Fast zwei Monate hat es gedauert, bis sich die Regierung auch auf ein Hilfspaket für gemeinnützige Organisationen einigen konnte. Aber jetzt ist es so weit: Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel haben heute das Ergebnis ihrer Verhandlungen präsentiert, mit dem auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die zehntausenden Nonprofit-Organisationen in Österreich zumindest abgefedert werden sollen. Details lassen allerdings noch auf sich warten.

Der Antrag, der unmittelbar nach der Pressekonferenz von den Regierungsparteien im Parlament eingebracht wurde, zielt darauf ab, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen zu gewähren, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeiten weiter zu erbringen. Konkret sind damit laut Kogler Zuschüsse zur Kostenabdeckung über einen Zeitraum von sechs Monaten und eine anschließende mögliche „Starthilfe“ zu verstehen, die allerdings noch nicht näher definiert ist.

Dazu wird ein „Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds“ eingerichtet und mit 700 Millionen Euro dotiert. Abgewickelt sollen die Förderungen von der Austrian Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) werden, die sich dazu auch anderer Rechtsträger bedienen kann, wenn dies im Interesse der Einfachheit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gelegen ist.

Die dafür erforderlichen Richtlinien, welche u.a. die Voraussetzungen für die Erlangung einer Förderung und die Berechnung der Höhe der Förderung samt der Anrechnung anderer staatlicher Leistungen regeln sollen, sind im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Verordnungsweg zu erlassen.

Das Gesetz soll im Plenum Ende Mai beschlossen werden, mit konkreten Informationen über die Modalitäten der Antragstellung und Auszahlung der Mittel ist bis dahin nicht zu rechnen.

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