Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat ist der Weg frei für Zahlungen aus dem Mitte Mai angekündigten 700 Millionen Euro schweren Nonprofit Organisationen Unterstützungsfonds zur Überwindung der Covid-19 Krise.  Anspruch auf Fixkostenzuschüsse haben damit alle mildtätigen, gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) und Rechtsträger, an denen diese beteiligt sind.  Hoffnung auf eine Förderung dürfen sich jetzt auch auch die Freiwilligen Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften machen.

Möglich wurde das durch einen von den Regierungsparteien schon Mitte Mai eingebrachten Gesetzesvorschlag betreffend u.a. die Errichtung eines Non-Profit Organisationen Unterstützungsfonds (20. COVID-19-Gesetz).

Durch einen heute eingebrachten Abänderungsantrag kommen jetzt auch nachgelagerte Rechtsträger wie die Österreichische Fußball-Bundesliga und Wirtschaftsbetriebe von Kirchen und religiösen Orden (z.B. Seminarhäuser) für eine Förderung in Betracht. Ausdrücklich ausgenommen sind politische Parteien, Kapital- und Personengesellschaften, an denen Bund, Länder der Gemeinden mehr als 50 % der Anteile halten sowie beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors und Pensionskassen.

Das Gesetz erlaubt es dem Vizekanzler und seinem Ressort jetzt im Verordnungsweg die Details der Förderung zu regeln und bringt die betroffenen Organisationen einen Schritt näher zu einer möglichen Antragstellung und Auszahlung von Zuschüssen. Wie aus dem BMKoeS verlautet, wird man sich bei den Richtlinien so weit wie möglich am Corona Hilfsfonds orientieren,  aus dem Profit-Unternehmen bereits seit 20.5. Zuschüsse beantragen können. Abwickeln soll die Förderung das Austria Wirtschaftsservice (AWS). Die Richtlinien müssen allerdings noch mit der Landwirtschaftsministerin abgestimmt werden, was eine weitere Verzögerung befürchten lässt.

Realistischerweise ist mit den ersten Auszahlungen nicht vor Ende Juni zu rechnen.

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