Die IGO hat 2022 die Weichen in Richtung einer vielversprechenden Zukunft gestellt.
2023 wachsen wir zum BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT, wo wir uns als neue Interessenvertretung gemeinsam mit einigen der wichtigsten gemeinnützigen Organisationen und Verbänden Österreichs für die gute Sache einsetzen.

Bestehende IGO-Mitgliedschaften werden zu BÜNDNIS-Mitgliedschaften.

Alle bisher von der IGO angebotenen Leistungen werden vom neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT fortgeführt.

Warum die IGO zum BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT wird

  • Durch das größere politische und finanzielle Gewicht, das wir gemeinsam mit großen Dachverbänden und wichtigen Einzelorganisationen an den Tisch bringen, erhöht sich unsere Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Politik und Verwaltung im Auftrag der Gemeinnützigkeit.
  • Das BÜNDNIS bringt noch mehr Akteure der Branche zusammen und fördert Austausch und Vernetzung
  • Um Synergien zu nutzen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird die IGO vollständig im BÜNDNIS aufgehen

 

Dafür engagiert sich das BÜNDNIS

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich
  • Verbindliche Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung

 

Service-Leistungen für BÜNDNIS Mitglieder

  • Wir stehen Ihnen zu allen Anliegen oder Fragen zum Thema Gemeinnützigkeit und Vereinsführung zur Verfügung
  • Wir überprüfen kostenlos Ihre Statuten und helfen Ihnen bei der Formulierung einer Geschäftsordnung
  • Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Webinaren ist kostenlos.  
  • Sie erhalten attraktive Rabatte bei unseren Vorteilspartnern  – Dienstleistungsunternehmen mit Expertise im Non-Profit Sektor
  • Wir halten Sie über rechtliche Entwicklungen und neue Fördermöglichkeiten im Bereich der Gemeinnützigkeit auf dem Laufenden

Eine Mitgliedschaft beim neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT heißt außerdem, diese zukunftsträchtige Möglichkeit auf mehr Vernetzung und Durchsetzungsstärke für den gemeinnützigen Sektor von Anfang an mitzugestalten!

 

Sie möchten ein Teil des neuen BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT werden?

Um über Ihren Antrag auf Mitgliedschaft zu entscheiden, benötigen wir von Ihnen:

  • Ein kurzes Motivationsschreiben, in dem Sie Ihren Schritt begründen
  • Sofern nicht ohnehin auf Ihrer Webseite zu finden:
    • Ihre Rechtsgrundlage (Statuten, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsurkunde)
    • Name und Anschrift der organschaftlichen Vertreter/innen (Vorstand, Geschäftsführung)
    • Jahres- und Finanzberichte der vorangegangenen zwei Jahre

Der BÜNDNIS Vorstand entscheidet dann in nicht-öffentlicher Sitzung über Ihren Antrag.

 

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unser Büro

Telefon: +43 1 488 17 40
E-Mail: office@gemeinnuetzig.at

 

Mehr zum Aufbau und den Aktionen des BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT finden Sie auf der Homepage: buendnis-gemeinnuetzigkeit.at

 

Wie die IGO zum BÜNDNIS wurde…

Projekt "KAIROS"

 

 

Um zukünftig umfangreichere Informationen und zugleich auch qualitativ hochwertige und international vergleichbare Daten für den Nonprofit-Sektor ausweisen zu können, implementiert die Statistik Austria bis Ende 2023 im Auftrag des Sozialministeriums ein eigenes Satellitenkonto für den Nonprofit Bereich auf Basis internationaler Leitlinien zur Erweiterung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Bundesregierung setzt damit eines ihrer Versprechen aus dem Regierungsprogramm um.
Wir bitten alle Organisationen, die im Rahmen der Erhebung kontaktiert werden, darum an der Umfrage teilzunehmen und damit die Arbeit im gemeinnützigen Sektor zu unterstützen!

Warum eine Statistik zum Nonprofit -Sektor?

Zu verdanken ist diese Neuerung auch den Anstrengungen der IGO – Interessenvertratung Gemeinnütziger Organisationen und dem Bündnis für Gemeinnützigkeit, die sich seit Jahren für mehr Sichtbarkeit des dritten Sektors und verlässliche, aktuelle Statistiken einsetzen (z.B. hier). Mit über 230.000 Beschäftigten, fast ebenso vielen Freiwilligen und einer enormen Wertschöpfung von schätzungsweise über Euro 5 Mrd. zählt der Nonprofit-Sektor nämlich zu den ökonomisch wichtigeren der Österreichischen Volkswirtschaft. Ganz abgesehen von den zentralen gesellschaftlichen Leistungen, die Nonprofit-Organisationen in Österreich erbringen, z.B. durch Kultur und soziale Dienste.

Welche Daten werden erhoben?

Im neuen Satellitenkonto soll die gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung des Nonprofit Bereichs erfasst und anhand von wirtschaftlich relevanten und allgemein verständlichen Kennzahlen aufgezeigt werden. Erhoben werden unter anderem die Bruttowertschöpfung, das Arbeitnehmerentgelt und der Eigenkonsum für den Nonprofit Bereich. Es werden von Statistik Austria außerdem die Zahl der Beschäftigten im Nonprofit Bereich nach institutionellen Sektoren und die Anzahl der Nonprofit-Organisationen (NPO) nach Beschäftigungsgrößenklassen dargestellt.

Im Rahmen dieses Projektes sind, neben der Ersterstellung des Satellitenkontos für Nonprofit Organisationen als zentraler Bereich, die statistische Prüfung und allfällige Einbeziehung ähnlicher Einrichtungen, wie z.B. Genossenschaften u.Ä, und der Freiwilligenarbeit vorgesehen. Von Interesse sind zum Beispiel Maßzahlen für die Anzahl der freiwilligenarbeitleistenden Personen, die Zahl der geleisteten Stunden, die Wirtschaftsbereiche, die geleisteten Tätigkeiten und die dadurch geschaffene Wertschöpfung.

 

Damit die Rahmenbedingungen gemeinnütziger Arbeit verbessert werden, bedarf es neben einer Visualisierung dessen Arbeit auch eine damit einhergehende Wertschätzung vonseiten der Politik und Gesellschaft. Neben der Einführung eines Satellitenkontos für den dritten Sektor fordern wir auch die Umsetzung der anderer Verbesserungen für den gemeinnützigen Sektor aus dem Regierungsprogramm, wie etwa die Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs- und Servicestelle für gemeinnützige Organisationen. Dringend notwendig sind aktuell auch effektive Entlastungsmaßnahmen für NPOs gegen die Teuerung.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im ersten Quartal 2022 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können ab 4. Juli bis 31. Oktober 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Für das 1. Quartal 2022 werden in bekannter Weise Fixkosten wie etwa Mieten und Betriebskosten gefördert und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenentfalls. Als Vergleichsbasis dient dabei ein Viertel der Jahreseinnahmen 2021, wobei auch Zahlungen des NPO-Fonds als Einnahmen zählen.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen des vergangenen Jahres (die Obergrenze hierfür wurde auf 35.000 Euro heruntergesetzt). Die Maximalförderung liegt bei insgesamt 200.000 Euro.

Der NPO-Fonds hat bereits mehr als 52.000 Anträge über ein Volumen von rund 755 Mio. Euro ausgezahlt.

Ein gutes Jahr lang haben IGO Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen großer Dachverbände und NGOs neben ihren eigentlichen Aufgaben an der Konstruktion einer neuen, breit aufgestellten Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen gearbeitet, wie es sie in Österreich bisher noch nicht gegeben hat. Mit der ersten, konstituierenden Sitzung des „neuen“ BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT am 20. Mai 2022 wurde dieses Projekt „Kairos“ – benannt nach dem griechischen Gott der „günstigen Gelegenheit“, die nicht verpasst werden darf – erfolgreich abgeschlossen.

Ziel und Zweck der neuen Organisation ist – nicht unähnlich dem bisherigen statutarischen Zweck der IGO -, die Vertretung der Interessen von österreichischen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere zur

  • Verbesserung der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Organisationen;
  • Hebung der Sichtbarkeit und des Stellenwertes des dritten Sektors in der österreichischen Öffentlichkeit;
  • Förderung des freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich;
  • Verbindlichen Beteiligung gemeinnütziger Organisationen und ihrer Verbände an der für sie maßgeblichen Politikgestaltung und Rechtsetzung.

Zwölf große Wohlfahrts- und Dachverbände aus unterschiedlichen Bereichen der Gemeinnützigkeit und der Sozialwirtschaft haben am 20. Mai ihren Beitritt zum neuen BÜNDNIS erklärt und damit Anspruch auf einen Sitz im Vorstand erhoben. Weitere Mitglieder werden in den nächsten Monaten, bis zur ersten Vollversammlung im Herbst, voraussichtlich noch dazukommen. Bis zum Jahresende wird das BÜNDNIS plangemäß – ein entsprechender Beschluss des IGO Vorstands ist noch ausständig – die vollständige Rechtsnachfolge der IGO antreten und auch die bisherigen IGO Mitglieder aufnehmen. Die IGO Mitgliederversammlung hat die dafür notwendigen Beschlüsse bereits im November letzten Jahres gefasst.

Damit ist auch der Weg frei für die Aufnahme weiterer Mitglieder, die sich diesem spannenden neuen Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen anschließen wollen.

 

2022-05-20 Präsentation Projektergebnisse Kairos

„Kairos (altgriechisch Καιρός Kairós, deutsch ‚das rechte Maß, die gute Gelegenheit‘) ist ein religiös-philosophischer Begriff für den günstigen Zeitpunkt einer Entscheidung, dessen ungenutztes Verstreichen nachteilig sein könnte.“

Quelle: Wikipedia

IGO-Jahresbericht-2021

Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die im vierten Quartal 2021 COVID-bedingt schwere Einnahmenverluste erlitten haben, können beim NPO-Fonds nur noch bis 30. April Unterstützung beantragen. Anträge über das vierte Quartal 2021 können elektronisch auf www.npo-fonds.at gestellt werden.

Der Fonds ist mit insgesamt 1,075 Mrd. Euro dotiert. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds bis Ende März verlängert. Anträge über das erste Quartal 2022 werden ab Juni möglich sein.

Gefördert werden wieder Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis zu maximal 900.000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar.

Den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) haben Parlament und Bundesregierung eingerichtet, um gemeinnützige Organisationen – von Sport- und Kulturvereinen bis hin zu Umwelt-NGOs – sowie Einrichtungen anerkannter Glaubensgemeinschaften und Freiwillige Feuerwehren bestmöglich durch die Corona-Krise zu bringen. Damit wurden bisher rund 24.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit über 720 Mio. Euro unterstützt.

Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im vierten Quartal 2021 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können seit 21. Februar bis 30. April 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.

Wieder werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro.

Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %.

Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds von der Regierung bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.

Vor einem Jahr informierten wir Sie erstmals über Decidim.Austria. Nun, 12 Monate später, schließen wir das von netidee geförderte Projekt ab. Unser Ziel die international bewährte Beteiligungsplattform Decidim in Österreich zu verankern und weiterzuentwickeln, haben wir erreicht. Damit kann E-Partizipation in der Politikentwicklung mithilfe von Decidim einfach und transparent umgesetzt werden. Sowohl Institutionen der öffentlichen Hand als auch NGOs u.a. in Österreich und international können die Ergebnisse nutzen. In den nächsten Monaten wird Decidim erstmals bei der Novellierung des Freiwilligengesetzes zum Einsatz kommen.

In zahlreichen nationalen und internationalen Stakeholder-Gesprächen haben wir einerseits über Decidim informiert, andererseits Bedarfe über die Nutzung von Online-Beteiligungstools abgefragt. Diese Gespräche bildeten die Grundlage für die Weiterentwicklung der Plattform. Romy Grasgruber-Kerl (Projektleitung), Alexander Rusa (Solutions Architect und Software Developer), Daniel Lechthaler (Communication Interaction Designer) und Michael Rusa (Webdeveloper) konnten so die Nutzer:innenfreundlichkeit der Anwendung in der partizipativen Textarbeit deutlich verbessern.

Neben dem Software-Development haben wir gemeinsam mit urban equipe aus Zürich Manuals für Teilnehmer:innen und Administrator:innen von Beteiligungsprozessen erstellt, außerdem Musterseiten und einen ersten IGO-Beteiligungsprozess zur Veranschaulichung der Plattform umgesetzt. Auf einer eigens zu Decidim.Austria eingerichteten Website: decidim-austria.org können Sie sich über die Plattform, ihre bisherigen Einsatzgebiete und Funktionen informieren.

Projektinitiatorin Romy Grasgruber-Kerl wird die Aktivitäten in Zukunft im Rahmen des mitgestalten Partizipationsbüro weiterführen. Die gesammelten Projektergebnisse samt Abschlussbericht finden Sie in Kürze auf dem netidee Projektblog.

Der NPO Unterstützungsfonds der Regierung hat bereits mehr als 40.000 gemeinnützigen Organisationen durch die Krise geholfen. Kürzlich wurde bei einer gemeinsamen Videokonferenz von npoAustria, WU Wien und IGO erstmals Bilanz gezogen. Zu der angekündigten Neuauflage des NPO Fonds wurden erste Details bekannt.

An der Videokonferenz am 22.11. nahmen rund 125 interessierte Personen aus dem NPO Sektor teil. Unter der Moderation von IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl berichtete Univ. Prof. Michael Meyer vom Institut für Non-Profit Management der WU Wien zunächst darüber, was über die Auswirkungen der Covid Krise auf den NPO Sektor bisher bekannt ist.

Im Anschluss daran zogen Stefan Imhof vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und Anna Kanduth vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) eine vorläufige Bilanz über die Inanspruchnahme der Leistungen des NPO Unterstützungsfonds seit seiner Einrichtung zur Jahresmitte 2020:

211122 IGO NPO-Unterstützungsfonds Webinar

Weitere, ausführliche Informationen darüber sind auf der Webseite https://npo-fonds.at/ zu finden.

Nachdem tags zuvor bekannt geworden war, dass es angesichts des am selben Tag in Kraft getretenen neuerlichen (4.) Lockdowns weitere Hilfen auch an NPOs im Ausmaß von 125 Mio. Euro geben wird, war das Interesse der Teilnehmer*innen groß, mehr darüber zu erfahren:

Den Wortmeldungen der Vertreter*innen aus dem BMKÖS zufolge ist in der Regierung bereits eine Neuauflage des NPO Fonds für die beiden Beobachtungszeiträume 4. Quartal 2021 und 1. Quartal 2022 vereinbart. Eine Antragstellung wird voraussichtlich erstmals im Februar 2022 möglich sein. Zwar soll dabei so weit wie möglich die bisherige Förderungs- und Antragslogik beibehalten werden, anders als bisher soll aber eine Förderung – so wie bei den Wirtschaftsunternehmen – erst ab einer bestimmten Höhe des erlittenen Einnahmenentfalls möglich sein. Bei den Unternehmen sind das derzeit 40 Prozent, welcher Prozentsatz das bei den NPOs sein soll, steht noch nicht fest.

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