In dem kürzlich bekannt gewordenen „Ibiza-Video“ ist auch von gemeinnützigen Vereinen die Rede. Und zwar als eine Möglichkeit, größere Geldbeträge – genannt werden Beträge bis zu 2 Millionen Euro – illegal am Rechnungshof vorbei an Parteien zu spenden. Wenn es diese Vereine gibt, dann wird dadurch nicht nur das Parteiengesetz umgangen, sondern diese Vereine sind auch nicht gemeinnützig.
Das Parteiengesetz verlangt von den Parteien, alle Spenden über 3.500 Euro unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. Einzelspenden über 50.000 Euro sind dem Rechnungshof unverzüglich zu melden und dieser hat die Spenden unverzüglich auf der Website zu veröffentlichen. Außerdem müssen die Parteien über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben jährlich öffentlich Rechenschaft ablegen.
Beide – (Groß)spender_innen und Parteien – haben ein nahe liegendes Interesse daran, dass das nicht bzw. nicht im vollen Umfang geschieht. Deshalb wird vermutet, dass die Parteien nach Mitteln und Wegen gesucht und auch gefunden haben, das Parteiengesetz – straflos – zu umgehen. Vereine aus dem Umfeld der Parteien, leicht erkennbar an der Besetzung der jeweiligen Vorstände mit Parteigängern, könnten tatsächlich diese Aufgabe erfüllen. Wie das geht, hat der Vereinsexperte und IGO Vorteilspartner Thomas Höhne unlängst in der Tageszeitung DerStandard erklärt.
Nur: gemeinnützig sind diese Vereine nicht, auch wenn sie – leider auch von Politiker_innen in der öffentlichen Debatte – immer wieder so bezeichnet werden. Denn: Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt (§ 35 BAO). Die Verfolgung parteipolitischer Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien usw.) kann nicht als gemeinnützig angesehen werden (VwGH 3.10.1996, 94/16/0246).
Leider haben die wirklich gemeinnützigen Vereine wenig Handhabe, sich gegen diesen Missbrauch zu wehren. Abhilfe können hier nur die von uns seit langem geforderte bescheidmäßige (ex ante) Feststellung der Gemeinnützigkeit und strengere Prüfung dubioser Vereine durch die Finanzbehörde und – natürlich – eine Reform des Parteiengesetzes schaffen.
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