Die Richtlinien für Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds zur Abfederung von Einnahmenausfällen im vierten Quartal 2021 wurden jetzt veröffentlicht. Anträge können seit 21. Februar bis 30. April 2022 wie bisher auf der Webseite des NPO Fonds eingebracht werden.
Wieder werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro.
Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung ist ein Einnahmenentfall von mindestens 10 %.
Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der für viele Organisationen weiterhin sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds von der Regierung bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.
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