Das Europäische Parlament hat bereits im Februar zwei Vorschläge verabschiedet, wie die Arbeit von europaweit agierenden, gemeinnützigen Organisationen vereinfacht werden kann („Ein Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen“).

Die Europäische Kommission hat das Thema aufgenommen und lädt zur öffentlichen Beteiligung ein. Bis zum 28.10.22 kann die eigene Situation und der Veränderungsbedarf in einem ausführlichen Fragebogen (unter „Konsultation“) dargestellt werden. Zusätzliche werden allgemeine Statements zur Initiative (unter „Sondierung“) gesammelt.
HIER direkt mitreden.

Eine wertvolle Informationsressource für Gemeinnützige, die grenzüberschreitend arbeiten, ist auch diese vergleichende Studie der verschiedenen Rechtsrahmen für Vereine in Europa, wo sowohl die Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten übersichtlich aufbereitet, als auch die Merkmale der Rechtsrahmen vergleichend dargestellt werden.

Von der Kommission wurden drei Möglichkeiten zur Anerkennung grenzüberschreitender Tätigkeiten von gemeinnützigen Organisationen identifiziert:

  1. Neue Rechtsform für europaweit agierende Vereine (diese kann entweder auf EU-Ebene umgesetzt werden oder in den einzelnen Nationalstaaten)
  2. Harmonisierung der Mindeststandards für gemeinnützige Organisationen in den Nationalstaaten
  3. EU Informationskampagne

Generell befürwortet die IGO, gemeinsam mit unserem Partner, dem European Civic Forum, die Erleichterung EU-weiter Operationen von Gemeinnützigen, insbesondere die Möglichkeiten 1 und 2.

Bei Einführung einer neuen Rechtsform für cross-nationaltätige Organisationen sollte auf die vielfältigen bestehenden Organisationsformen im gemeinnützigen Bereich Rücksicht genommen werden. Wichtig ist auch, dass die Registrierung als Europäischer Verein keine ausufernden bürokratischen Hürden und Berichtspflichten mit sich bringt, die besonders kleine Organisationen benachteiligen würden.

Eine mögliche Harmonisierung nationaler Standards muss die Diversität der aktuellen Rechtslage und deren praktischer Anwendung in den Mitgliedsstaaten berücksichtigen, sowie die Vielfalt an Organisationsformen im gemeinnützigen Sektor. Die EU-weite Mobilität gemeinnütziger Organisationen könnte auf diesem Weg erleichtert bzw. ermöglicht werden. Sie könnte auch ein Anlass sein, um Gleichberechtigung zwischen Organisationen und Menschen verschiedener Nationalstaaten zu fördern (z.B. in Bezug auf Spenden). Auch die Gefahr des Missbrauchs (z.B.  Geldwäsche) sollte in diesem Kontext beachtet werden. Gleichzeitig sollte der Schutz davor den Regeln der Verhältnismäßigkeit folgen.

Die Zivilgesellschaft einiger europäischer Mitgliedsstaaten steht unter Druck. Mindeststandards könnten hier Bürger:innen mehr Handlungsmöglichkeiten ermöglichen. Gleichzeitig sollten sie nicht dazu führen, dass die Standards anderer Länder heruntergesetzt werden.

 

Weiterführende Informationen:

Beteiligungsmöglichkeit der Europäischen Kommission (Teilnahmeempehlung!) – deutsch

Statut für länderübergreifende Europäische Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen des Europäischen Parlaments – deutsch
Kurzfassung – englisch

Studie zum Nutzen der Umsetzung des Statuts – englisch

Vergleichende Analyse der verschiedenen Rechtsrahmen von Vereinen in Europa – englisch

Fragebogen der Civil Society Europe zur Betroffenheit vom Thema (auch gut geeignet zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragenbogens der Kommission) – englisch

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert