Auch das vergangene Jahr war stark von der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft geprägt, was nicht zuletzt auch viele soziale Institutionen und Organisationen deutlich zu spüren bekamen. Aus diesem Grund ist es für die UniCredit Bank Austria in diesem Jahr besonders wichtig, gemeinnützige und soziale Initiativen aus ganz Österreich zu unterstützen. Der Bank Austria Sozialpreis wird daher bereits zum 13. Mal auf Bundesebene sowie zum zehnten Mal in allen Bundesländern vergeben.

Die vielen Einreichungen der letzten Jahre zeigen die große Bandbreite und die enorme Kraft und Bedeutung des sozialen Engagements in Österreich. Diese vorbildliche Arbeit will die Bank Austria tatkräftig unterstützen. Alle Initiativen, Vereine und Organisationen, die mehrheitlich in den Bereichen „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ sowie „Unterstützung von Frauen“ engagiert sind, können sich im Rahmen des Bank Austria Sozialpreises der Öffentlichkeit präsentieren und Preisgeld zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit gewinnen.

Der Bank Austria Sozialpreis 2022 ist pro Bundesland mit 10.000 Euro dotiert: Der erste Platz erhält 6.000 Euro, der zweite 3.000 Euro und der dritte 1.000 Euro.

Bewerbungsfrist beginnt am 6. April

Sie können Ihre Bewerbung von 6. April bis inklusive 9. Mai 2022 einreichen. Eine regionale Jury wählt in jedem Bundesland drei Projekte aus. Im nächsten Schritt entscheidet auf der Website sozialpreis.bankaustria.at die Öffentlichkeit per Online-Voting über die Preisträger in jedem Bundesland.

Die Bank Austria lädt Sie herzlich ein, sich mit einem Projekt mit Fokus auf „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ und/oder „Unterstützung von Frauen“ für den Bank Austria Sozialpreis im jeweiligen Bundesland 2022 zu bewerben.

Alle Informationen über Ausschreibungskriterien, Bewerbungsmodalitäten und die ExpertInnen-Jury finden Sie unter sozialpreis.bankaustria.at.

Bei einer Videokonferenz letzte Woche suchten IGO, FVA und SWÖ gemeinsam mit Verantwortlichen der ERSTE BANK nach Wegen, um dem drohenden Wertverlust von Spenden und öffentlichen Geldern auf den Bankkonten ihrer Mitglieder etwas entgegenzusetzen.

Die schlechte Nachricht: es wird nicht einfach sein, die Europäische Zentralbank davon zu überzeugen, dass es sich bei den Guthaben auf den Konten gemeinnütziger Spendenorganisationen und Sozialeinrichtungen um Gelder handelt, deren Verwendung „im öffentlichen Interesse“ liegt und deshalb von der Negativverzinsung ausgenommen werden sollten.

Die gute Nachricht: die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände, darunter die IGO, der Fundraising Verband Austria (FVA) und die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) werden es – mit Hilfe ihrer Bankpartner*innen, allen voran der ERSTE BANK – trotzdem versuchen.

Schließlich ist es für Nonprofit-Organisationen nicht hinnehmbar und ihren Förderern schwer verständlich zu machen, warum Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und öffentliche Gelder für Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nicht nur nicht verzinst, sondern im Gegenteil durch „Negativzinsen“ sogar „besteuert“ werden.

Auch wenn viele Banken, darunter auch die ERSTE BANK, Ausnahmen für ihre gemeinnützigen Klient*innen vorsehen, kann es allein durch saisonale Schwankungen – Spenden kommen bevorzugt gegen Jahresende – oder die Auszahlungspraxis von Fördergeber*innen (sie sind selbst von den Negativzinsen betroffen), zu einer momentanen Überschreitung der üblicherweise mit 100.00 Euro festgelegten Höchstgrenze kommen, ab der die „Verwahrgebühr“ zum Tragen kommt.

Alternativen sind rar und die von den Banken angebotenen Veranlagungsmöglichkeiten greifen häufig zu kurz: entweder sind den gemeinnützigen Organisationen durch strenge Veranlagungsrichtlinien die Hände gebunden oder die Veranlagungszeiträume sind für die bisher täglich fälligen und für die laufenden operativen Ausgaben bestimmten Gelder zu lang.

Abhilfe könnten hier neue Veranlagungsprodukte mit kürzeren Behaltefristen schaffen, die allerdings nahezu zwingend mit einem höheren Risiko behaftet sind – einem Risiko, das Vorstände und Geschäftsführer*innen von gemeinnützigen Organisationen, die normalerweise auf diesem Gebiet über wenig Erfahrung verfügen, in aller Regel scheuen werden.

Der Leitzinssatz der EZB (Europäische Zentralbank) für Kapitaleinlagen ist seit 2014 negativ. Das bedeutet, dass Geschäftsbanken für die Geldeinlage bei der EZB bezahlen müssen. Nach und nach haben auch die österreichischen Banken begonnen, diese Kosten an ihre Firmenkunden weiterzugeben. In Zukunft könnten auch gemeinnützige Organisationen davon betroffen sein.

Die Erste Bank, die IGO Mitgliedern bereits seit 2012 Sonderkonditionen im Zahlungsverkehr anbietet, hat kürzlich bei einem virtuellen „NPO Summit“ angekündigt, dass sie in Zukunft auch nicht umhin kommen wird, Negativzinsen – sie spricht von einer „Verwahrgebühr“ – bei Bankguthaben von mehr als 100.000 Euro einzuheben. Von 0,5 % p.a. ist da die Rede. Das ist jener (negative) Zinssatz, zu dem Geschäftsbanken ihr Geld bei der EZB anlegen können.

Beim „NPO Summit“ versprach die neue Vorstandsvorsitzende der Bank, Gerda Holzinger-Burgstaller, dass es für jene Kunden, für die auch die Sonderkonditionen beim Zahlungsverkehr gelten – das sind neben den IGO Mitgliedern alle NPOs, die entweder das Spendengütesiegel tragen oder spendenbegünstigt sind – deutlich höhere Freibetragsgrenzen geben wird.

Die Erste Bank hat inzwischen begonnen, die betroffenen Organisationen schriftlich darüber zu informieren und sie gleichzeitig bei einem Webinar auf Anlagealternativen hingewiesen.

Interessierte Neukunden aus dem NPO Bereich verweist die Erste Bank auf Carmencita Nader, die nach Günter Benischek jetzt für das „Social Banking“ der Erste Bank verantwortlich ist.

Auf Nachfrage der IGO bei der Bank Austria, die so wie die Erste Bank IGO Mitgliedern Sonderkonditionen im Zahlungsverkehr anbietet, erklärt man uns, dass das Thema „Negativzinsen“ bei NPO Kunden bei ihnen „noch nicht aufgeschlagen“ sei. Die Zahl der betroffenen Organisationen sei überschaubar und dort, wo es wegen zu hoher Einlagen zu Problemen kommen könnte, werden individuelle Lösungen gesucht. Weil für NPO Kunden ein eigenes Konto geschaffen wurde, habe man die Situation gut im Blick.

Eine interessante Perspektive auf das Thema eröffnet die CEO der Erste Bank, Gerda Holzinger-Burgstaller, mit ihrem Vorschlag, gemeinsam mit dem Bankenverband und den NPO Verbänden an die EZB heranzutreten und nach Lösungen zu suchen, die verhindern, dass Einnahmen von Non-Profit Organisationen durch „Negativzinsen“ verkürzt werden. Ein solcher „Schulterschluss“ hätte im übrigen das Potenzial, dass sich ihm auch Banken und NPO Verbände aus anderen Mitgliedsländern anschließen.

Auch bei der Bank Austria hält man das für eine gute Idee und gibt ihr eine 50%ige Erfolgsaussicht, wenngleich das natürlich seine Zeit brauchen wird, bis es so weit ist. Aber an Zeit wird es uns nicht fehlen, wenn man den Analysten glauben darf, die kein schnelles Ende der momentanen Leitzinspolitik der EZB vorhersagen.

Die Bank Austria verlängert die 2012 erstmals mit der IGO vereinbarten Sonderkonditionen um weitere drei Jahre, bis Ende 2023. Sie gelten wie bisher für IGO Mitglieder und alle mildtätigen, spendenbegünstigten und/oder spendengütesiegeltragenden Organisationen.

Kern des Angebots ist die völlige Kostenfreistellung des Inlandszahlungsverkehrs, sofern mindestens 50 % des Zahlungsverkehrs über die Bank Austria abgewickelt werden und eine vertiefte Geschäftsbeziehung über die klassische Kontoverbindung hinaus angestrebt wird. Wo das nicht zutrifft, kommt eine Rabattierung der Standardkontokonditionen iHv 50 % zur Anwendung.

Anlässlich der Fortsetzung der strategischen Partnerschaft mit der IGO verweist die Bank Austria außerdem unter dem Hashtag #gemeinsamverändern auf das vielfältige Engagement der Bank im Bereich der Nachhaltigkeit:

 

Ansprechpartner*in ist bei bestehenden Kundenverbindungen der/die jeweilige Betreuer*in.
Interessierte Neukunden wenden sich an: Klaus Zöttlklaus.zoettl@unicreditgroup.at, Tel.  +43 (0)50505-57686 bzw. Mob.  +43 (0)664 3134098.

Unter welchen Umständen und für welche Aufgaben stellen Stiftungen eine alternative Rechtsform dar? Können gemeinnützige Stiftungen ein Instrument für das Engagement der Zivilgesellschaft und für soziale Innovation sein?

Diese und andere Fragen zum Thema „gemeinnützig stiften“ beantwortet unsere Vorteilspartnerin UNITAS-SOLIDARIS am 3. Mai 2018 beim Business-Breakfast im Don Bosco Haus in 1130 Wien, St. Veit-Gasse 25.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier oder auf der Webseite der UNITAS-SOLIDARIS. Anmeldungen sind noch bis 20. April möglich.

 

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Die IGO hat soeben mit der Bank Austria die Verlängerung der 2012 vereinbarten Sonderkonditionen um drei Jahre, bis Ende 2020, vereinbart. Sie gelten wie bisher für IGO Mitglieder und alle mildtätigen, spendenbegünstigten und/oder spendengütesiegeltragenden Organisationen.

Kern des Angebots ist die völlige Kostenfreistellung des Inlandszahlungsverkehrs, sofern mindestens 50 % der Zahlungsein- und -ausgänge über die Bank Austria abgewickelt werden und eine vertiefte Geschäftsbeziehung über die klassische Kontoverbindung hinaus angestrebt wird. Neu ist, dass die Bank in Zukunft strenger auf die Einhaltung dieser Bedingungen achten will. Sollten sie nicht erfüllt werden, kommt eine Rabattierung der Standardkontokonditionen iHv 50 % zur Anwendung:

Ansprechpartner/in für allfällige Rückfragen ist bei bestehenden Kundenverbindungen der/die jeweilige BetreuerIn.
Interessierte Neukunden wenden sich an: Klaus Zöttlklaus.zoettl@unicreditgroup.at, Tel.  +43 (0)50505-57686 bzw. Mob.  +43 (0)664 3134098.

Unser Vorteilspartner MMag. Thomas Stranzinger von der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH beantwortet hier gemeinsam mit seinen Kollegen und Partnern, die so wie er über langjährige Erfahrung mit Non-Profit Organisationen verfügen,  klar und leicht verständlich zahlreiche Fragen, die sich in der Praxis bei gemeinnützigen Unternehmen stellen.

Dieses Buch behandelt ausführlich:

  • gesellschaftsrechtliche Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen (Verein, GmbH, Privatstiftung, gemeinnützige Stiftung, Körperschaften
    öffentlichen Rechts)
  • Aufstellung und Kontrolle des Jahresabschlusses
  • Rechnungslegung und Prüfung von NPOs
  • Verfahren zur Vergabe des Spendengütesiegels
  • Finanzberichterstattung von NPOs
  • steuerliche Sonderregeln

Unsere Vorteilspartnerin, die SOLIDARIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, veranstaltet auch heuer wieder in der Diplomatischen Akademie in Wien ihr gewohntes „Update Gemeinnützigkeit“.

Auf dem Programm stehen heuer u.a. die folgenden Themen:

  • Update Steuer- und Unternehmensrecht (Personalrückstellungen, Spendenabsetzbarkeit, Beschäftigungsbonus, Finanzberichterstattung etc.)
  • Änderungen im Datenschutz aus Sicht einer NPO – Was ist zu tun?
  • Lohn- und Sozialdumping
  • (Vereins-)Besteuerung und Gemeinnützigkeit – Reformbedarf in der nächsten Legislaturperiode

Die Teilnahme ist kostenlos.

Zeit: 26.09.2017; 14:00 – 18:00 Uhr

Ort: Diplomatische Akademie, Favoritenstraße 15a, 1040 Wien

Anmeldung erbeten bis 20.09.2017 bei: e.brejzek@solidaris.at oder 01 7153886-21

2012 verhandelte die IGO den Verzicht der Erste Bank auf Kontospesen und eigene Rückbuchungsgebühren für gemeinnützige Organisationen. Das Angebot war bis 31.12.2017 befristet. Jetzt hat die ERSTE angekündigt, den Vertrag über die Sonderkonditionen um weitere drei Jahre bis Ende 2020 zu verlängern.

Der Verzicht auf alle Kontospesen und eigenen Rückbuchungsgebühren gilt für IGO-Mitglieder und/oder Organisationen mit Spendengütesiegel und/oder Organisationen mit Spendenabsetzbarkeit, vorausgesetzt letztere sind mildtätig oder in der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe tätig. Bedingung ist eine geplante Hauptbankverbindung zur Erste Bank.

 

Anfang 2016 zogen die Sparkassen in den Bundesländern nach und verrechnen seitdem bundesweit innerhalb der Sparkassengruppe keine Rückbuchungsgebühren mehr.

 

Auch die Bank Austria verzichtet bei den oben genannten Organisationen auf Kontospesen und Rückbuchungsgebühren. Wir erwarten auch hier eine Verlängerung des Kooperationsvertrags.

 

Jetzt bleibt nur noch zu hoffen (und zu fordern), dass auch die anderen Geldinstitute  hier endlich nachziehen und so wie die ERSTE und die BANK AUSTRIA die Spendenerlöse von gemeinnützigen Organisationen nicht durch hohe Gebühren unnötig schmälern.

 

Das Angebot der Erste Bank können Sie hier herunterladen.