Bei einer Videokonferenz letzte Woche suchten IGO, FVA und SWÖ gemeinsam mit Verantwortlichen der ERSTE BANK nach Wegen, um dem drohenden Wertverlust von Spenden und öffentlichen Geldern auf den Bankkonten ihrer Mitglieder etwas entgegenzusetzen.

Die schlechte Nachricht: es wird nicht einfach sein, die Europäische Zentralbank davon zu überzeugen, dass es sich bei den Guthaben auf den Konten gemeinnütziger Spendenorganisationen und Sozialeinrichtungen um Gelder handelt, deren Verwendung „im öffentlichen Interesse“ liegt und deshalb von der Negativverzinsung ausgenommen werden sollten.

Die gute Nachricht: die im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT versammelten Verbände, darunter die IGO, der Fundraising Verband Austria (FVA) und die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) werden es – mit Hilfe ihrer Bankpartner*innen, allen voran der ERSTE BANK – trotzdem versuchen.

Schließlich ist es für Nonprofit-Organisationen nicht hinnehmbar und ihren Förderern schwer verständlich zu machen, warum Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und öffentliche Gelder für Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nicht nur nicht verzinst, sondern im Gegenteil durch „Negativzinsen“ sogar „besteuert“ werden.

Auch wenn viele Banken, darunter auch die ERSTE BANK, Ausnahmen für ihre gemeinnützigen Klient*innen vorsehen, kann es allein durch saisonale Schwankungen – Spenden kommen bevorzugt gegen Jahresende – oder die Auszahlungspraxis von Fördergeber*innen (sie sind selbst von den Negativzinsen betroffen), zu einer momentanen Überschreitung der üblicherweise mit 100.00 Euro festgelegten Höchstgrenze kommen, ab der die „Verwahrgebühr“ zum Tragen kommt.

Alternativen sind rar und die von den Banken angebotenen Veranlagungsmöglichkeiten greifen häufig zu kurz: entweder sind den gemeinnützigen Organisationen durch strenge Veranlagungsrichtlinien die Hände gebunden oder die Veranlagungszeiträume sind für die bisher täglich fälligen und für die laufenden operativen Ausgaben bestimmten Gelder zu lang.

Abhilfe könnten hier neue Veranlagungsprodukte mit kürzeren Behaltefristen schaffen, die allerdings nahezu zwingend mit einem höheren Risiko behaftet sind – einem Risiko, das Vorstände und Geschäftsführer*innen von gemeinnützigen Organisationen, die normalerweise auf diesem Gebiet über wenig Erfahrung verfügen, in aller Regel scheuen werden.

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