Mit dem „Rule of Law Report 2023“ lädt die europäische Kommission alle, die sich mit Themen der Rechtsstaatlichkeit beschäftigen, ein, ihr Wissen und ihre Perspektive beizutragen. Mit dem jährlichen Bericht möchte die Kommission Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene und nationalstaatlich fördern und wahren.

 

Der Bericht über die Rechtstaatlichkeit steht im Mittelpunkt des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Er dient der Analyse und Weiterentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und der Nationalstaaten. Der Bericht ist dabei ein präventives Instrument zur Vertiefung des multilateralen Dialogs und der gemeinsamen Sensibilisierung für Fragen der Rechtsstaatlichkeit und erscheint seit 2020 jährlich.

Die Themen für den „Rule of Law Report“ sind in vier Säulen aufgeteilt
  • Justizsystem
  • Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
  • Medienfreiheit und Medienpluralismus
  • Institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

 

Einladung zur Beteiligung für Organisationen mit Expertise zu Rechtsstaatlichkeit

Eingeladen sich am kommenden „Rule of Law Report“ zu beteiligen, sind alle Organisationen, die sich näher mit diesen Themen der Rechtsstaatlichkei befassen, wie NGOs, Netzwerke, Vereinigungen und Verbände. Die Beiträge sollen sich auf wesentliche Entwicklungen sowohl im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen als auch dessen Umsetzung in die Praxis konzentrieren. Relevante Informationen betreffen Herausforderungen, aktuelle Initiativen, positive Entwicklungen oder Best Practice Beispiele.  Sie sind eingeladen, sich in der Befragung auf die Bereiche zu konzentrieren, die sich auf ihren Arbeitsbereich beziehen und das Fachwissen Ihrer Organisation. Vorhandene Berichte, Erklärungen, Gesetze oder andere Dokumente können ebenso eingebracht oder mit einem Link referenziert werden. Die Befragung ist nur auf Englisch verfügbar, Beiträge können aber in allen EU Sprachen eingebracht werden (direkt zur Befragung).

Deadline für die Beteiligung ist der 20. Jänner 2023.

Bei der Vorbereitung des „Rule of Law Report“ stützt sich die EU-Kommission auf vielfältige Quellen, wie die Regierungen der Mitgliedstaaten, Länderbesuche und Beiträgen von Expert:innen, Nicht-Regierungsorganisationen und Betroffenen. Für den kommenden Report wurde die Möglichkeit sich einzubringen vereinfacht und allen Engagierten offengestellt.

 

Weiterführende Informationen:

IGO Beitrag zum Rule of Law Report 2023

Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2022 (deutsch)

 

Das Europäische Parlament hat bereits im Februar zwei Vorschläge verabschiedet, wie die Arbeit von europaweit agierenden, gemeinnützigen Organisationen vereinfacht werden kann („Ein Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen“).

Die Europäische Kommission hat das Thema aufgenommen und lädt zur öffentlichen Beteiligung ein. Bis zum 28.10.22 kann die eigene Situation und der Veränderungsbedarf in einem ausführlichen Fragebogen (unter „Konsultation“) dargestellt werden. Zusätzliche werden allgemeine Statements zur Initiative (unter „Sondierung“) gesammelt.
HIER direkt mitreden.

Eine wertvolle Informationsressource für Gemeinnützige, die grenzüberschreitend arbeiten, ist auch diese vergleichende Studie der verschiedenen Rechtsrahmen für Vereine in Europa, wo sowohl die Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten übersichtlich aufbereitet, als auch die Merkmale der Rechtsrahmen vergleichend dargestellt werden.

Von der Kommission wurden drei Möglichkeiten zur Anerkennung grenzüberschreitender Tätigkeiten von gemeinnützigen Organisationen identifiziert:

  1. Neue Rechtsform für europaweit agierende Vereine (diese kann entweder auf EU-Ebene umgesetzt werden oder in den einzelnen Nationalstaaten)
  2. Harmonisierung der Mindeststandards für gemeinnützige Organisationen in den Nationalstaaten
  3. EU Informationskampagne

Generell befürwortet die IGO, gemeinsam mit unserem Partner, dem European Civic Forum, die Erleichterung EU-weiter Operationen von Gemeinnützigen, insbesondere die Möglichkeiten 1 und 2.

Bei Einführung einer neuen Rechtsform für cross-nationaltätige Organisationen sollte auf die vielfältigen bestehenden Organisationsformen im gemeinnützigen Bereich Rücksicht genommen werden. Wichtig ist auch, dass die Registrierung als Europäischer Verein keine ausufernden bürokratischen Hürden und Berichtspflichten mit sich bringt, die besonders kleine Organisationen benachteiligen würden.

Eine mögliche Harmonisierung nationaler Standards muss die Diversität der aktuellen Rechtslage und deren praktischer Anwendung in den Mitgliedsstaaten berücksichtigen, sowie die Vielfalt an Organisationsformen im gemeinnützigen Sektor. Die EU-weite Mobilität gemeinnütziger Organisationen könnte auf diesem Weg erleichtert bzw. ermöglicht werden. Sie könnte auch ein Anlass sein, um Gleichberechtigung zwischen Organisationen und Menschen verschiedener Nationalstaaten zu fördern (z.B. in Bezug auf Spenden). Auch die Gefahr des Missbrauchs (z.B.  Geldwäsche) sollte in diesem Kontext beachtet werden. Gleichzeitig sollte der Schutz davor den Regeln der Verhältnismäßigkeit folgen.

Die Zivilgesellschaft einiger europäischer Mitgliedsstaaten steht unter Druck. Mindeststandards könnten hier Bürger:innen mehr Handlungsmöglichkeiten ermöglichen. Gleichzeitig sollten sie nicht dazu führen, dass die Standards anderer Länder heruntergesetzt werden.

 

Weiterführende Informationen:

Beteiligungsmöglichkeit der Europäischen Kommission (Teilnahmeempehlung!) – deutsch

Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen des Europäischen Parlaments – deutsch
Kurzfassung – englisch

Studie zum Nutzen der Umsetzung des Statuts – englisch

Vergleichende Analyse der verschiedenen Rechtsrahmen von Vereinen in Europa – englisch

Fragebogen der Civil Society Europe zur Betroffenheit vom Thema (auch gut geeignet zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragenbogens der Kommission) – englisch

Im Auftrag des Sozialministeriums hat die IGO einen mehrstufigen Beteiligungsprozess durchgeführt in dem Freiwillige und deren Organisationen nach ihren Empfehlungen für ein neues Freiwilligengesetz gefragt wurden. Am vorläufigen Ende dieses Prozesses steht der Ergebnisbericht „Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes“ mit einer Beschreibung des Prozesses und der Prioritäten der Teilnehmenden bei der Verbesserung des Freiwilligengesetzes.

Bei der Abschlusskonferenz (Mitschnitt) am 28. Juni waren Interessierte eingeladen zu einer Besprechung der Projektergebnisse. IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, reflektierte den Prozess und beschrieb die entstandenen Handlungsempfehlungen (Präsentation). Aus dem Sozialministerium berichtete Anton Hörting, Leiter der Abteilung für Seniorenpolitische Grundsatzfragen und Freiwilligenangelegenheiten, wie die Ergebnisse weitere Anwendung finden werden. Die Freiwilligensprecher:innen im Parlament, Andreas Hanger (ÖVP), David Stögmüller (Die Grünen) sowie Elisabeth Feichtinger (SPÖ) befürworteten einen partizipativen Prozess und nahmen Stellung zu den Ergebnissen.

Einige der wichtigsten Ergebnisse:

Freiwilliges Engagement braucht materielle Infrastruktur und professionelle Organisation. Öffentliche Institutionen sollten darauf auch bei der Vergabe von Förderverträgen Rücksicht nehmen. Für langfristige und stabile Zusammenarbeit mit Engagierten wird auch eine Strukturförderung für die Freiwilligenkoordination gefordert. Freiwilligenorganisationen sorgen durch ihre Koordinationsarbeit für einen effizienten und effektiven Einsatz der Freiwilligen, können diese Leistungen ohne finanzielle Ressourcen aber schwer bewältigen. Gleichzeitig wurde die Zunahme bürokratischer Hürden und die mangelnde Kooperation zwischen Gemeinden, Ländern und Bund bemängelt. Viele Organisationen verbringen beträchtlichen Aufwand damit, passende Förderungen zu finden. Ein Förderkompass soll die Suche nach Geldern erleichtern und damit mehr Raum für gemeinnütziges Engagement schaffen.

Freiwillige Helfer spenden nicht nur ihre Zeit, sondern müssen die Mittel für ihr Engagement oft aus der eigenen Tasche bezahlen. Daraus entstand der Wunsch nach einer „Ehrenamtspauschale“ – ein steuerlicher Absetzbetrag für Ausgaben wie Anfahrtskosten, Fortbildungen, Ausrüstung und Instrumente, die für die gemeinnützige Tätigkeit benötigt werden. In diesem Kontext wurde auch eine Gebührenbefreiung etwa für öffentliche Verkehrsmittel oder nach freiem Eintritt in öffentliche Museen gefordert.

Während Freiwillige oft Verantwortung für andere übernehmen, sind sie selbst im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht immer ausreichend versichert. Eine bundesweite Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Freiwillige ist nach Meinung vieler Betroffenen überfällig. In Oberösterreich und Tirol gibt es schon vergleichbare Maßnahmen.

Eine Chance für wachsendes Engagement und Inklusion wird in der bewussten Ansprache und Förderung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen gesehen. So soll das Ehrenamt in Österreich auch Menschen aus Drittstaaten ermöglicht werden und freiwilliges Engagement für Arbeitslose und psychisch Kranke keine Nachteile bringen. Zudem gab es den Wunsch nach Förderungen für inklusive Freiwilligenprojekte die sich zum Beispiel an Menschen mit speziellen Beeinträchtigungen und Migrant:innen wenden.

Zum Mitschnitt der Abschlusskonferenz mit Ergebnispräsentation

Ergebnisse Freiwilligenpolitik mitgestalten

 

Partizipation in politischen Entscheidungsprozessen

Partizipation und Transparenz ermöglichen einen Dialog auf Augenhöhe zwischen den Bürger:innen und der Politik. So können langfristig tragfähige Entscheidungen entstehen, die von einer breiten Basis befürwortet werden. Gemeinsam mit dem BMKÖS arbeitet die IGO daher an der Erweiterung der Kompetenzen der partizipativen Politikgestaltung in Österreich (zum Beispiel im Rahmen des GovLab). Die fortschreitende Digitalisierung soll dabei genutzt werden, um Beteiligungsprozesse leichter zugänglich zu machen, Betroffene besser zu erreichen und auch die Ergebnisse dieser Prozesse besser zu verarbeiten und an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, spricht sich auch allgemein für eine stärkere Institutionalisierung von Beteiligungsprozessen aus: “Derzeit erfolgt die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen oftmals auf Basis persönlicher Kontakte und informeller Netzwerke. Bei manchen Themen findet sie kaum statt, bei anderen funktioniert die Zusammenarbeit mit der Politik und Verwaltung gut und auf Augenhöhe. Wir wollen die politische Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern institutionell stärker verankern.“

Weiterführende Links

IGO Bericht: Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes
Anhang zum Bericht (gesammelte Handlungsempfehlungen und Kommentare)

IGO Presseaussendung: Ergebnisse des Beteiligungsprozess

IGO Presseaussendung: Zwischenfazit Projektbeteiligter

IGO Artikel: Beteiligungsprozess freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt

WU Evaluierung Freiwilligengesetz (Diskussionsgrundlage im Beteiligungsprozess)

Die IGO führt im Auftrag des Sozialministeriums einen mehrstufigen Beteiligungsprozess durch und ermöglicht Österreichs Freiwilligen die Mitsprache in einer geplanten Novelle des Freiwilligengesetzes. Diskutiert wird bis Ende Juni unter freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt. Das Ergebnis wird ein Bericht mit konkreten zivilgesellschaftlichen Empfehlungen sein, zu denen das Sozialministerium öffentlich und ausführlich Stellung bezieht.

Extremsituationen zeigen uns immer wieder, wie essenziell die Arbeit der 3,5 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Österreich ist. Sie engagieren sich aber nicht nur in der Katastrophenhilfe, sondern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, vom Fußballtraining über Kulturvereine bis zum Rettungseinsatz. Jede Woche leisten Freiwillige mehr als 14 Mio. Stunden unbezahlte Arbeit und halten damit die Gesellschaft zusammen.

Beteiligungsprozess für ein zielsicheres und bedarfsorientiertes Freiwilligengesetz

Anfang des Jahres hat die IGO vom Sozialministerium den Auftrag erhalten, eine mögliche Novellierung des Freiwilligengesetzes durch einen offenen Beteiligungsprozess zu unterstützen. Grundlage dafür bilden zehn Handlungsempfehlungen, die das NPO Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien im Rahmen einer Evaluierung des Gesetzes erarbeitet hat.

In der Auftaktveranstaltung am 7. April wurde der Prozess und dessen Hintergründe erklärt. Zudem gab es viel Raum zur Klärung von Fragen und Kritik durch das Publikum im Saal und online. Vertreter:innen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, sowie der IGO und an der Evaluation des Freiwilligengesetzes beteiligte Wissenschaftlerinnen der WU standen Rede und Antwort.

Zeitgleich wurde die Website freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt zur Beteiligung freigegeben. Gefragt sind die Erfahrungen von allen engagierten Bürger:innen, unabhängig von der Art oder dem Ausmaß ihres freiwilligen Engagements. Ziel ist eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Förderung des Freiwilligenwesens. Zur Diskussion stehen vor allem die zehn Handlungsempfehlungen, die aus der Evaluierung des Freiwilligengesetzes hervorgegangen sind. Diese können nach einer einfachen Registrierung diskutiert, kritisiert, ergänzt und bewertet werden.

Aus den Ergebnissen dieses Beteiligungsprozesses entsteht der Bericht „Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes“, der der Politik vorgelegt wird. In einer abschließenden Videokonferenz beziehen Verantwortliche des Sozialministeriums zu den Inhalten des Berichts und deren weiterer Verwendung Stellung. Zur Diskussion der Ergebnisse sind die Freiwilligensprecher:innen der Parlamentsparteien geladen.

Zu den Ergebnissen

 

Partizipation in politischen Entscheidungsprozessen

Partizipation und Transparenz ermöglichen einen Dialog auf Augenhöhe zwischen den Bürger:innen und der Politik. So können langfristig tragfähige Entscheidungen entstehen, die von einer breiten Basis befürwortet werden. Das BMKÖS fördert daher die Erweiterung der Kompetenzen der partizipativen Politikgestaltung in Österreich. Die fortschreitende Digitalisierung soll dabei genutzt werden, um Beteiligungsprozesse leichter zugänglich zu machen, Betroffene besser zu erreichen und auch die Ergebnisse dieser Prozesse besser zu verarbeiten und an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

IGO Geschäftsführer, Franz Neunteufl, spricht sich auch allgemein für eine stärkere Institutionalisierung von Beteiligungsprozessen aus: “Derzeit erfolgt die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen oftmals auf Basis persönlicher Kontakte und informeller Netzwerke. Bei manchen Themen findet sie kaum statt, bei anderen funktioniert die Zusammenarbeit mit der Politik und Verwaltung gut und auf Augenhöhe. Wir wollen die politische Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern institutionell stärker verankern.“

 

Weiterführende Links

IGO Bericht: Zivilgesellschaftliche Empfehlungen zur Novellierung des Freiwilligengesetzes
Anhang zum Bericht (gesammelte Handlungsempfehlungen und Kommentare)

IGO Presseaussendung: Ergebnisse des Beteiligungsprozess

IGO Presseaussendung: Zwischenfazit Projektbeteiligter

IGO Artikel: Beteiligungsprozess freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt

WU Evaluierung Freiwilligengesetz (Diskussionsgrundlage im Beteiligungsprozess)

  • Sie sind eine*r der 3,5 Millionen Freiwilligen, die sich in Österreich regelmäßig für das Gemeinwohl engagieren?
  • Sie haben beruflich mit Freiwilligen zu tun?
  • Sie wollen mit Ihren Erfahrungen zu verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen beitragen, die noch mehr als bisher die Leistungen von Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen unterstützen?

Dann bekommen Sie jetzt die einmalige Gelegenheit dazu:

Das NPO Kompetenzzentrum der WU Wien hat im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) das Freiwilligengesetz (FreiwG) evaluiert und zehn Handlungsempfehlungen zur noch besseren Förderung des Freiwilligenwesens in Österreich abgegeben.

Diese Handlungsempfehlungen bilden die Grundlage für einen Beteiligungsprozess, den die IGO im Auftrag des BMSGPK von April bis Juli 2022 durchführen wird. Ziel des Prozesses sind zivilgesellschaftliche Empfehlungen, die 2022 in einen Entwurf für eine Novelle des Freiwilligengesetzes einfließen sollen.

Bei der Auftaktveranstaltung am 7. April in Wien werden wir Sie über den Prozess und seine Inhalte informieren. Danach haben Sie die Möglichkeit auf einer eigens dafür eingerichteten Online-Beteiligungsplattform die zehn Handlungsempfehlungen zu diskutieren, zu vertiefen und zu bewerten. Die dabei gewonnenen Ergebnisse werden Ihnen Ende Juni in einer Online-Videokonferenz präsentiert.

Für Interessierte aus den Bundesländern wird es die Möglichkeit geben, die Auftaktveranstaltung online mitzuverfolgen.

Anmeldungen zur Auftaktveranstaltung und zur Teilnahme am Prozess sind ab sofort unter freiwilligenpolitik.mitgestalten.jetzt/anmeldung möglich.

Die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung ist keine Voraussetzung für die spätere Teilnahme am e-Partizipationsprozess. Der Prozess ist allen Interessierten zugänglich.

Wenn Sie und Ihre Organisation die in der gemeinnützigen Arbeit gewonnene Expertise und Erfahrung auch auf politischer Ebene einbringen, kann folgende Neuerung interessant für Sie sein:  Seit 1.8.2021 können BürgerInnen zu allen Gesetzentwürfen und nicht mehr nur zu Ministerialentwürfen der Regierung Stellungnahmen abgeben. Damit sind auch Gesetzesanträge von Abgeordneten, Ausschussanträge und fertige Regierungsvorlagen für eine Begutachtung offen. Gleiches gilt für Initiativen des Bundesrats, Volksbegehren, Petitionen und Bürgerinitiativen.

Die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ist nun solange möglich, bis das parlamentarische Verfahren zur Gänze abgeschlossen ist und das Gesetzesvorhaben entweder den Bundesrat passiert hat oder in anderer Art und Weise erledigt wurde. Alle einlangenden Stellungnahmen werden, wie schon jetzt bei Ministerialentwürfen, veröffentlicht – bei Privatpersonen allerdings nur mit deren Einwilligung. Zudem bestehe keine Pflicht, Stellungnahmen zu veröffentlichen, wenn diese gegen straf- oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen oder mit anderen Rechtsvorschriften kollidieren, wie in den Erläuterungen ausdrücklich festgehalten wird.

Einen Überblick über die Möglichkeiten sich am Begutachtungsverfahren zu beteiligen, finden Sie auf der Website des Parlaments.

Anlässlich der Neuerungen haben Katharina Klement (Leiterin der Abteilung Präsidialangelegenheiten) und Theresia Bauer (Nationalratskanzlei/Koordination Begutachtungsverfahren) die Hintergründe und Möglichkeiten der Teilnahme an Begutachtungsverfahren im Podcast „Parlament erklärt“ erläutert.

Seit 19.4.2021 können sich Bürgerinnen und Bürger der EU per Mausklick in die Debatte zur Zukunft Europas einbringen, und zwar auf einer digitalen, interaktiven, mehrsprachigen Online-Plattform: https://futureu.europa.eu. Die Beteiligung wird mit jener Plattform umgesetzt, die wir im Rahmen von  Decidim.Austria nach Österreich bringen.

Auf der digitalen Plattform zur Konferenz zur Zukunft Europas können Bürgerinnen und Bürger aus allen Ecken Europas ihre Ideen zur Zukunft Europas teilen, Veranstaltungen organisieren, an Events teilnehmen und sich mit anderen Personen und Organisationen vernetzen – und das in 24 Sprachen. Die Plattform ist somit die zentrale Online-Drehscheibe der Zukunftsdebatte, die am 9. Mai offiziell startet.

Kommission setzt bei Beteiligung auf Decidim

Es freut uns, dass die Europäische Kommission – wie wir – zu dem Schluss gekommen ist, dass Decidim die aktuell beste Beteiligungsplattform für die Einbindung der Bevölkerung in politische Prozesse ist. Für weitere Informationen zu unserem Projekt, besuchen Sie unsere neue Projekt-Website: https://decidim-austria.org

Konferenz läuft bis zum Frühjahr 2022

Die Konferenz ist ein gemeinsames Projekt des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Die Institutionen treten zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten als gleichberechtigte Partner auf. Ziel der Konferenz ist es, bis zum Frühjahr 2022 Schlussfolgerungen zu erarbeiten, die als Leitlinien für die Zukunft Europas dienen sollen.

 

LINKS zur Konferenz zur Zukunft Europas:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Pressemitteilung der Vertretung in Österreich

Link zur Plattform

Fragen und Antworten

Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas

Video

Wien/Brüssel (OTS) – Österreich darf sich in den nächsten Jahren über 3,5 Milliarden Euro aus der sogenannten „Aufbau- und Resilienzfazilität der EU“, freuen. Die Kronenzeitung fragt in ihrer Ausgabe vom 30. März, warum es so still ist um das „Milliardengeschenk“ und warum sich unsere Regierung so wenig dafür zu interessieren scheint. Aus der Sicht der organisierten Zivilgesellschaft fehlt es vielmehr am Willen zu einer ernsthaften Beteiligung und zu transparenten Entscheidungen. Woran es nicht fehlt: an den technischen Voraussetzungen und guten Beispielen dafür.

Im konkreten Fall waren lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger auf der Webseite oesterreich.gv.at eingeladen, ihre Vorschläge bis zum 26. Februar an eine bestimmte E-Mail Adresse zu schicken. Wer davon Gebrauch und welche Vorschläge gemacht hat, darüber gibt es bis jetzt keine Rückmeldung.

Mitte Februar lud die vom Ministerrat mit der Koordinierung und Einbindung aller relevanten österreichischen Stellen beauftragte Bundesministerin Karoline Edtstadler zu einer etwa 40-minütigen Videokonferenz, bei der rund ein Dutzend Verbände zivilgesellschaftlicher Organisationen kurz zu Wort kamen. Den Wunsch nach einem strukturierten und transparenten Beteiligungsprozess lehnte die Ministerin mit der Begründung ab, dass es dafür keine Ressourcen gebe. Sie kündigte allerdings eine weitere Videokonferenz zu einem späteren Zeitpunkt an.

Dabei haben Bundeskanzleramt und Außenministerium schon bewiesen, dass es auch anders geht: die zivilgesellschaftliche Plattform SDG Watch Austria bezeichnete etwa in einer Presseaussendung die Erstellung des Freiwilligen Nationalen Umsetzungsberichts (FNU) Österreichs zur Umsetzung der Agenda 2030 als „gelungenen partizipativen Prozess, bei dem alle Stakeholder, besonders die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft, Erfolgsgeschichten einbringen und Feedback geben konnten.“

Auch die Einladung der Bevölkerung zum Biodiversitätsdialog 2030 durch das Klimaschutzministerium war zweifellos ernst gemeint, wenn auch die Umsetzung noch ausbaufähig gewesen wäre.

IGO Geschäftsführer Franz Neunteufl resümiert: „Die österreichische Regierung setzt die zur Verfügung stehenden modernen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung nur sehr zögerlich ein und verzichtet dadurch auf die Expertise und Unterstützung der organisierten Zivilgesellschaft.“

Dank Digitalisierung und innovativen Projekten stehen der Politik mittlerweile praktische Instrumente für einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Eine der international bewährtesten Open Source Online-Beteiligungsplattformen bringt die IGO mit Decidim.Austria nach Österreich. Regierung und Verwaltung sind eingeladen davon Gebrauch zu machen.

„In Zeiten des Vertrauensverlusts in die Politik ist es wichtig, dass Entscheidungsprozesse transparent und offen geführt werden. Mit Decidim.Austria leisten wir hier einen Beitrag zur Demokratieentwicklung.“ sagt Romy Grasgruber-Kerl, Projektleiterin von Decidim.Austria.

Die COVID-19 Pandemie hat auch die gemeinnützigen Organisationen vor große Herausforderungen gestellt. Das Regierungsprogramm vom Jänner 2020 enthält einige wichtige Vorhaben, mit denen der Sektor gefördert werden soll. Wegen der Pandemie haben sich die Prioritäten möglicherweise verschoben und es braucht jetzt neue, zusätzliche Maßnahmen, um den Sektor gut durch die Krise zu bringen.

Das Büro des Vizekanzlers hat uns deshalb jetzt eingeladen Vorschläge zu machen, wie die Regierung die gemeinnützigen Organisationen während und nach der Pandemie am besten unterstützen kann.

Bring deine Erfahrung ein, indem du konkrete Vorschläge machst, Vorschläge von anderen bestärkst, ergänzt und weiterentwickelst, wie die Regierung die Leistungsfähigkeit des gemeinnützigen Sektors wiederherstellen und absichern kann.

Wir verwenden dafür erstmals die neue Beteiligungsplattform der IGO, die wir mit Hilfe von Decidim.Austria eingerichtet haben. Die Open Source Anwendung verfügt über viele Einsatzmöglichkeiten, über die wir dich auf Anfrage gerne informieren.