Das globale Netzwerk CIVICUS stellt Österreich für seinen Umgang mit den Grund- und Freiheitsrechten und der Zivilgesellschaft wieder ein gutes Zeugnis aus.

Vor zwei Jahren bewertete die internationale Nicht-Regierungsorganisation CIVICUS die Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft in Österreich nur noch als „eingeengt“. Seit heute gilt Österreich wegen Verbesserungen in den letzten Monaten wieder als “offen”. Nur drei Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern mit vergleichbar guten Bedingungen.

CIVICUS, ein globales Netzwerk von mehr als 4000 Mitgliedern aus über 175 Ländern, dokumentiert mit seinem CIVICUS Monitor weltweit die Gefahren für die Entwicklung der Zivilgesellschaft. Je nach erreichter Punktezahl auf einem Index von 0 – 100 gilt ein Land als offen, eingeengt, beschränkt, unterdrückt oder geschlossen. Österreich ist jetzt wieder “offen” und befindet sich damit in Gesellschaft von Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Staaten und Skandinavien. Nur drei Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern mit vergleichbaren Bedingungen, wo ihre Bürgerinnen und Bürger Vereine gründen, an öffentlichen Orten friedlich demonstrieren und frei ihre Meinung äußern können.

CIVICUS verweist in seiner heutigen Aussendung auf den positiven Wandel, den die Wahlen 2019 gebracht haben und als deren Ergebnis in der Koalition mit der ÖVP die FPÖ durch die Grünen ersetzt wurde. Diese seien offener für einen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, welche sich dadurch wieder mehr Gehör verschaffen können. Viele ihrer Forderungen würden mittlerweile im Regierungsprogramm berücksichtigt. Auch der wegen der COVID-19 Pandemie beschlossene 700 Millionen Euro Unterstützungsfonds für Nonprofit Organisationen (NPOs) wird von CIVICUS als Beleg für eine positive Entwicklung in Österreich angeführt.

„Die Einbindung der Zivilgesellschaft in verschiedene Konsultationsprozesse, auch während der COVID-19 Pandemie, durch die österreichische Regierung ist vorbildlich. Diesem Beispiel sollten andere Staaten in der Region folgen” stellt Aarti Narsee, bei CIVICUS für Europa zuständig, Österreich mittlerweile ein gutes Zeugnis aus. In einem Atemzug appelliert sie aber auch aus aktuellem Anlass an die ÖVP dringend von ihrer Anti-Migrations-Rhetorik Abstand zu nehmen.

Franz Neunteufl, Geschäftsführer der IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen und Sprecher des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT bestätigt: „Die Beteiligung unserer Kolleginnen und Kollegen an der Ausarbeitung der Hilfsmaßnahmen zur Überwindung der Coronakrise ist tatsächlich ein gutes Beispiel für weitere Vorhaben im Regierungsprogramm zur Förderung der Gemeinnützigkeit und des freiwilligen Engagements.“

Noch im Frühjahr 2019 kam die IGO in ihrem Civil Society Index – Update 2019 zu einem ganz anderen Ergebnis. Damals war noch von Tendenzen, das kritische Potenzial der Zivilgesellschaft sowie ihre Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen einzuschränken die Rede. Neunteufl heute dazu: „Auch wenn wir nicht mit allem einverstanden sind, was die Regierung tut oder nicht tut, ist es wichtig und Zeichen einer gesunden demokratischen Verfassung, wenn die Regierung den Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft sucht und sie dort, wo sie davon betroffen ist, auch in Entscheidungen mit einbezieht.“

Fehlende Schutzausrüstung, hohe Kosten für Umstrukturierungen, Spendeneinbrüche, der Wegfall von Veranstaltungserlösen und wirtschaftlichen Erträgen sind große Herausforderungen für den gemeinnützigen Sektor. Das belegt eine diese Woche von der IGO durchgeführte Online- und Offline Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise. Die Antworten der teilnehmenden Organisationen lassen auf finanzielle Verluste von mehreren hundert Millionen Euro für den gesamten Nonprofit-Sektor schließen.

Rund 170 Geschäftsführer*innen oder Vorstände von gemeinnützigen Organisationen haben die 7 einfachen Fragen der IGO bisher online oder offline beantwortet. Obwohl die Antworten nicht repräsentativ für den ganzen Sektor mit mehreren 10.000 gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und Kapitalgesellschaften sein können, stellen die teilnehmenden Organisationen nach ihrer Größe, Anzahl der Beschäftigten und Finanzierung doch einen guten Querschnitt durch die verschiedenen Tätigkeitsbereiche dar.

Die meisten Antworten kamen aus den Bereichen Soziale Dienste, Katastrophenhilfe, Gesundheitswesen und Pflege:

Anmerkung: In der Grafik werden nur die Antworten auf die Online-Umfrage dargestellt.

29 Prozent der Antwortgeber*innen beschäftigen weniger als 10, weitere 46 Prozent weniger als 100 Menschen. 5 Prozent (7 Organisationen) beschäftigen mehr als 1000 Personen:

Anmerkung: In der Grafik werden nur die Antworten auf die Online-Umfrage dargestellt.

Etwa die Hälfte gibt an, dass Förder- oder Leistungsverträge ihre wichtigste Einkommensquelle sind, gefolgt von Spenden und Subventionen:

Anmerkung: In der Grafik werden nur die Antworten auf die Online-Umfrage dargestellt.

Gefragt nach den materiellen Auswirkungen der Coronakrise befürchten sechs Teilnehmer*innen an der Umfrage einen Schaden von 500.000 – 1.000.000 und fünf Personen einen Verlust von über 1 Mio.  Euro. Je ein gutes Fünftel rechnet mit 50 – 100.000 respektive 100 – 500.000 Euro weniger.

Anmerkung: In der Grafik werden nur die Antworten auf die Online-Umfrage dargestellt.

Was sind die Gründe für diese Verluste? Kleinere Organisationen mit bis zu 10 hauptamtlich Beschäftigten begründen die Verluste mit:

  • Rückläufigen Privatspenden
  • Rückläufigen Firmenspenden wegen der angespannten finanziellen Lage
  • Projektverschiebungen
  • höherer Nachfrage nach Leistungen ohne finanzielle Deckung
  • Mehrkosten durch Investitionen in Schutzmaßnahmen und Infrastruktur
  • Wegfall des Face2Face-Fundraisings
  • Wegfall von Veranstaltungserlösen

Große Organisationen mit mehr als 100 Beschäftigten sind meist im Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich tätig und finanzieren sich v.a. aus Förder- und Leistungsverträgen. Sie begründen die drohenden Verluste v.a. mit

  • hohen Kosten für Schutzausrüstung
  • nicht verrechenbaren Zusatzleistungen
  • durch die Krise notwendig gewordenen Investitionen in die Infrastruktur und Digitalisierung.

Diese Organisationen erwarten Verluste iHv mehreren Millionen Euro.

Hochgerechnet auf den gesamten Sektor geht der Schaden in die Hunderte Millionen. Diese Annahme wird durch Univ. Prof. Michael Meyer von der Wirtschaftsuniversität Wien bestätigt, der die durch die Coronakrise verursachten Verluste für die gemeinnützigen Organisationen mit bis zu 770 Mio. Euro beziffert.

Wenig überraschend daher auch die Antwort auf die Frage, ob bereits mit Zahlungen von einigen 1000 Euro aus dem Härtefallfonds geholfen wäre, wie sie rund 100.000 Einpersonen- und Kleinstunternehmen bereits erhalten haben, oder ob der Hilfebedarf +/- weit darüber hinausgeht:

Anmerkung: In der Grafik werden nur die Antworten auf die Online-Umfrage dargestellt.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl erklärt dazu: „Die Pandemie hat uns deutlich gezeigt, wie wichtig gemeinnützige Organisationen für den Schutz und Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Wir können dankbar sein, einen so gut organisierten gemeinnützigen Sektor in Österreich zu haben. Tagtäglich werden Menschen unterstützt, diese Pandemie bestmöglich zu überstehen. Nun müssen die Verantwortlichen in der Politik sicherstellen, dass dieser Sektor durch die Corona-Krise keinen nachhaltigen Schaden nimmt, um auch weiterhin so gute und wichtige Arbeit leisten zu können.“

Die IGO fordert deshalb auch in ihrer heutigen Presseaussendung:

  1. Eine Garantie, dass Förder- und Leistungsvereinbarungen von der öffentlichen Hand zu 100 % erfüllt werden – auch wenn die Leistungen in Teilbereichen jetzt nicht in vollem Umfang erbracht werden können,
  2. Rasche Soforthilfe aus dem schon vor einem Monat vom Nationalrat beschlossenen Härtefallfonds und
  3. Weitere Mittel aus dem Corona Hilfsfonds, genauso wie für Profit-Unternehmen,

um das Überleben der Organisationen und die 250.000 Arbeitsplätze im NPO-Sektor zu sichern.

Dachverbände fordern rasch die versprochene Unterstützung für NPOs.

Wien (OTS) – Das Härtefallfondsgesetz sieht auch für Nonprofit-Organisationen (NPOs) die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle vor, die durch die Folgen von COVID-19 verursacht wurden. Während Selbstständige bereits seit einer Woche Soforthilfe aus dem Hilfsfonds beantragen können und bereits mehr als 85.000 Anträge positiv erledigt wurden, warten die ebenso von der Krise betroffenen gemeinnützigen Organisationen bis heute auf die Möglichkeit Anträge zu stellen. Die Mitglieder des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordern die Bundesregierung auf, jetzt rasch zu handeln, bevor die Arbeitsplätze zehntausender Menschen verloren gehen und dem wichtigen gemeinnützigen Sektor ein irreparabler Schaden entsteht.

Der Dritte Sektor mit seinen 250.000 Beschäftigten und einem Beitrag zur Bruttowertschöpfung in normalen Jahren von über 6 Mrd. Euro ist durch die COVID-19-Pandemie doppelt betroffen: Einerseits sind viele Einrichtungen gesperrt und zur Untätigkeit verurteilt, anderseits sind insbesondere NPOs im Pflege-, Behinderten- und Gesundheitsbereich durch enorme Mehrkosten belastet. Für sie gibt es auch noch keinen Zugang zu Garantien zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei allfälligen Zwischenfinanzierungen.

Um auch die gemeinnützigen Organisationen gut durch die Krise zu bringen, ist es dringend notwendig, dass:

  1. Sämtliche Gebietskörperschaften – Bund, Länder, aber auch Förderagenturen und Gemeinden – eine Garantie abgeben, wonach vor der Krise zugesagte Leistungs- und Förderverträge uneingeschränkt erfüllt werden,
  2. Noch diese Woche die Richtlinien für den Härtefallfonds, der per Gesetz auch für NPOs eingerichtet und soeben auf 2 Mrd. Euro aufgestockt wurde, veröffentlicht werden und ab nächster Woche rasch Auszahlungen erfolgen können,
  3. Der in Ausarbeitung befindliche, von der Regierung mit 15 Mrd. Euro ausgestattete Nothilfefonds jedenfalls auch den gemeinnützigen Einrichtungen offen steht und eine rasche Abfederung der entstandenen Ausfälle und Mehrkosten ermöglicht.

Die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT zusammengeschlossenen Verbände, die die Bedarfe ihrer Mitglieder in dieser Krise kennen, wie niemand sonst, bieten der Regierung außerdem ihre Zusammenarbeit bei der raschen und treffsicheren Umsetzung an, um einen bleibenden Schaden vom Sektor abzuwenden und die Arbeitsplätze zehntausender Menschen in Österreich zu sichern.




Das globale Netzwerk CIVICUS stellt Österreich für seinen Umgang mit den Grund- und Freiheitsrechten und der Zivilgesellschaft ein schlechtes Zeugnis aus.

CIVICUS, ein globales Netzwerk mit mehr als 4000 Mitgliedern in über 175 Ländern, dokumentiert mit seinem CIVICUS Monitor auf der Grundlage umfangreicher, weitgehend selbst erhobener Daten weltweit die Gefahren für die Entwicklung der Zivilgesellschaft. Die laufend aktualisierten Analysen fließen in Indexwerten für jedes Land zusammen, die CIVICUS in fünf Gruppen unterteilt: offen, eingeengt, beschränkt, unterdrückt, geschlossen. Österreich wurde jetzt von “offen” auf “eingeengt” herabgestuft und findet sich damit in einer Gruppe mit Bulgarien, Polen, Rumänien und vielen anderen ost- und südosteuropäischen Ländern wieder.

CIVICUS begründet die Entscheidung mit Beschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte und Angriffen auf die Presse- und Meinungsfreiheit durch die Regierung. Konkret verweist CIVICUS auf die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Versammlungen von 24 auf 48 Stunden – ein Umstand, den auch die österreichischen Rechtsanwälte kürzlich kritisiert haben. Auch die Tatsache, dass sich die neue Regierung einem strukturierten Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft verweigert und Bundeskanzler Sebastian Kurz stattdessen wiederholt abfällige Bemerkungen über Nichtregierungsorganisationen macht, hat sich bis nach Johannesburg, wo CIVICUS seine Zentrale hat, herumgesprochen.

Franz Neunteufl von der IGO, der Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen, kann die Entscheidung von CIVICUS nachvollziehen: “Unsere Kolleg_innen berichten übereinstimmend davon, dass sich das Gesprächsklima mit der Regierung deutlich verschlechtert hat: Schreiben und Terminanfragen bleiben unbeantwortet oder haben, wenn sie beantwortet werden, keinerlei Konsequenzen”. Auch von Einschüchterungsversuchen am Telefon wird berichtet, so Neunteufl weiter, in einem Ausmaß, wie es das früher nicht gegeben hat: “Viele gemeinnützige Vereine und soziale Unternehmen können ihre wichtigen Leistungen nicht ohne Förderungen und Aufträge der öffentlichen Hand erfüllen. Deshalb wagen sie es jetzt noch weniger als früher, ihre Kritik öffentlich zu äußern.” Dass es, seit die neue Regierung im Amt ist, bei vielen gemeinnützigen Vereinen und sozialen Dienstleistern zu drastischen Kürzungen kam, beweist, dass ihre Sorge nicht unbegründet ist.

Gemeinsam mit CIVICUS und dem Kompetenzzentrum für Nonprofit-Organisationen an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien hat die IGO 2014 erstmals in ihrem “Zivilgesellschaftsindex” die Rahmenbedingungen für die österreichische Zivilgesellschaft wissenschaftlich untersucht. Die Autor_innen kamen damals noch zu einem anderen Ergebnis. Univ. Prof.in Dr.in Ruth Simsa von der WU, die an dem Bericht mitgearbeitet hat: “Vor fünf Jahren gab es aus der Sicht der Befragten die eine oder andere Wolke am Himmel, aber heute sprechen sie von einer dichten Wolkendecke und Schlechtwetter.” Um dieses unter den zivilgesellschaftlichen Organisationen weit verbreitete Unbehagen mit Fakten zu belegen, arbeitet die IGO aktuell gemeinsam mit Ruth Simsa und ihren Mitarbeiter_innen und Student_innen an einer Neuauflage des Berichts, der im Frühjahr 2019 erscheinen wird.

BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT begrüßt zugesicherte Klarstellungen des BMI und fordert schnellstmöglich Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen.

Wien (OTS) – Ab 25. Mai gelten die Neuerungen im österreichischen Datenschutzgesetz. Betroffen ist jede Körperschaft, die personenbezogene Daten verarbeitet, etwa jene von Mitgliedern. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Danach drohen hohe Geldstrafen. Besonders für kleine, ehrenamtlich geführte Vereine ist die Erfüllung der neuen Vorgaben mit erheblichen Schwierigkeiten und Hürden verbunden. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT appelliert an den Gesetzgeber und an die Datenschutzbehörde, die am Montag im Datenschutzrat zugesicherten Klarstellungen prompt umzusetzen. Gemeinnützige Organisationen sollen von überschießenden Verpflichtungen ausgenommen und Rechtssicherheit gewährleistet werden!

Gemeinnützige Organisationen müssen im Zuge der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen beispielsweise auch sensible Daten verarbeiten. Zur Erfüllung ihrer wohltätigen Aufgaben sind sie zudem auf Spenden angewiesen. Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen daher gerade Österreichs Spendenorganisationen vor große Herausforderungen und sind mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. „Eine große Hürde ist bereits die notwendige technische und rechtliche Expertise, um die komplexen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. In vielen Bereichen bestehen zudem noch rechtliche Unsicherheiten, die erst beseitigt werden müssen.“, warnt Franz Neunteufl, Sprecher des Bündnisses. „Datenverarbeiter“ müssen unter Umständen aufwändige und kostenintensive Datenschutz-Folgeabschätzungen durchführen.

BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert „White-List“ für gemeinnützigen Sektor

Durch Verordnung der Datenschutzbehörde können Datenanwendungen in Form einer „White-List“ explizit von der neuen Verpflichtung zur Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen ausgenommen werden. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT – ein Zusammenschluss aus 18 Verbänden und Netzwerken mit mehr als 1000 Mitgliedern aus den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Beschäftigung, Kultur, Inklusion, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit – appelliert daher an die Datenschutzbehörde, den Begutachtungsprozess für eine „White-List“ rasch umzusetzen und für die erforderliche Rechtssicherheit zu sorgen. Nur so kann ein Schaden für den gemeinnützigen Sektor in Österreich abgewendet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, was die praktische Umsetzung erheblich erschwert. Das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fordert deshalb die Datenschutzbehörde auf, der Ankündigung der Bundesregierung entsprechend den gemeinnützigen Vereinen auch beratend zur Seite zu stehen und verstärkt Verwarnungen einzusetzen, bevor gestraft wird.

Im Gegenzug bietet das BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT an, eine/n Vertreter/in in den Datenschutzbeirat zu entsenden und mitzuhelfen seinem gesetzlichen Auftrag gemäß die Entwicklung des Datenschutzes in Österreich zu beobachten und Vorschläge für seine Verbesserung zu erarbeiten.

Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at

Als „schwarzen Tag für Partizipation in Österreich“ bezeichnet das Bündnis für Gemeinnützigkeit in einer Presseaussendung den heutigen 29. Juni 2017, an dem im Parlament das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 beschlossen werden soll. Die in dem Bündnis zusammengeschlossenen 18 Verbände, darunter die IGO, fordern die Abgeordneten zum Nationalrat auf, das Gesetz nicht zu beschließen.

Die Chronologie der Ereignisse, nachzulesen auf der Webseite des Parlaments:

  • Am 12. Mai 2017 übermittelt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts dem Parlament den „Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (DatenschutzAnpassungsgesetz 2018), und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens 23. Juni 2017„.
  • Aber schon am 7. Juni, also lang vor dem Ende der Begutachtungsfrist, folgt eine Regierungsvorlage, die am 16. Juni dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird.
  • Der Verfassungsausschuss tritt am 26. Juni, einen (Arbeits)tag (!) nach dem Ende der Begutachtungsfrist zusammen. Dieser winkt mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine abgespeckte Version des Gesetzes durch, weil das von der Regierung geschnürte Gesetzespaket an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zu scheitern drohte.

Der „Schönheitsfehler“ an der ganzen Geschichte: bis zum  Ende der Begutachtungsfrist waren über hundert zum Teil sehr umfangreiche und kritische Stellungnahmen eingegangen, die unmöglich weder vom Verfassungsdienst, noch vom Verfassungsauschuss entsprechend gewürdigt worden sein konnten.

Das Bündnis appelliert nun an die Abgeordneten dieses fragwürdige Vorgehen nicht mitzutragen und eine weitergehende Diskussion über dieses Vorhaben zu ermöglichen.

Das von der IGO initiierte „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ wurde am 12. April 2017 in Wien der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen einer Pressekonferenz appellierten Vertreter/innen von 14 Verbänden und Netzwerken mit mehr als tausend gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen für einen intensiveren Dialog zwischen Regierung, Bundespräsident und der Zivilgesellschaft.

 

Bürokratischer Coup gegen die Unabhängigkeit von NGOs sollte auch von den Spender/innen nicht hingenommen werden.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Innenministerium jene NGOs, mit denen es im Herbst 2015 einen Fördervertrag über Hilfsleistungen für Transitflüchtlinge abgeschlossen hat, aufgefordert, bekannt zu geben, wie viele Spenden sie seit September für die Flüchtlingshilfe erhalten haben.

Dies deshalb, weil „bei der Gewährung von weiteren Förderungen bzw. bei der Förderabrechnung auf diese Angaben Bedacht zu nehmen sein wird“. Und: „Im Zuge der abschließenden Förderkontrolle wird daher auch in das Spendenaufkommen und dessen Verwendung Einsicht genommen werden.“

Auch wenn dieses Ansinnen durch die Förderverträge rechtlich gedeckt und den betroffenen NGOs von Anfang an bekannt gewesen sein dürfte, handelt es sich dennoch um einen inakzeptablen Angriff auf die Unabhängigkeit dieser Organisationen, den sie offenbar unter dem Druck der Ereignisse im Herbst 2015 hinzunehmen gezwungen waren.

Es drängt sich außerdem der Verdacht auf, dass im Lichte der neuen „Grenzen-Setzen“-Politik der Bundesregierung mit dieser Maßnahme jetzt auch die Hilfsorganisationen auf Linie gebracht und ihr humanitäres Mandat beschnitten werden soll.

Die IGO hat deshalb jetzt den Verfassungsjuristen Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer gebeten, die Vorgangsweise des BMI auf Rechtskonformität hin zu untersuchen, um allen Versuchen, diese Praxis zur Regel zu machen und die Souveränität der NGOs zunehmend auszuhöhlen rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben.

Völlig inakzeptabel ist jedenfalls die vom freiheitlichen Sicherheitssprecher in dem Zusammenhang geäußerte Unterstellung, die NGOs würden sich mit ihrer Arbeit „eine goldene Nase“ verdienen. Dies geschieht offenbar in Unkenntnis oder wider besseres Wissen, dass NGOs keine Gewinne machen dürfen und angehalten sind, allfällige Überschüsse ausschließlich wieder in ihren gemeinnützigen Zweck zu investieren.

Gemeinnützigkeitsgesetz bringt wichtige Verbesserungen für alle gemeinnützigen Organisationen, aber weitere Schritte müssen folgen.

Mit der Verabschiedung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 gestern im Parlament hat die Regierung einen wichtigen Punkt aus ihrem Arbeitsprogramm erfüllt: gemeinnützigen Stiftungen wird es in Zukunft leichter gemacht, ihren wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl in Österreich zu erfüllen. Langfristig hofft man damit ein Potenzial von jährlich 1 Milliarde Euro für gemeinnützige Zwecke zu heben.

Das Gesetz bringt aber nicht nur für gemeinnützige Stiftungen wichtige Verbesserungen: Bei der Veräußerung von Immobilien, die ein gemeinnütziger Verein im Zuge von Schenkungen oder Verlassenschaften erhalten hat, wird ab 1. Jänner 2016 keine Grunderwerbsteuer mehr eingehoben. Auch der Transfer von Geld und Leistungen zwischen Vereinen und anderen Körperschaften, die den gleichen gemeinnützigen Zweck verfolgen, wird erstmals unbedenklich sein.

Aber: Geld ist nicht alles. Die IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen erinnert die Regierung deshalb bei der Gelegenheit an weitere für ihre Mitglieder wichtige Punkte aus dem Arbeitsprogramm. So hat die Regierung bei ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren auch versprochen, einen klaren Rechtsrahmen für alle gemeinnützigen Organisationen zu schaffen, die Gesetzgebungsprozesse transparenter und offener zu gestalten und die Menschenrechtsbildung insbesondere auch in den Schulen auszubauen, um das Menschenrechts- und Demokratieverständnis und die Zivilcourage zu fördern.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl dazu: „Wir freuen uns über die Verbesserungen, die das neue Gesetz mit sich bringt. Aber wie Staatssekretär Harald Mahrer selbst sagt: es ist ein erster Schritt und weitere Schritte müssen jetzt folgen“.

Regierung schafft positives Klima für gemeinnützige Stiftungen und beseitigt unnötige Hürden für alle gemeinnützigen Organisationen.

Wien. Die Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen (IGO) begrüßt das gestern von der Regierung vorgestellte „Gemeinnützigkeitspaket für mehr Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum und eine stärkere Zivilgesellschaft“. „Einige unserer langjährigen Forderungen, wie die nach besseren Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen, werden damit erfüllt“, sagt Franz Neunteufl, Geschäftsführer der IGO. „Auch dass die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Organisationen erleichtert werden soll, ist zu begrüßen. Wermutstropfen bleibt, dass viele gemeinnützige Zwecke offenbar weiterhin von der Spendenabsetzbarkeit ausgeschlossen bleiben sollen“.

Bisher riskiert ein gemeinnütziger Verein, der Geld oder Leistungen an einen anderen gemeinnützigen Verein weitergibt, den Verlust der Gemeinnützigkeit und hohe Steuernachzahlungen. Das soll jetzt anders werden: so wie in Deutschland soll es jetzt auch in Österreich Ausnahmen von der bisher geforderten Unmittelbarkeit geben.

Auch den Entwurf für ein Alternativfinanzierungsgesetz, mit dem das Crowdfunding für innovative Projekte in Zukunft erleichtert werden soll, begrüßt die IGO und erinnert bei der Gelegenheit die Regierung daran, dass Österreich eine in der EU-Prospektrichtlinie vorgesehene Ausnahme für gemeinnützige Organisationen noch nicht umgesetzt hat.

Unzufrieden ist die IGO damit, dass zwar die Absetzbarkeit von Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen ausgeweitet werden soll, ihre Mitglieder, die in der Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur oder im Tierschutz tätig sind aber weiterhin diskriminiert bleiben.

Rückfragen & Kontakt

Franz Neunteufl

Tel: +43 664 5747584

IGO – Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen
ZVR-Zahl: 288458932

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