Die neuen Richtlinien für das erste Halbjahr 2021 wurden gestern veröffentlicht. Gefördert werden wie bisher Fixkosten bis zur Höhe des Einnahmenausfalls. Neu ist, dass auch Kosten für Covid19-Tests ersetzt werden. Die Antragstellung ist vom 8. Juli bis 15. Oktober möglich.
Die Bundesminister*innen Köstinger und Kogler haben via Presseaussendung den Startschuss zur neuerlichen Antragstellung für den NPO Unterstützungsfonds, jetzt für das erste Halbjahr 2021, gegeben. Gemeinnützige Organisationen, die wegen der Covid-19 Pandemie im ersten Halbjahr 2021 einen Einnahmenausfall zu verzeichnen hatten, können ab Donnerstag einen Fixkostenzuschuss bis zur Höhe des gesamten Einnahmenausfalls im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 (oder dem Durchschnitt der ersten Halbjahre 2018 und 2019) beantragen.
Außerdem kann wieder ein Struktursicherungsbeitrag, jetzt in Höhe von 10 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019, beantragt werden, mit dem weitere im im ersten Halbjahr 2021 angefallene Kosten pauschal abgegolten werden. Optional kann auch hier der Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 herangezogen werden.
Darüber hinaus kann außerdem unter gewissen Voraussetzungen ein Kostenersatz für COVID-19-Tests bis zu einer Höhe von 12.000 Euro geltend gemacht werden.
Für das 2. Halbjahr 2021 sind für Härtefälle unter den NPO, die besonders schwer und langandauernd von COVID und seinen Folgen betroffen sind, zusätzlich 35 Mio. Euro reserviert. Welche genauen Voraussetzungen NPOs erfüllen müssen, um als „Härtefall“ angesehen zu werden, wird aber erst im Herbst entschieden.
Bisher wurden rund 22.000 gemeinnützige Organisationen mit rund 490 Mio. Euro aus dem NPO Unterstützungsfonds unterstützt. Wie aus einem Bericht des BMKÖS an das Parlament hervorgeht, lagen der Bereich Sport und der Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales bis Ende Mai mit jeweils rund 20 Prozent Anteil am gesamten Fördervolumen ungefähr gleichauf, gefolgt von den Bereichen Religion und kirchliche Zwecke (15,2 %) und Weiterbildung, Bildung, Wissenschaft (14,3 %). Auf die Bereiche Kunst und Kultur sowie Sonstiges entfallen jeweils rund 13 Prozent der Fördersumme, auf die Freiwilligen Feuerwehren knapp 5 Prozent.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!