Kommission dazu auf, in ihrem kommenden Arbeitsprogramm eine Förderstrategie der europäischen Zivilgesellschaft zu verankern.

Die politische Lage in vielen EU Staaten bringt zivilgesellschaftliche Organisationen unter Druck. Die EU hat kürzlich begonnen, darauf mit einzelnen Initiativen in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu reagieren. Nun gilt es einen strategischen Rahmen für die zukünftige Förderung und Sicherung der Zivilgesellschaft zu schaffen.

Auf europäischer sowie nationalstaatlicher Ebene braucht es eine proaktive Strategie, die einen öffentlichen Dialog und eine resiliente Zivilgesellschaft fördert. Zur Anerkennung der essentiellen Rolle der Zivilgesellschaft für Gesellschaft und Politik, müssen hier sowohl Monitoring als auch Förderung und Absicherung vor Restriktion Platz finden. Das nationalstaatliche Reporting soll dazu an Durchsetzungsmechanismen gekoppelt sein.

Das European Civic Forum hat kürzlich einen entsprechenden Bericht zur Situation einer Europäischen Zivilgesellschaftsstrategie veröffentlicht (Bericht | Factsheet), in dem auf Lücken und Herausforderungen in den bestehenden EU-Maßnahmen hingewiesen wird. Der Entwurf basiert auf weit geteilten Vorschläge zur Entwicklung einer vielfältigen und aktiven europäischen politischen Öffentlichkeit.

Auch das Europa Parlament hat bereits in einer Resolution (2021/2103(INI), 8 März 2022) mit großer Mehrheit dazu aufgerufen, das Problem des „shrinking space for civil society in Europe“ anzugehen.

 

Hier können Sie sich dem offenen Brief an die EU Kommission
mit der Forderung nach einer Strategie für Zivilgesellschaft unterstützen:

Weiterführende Informationen:

Bericht des European Civic Forums zur Situation einer Europäischen Zivilgesellschaft und Empfehlung einer -strategie

Kurzversion des Berichts als Factsheet

Initiator: Civil Society Europe

Ein gutes Jahr lang haben IGO Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen großer Dachverbände und NGOs neben ihren eigentlichen Aufgaben an der Konstruktion einer neuen, breit aufgestellten Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen gearbeitet, wie es sie in Österreich bisher noch nicht gegeben hat. Mit der ersten, konstituierenden Sitzung des „neuen“ BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT am 20. Mai 2022 wurde dieses Projekt „Kairos“ – benannt nach dem griechischen Gott der „günstigen Gelegenheit“, die nicht verpasst werden darf – erfolgreich abgeschlossen.

Ziel und Zweck der neuen Organisation ist – nicht unähnlich dem bisherigen statutarischen Zweck der IGO -, die Vertretung der Interessen von österreichischen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere zur

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen;
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit;
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich;
  • Verbindlichen Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung.

Zwölf große Wohlfahrts- und Dachverbände aus unterschiedlichen Bereichen der Gemeinnützigkeit und der Sozialwirtschaft haben am 20. Mai ihren Beitritt zum neuen BÜNDNIS erklärt und damit Anspruch auf einen Sitz im Vorstand erhoben. Weitere Mitglieder werden in den nächsten Monaten, bis zur ersten Vollversammlung im Herbst, voraussichtlich noch dazukommen. Bis zum Jahresende wird das BÜNDNIS plangemäß – ein entsprechender Beschluss des IGO Vorstands ist noch ausständig – die vollständige Rechtsnachfolge der IGO antreten und auch die bisherigen IGO Mitglieder aufnehmen. Die IGO Mitgliederversammlung hat die dafür notwendigen Beschlüsse bereits im November letzten Jahres gefasst.

Damit ist auch der Weg frei für die Aufnahme weiterer Mitglieder, die sich diesem spannenden neuen Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen anschließen wollen.

 

2022-05-20 Präsentation Projektergebnisse Kairos

„Kairos (altgriechisch Καιρός Kairós, deutsch ‚das rechte Maß, die gute Gelegenheit‘) ist ein religiös-philosophischer Begriff für den günstigen Zeitpunkt einer Entscheidung, dessen ungenutztes Verstreichen nachteilig sein könnte.“

Quelle: Wikipedia

IGO-Jahresbericht-2021

Bei einer Videokonferenz letzte Woche suchten IGO, FVA und SWÖ gemeinsam mit Verantwortlichen der ERSTE BANK nach Wegen, um dem drohenden Wertverlust von Spenden und öffentlichen Geldern auf den Bankkonten ihrer Mitglieder etwas entgegenzusetzen.

Die schlechte Nachricht: es wird nicht einfach sein, die Europäische Zentralbank davon zu überzeugen, dass es sich bei den Guthaben auf den Konten gemeinnütziger Spendenorganisationen und Sozialeinrichtungen um Gelder handelt, deren Verwendung „im öffentlichen Interesse“ liegt und deshalb von der Negativverzinsung ausgenommen werden sollten.

Die gute Nachricht: die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände, darunter die IGO, der Fundraising Verband Austria (FVA) und die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) werden es – mit Hilfe ihrer Bankpartner*innen, allen voran der ERSTE BANK – trotzdem versuchen.

Schließlich ist es für Nonprofit-Organisationen nicht hinnehmbar und ihren Förderern schwer verständlich zu machen, warum Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und öffentliche Gelder für Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nicht nur nicht verzinst, sondern im Gegenteil durch „Negativzinsen“ sogar „besteuert“ werden.

Auch wenn viele Banken, darunter auch die ERSTE BANK, Ausnahmen für ihre gemeinnützigen Klient*innen vorsehen, kann es allein durch saisonale Schwankungen – Spenden kommen bevorzugt gegen Jahresende – oder die Auszahlungspraxis von Fördergeber*innen (sie sind selbst von den Negativzinsen betroffen), zu einer momentanen Überschreitung der üblicherweise mit 100.00 Euro festgelegten Höchstgrenze kommen, ab der die „Verwahrgebühr“ zum Tragen kommt.

Alternativen sind rar und die von den Banken angebotenen Veranlagungsmöglichkeiten greifen häufig zu kurz: entweder sind den gemeinnützigen Organisationen durch strenge Veranlagungsrichtlinien die Hände gebunden oder die Veranlagungszeiträume sind für die bisher täglich fälligen und für die laufenden operativen Ausgaben bestimmten Gelder zu lang.

Abhilfe könnten hier neue Veranlagungsprodukte mit kürzeren Behaltefristen schaffen, die allerdings nahezu zwingend mit einem höheren Risiko behaftet sind – einem Risiko, das Vorstände und Geschäftsführer*innen von gemeinnützigen Organisationen, die normalerweise auf diesem Gebiet über wenig Erfahrung verfügen, in aller Regel scheuen werden.

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Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände haben sich im Namen ihrer mehr als 3000 Mitgliedsorganisationen bei der Bundesregierung für Ihre Bemühungen bedankt, den durch die Covid-19 Pandemie verursachten Schaden für ihre Mitglieder möglichst gering zu halten.

In einem Schreiben an Vizekanzler Kogler vom 10. Dezember stellt BÜNDNIS Sprecher Franz Neunteufl fest, dass von den vielen kleineren Vereinen überwiegend positive Rückmeldungen zur Abwicklung des NPO Unterstützungsfonds kommen. Bei großen gemeinnützigen Organisationen stellt sich die Situation aber differenzierter dar. Hier häufen sich auch Beschwerden.

Kritisiert werden die weit überschießenden Anforderungen bei der Abrechnung, die sichtlich keine Rücksicht auf die komplexen Strukturen dieser Organisationen nehmen und deshalb de facto unerfüllbar sind.

Noch schwerwiegender für die betreffenden Einrichtungen ist, dass viele von ihnen erst gar nicht anspruchsberechtigt sind, obwohl sie jedenfalls in Teilbereichen ebenfalls schwere Einnahmenverluste, bei gleichzeitig massiven Mehrbelastungen durch die aktuelle Krise, hinnehmen müssen.

Im Hinblick auf die gerade in Ausarbeitung befindliche Richtlinie für die angekündigte Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen wollen die BÜNDNIS Mitglieder deshalb den Vizekanzler zeitnah bei einem Gesprächstermin über die erwähnten Themen im einzelnen informieren und gemeinsam mit ihm nach vernünftigen und machbaren Lösungen suchen.