Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen ist ein neues Förderinstrument der Bundesregierung, um Unternehmen und unternehmerische Bereiche gemeinnütziger Organisationen bei rasant steigenden Energiekosten zu unterstützen. Die Richtlinie ist besonders für gemeinnützige Organisationen schwer zu interpretieren und komplex.

Videokonferenz zur Klärung und zum Austausch

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat daher mit der IGO eine Videokonferenz am 14. Dezember organisiert. Zuständige Expert:innen präsentierten hier den neuen Zuschuss und beantworteten individuelle Fragen Betroffener. Der Austausch trug darüber hinaus zum weiteren Kompetenzaufbau in Bezug auf die Praxis gemeinnütziger Organisationen in den zuständigen Stellen der Verwaltung bei.

Die Aufzeichnung der Videokonferenz „Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige“ findet sich untenstehend im Beitrag.

Vortragende Expert:innen zum Energiekostenzuschuss

  • DI Franz Neunteufl, Bündnis für Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige Organisationen und der Energiekostenzuschuss (Präsentation BfG EKZ)
  • Mag. Lukas Feuchter, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW): Nationale und unionsrechtliche Rechtsgrundlagen für die praktische Ausgestaltung des EKZ (Präsentation BMAW)
  • Simon Pumberger, MSc, austria wirtschaftsservice (aws): Worauf ist bei der Antragstellung zu achten? (Präsentation AWS)
  • Dr. Verena Trenkwalder, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und
  • Dr. Karin Kovacs, KPMG: Wie können die unternehmerischen von den nicht-unternehmerischen Bereichen meines gemeinnützigen Vereins / meiner gemeinnützigen Stiftung zuverlässig abgegrenzt werden? Aufgabe und Rolle der Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen bei der Antragstellung (Präsentation KSW & KPMG)

Bündnis für Gemeinnützigkeit – Mitgliederbefragung

Zu Beginn wurden die Ergebnisse einer Befragung unter gemeinnützigen Organisationen zum Energiekostenzuschuss durch Franz Neunteufl, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit und der IGO, präsentiert. Es zeigt sich, dass die meisten Teilnehmer:innen der Befragung damit rechnen, keinen Anspruch auf den Zuschuss zu haben.  Die Energiekosten machen bei zwei von drei Organisationen weniger als 3 % des Produktionswertes aus. Knapp die Hälfte rechnet damit, dass die notwendige Mindestfördersumme von € 2000,- nicht erreicht wird. Zusammengefasst zeigt sich, dass der Energiekostenzuschuss, der besonders als Unterstützung für produzierende Unternehmen konzipiert wurde, den Bedarf gemeinnütziger Organisationen nicht umfassend abdeckt (Präsentation BfG EKZ).

  • Hier gewinnen Sie einen Einblick in die Ergebnisse der ersten Mitgliederbefragung  zur Auswirkungen der Teuerung auf NPOs und notwendige Hilfsmaßnahmen (Präsentation BfG Teuerung)

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Rechtliche Grundlagen und Rahmen

Lukas Feuchter erläuterte im Namen des BMAW den rechtlichen Rahmen der Förderung. Grundlage ist das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, dieses wiederum beruht auf dem befristeten Krisenrahmen der Europäischen Kommission und den Energiebesteuerungsrichtlinien des Europäischen Rates (insbesondere Artikel 17). Mit einem Budget von 1,1 Mrd. € werden besonders energieintensive Unternehmen im Rahmen eines 4-Stufen-Modells gefördert. Gefördert werden Energiemehrmehraufwendungen für eigenen Verbrauch zwischen 1. Februar und 30. September 2022. Förderfähige Energieträger sind Strom, Erdgas, in der Basisstufe auch Treibstoffe. Das Pauschalfördermodell für Organisationen, die unter die Mindestfördersumme von 2.000 € fallen, ist nach wie vor in Vorbereitung. Wichtige Neuigkeit vom Ministerium war, dass es eine Nachfrist für die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss geben wird (Präsentation BMAW).

  • Nachfrist Voranmeldung Energiekostenzuschuss: 16. – 20. Jänner
  • Pauschalmodell für Klein- und Kleinstunternehmen: in Vorbereitung

Austria Wirtschaftsservice – Ablauf Antragsstellung

Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss durch das Austria Wirtschaftsservice. Simon Pumberger erläuterte, wie der Antrag Schritt für Schritt gestellt wird und präsentierte auch unterstützende Tools und die wichtigsten Tipps. Startschwierigkeit ist beispielsweise für viele, dass die E-Mail-Adresse der Voranmeldung und jene des Accounts im aws manager übereinstimmen müssen (Präsentation AWS).

Auf der Website des AWS finden sich u.a. (unter Downloads):

  • Anleitung zur Antragsstellung und die vollständige Richtlinie des Energiekostenzuschusses für energieintensive Unternehmen
  • FAQs und  Infopaket mit Grundlagen zum Energiekostenzuschuss
  • Berechnungshilfen für unterschiedliche Fälle

Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer & KPMG – Detailinterpretation

Noch tiefer in die konkrete Praxis ging es abschließend mit Verena Trenkwalder und Karin Kovacs, die ihre (steuer-)rechtliche Expertise einbrachten. Wichtig war beispielsweise die Klärung, welche Organisationen grundsätzlich Anspruch auf den Energiekostenzuschuss haben: Es handelt sich um all jene, die jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Gemeinnützige Organisationen, die steuerrechtlich der Liebhaberei zugeordnet werden, haben hingegen keinen Anspruch. Die Berechnung des „Produktionswertes“ bei nicht-produzierenden Organisationen wurde beschrieben, genauso wie die Aufgaben von Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer:innen bei der Antragsstellung zum Energiekostenzuschuss (Präsentation KSW & KPMG).

Abschließend gab es Raum für individuelle Fragen und einen Austausch, der nicht nur gemeinnützigen Organisationen half, sondern auch den anwesenden Expert:innen die Handlungsrealität im vielfältigen gemeinnützigen Sektor näher brachte.

 

Aufzeichnung 14.12.22: Videokonferenz „Energiekostenzuschuss für Gemeinnützige“

 

Der NPO Unterstützungsfonds der Regierung hat bereits mehr als 40.000 gemeinnützigen Organisationen durch die Krise geholfen. Kürzlich wurde bei einer gemeinsamen Videokonferenz von npoAustria, WU Wien und IGO erstmals Bilanz gezogen. Zu der angekündigten Neuauflage des NPO Fonds wurden erste Details bekannt.

An der Videokonferenz am 22.11. nahmen rund 125 interessierte Personen aus dem NPO Sektor teil. Unter der Moderation von IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl berichtete Univ. Prof. Michael Meyer vom Institut für Non-Profit Management der WU Wien zunächst darüber, was über die Auswirkungen der Covid Krise auf den NPO Sektor bisher bekannt ist.

Im Anschluss daran zogen Stefan Imhof vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und Anna Kanduth vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) eine vorläufige Bilanz über die Inanspruchnahme der Leistungen des NPO Unterstützungsfonds seit seiner Einrichtung zur Jahresmitte 2020:

211122 IGO NPO-Unterstützungsfonds Webinar

Weitere, ausführliche Informationen darüber sind auf der Webseite https://npo-fonds.at/ zu finden.

Nachdem tags zuvor bekannt geworden war, dass es angesichts des am selben Tag in Kraft getretenen neuerlichen (4.) Lockdowns weitere Hilfen auch an NPOs im Ausmaß von 125 Mio. Euro geben wird, war das Interesse der Teilnehmer*innen groß, mehr darüber zu erfahren:

Den Wortmeldungen der Vertreter*innen aus dem BMKÖS zufolge ist in der Regierung bereits eine Neuauflage des NPO Fonds für die beiden Beobachtungszeiträume 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 vereinbart. Eine Antragstellung wird voraussichtlich erstmals im Februar 2022 möglich sein. Zwar soll dabei so weit wie möglich die bisherige Förderungs- und Antragslogik beibehalten werden, anders als bisher soll aber eine Förderung – so wie bei den Wirtschaftsunternehmen – erst ab einer bestimmten Höhe des erlittenen Einnahmenentfalls möglich sein. Bei den Unternehmen sind das derzeit 40 Prozent, welcher Prozentsatz das bei den NPOs sein soll, steht noch nicht fest.

Durch die Zusammenarbeit mit anderen großen Verbänden im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT haben wir erreicht, dass die neue Regierung zahlreiche unserer Vorschläge und Forderungen in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen hat. Bei der Mitgliederversammlung werden wir darüber diskutieren, welche Chancen, aber auch welche Risiken sich dadurch für die gemeinnützigen Organisationen und ihre Interessenvertretungen ergeben.

Interessierte Gäste aus allen gemeinnützigen Organisationen sind herzlich willkommen. Bitte hier anmelden!

VORSCHLAG ZUR TAGESORDNUNG:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Festlegung der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsbericht des Vorstands, Präsentation des Arbeitsprogramms 2020
  4. „Alles neu macht der Mai (2019)? Aktuelle Chancen und Risiken für die gemeinnützigen Organisationen“
  5. Finanzbericht 2019
  6. Bericht der Rechnungsprüfer*innen, Entlastung des Vorstands
  7. Wahl der Rechnungsprüfer*innen
  8. Beschlussfassung über Anträge
  9. Allfälliges

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NPO-Tag am 20.01.2020, WU Wien – Jetzt zum IGO-Sonderbonus anmelden

Die Zivilgesellschaft und NPOs kommen von Seiten des Staates und der gewinnorientierten Unternehmen unter Druck. Der Staat forciert eine stärkere Steuerung von Leistungen. Der Markt dringt weiter in den Sozialbereich vor. Zudem kommen einzelne NPOs politisch verstärkt unter Beschuss – Stichwort „Sozialkonzern“. Andererseits können NPOs auf Ressourcen zurückgreifen, über die Staat und Markt in der Regel nicht verfügen: Das Engagement und Vertrauen der Zivilgesellschaft. Freiwilligenarbeit, Spenden oder BürgerInneninitiativen sind Beispiele dafür, wie diese Ressourcen mobilisiert werden können. Zeit dafür, die Rolle der NPOs in der Gesellschaft neu zu beleuchten.

Die IGO ist mit einem eigenen Vortrag am NPO Tag vertreten.

Programm und Vortragende anzeigen

IGO-Sonderbonus: Bitte melden Sie sich online an und geben Sie im Freitextfeld „Anmerkung“ den Code „IGO“ an. Sie erhalten bei Buchung bis 31. Oktober 2019 den Mitglieder-Early-Bird-Bonus (Teilnahmegebühr € 225,- statt € 375,-).

am 9. September 2019, von 17-19 Uhr, in der Wiener Urania, 1010 Wien.

„Gemeinnützigkeit“ und „Zivilgesellschaft“ waren bei der letzten Regierung nicht besonders hoch im Kurs: vielmehr hagelte es regelmäßig abwertende Kritik („NGO-Wahnsinn“) bis hin zu absurden Unterstellungen („Profitgier“).

Dabei ist der Wert gemeinnütziger Leistungen für die Daseinsvorsorge und den Zusammenhalt in der Gesellschaft unbestritten. Es liegt deshalb auf der Hand zu fordern, dass die Statistik Austria endlich auch die gleichen Kennzahlen über den Non-Profit Sektor erhebt und veröffentlicht, wie sie das für die Landwirtschaft, die Industrie, den Tourismus und viele andere Branchen selbstverständlich tut.

Das ist nur eine von 26  Maßnahmen, die das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT von der nächsten Regierung fordert, über die Ende September entschieden wird.

Rechtzeitig vor der Wahl, am 9. September 2019, von 17 – 19 Uhr, luden die AKADEMIE DER ZIVILGESELLSCHAFT und das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT die Parteichefs von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und GRÜNEN ein, ihren Mitgliedern, Unterstützer_innen und Freund_innen Rede und Antwort zu stehen. Sie wollten von ihnen wissen, welchen Stellenwert sie ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit und einer lebendigen Zivilgesellschaft einräumen werden, sollten sie der nächsten Regierung angehören.

Der Einladung folgten schließlich:

NR. Abg. Mag. Andreas HANGER (ÖVP)

NR. Abg. Mag. Muna DUZDAR (SPÖ)

Henrike BRANDSTÖTTER (NEOS)

Dr.in Ewa ERNSTDZIEDZIC (GRÜNE)

Moderiert wurde die Diskussion von dem W24 Moderator Gerhard Koller.

Bei der Veranstaltung ZIVILGESELLSCHAFT VOR DER WAHL: Wie halten es die Parteien mit ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit?, am 9. September 2019 in der Wiener Urania, hat das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT unter der Überschrift Gemeinnützigkeit – Transparenz – Beteiligung seine Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024 präsentiert.

Österreich verfügt mit über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften über eine enorme Vielfalt und einen großen Reichtum an zivilgesellschaftlichen Organisationen. Rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt.

Die Politik hat in der Vergangenheit immer wieder versprochen, die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Arbeit zu verbessern und zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Gehalten worden ist dabei allerdings wenig – im Gegenteil: Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Bereiche haben den Eindruck, dass die Rahmenbedingungen eher schwieriger geworden sind, dass die Einbindung in letzter Zeit sogar zurückgegangen ist und einzelne Organisationen undifferenzierten Angriffen seitens politischer Akteure ausgesetzt waren.

Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern deshalb von den politischen Parteien und der nächsten Regierung, dass diese Entwicklung in der kommenden Legislaturperiode umgekehrt wird und Maßnahmen zur Stärkung dieses für das demokratische Gefüge so wichtigen Bereichs gesetzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

Zivilgesellschaft sichtbar machen

  • Ausdrückliche Betonung des Stellenwerts von zivilgesellschaftlichem Engagement und gemeinnütziger Arbeit im Regierungsprogramm
  • Eigene Zuständigkeit für Zivilgesellschaft im Bundeskanzleramt, Bündelung der Kompetenzen (inkl. Vereins- und Stiftungsrecht), Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen und Ausschilderung im Namen des zuständigen Ministeriums („Ministerium für Zivilgesellschaft“)
  • Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen
  • Laufende Erhebung der Zahl der Freiwilligen im Rahmen der Statistik Austria
  • Alle zwei Jahre Vorlage eines Freiwilligenberichts durch das zuständige Ministerium an das Parlament
  • Vertretung der zivilgesellschaftlichen Organisationen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Rahmenbedingungen verbessern

  • Verbesserung der Spendenabsetzbarkeit (§ 4a EStG): Vereinfachung der Bestimmungen, Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke (z.B. Bildung, Sport, Tierschutz), Anhebung der Einkommensgrenze auf 20% (analog der BRD), Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts unter Beteiligung von Vertreter/innen des gemeinnützigen Sektors
    Ausweitung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften (§ 4b EStG)
  • Klare Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von EStG und ASVG (inkl. Adaptierung § 36 ArbVG-Arbeitnehmerbegriff)
  • Einrichtung einer eigenen, für gemeinnützige Organisationen zuständigen Abteilung im Finanzamt Österreich
  • Erhöhung des Tagsatzes der steuerfreien Kostenersätze für Freiwillige (wurden seit 15 Jahren nicht angepasst, dzt. € 26,40) bzw. Ausweitung der einkommensteuerbefreiten Bezüge im § 3 Abs 1 Zi 16c EStG
  • Absicherung aller Bereiche freiwilligen Engagements in einer einheitlichen Unfallversicherung
  • Flächendeckender Ausbau von Engagement fördernder Infrastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen)
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Förderungen
  • Möglichkeit der rechtsverbindlichen Bestätigung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung anhand der Rechtsgrundlage (vorbehaltlich der tatsächlichen Geschäftsführung) – „Gemeinnützigkeitsbescheid“
  • Schaffung von Rechtssicherheit bei der Umsatzsteuerpflicht für Leistungs- und Förderverträge mit der öffentlichen Hand: echte Umsatzsteuerbefreiung von Förderverträgen, Refundierung einer allfälligen Umsatzsteuer bei Leistungsverträgen
  • Befreiung gemeinnütziger Organisationen von Gebühren bei Mietverträgen, Grundsteuer und Kommunalsteuer
  • Verbesserung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen: verbindliche Förderzusagen vor Beginn der Leistungserbringung, mehrjährige Rahmenverträge mit Valorisierungsklauseln
  • Vereinheitlichung der Abrechnungsmodalitäten von Leistungen, Vermeidung von Mehrgleisigkeiten bei den Kontrollen, Konzentration bei den Kontrollen auf wirklich wesentliche Aspekte, Entlastung beim bürokratischen Aufwand und bei überzogenen Strafbestimmungen
  • Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-Up, Innovations- und Digitalisierungsförderungen

Beteiligung stärken

  • Erstellung jährlicher Vorhabensberichte der Bundes- und Landesregierungen, um frühzeitige Partizipation zu ermöglichen (ähnlich wie auf EU-Ebene)
  • Zugänglichmachung aller Studien, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben werden
  • Möglichkeit für interessierte Organisationen, Initiativen und Bürger/innen, sich auf eine Begutachtungsliste für Gesetzesvorhaben und Verordnungen setzen zu lassen (Push-Prinzip)
  • Verpflichtende Begutachtungsverfahren mit mindestens sechswöchiger Begutachtungsdauer und Hearings (z.B. im Rahmen der parlamentarischen Ausschussberatungen)
  • Umsetzung der bereits im Jahr 2008 beschlossenen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Politikbereichen
  • Förderung von Innovationsprojekten im Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizipation (z.B. GovLab Austria)

Im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT sind 18 Verbände und Netzwerke mit mehr als 1000 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Bildung, Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Inklusion, Kultur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zusammengeschlossen.

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Fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Studie „Civil Society Index – Rapid Assessment“ hat die IGO gemeinsam mit a.o. Univ. Prof. Dr.in Ruth Simsa vom Institut für Soziologie der Wirtschaftsuniversität Wien empirisch erhoben, wie sich Klima und Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft in Österreich seither verändert haben. Im Fokus der Erhebung standen das allgemeine politische Klima in Bezug auf die Zivilgesellschaft, Demokratie und Partizipation, Grundrechte und Finanzierung. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Situation der Zivilgesellschaft seit 2014 deutlich verändert hat:

Allgemeines Klima:

In Bezug auf das allgemeine Klima lässt sich eine deutliche Polarisierung des Diskurses feststellen, Versuche der gezielten Einschüchterung, sowie eine zunehmende Delegitimierung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten in Medien und von Seiten der Politik. Delegitimierung zivilgesellschaftlichen Handelns erfolgt durch Unterstellung von Profitinteressen, Abwertung der Arbeit, auch die Zunahme einer allgemein negativen, ausgrenzenden Rhetorik.

Die Überzeugung in der Bevölkerung, dass Nonprofit-Organisationen (NPOs) einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft leisten, ist unverändert hoch. Fast jede/r zweite stimmt aber auch der Aussage zu, dass sie in letzter Zeit an Ansehen verloren haben und jede/r fünfte meint, dass sie sich selbst am Leid anderer bereichern.

Demokratie und Partizipation:

In Bezug auf Demokratie und Partizipation zeigt sich, dass CSOs deutlich weniger in Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Begutachtungsfristen werden verkürzt, Initiativanträge verhindern Stellungnahmen, etc. Die Politik ist intransparenter geworden und sie kommuniziert kaum noch mit AkteurInnen der Zivilgesellschaft.

Grundrechte:

Grundrechte sind in Österreich im internationalen Vergleich gut ausgeprägt. Allerdings wurde die Versammlungsfreiheit in den letzten Jahren eingeschränkt, vor allem durch die Ausweitung der Anzeigefrist für Versammlungen, die Einrichtung von so genannten Schutzbereichen. Indirekte Auswirkung auf die Ausübung von Grundrechten haben zunehmende Bürokratisierung und mangelnde Rechtssicherheit in der Praxis.

Finanzielle Ressourcen:

Betrachtet man die Gesamtausgaben, mit denen die öffentliche Hand – zumeist über Leistungsverträge – bestimmte CSOs (mit)finanziert, dann hat sich nicht viel verändert. Eine detaillierte Betrachtung zeigt allerdings, dass es Veränderungen der Finanzierung gibt, die offensichtlich kritische und an Diversität orientierte CSOs betreffen. Vor allem in den Bereichen Migration, Kunst, Frauen-, Arbeitsmarkt- und Entwicklungspolitik haben diese CSOs zum Teil existenzbedrohende Einschränkungen der öffentlichen Finanzierung erfahren.

Bei der Transparenz der Mittelvergabe und im Vergaberecht kam es zuletzt zu einigen Verbesserungen, es bestehen aber noch Mängel bzw. Unsicherheiten bei der praktischen Anwendung. Verbesserungen gab es auch beim gemeinnützigen Stiftungsrecht, das Steuerrecht wurde dadurch aber noch einmal deutlich komplexer. Vorschläge von Beamten im Finanzministerium, CSO-VertreterInnen und Steuerexperten zu dessen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Schaffung größerer Rechtssicherheit wurden von der neuen Regierung bisher nicht aufgegriffen.

Schlussfolgerungen:

Die Veränderungen ergeben in ihrer Gesamtheit ein klares Muster: Sie entsprechen den aus der Literatur bekannten Prozessen der Entwicklung autoritärer Regierungen. Österreich ist zwar eine grundsätzlich liberale Demokratie mit gut ausgeprägten Grundrechten, es gibt aber klar beobachtbare Tendenzen, das kritische Potenzial der Zivilgesellschaft sowie ihre Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen einzuschränken.

Politisch motivierte Finanzierungsentscheidungen hat es immer gegeben, ebenso unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf erwünschte Partizipation sowie inhaltliche Konflikte zwischen Politik und Zivilgesellschaft. Die Politik des systematischen Zurückdrängens von Widerspruch, Protest und Vielfalt durch unterschiedlichste, ineinandergreifende Maßnahmen, widerspricht allerdings der österreichischen Tradition. Sie ist Ausdruck einer zunehmend autoritären, rechtspopulistischen Politik.

Die Demokratie in Österreich ist zwar nicht in einer Krise, sie funktioniert grundsätzlich gut, ist aber in ihrer Qualität bedroht. Es gilt, sie zu schützen. Einen wichtigen Beitrag dafür leistet die Zivilgesellschaft mit ihren vielfältigen Funktionen, von Hilfe bis Kritik. Dafür braucht es auch die Bewahrung geeigneter Rahmenbedingungen.

Civil Society Index 2019

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