Bürger_innenbeteiligung hat ein Jahr nach der Nationalratswahl 2017 für die Regierung keine Priorität mehr. Im Gegenteil, unsere bisherige Arbeit zum Update Zivilgesellschaftsindex zeigt deutlich, dass die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Gesetzwerdungsprozess stark abnimmt. Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag äußerte sich unlängst zur abnehmenden Qualität von Gesetzen aufgrund fehlender oder mangelhafter Öffentlichkeitsbeteiligung sehr kritisch.
An anderen Stellen der Republik – wie beispielsweise im Österreichischen Parlament – wird jedoch daran gearbeitet, Bürger_innen Beteiligungsprozesse zu erleichtern. Die Parlamentsdirektion setzte 2017 das so genannte „erweiterte Begutachtungsverfahren“ um. Seither ist es möglich direkt auf der Parlamentswebsite Stellungnahmen abzugeben oder bereits eingelangte Stellungnahmen niederschwellig mit einem Klick zu unterstützen.
Neu ist das Vorhaben, Bürger_innen mittels Crowdsourcing zu konkreten Themen zu konsultieren. Ein Ende Oktober gestartetes Pilotprojekt zur Neugestaltung des Besucherzentrums des Parlaments, soll als Vorbild und Beispiel für künftige Projekte dienen. Die Parlamentsdirektion will in Zukunft auch anderen Einrichtungen, wie Ministerien, die Möglichkeit anbieten, die Crowdsourcing-Plattform zu nützen. Die Konsultation wurde Ende November abgeschlossen, aber wer sich dafür interessiert, kann den weiteren Prozessverlauf auf https://crowdsourcing.parlament.gv.at/ verfolgen und die Antworten und Ergebnisse einsehen.
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