Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die im vierten Quartal 2021 COVID-bedingt schwere Einnahmenverluste erlitten haben, können beim NPO-Fonds nur noch bis 30. April Unterstützung beantragen. Anträge über das vierte Quartal 2021 können elektronisch auf www.npo-fonds.at gestellt werden.
Der Fonds ist mit insgesamt 1,075 Mrd. Euro dotiert. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds bis Ende März verlängert. Anträge über das erste Quartal 2022 werden ab Juni möglich sein.
Gefördert werden wieder Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis zu maximal 900.000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar.
Den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) haben Parlament und Bundesregierung eingerichtet, um gemeinnützige Organisationen – von Sport- und Kulturvereinen bis hin zu Umwelt-NGOs – sowie Einrichtungen anerkannter Glaubensgemeinschaften und Freiwillige Feuerwehren bestmöglich durch die Corona-Krise zu bringen. Damit wurden bisher rund 24.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit über 720 Mio. Euro unterstützt.
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