Im Auftrag des Sozialministeriums hat die IGO einen mehrstufigen Beteiligungsprozess durchgeführt in dem Freiwillige und deren Organisationen nach ihren Empfehlungen für ein neues Freiwilligengesetz gefragt wurden. Am vorläufigen Ende dieses Prozesses steht der Ergebnisbericht „Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes“ mit einer Beschreibung des Prozesses und der Prioritäten der Teilnehmenden bei der Verbesserung des Freiwilligengesetzes.

Bei der Abschlusskonferenz (Mitschnitt) am 28. Juni waren Interessierte eingeladen zu einer Besprechung der Projektergebnisse. IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, reflektierte den Prozess und beschrieb die entstandenen Handlungsempfehlungen (Präsentation). Aus dem Sozialministerium berichtete Anton Hörting, Leiter der Abteilung für Seniorenpolitische Grundsatzfragen und Freiwilligenangelegenheiten, wie die Ergebnisse weitere Anwendung finden werden. Die Freiwilligensprecher:innen im Parlament, Andreas Hanger (ÖVP), David Stögmüller (Die Grünen) sowie Elisabeth Feichtinger (SPÖ) befürworteten einen partizipativen Prozess und nahmen Stellung zu den Ergebnissen.

Einige der wichtigsten Ergebnisse:

Freiwilliges Engagement braucht materielle Infrastruktur und professionelle Organisation. Öffentliche Institutionen sollten darauf auch bei der Vergabe von Förderverträgen Rücksicht nehmen. Für langfristige und stabile Zusammenarbeit mit Engagierten wird auch eine Strukturförderung für die Freiwilligenkoordination gefordert. Freiwilligenorganisationen sorgen durch ihre Koordinationsarbeit für einen effizienten und effektiven Einsatz der Freiwilligen, können diese Leistungen ohne finanzielle Ressourcen aber schwer bewältigen. Gleichzeitig wurde die Zunahme bürokratischer Hürden und die mangelnde Kooperation zwischen Gemeinden, Ländern und Bund bemängelt. Viele Organisationen verbringen beträchtlichen Aufwand damit, passende Förderungen zu finden. Ein Förderkompass soll die Suche nach Geldern erleichtern und damit mehr Raum für gemeinnütziges Engagement schaffen.

Freiwillige Helfer spenden nicht nur ihre Zeit, sondern müssen die Mittel für ihr Engagement oft aus der eigenen Tasche bezahlen. Daraus entstand der Wunsch nach einer „Ehrenamtspauschale“ – ein steuerlicher Absetzbetrag für Ausgaben wie Anfahrtskosten, Fortbildungen, Ausrüstung und Instrumente, die für die gemeinnützige Tätigkeit benötigt werden. In diesem Kontext wurde auch eine Gebührenbefreiung etwa für öffentliche Verkehrsmittel oder nach freiem Eintritt in öffentliche Museen gefordert.

Während Freiwillige oft Verantwortung für andere übernehmen, sind sie selbst im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht immer ausreichend versichert. Eine bundesweite Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Freiwillige ist nach Meinung vieler Betroffenen überfällig. In Oberösterreich und Tirol gibt es schon vergleichbare Maßnahmen.

Eine Chance für wachsendes Engagement und Inklusion wird in der bewussten Ansprache und Förderung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen gesehen. So soll das Ehrenamt in Österreich auch Menschen aus Drittstaaten ermöglicht werden und freiwilliges Engagement für Arbeitslose und psychisch Kranke keine Nachteile bringen. Zudem gab es den Wunsch nach Förderungen für inklusive Freiwilligenprojekte die sich zum Beispiel an Menschen mit speziellen Beeinträchtigungen und Migrant:innen wenden.

Zum Mitschnitt der Abschlusskonferenz mit Ergebnispräsentation

Ergebnisse Freiwilligenpolitik mitgestalten

 

Partizipation in politischen Entscheidungsprozessen

Partizipation und Transparenz ermöglichen einen Dialog auf Augenhöhe zwischen den Bürger:innen und der Politik. So können langfristig tragfähige Entscheidungen entstehen, die von einer breiten Basis befürwortet werden. Gemeinsam mit dem BMKÖS arbeitet die IGO daher an der Erweiterung der Kompetenzen der partizipativen Politikgestaltung in Österreich (zum Beispiel im Rahmen des GovLab). Die fortschreitende Digitalisierung soll dabei genutzt werden, um Beteiligungsprozesse leichter zugänglich zu machen, Betroffene besser zu erreichen und auch die Ergebnisse dieser Prozesse besser zu verarbeiten und an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, spricht sich auch allgemein für eine stärkere Institutionalisierung von Beteiligungsprozessen aus: “Derzeit erfolgt die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen oftmals auf Basis persönlicher Kontakte und informeller Netzwerke. Bei manchen Themen findet sie kaum statt, bei anderen funktioniert die Zusammenarbeit mit der Politik und Verwaltung gut und auf Augenhöhe. Wir wollen die politische Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern institutionell stärker verankern.“

Weiterführende Links

IGO Bericht: Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes
Anhang zum Bericht (gesammelte Handlungsempfehlungen und Kommentare)

IGO Presseaussendung: Ergebnisse des Beteiligungsprozess

IGO Presseaussendung: Zwischenfazit Projektbeteiligter

IGO Artikel: Beteiligungsprozess freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt

WU Evaluierung Freiwilligengesetz (Diskussionsgrundlage im Beteiligungsprozess)

Ein gutes Jahr lang haben IGO Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen großer Dachverbände und NGOs neben ihren eigentlichen Aufgaben an der Konstruktion einer neuen, breit aufgestellten Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen gearbeitet, wie es sie in Österreich bisher noch nicht gegeben hat. Mit der ersten, konstituierenden Sitzung des „neuen“ BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT am 20. Mai 2022 wurde dieses Projekt „Kairos“ – benannt nach dem griechischen Gott der „günstigen Gelegenheit“, die nicht verpasst werden darf – erfolgreich abgeschlossen.

Ziel und Zweck der neuen Organisation ist – nicht unähnlich dem bisherigen statutarischen Zweck der IGO -, die Vertretung der Interessen von österreichischen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere zur

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen;
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit;
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich;
  • Verbindlichen Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung.

Zwölf große Wohlfahrts- und Dachverbände aus unterschiedlichen Bereichen der Gemeinnützigkeit und der Sozialwirtschaft haben am 20. Mai ihren Beitritt zum neuen BÜNDNIS erklärt und damit Anspruch auf einen Sitz im Vorstand erhoben. Weitere Mitglieder werden in den nächsten Monaten, bis zur ersten Vollversammlung im Herbst, voraussichtlich noch dazukommen. Bis zum Jahresende wird das BÜNDNIS plangemäß – ein entsprechender Beschluss des IGO Vorstands ist noch ausständig – die vollständige Rechtsnachfolge der IGO antreten und auch die bisherigen IGO Mitglieder aufnehmen. Die IGO Mitgliederversammlung hat die dafür notwendigen Beschlüsse bereits im November letzten Jahres gefasst.

Damit ist auch der Weg frei für die Aufnahme weiterer Mitglieder, die sich diesem spannenden neuen Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen anschließen wollen.

 

2022-05-20 Präsentation Projektergebnisse Kairos

Auch das vergangene Jahr war stark von der Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft geprägt, was nicht zuletzt auch viele soziale Institutionen und Organisationen deutlich zu spüren bekamen. Aus diesem Grund ist es für die UniCredit Bank Austria in diesem Jahr besonders wichtig, gemeinnützige und soziale Initiativen aus ganz Österreich zu unterstützen. Der Bank Austria Sozialpreis wird daher bereits zum 13. Mal auf Bundesebene sowie zum zehnten Mal in allen Bundesländern vergeben.

Die vielen Einreichungen der letzten Jahre zeigen die große Bandbreite und die enorme Kraft und Bedeutung des sozialen Engagements in Österreich. Diese vorbildliche Arbeit will die Bank Austria tatkräftig unterstützen. Alle Initiativen, Vereine und Organisationen, die mehrheitlich in den Bereichen „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ sowie „Unterstützung von Frauen“ engagiert sind, können sich im Rahmen des Bank Austria Sozialpreises der Öffentlichkeit präsentieren und Preisgeld zur weiteren Unterstützung ihrer Arbeit gewinnen.

Der Bank Austria Sozialpreis 2022 ist pro Bundesland mit 10.000 Euro dotiert: Der erste Platz erhält 6.000 Euro, der zweite 3.000 Euro und der dritte 1.000 Euro.

Bewerbungsfrist beginnt am 6. April

Sie können Ihre Bewerbung von 6. April bis inklusive 9. Mai 2022 einreichen. Eine regionale Jury wählt in jedem Bundesland drei Projekte aus. Im nächsten Schritt entscheidet auf der Website sozialpreis.bankaustria.at die Öffentlichkeit per Online-Voting über die Preisträger in jedem Bundesland.

Die Bank Austria lädt Sie herzlich ein, sich mit einem Projekt mit Fokus auf „Kinder und Jugendliche“, „Integration und Migration“ und/oder „Unterstützung von Frauen“ für den Bank Austria Sozialpreis im jeweiligen Bundesland 2022 zu bewerben.

Alle Informationen über Ausschreibungskriterien, Bewerbungsmodalitäten und die ExpertInnen-Jury finden Sie unter sozialpreis.bankaustria.at.

Bei einer Videokonferenz letzte Woche suchten IGO, FVA und SWÖ gemeinsam mit Verantwortlichen der ERSTE BANK nach Wegen, um dem drohenden Wertverlust von Spenden und öffentlichen Geldern auf den Bankkonten ihrer Mitglieder etwas entgegenzusetzen.

Die schlechte Nachricht: es wird nicht einfach sein, die Europäische Zentralbank davon zu überzeugen, dass es sich bei den Guthaben auf den Konten gemeinnütziger Spendenorganisationen und Sozialeinrichtungen um Gelder handelt, deren Verwendung „im öffentlichen Interesse“ liegt und deshalb von der Negativverzinsung ausgenommen werden sollten.

Die gute Nachricht: die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände, darunter die IGO, der Fundraising Verband Austria (FVA) und die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) werden es – mit Hilfe ihrer Bankpartner*innen, allen voran der ERSTE BANK – trotzdem versuchen.

Schließlich ist es für Nonprofit-Organisationen nicht hinnehmbar und ihren Förderern schwer verständlich zu machen, warum Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und öffentliche Gelder für Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nicht nur nicht verzinst, sondern im Gegenteil durch „Negativzinsen“ sogar „besteuert“ werden.

Auch wenn viele Banken, darunter auch die ERSTE BANK, Ausnahmen für ihre gemeinnützigen Klient*innen vorsehen, kann es allein durch saisonale Schwankungen – Spenden kommen bevorzugt gegen Jahresende – oder die Auszahlungspraxis von Fördergeber*innen (sie sind selbst von den Negativzinsen betroffen), zu einer momentanen Überschreitung der üblicherweise mit 100.00 Euro festgelegten Höchstgrenze kommen, ab der die „Verwahrgebühr“ zum Tragen kommt.

Alternativen sind rar und die von den Banken angebotenen Veranlagungsmöglichkeiten greifen häufig zu kurz: entweder sind den gemeinnützigen Organisationen durch strenge Veranlagungsrichtlinien die Hände gebunden oder die Veranlagungszeiträume sind für die bisher täglich fälligen und für die laufenden operativen Ausgaben bestimmten Gelder zu lang.

Abhilfe könnten hier neue Veranlagungsprodukte mit kürzeren Behaltefristen schaffen, die allerdings nahezu zwingend mit einem höheren Risiko behaftet sind – einem Risiko, das Vorstände und Geschäftsführer*innen von gemeinnützigen Organisationen, die normalerweise auf diesem Gebiet über wenig Erfahrung verfügen, in aller Regel scheuen werden.

Die neuen Richtlinien für das erste Halbjahr 2021 wurden gestern veröffentlicht. Gefördert werden wie bisher Fixkosten bis zur Höhe des Einnahmenausfalls. Neu ist, dass auch Kosten für Covid19-Tests ersetzt werden. Die Antragstellung ist vom 8. Juli bis 15. Oktober möglich.

Die Bundesminister*innen Köstinger und Kogler haben via Presseaussendung den Startschuss zur neuerlichen Antragstellung für den NPO Unterstützungsfonds, jetzt für das erste Halbjahr 2021, gegeben. Gemeinnützige Organisationen, die wegen der Covid-19 Pandemie im ersten Halbjahr 2021 einen Einnahmenausfall zu verzeichnen hatten, können ab Donnerstag einen Fixkostenzuschuss bis zur Höhe des gesamten Einnahmenausfalls im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 (oder dem Durchschnitt der ersten Halbjahre 2018 und 2019) beantragen.

Außerdem kann wieder ein Struktursicherungsbeitrag, jetzt in Höhe von 10 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019, beantragt werden, mit dem weitere im im ersten Halbjahr 2021 angefallene Kosten pauschal abgegolten werden. Optional kann auch hier der Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 herangezogen werden.

Darüber hinaus kann außerdem unter gewissen Voraussetzungen ein Kostenersatz für COVID-19-Tests bis zu einer Höhe von 12.000 Euro geltend gemacht werden.

Für das 2. Halbjahr 2021 sind für Härtefälle unter den NPO, die besonders schwer und langandauernd von COVID und seinen Folgen betroffen sind, zusätzlich 35 Mio. Euro reserviert. Welche genauen Voraussetzungen NPOs erfüllen müssen, um als „Härtefall“ angesehen zu werden, wird aber erst im Herbst entschieden.

Bisher wurden rund 22.000 gemeinnützige Organisationen mit rund 490 Mio. Euro aus dem NPO Unterstützungsfonds unterstützt. Wie aus einem Bericht des BMKÖS an das Parlament hervorgeht, lagen der Bereich Sport und der Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales bis Ende Mai mit jeweils rund 20 Prozent Anteil am gesamten Fördervolumen ungefähr gleichauf, gefolgt von den Bereichen Religion und kirchliche Zwecke (15,2 %) und Weiterbildung, Bildung, Wissenschaft (14,3 %). Auf die Bereiche Kunst und Kultur sowie Sonstiges entfallen jeweils rund 13 Prozent der Fördersumme, auf die Freiwilligen Feuerwehren knapp 5 Prozent.

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Während die Richtlinien für die versprochene Verlängerung des NPO Unterstützungsfonds noch auf sich warten lassen, stellt das Kabinett von Vizekanzler Kogler auf Nachfrage der IGO klar: auch gemeinnützige Unternehmen werden Kostenersatz für Testungen in Betrieben beanspruchen können.

Ab 15. Februar gebührt Unternehmen ein Kostenersatz von 10 Euro pro Test. Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen in Kooperation mit einer Apotheke oder einem Arzt ihre Mitarbeiter testen können. In größeren Betrieben sollen die Testungen vom eigenen Betriebsarzt durchgeführt werden. Die Wirtschaftskammer (WKO) fordert ihre Mitglieder bereits auf, betriebliche Teststraßen einzurichten und an die Testplattform des Bundes anzubinden.

Wann, wie und wo auch gemeinnützige Organisationen die Testergebnisse einmelden und den Kostenersatz beanspruchen können, ist noch offen. Der IGO wurde aber versichert: sollten die Zuschüsse nicht gleich wie bei den Profit-Unternehmen abgewickelt werden, so wird es möglich sein, die Mehrkosten für die Tests über den NPO Fonds im ersten Quartal 2021 ersetzt zu bekommen.

Dass der NPO Unterstützungsfonds nochmals bis Ende März, möglicherweise sogar bis Mitte 2021 verlängert wird, hat Vizekanzler Kogler schon vor Weihnachten angekündigt. Dass die Richtlinien dafür so lange auf sich warten lassen, wird damit begründet, dass man versucht sich bei den Unterstützungsmaßnahmen für Non Profits aus praktischen Gründen so weit wie möglich an den unter der Verantwortung des Finanzministers ausgearbeiteten Fördermaßnahmen für die Unternehmen zu orientieren. Und das BMF lasse eben derzeit gerade wieder einmal mit den Details der Richtlinien auf sich warten.

Auch hier sehen wir wieder: Gemeinnützige sind trotz ihrer Bedeutung für die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber Profit-Unternehmen strukturell erheblich benachteiligt. Während sie mit WKO und Industriellenvereinigung über eine mächtige Interessenvertretung verfügen und selbstverständlich von Anfang an in die Ausarbeitung notwendiger Fördermaßnahmen eingebunden sind, müssen sich unsere Mitglieder regelmäßig „hinten anstellen“. Wir arbeiten daran, das zu ändern!

Die COVID-19 Pandemie hat auch die gemeinnützigen Organisationen vor große Herausforderungen gestellt. Das Regierungsprogramm vom Jänner 2020 enthält einige wichtige Vorhaben, mit denen der Sektor gefördert werden soll. Wegen der Pandemie haben sich die Prioritäten möglicherweise verschoben und es braucht jetzt neue, zusätzliche Maßnahmen, um den Sektor gut durch die Krise zu bringen.

Das Büro des Vizekanzlers hat uns deshalb jetzt eingeladen Vorschläge zu machen, wie die Regierung die gemeinnützigen Organisationen während und nach der Pandemie am besten unterstützen kann.

Bring deine Erfahrung ein, indem du konkrete Vorschläge machst, Vorschläge von anderen bestärkst, ergänzt und weiterentwickelst, wie die Regierung die Leistungsfähigkeit des gemeinnützigen Sektors wiederherstellen und absichern kann.

Wir verwenden dafür erstmals die neue Beteiligungsplattform der IGO, die wir mit Hilfe von Decidim.Austria eingerichtet haben. Die Open Source Anwendung verfügt über viele Einsatzmöglichkeiten, über die wir dich auf Anfrage gerne informieren.

Das Social Banking der Erste Bank und die ERSTE Stiftung starten Liquiditäts-Aktion, für Erste Bank Kunden, mit Zinszuschuss für Gemeinnützige in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales.

Im Zuge der Covid-19 Krise starten die Erste Bank und die ERSTE Stiftung gemeinsam eine Liquiditätsaktion für gemeinnützige Organisationen der Sozialwirtschaft. Ziel ist, betroffene NPOs bei der Überwindung von Liquiditätsengpässen durch die Corona-Situation zu unterstützen.

  • Die Aktion richtet sich an gemeinnützige Organisationen* in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales, die nationale Förderungen über Aws, Wirtschaftskammer und ÖHT nicht nutzen können. Diese können bei ihrer Erste Bank Betreuung eine Liquiditätsfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 300.000,-  und zu einem Zinssatz von 1,25% p.a. beantragen. 
  • Die ERSTE Stiftung unterstützt die Kreditnehmer zudem bis Ende des Krisenjahres 2020 mit der Übernahme der Zinszahlungen für die neu abgeschlossene Covid-19 Liquiditätsfinanzierung.

Die Erste Bank und die ERSTE Stiftung unterstreichen mit dieser Initiative ihr Bekenntnis zur Sozialwirtschaft und den zahlreichen Aktivitäten der sozialen Institutionen in Österreich.

Bitte kontaktieren Sie Ihre Erste Bank Betreuung für allgemeine Fragen zum Angebot und ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für Liquiditätsüberbrückung und Zinszuschuss erfüllt. 

 

* gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit einer Bilanzsumme bzw. Umsatz < EUR 30 Mio. Die Aktion gilt vorerst nur für Kunden der Erste Bank. Sparkassenkund*innen sind eingeladen sich an Günter Benischek vom Social Banking der Erste Bank zu wenden

Fast zwei Monate hat es gedauert, bis sich die Regierung auch auf ein Hilfspaket für gemeinnützige Organisationen einigen konnte. Aber jetzt ist es so weit: Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel haben heute das Ergebnis ihrer Verhandlungen präsentiert, mit dem auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die zehntausenden Nonprofit-Organisationen in Österreich zumindest abgefedert werden sollen. Details lassen allerdings noch auf sich warten.

Der Antrag, der unmittelbar nach der Pressekonferenz von den Regierungsparteien im Parlament eingebracht wurde, zielt darauf ab, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zu gewähren, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeiten weiter zu erbringen. Konkret sind damit laut Kogler Zuschüsse zur Kostenabdeckung über einen Zeitraum von sechs Monaten und eine anschließende mögliche „Starthilfe“ zu verstehen, die allerdings noch nicht näher definiert ist.

Dazu wird ein „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ eingerichtet und mit 700 Millionen Euro dotiert. Abgewickelt sollen die Förderungen von der Austrian Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) werden, die sich dazu auch anderer Rechtsträger bedienen kann, wenn dies im Interesse der Einfachheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gelegen ist.

Die dafür erforderlichen Richtlinien, welche u.a. die Voraussetzungen für die Erlangung einer Förderung und die Berechnung der Höhe der Förderung samt der Anrechnung anderer staatlicher Leistungen regeln sollen, sind im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Verordnungsweg zu erlassen.

Das Gesetz soll im Plenum Ende Mai beschlossen werden, mit konkreten Informationen über die Modalitäten der Antragstellung und Auszahlung der Mittel ist bis dahin nicht zu rechnen.