Für das Stellen eines Antrags auf Energiekostenzuschuss ist die Voranmeldung ab Montag, den 07.11.22, über den AWS Fördermanager nötig. Für die Vergabe der Gelder gilt das first come – first serve Prinzip!
Es werden energieintensive Organisationen und kleine Organisationen mit Mehrkosten bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt. Sie bekommen einem Zuschuss von 30 Prozent der angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr. Die IGO – Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen setzt sich gemeinsam mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit dafür ein, dass zusätzlich effektivere und langfristig wirksame Lösungen für NPOs von der Regierung eingesetzt werden (unsere Vorschläge).
Können gemeinnützige Organisationen einen Energiekostenzuschuss beantragen?
Der Energiekostenzuschuss gilt für „gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen„. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bleibt aber bisher eine konkrete Definition und Erklärung dieser Aussage schuldig. Um das Geld zu bekommen, dass der Organisation zusteht, empfehlen wir Gemeinnützigen die rasche Voranmeldung, die mit Angabe des Organisationsnamens, der vertretungsbefugten Person und der Umsatzkategorie schnell erledigt ist.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Organisationen mit einem Jahresumsatz von über € 700.000,- haben Anspruch auf den Energiekostenzuschuss, wenn sie als „energieintensiv“ eingestuft werden, das heißt, wenn ihre Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens drei Prozent des Umsatzes betragen.
Organisationen mit einem Jahresumsatz von unter € 700.000,- werden unabhängig von ihrer Energieintensität gefördert.
Ein zusätzliches Pauschalfördermodell gibt es für Organisationen, welche die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen (weil ihre Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen). Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme sind noch in Ausarbeitung.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist verpflichtend und erfolgt über den Fördermanager des AWS. Sie müssen dazu lediglich den Organisationsnamen, die vertretungsbefugte Person und den Jahresumsatz angeben. Sie erhalten eine Absendebestätigung und Informationen über Ihren persönlichen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Die Antragsstellung ist nur in dem zugewiesenen Zeitraum möglich. Wiederum gilt das First come – first serve Prinzip. Für die Antragsstellung brauchen Sie einen Account für den Fördermanager des AWS. Dieser lässt sich jederzeit schnell und einfach erstellen. Pro Organisation kann nur ein Antrag gestellt werden.
Die Förderrichtlinie befindet sich zur Prüfung bei der Europäischen Kommission. Ausständig sind außerdem genaue Informationen über das Pauschalfördermodell, das für Klein- und Kleinstunternehmen zur Anwendung kommt.
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