Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden und die Installation einer klimafreundlichen Heizung für gemeinnützige Einrichtungen, die zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen.

Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen; beispielsweise Frauenhäuser, Kinderheime oder Unterkünfte für geflüchtete Menschen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen.

Finanziert wird diese Förderung des Klimaministeriums den Angaben zufolge aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP). Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro zur Verfügung.

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