Vor mehr als zwei Monaten angekündigt, ist es jetzt so weit: gemeinnützige Organisationen, die Corona bedingt im vierten Quartal 2020 weniger Einnahmen als im Jahr davor hatten, können vom 5. März bis 15. Mai nochmals einen Zuschuss aus dem NPO Unterstützungsfonds beantragen.
Wie schon in der ersten Phase des NPO Fonds besteht die Unterstützung aus einem Fixkostenzuschuss und einem Struktursicherungsbeitrag iHv 7 % der Einnahmen des Jahres 2019 (oder dem Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019). Der Struktursicherungsbeitrag ist mit 90.000 Euro begrenzt.
Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, weil sie behördlich geschlossen wurden, haben außerdem Anspruch auf einen „NPO Lockdown-Zuschuss“. Dieser ist mit 800.000 Euro abzüglich eines bereits gewährten Umsatzersatzes aus dem „allgemeinen“ Lockdown-Umsatzersatz begrenzt.
Auch indirekt vom Lockdown betroffene Vereine, die wegen der behördlichen Schließungen im vierten Quartal 2020 einen Einnahmenentfall von zumindest 40% im Vergleich zu 2019 erlitten haben, können den „NPO Lockdown-Zuschuss“ beantragen.
Die neuen, noch „unverbindlichen“ Richtlinien wurden heute auf https://npo-fonds.at/ veröffentlicht.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!